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2dj84 Newbie
Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 22.Mai 2006 16:50 Titel: Zwei Staatsbürgerschaften - Wo Steuern zahlen? |
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Hallo zusammen,
ich habe folgendes "Problem":
Ich bin Selbstständig und betreibe mehrere Internet-Projekte (.de Domains) und ich habe eine Deutsche und eine US-Staatsbürgerschaft.
Vor kurzem habe ich einen lukrativen Vertrag mit einer Amerikanischen Firma abgeschlossen, die auf einem der Projekte Werbeplätze anmieten wird. Die Bezahlung erfolgt direkt von der US-Firma als Scheck in USD.
Derzeit wohne ich die meiste zeit in Deutschland und etwa 3 Monat pro Jahr in den USA. Deshalb frage ich mich, wo ich für diese Erträge Steuern zahlen muss? (Bisher habe ich für andere Erträge immer meine Steuern in Deutschland entrichtet.)
Soweit ich weiss, müssen Steuern ja immer in dem Land gezahlt werden, in dem die Beträge verdient wurden, aber in meinem Fall ist das wohl eher etwas kompliziert.
Am liebsten würde ich die Beträge in den USA versteuern, da sich Dadurch für mich eine erhebliche Steuerersparnis ergeben würde, aber wie macht man dies im legalen Rahmen?
Sollte ich in den USA eine Firma Gründen, meine Projekt oder das eine Projekt dort rein geben oder reicht es, wenn ich dort auch selbstständig bin? Welche Gesetzlichen Vorschriften gibt es, wenn ich meine Steuern in zukunft in den USA zahlen möchte? Mindestaufenthaltsdauer?
Was muss ich beachten?
Wäre wirklich für jeden Tipp sehr dankbar.
Viele Grüße
Vanessa |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 22.Mai 2006 19:11 Titel: |
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Schauen Sie sich mal das DBA D <-> USA an:
http://www.pinkernell.de/dbausa2.htm
insbesondere Artikel 4. Die Fragen müssen Sie sich selbst beantworten:
Haben Sie in beiden Staaten einen Wohnsitz?
Wo engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen) ?
Wenn Sie eine Betriebsstätten (s. Artikel 5) in D und in den USA haben, dann müssen der Gewinn im Verhältnis zwischen den beiden Betriebsstätten aufgeteilt werden. Ich denke dies wäre zu machen und somit könnten Sie zumindest 1/4 in den USA versteuern. Mit ein wenig Geschick auch mehr. Nur Steuern in den USA zu zahlen, dass würde bei einer Betriebsstätte in D sicher den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.
Gruß
Siggi |
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2dj84 Newbie
Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 22.Mai 2006 19:21 Titel: |
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Vielen Dank für die Antwort.
Ja, ich habe in beiden Staaten einen Wohnsitz.
Was wäre denn, wenn ich nur in den USA eine Betriebsstätte hätte, und in den (sagen wir mal) 3 Monaten USA aufenthalt 80% meines Umsatzes erwirtschafte. Dann müsste ich trotzdem 3/4 in Deutschland versteuern?
Das würde mich gegenüber einem Angestellten ja benachteiligen...Für Angestllte gilt ja anscheinend diese 183-Tage Regel, wenn ich das richtig gelesen habe...
Grüße
Vanessa |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 7.Jun 2006 19:42 Titel: |
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Der Umsatz, der von der Betriebsstätte in den USA erwirtschaftet wird, ist auch dort zu versteuren (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, etc.). Die Gewinn-Ausschüttung ist dort zu versteuern, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet.
Gruß
Siggi |
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