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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 10.Sep 2006 6:28 Titel: Zinszuschüsse des Arbeitgebers - Kredit ist Lohn |
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Übernimmt der Arbeitgeber für einen Beschäftigten einen Teil der Zinszahlungen aus einem privaten Kredit, so sind diese Zuschüsse steuerpflichtiger Lohn, entschied der Bundesfinanzhof (VI R 67/03).
Der Angestellte eines Unternehmens finanzierte im Januar 1994 den Kauf einer Eigentumswohnung über ein Darlehen in Höhe von 120 000 Mark (61.355 Euro). Für diesen Kredit verlangte die Bank 6,85 Prozent pro Jahr Zinsen. Der Arbeitgeber des Klägers verpflichtete sich im Oktober 1994 gegenüber dem Kreditinstitut 0,85 Prozent davon zu übernehmen, solange der Darlehensnehmer bei ihm beschäftigt ist. Für diese Zinszuschüsse führte der Unternehmer jahrelang keine Lohnsteuer ab, was bei einer späteren Steuerprüfung aufflog.
Das Finanzamt rechnete daraufhin die Zuschüsse im Zeitraum 1994 bis 1998 von insgesamt 3222 Mark (etwa 1647 Euro) nachträglich dem Einkommen des Arbeitnehmers zu. Gegen diese für ihn unerwartete Steuernachzahlung zog der Wohnungseigentümer vor Gericht – ohne Erfolg. |
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