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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 10.Nov 2004 13:24 Titel: Worauf die Steuerfahndung jetzt besonders achtet! |
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Wenn Sie ausländische Aktien für mehr als 150.000,00 € (Wert zum Kaufzeitpunkt) gekauft haben, dann müssen Sie seit kurzem fürs Finanzamt den Vordruck BfF II ausfüllen. Die meisten Banken empfehlen Ihnen eine etwas andere Vorgehensweise·
Das Finanzamt wird hellhörig, wenn der Zeitpunkt einer Schenkung und eventueller Darlehensvergabe bei Verträgen mit den eigenen Kindern, weniger als 6 Monate auseinanderliegen·
Anlässlich der Betriebsprüfungen von Versicherungen sammeln Prüfer gerne die Anschriften von Versicherten mit Hausrats- oder Kunst-Policen. Und von Oldtimer-Liebhabern. Genauso gehen sie bei Prüfungen in Reisebüros vor und schauen, wer bei den Kreuzfahrten und Luxusreisen oberhalb von 10.000 € liegt: Kann der von seiner Einkommensteuer-Erklärung überhaupt so viel Geld zur freien Verfügung haben...?!
Elektronische Kalender, Handys und Laptops werden von der Steuerfahndung als erstes konfisziert. Denn die darauf gespeicherten Daten können ganz schnell kopiert und mit Analyseprogrammen sofort nach verräterischen Stichworten durchforstet werden·
Bei Kreditkarten-Gesellschaften, die ja keinem Bankgeheimnis unterliegen, wird geschaut, wer öfters in der Schweiz, in Luxembourg oder Andorra unterwegs ist. Lediglich die Barzahlung hinterlässt keine Spuren.
Die Kleinanzeigenteile selbst von regionalen und überregionalen Zeitungen werden mittlerweile von ganzen Abteilungen der Oberfinanzdirektion durchkämmt. Die Beamten nehmen vor allem Chiffre-Annoncen für Auslands-Immobilien und teure Yachten genau unter die Lupe.
In Lokalzeitungen studieren dieselben Beamten die Einbruch-Nachrichten, ob dort von millionenschweren Kunstdiebstählen berichtet wird...·
Mit 14.000 elektronischen Spürprogrammen Modell IDEA prüfen Finanzbeamte in Buchhaltungen. Mit Hilfe von IDEA finden sie Miese im Kassenbuch, doppelt bezahlte Lieferanten-Rechnungen, fehlende Ausgangs-Rechnungen, Lager-Differenzen, Inventur-Differenzen bei halbfertigen Erzeugnissen, falsch abgerechnete Überstunden-Zuschläge und Abfindungen, Fehler in den Reisekosten-Abrechnungen, Geschäftsbeziehungen zu Scheinfirmen, auffällige Bank-Verbindungen und Differenzen bei Verrechnungspreisen.
Bei einem Wegfall des Bankgeheimnisses werden die Prüfer dieses Spürprogramm auch bei Banken einsetzen, um vergessene Gewinne und Zinsen ausfindig zu machen. Vor dieser Software gibt es nur einen einzigen Schutz ...·
Wenn Sie als Einzelperson durch Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalanlagen über 500.000 € im Jahr verdienen, werden Sie ab sofort genau so scharf kontrolliert wie ein Großkonzern, beispielsweise Siemens! |
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treasury100 Newbie
Anmeldungsdatum: 20.04.2004 Beiträge: 29 Wohnort: A-Klagenfurt
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Verfasst am: 4.März 2005 16:30 Titel: |
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Hallo,
Hier bewegen Sie sich doch eher im Bereich der Märchen und Sagen. Ich war 10 Jahre lang Prüfer der Großbetriebsprüfung Wien und habe auch sehr eng mit verschiedenen Dienststellen in Deutschland zusammengearbeitet. Ich kann Ihnen versichern, dass es in Mitteleuropa keine Abteilungen irgendwelcher Finanzdirektionen gibt, welche nichts anderes machen, als wahllos nach Kleinanzeigen und Luxusreisen zu suchen. In der Dienstvorschrift Betriebsprüfung ist der Prüfungsablauf bei Prüfungen von Körperschaften und Privatpersonen genau geregelt und untersagt strengstens das Prüfen von Personen und Gesellschaften ohne individuellen Prüfungsauftrag. Auch die Steuerfahndung kann nur aufgrund von Anzeigen, Prüfungsaufträgen oder im Amtshilfeverfahren tätig werden. Kein einziger Finanzbeamter sammelt Zeitungsausschnitte von Einbrüchen um dann diese Erkenntnisse im Rahmen einer Vermögensdeckungsrechnung auszuwerten. Man kann der Finanz sicherlich viele Verfehlungen vorwerfen, aber kollektives ausspionieren von Privatpersonen so wie Sie es beschreiben findet definitiv nicht statt.
Grüße
T |
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allemallachen Newbie
Anmeldungsdatum: 01.03.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 5.März 2005 11:27 Titel: |
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@treasury100
wissen Sie etwas von denn immer wieder lancierten Meldungen, dass Finanzbeamte sich zB deutsche Autokennzeichen vor schweizer, liechtensteiner oder österreischen Banken notieren? |
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treasury100 Newbie
Anmeldungsdatum: 20.04.2004 Beiträge: 29 Wohnort: A-Klagenfurt
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Verfasst am: 7.März 2005 7:57 Titel: Autokennzeichen |
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Hallo,
Glaube Sie mir auch dies sind sehr beliebte Geschichten, aber mit keinem Wahrheitsgehalt.
Es entbehrt jeder rechtlicher Grundlage für solche Handlungen von Finanzbeamten und Steuerfahndern (in Österreich wäre das die PAST=Prüfungsabteilung Strafsachen). Alles was Steuerprüfer und Fahnder dürfen ist in der BAO und der DBP (Dienstanweisung Betriebsprüfung) geregelt. Würde sich ein Beamter Nummern vor Banken notieren, würde er seine Befugnisse bei weitem überschreiten - es lege hier wahrscheinlich Amtsmißbrauch vor. Vorallem könnte er diese Erkenntnisse (sollte er es trotzdem machen) in keinem ordentlichen Verfahren vor der Abgabenbehörde verwerten, da er illegal zu diesen Erkenntnissen gekommen ist. Wie gesagt, es ist jedem Prüfer oder Fahnder strengstens untersagt, ohne schriftlichen behördlichen Auftrag Prüfungshandlungen vorzunehmen. Und für solche Tätigkeiten gibt es sicher keinen schriftlichen Auftrag.
Grüße T |
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CashDesign Insider
Anmeldungsdatum: 18.11.2004 Beiträge: 559 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 7.März 2005 22:31 Titel: |
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@treasury,
träumen Sie weiter ..... vom "daß nicht sein kann, was nicht sein darf" ...
CD _________________ Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf |
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treasury100 Newbie
Anmeldungsdatum: 20.04.2004 Beiträge: 29 Wohnort: A-Klagenfurt
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Verfasst am: 11.März 2005 10:13 Titel: |
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Lieber Cash Design,
Glauben Sie nicht, dass ich als ehemaliger Prüfer wissen müsste, wenn es solch oben beschriebene Paraktiken in der Finanzverwaltung gibt ?
Grüße T |
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dosenpruefer Specialist
Anmeldungsdatum: 05.04.2005 Beiträge: 63
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Verfasst am: 5.Aug 2005 8:04 Titel: |
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Ich glaube an gar nichts mehr, vor allem an keine Aussagen von staatlichen Beamten, egal aus welchem Land.
Man wird als Bürger beschissen, derjenige der meint, an der Macht zu sein, der bespitzelt alles, denn er will an der Macht bleiben. |
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200366 Newbie
Anmeldungsdatum: 24.06.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 5.Aug 2005 10:49 Titel: ... |
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Was sein darf und was ist, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Was in den Anweisungen steht und wie diese ausgelegt werden unterliegt den jeweiligen Behörden. Natürlich werden offiziell keine Kennzeichen notiert. Was aber für ein Zufall, wenn auf den Strassen zur und von der Grenze "rein zufällig" genau die Autos einer Kontrolle unterzogen werden, die "rein zufällig" Stunden vorher in der Nähe bestimmter Gebäude standen. Siehe Grenzübergänge Luxembourg.
Bei einem Verdacht können Konten eingesehen werden. Wer definiert denn eigentlichen "Verdacht"? Ich oder der Beamte? Und wer hat immer Recht? Genau!
Also .... was ich damit sagen möchte .... es ist wie überall auch, es wird getrickst, gemauschelt, verheimlicht und gelogen. Auch bei den Finanzbehörden. Das diese Softwareprogramme existieren ist bekannt. Das die Finanzämter immer mehr Beamte und Mitarbeiter auf elektronische Systeme und deren Vorteile schulen wissen wir auch mittlerweile. Es gibt tatsächlich neu gegründete Abteilungen und Teams die sich ausschließlich auf das Internet konzentrieren und Kleinanzeigen, Webseiten, Auktionshäuser, usw. nach Auffälligkeiten prüfen. Was am Ende daraus gemacht wird, liegt in den Händen der Beamten. Wenn sie einen "Versacht" suchen, werden sie einen finden oder zur Not auch konstruieren.
MfG
TC |
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zerospiel Specialist
Anmeldungsdatum: 25.10.2004 Beiträge: 50
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Verfasst am: 5.Aug 2005 23:01 Titel: Was man aus jedem Agentenabenteuer lernen kann, oder... |
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Die James Bond-Strategie
(gilt auch für alle Fälle, in denen Sie überzeugt sind, verfolgt zu werden; wenngleich ein professioneller Verfolger sich niemals entdecken lässt)
Man nehme
- niemals sein eigenes Auto, um bei einer Bank im Ausland auch nur mal kurz Fränkli (oder sonstwas) zu tauschen.
- Großstädte sind optimal für diese Verschleierungstaktik, denn eventuelle Schnüffler haben es dort naturgemäß nicht so leicht mit ihrem Job.
- Kurz hinter der Grenze sein Vorhaben durchzuziehen grenzt unabhängig von der Größe des Zielortes wahrlich an Stümpertum.
- Wenn Sie Geld wirklich clever im Ausland anlegen wollen, nehmen Sie einen Mietwagen mit ins Zielland.
- Am Zielort angekommen ein schönes Parkhaus o.ä. suchen und ein paar Schritte zu Fuß gehen. (Aktiviert so ganz nebenbei die grauen Zellen)
- In Großstädten gibt es normalerweise einen gutfunktionierenden ÖPNV.
(das ist keine Partei, sondern der öffentliche Personennahverkehr)
- Mit dem Bus zwei oder drei Stationen weiter und dann umsteigen ins Taxi, evt. nochmal Bus oder Bahn und dann nochmals ein kleiner Spaziergang.
- Jetzt können Sie auf einen Termin bei Ihrem Banker hereinschauen.
Am besten natürlich nicht im Nadelstreifer. Touri-Klamotzten sind zwar nicht geeignet dem Banker zu imponieren, aber es geht hier schliesslich nicht um eine Vernissage sondern um Ihre Sicherheit. - Trauen Sie sich einfach mal.
- Nachdem Sie Ihrem Banker das nasskalt-warme Händchen lang genug getätschelt haben, machen Sie sich wieder auf den Rückweg zum Mietauto. Es empfiehlt sich dieselbe Vorgehensweise in die andere Richtung.
- Zwischendrin könnten sie rasch noch in einer Touristenfalle reinschaun.
Wirkt halt glaubwürdiger, falls Sie doch beobachtet worden sein sollten.
Die alte "Geheimdienst"-Weisheit, die immer wieder gerne in Agentenromanen "verheizt" wird, lautet:
"Flieg' nie länger als eine halbe Minute gerade aus..."
Und ich kann Ihnen versichern, jeder Buchstabe ist wahr.
Wenn nicht die Steuerfahndung Sie auf dem Kieker hat, könnten Sie trotzdem zum Opfer werden, wenn Sie allzu sorglos mit Ihrer Privatsphäre umgehen. Es sei an einen Fall erinnert, der vor einigen Jahren kurz durch die Presse ging:
Ein netter junger Mann aus dem Osten unserer schönen Republik notierte sich alle deutschen Autokennzeichen, die vor einer schweizerischen Bank abgestellt wurden, brachte durch seine Freundin bei der Zulassungsstelle die Kennzeichen in Erfahrung und erpresste die "Vor-der-Bank-Parker" damit, Ihren Namen der Steuerfahndung zuzuspielen. Hat ziemlich lange geklappt. Zu seinem Pech war irgendwann mal ein Unternehmer dabei, der sich ganz offiziell auf Geschäftsreise in der CH aufhielt und den Spass gar nicht komisch fand. Der hat ihn angezeigt und der Bursche hatte einstweilen ausnotiert.
Aber wer weiss, vielleicht gibt es ja noch weitere findige Leute mit einer Freundin, die für den richtigen Computer das Passwort kennt........
Grüße
Zerospiel |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 10.Aug 2005 2:39 Titel: |
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@ treasury
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| Auch die Steuerfahndung kann nur aufgrund von Anzeigen, Prüfungsaufträgen oder im Amtshilfeverfahren tätig werden. |
Es gibt doch noch den Begriff des "Verdacht schöpfens". Ein wirklich guter Bekannter bei der Polizei erklärte mir am Anfang seiner Ausbildung es so: Wir halten an, und bitten um Fahrzeugpapiere und Führerschein, bitten um Öffnung des Kofferraumes. Letzteres ist bereits bei einer unvermuteten Kontrolle eigentlich nicht erlaubt." Aber wir haben ja durch Verhalten und Art des Fahrers genug Verdacht geschöpft um dies zu legitimieren.
Anderes Beispiel:
Steuerfahndung bei der Dresdner Bank in den Jahren 95-97. Hier wurden reihenweise Kontrollmitteilungen geschrieben, sogar Mitarbeiter der Bank wurden der Beihilfe beschuldugt, weil diese ihre Kunden vorwarnten und daraufhin die Selbstanzeigen nach oben schnellten.
Und nun mein Liebling:
Selbverständlich gibt es diese Grenzkontrollen und man weiß zumindest aus den ausgehenden Neunzigern, das Frankreich - ein Überwachungsstaat par excellance - Kennzeichen computerisiert erfaßt und aufgrund des herrvorragenden D/F-Verhältnisses auch an deutsche Behörden weiterleitet.
Die gleiche Sache bei der Europäischen Diamantenstraße. Wer hier nicht mit der Bahn/Taxi, sondern mit dem A6/8 anfährt, dem ist nicht zu helfen.
Kant. |
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