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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 1.Okt 2006 6:01 Titel: Zweimal Steuern fürs Gebäude fällig |
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Wenn der Grundstückskaufvertrag und die auf die Errichtung eines Gebäudes abzielenden Verträge voneinander abhängig sind, liegt nach Ansicht des Bundesfinanzhofes ein einheitlicher Vertrag vor.
"Der Wert des noch zu errichtenden Gebäudes wird deshalb in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen", erläutert Stefan Diepenbrock von der Eigentümergemeinschaft Haus und Grund. Nicht nur er glaubt, dass das Urteil keine Ausnahme ist. "Das entspricht der hartnäckigen Linie des II. Senates des BFH. Durch diese isolierte Betrachtung werden die umsatzsteuerrechtlichen Aspekte ausgeklammert.
Das Umsatzsteuerrecht sieht in der isolierten Herstellung eines Gebäudes eine steuerpflichtige Werklieferung, da ein anderer leistet als der Verkäufer des unbebauten Grundstücks", kritisiert Steuerberater Hans-Peter Schneider das Urteil.
Auch Richter Michael Balke vom Niedersächsischen Finanzgericht ist anderer Ansicht als der zweite Senat des BFH: "Die Grunderwerbsbesteuerung der künftigen Baukosten, die zudem mit der Umsatzsteuer belastet werden, widerspricht dem Grundtatbestand des Grunderwerbsteuergesetzes und der Anti-Doppelbelastungsvorschrift des Umsatzsteuergesetzes.
Das schockt viele Leute zu Recht. Leider ist bislang die anders lautende, widerspruchsfreie Rechtsprechung des 7. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts vom Bundesfinanzhof nicht übernommen worden."
Damit die Grunderwerbsteuerpflicht nicht zu einer Überraschung wird, müsse der Steuerberater darauf achten, "ob ein Zusammenwirken mehrerer Beteiligter zu einem Ganzen vorliegt" rät Schneider. "Um zusätzliche Grunderwerbsteuer zu verhindern, sollte der Steuerzahler dem Finanzamt nachweisen, dass Grundstück und Gebäude unabhängig voneinander erworben wurden, etwa durch drei unabhängige Objektangebote nach Erwerb des Grundstücks", rät Diepenbrock.
Fazit: Auch wenn die Rechtsprechung selbst Fachleute überrascht: ändern wird sich vorläufig nichts. Wer diese Falle vermeiden will, muss sehr säuberlich trennen.
Aktenzeichen: BFH II R 49/04 |
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dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 578 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
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Verfasst am: 1.Okt 2006 10:05 Titel: |
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Tja, der gute Vater Staat ist pleite, da wird kassiert was das Zeug hällt und anderswo mit vollen Händen wieder ausgegeben!
Es wäre ein riesen Posten an Staats-Kosten möglich einzusparen, würde man die Bundeswehr in ein Berufsheer umwandeln und auf Auslanseinsätze verzichten.
3 Faktoren hindern unsere Regierenden daran:
1.) Die AL Zahlen würden wieder drastisch steigen, auch die dafür verwendeten Gelder wären auch wieder eine Belastung des Staats-Haushaltes, allerdings geringer.
2.) Die Waffenindustrie Lobby sähe dass nicht so gerne.
3.) Der Busch wäre darüber auch nicht glücklich
Also muß der Steuerzahler wieder einmal in die fast ohnehin leere Tasche fassen und löhnen.
Neulich habe ich einen Fernsehbeitrag, ich glaube bei SAT1 gesehen:
Mit Steuern und versteckten Gütersteuern fließen von 100 Euro 84 wieder zurück an den Staat.
d.h. ich müßte für einen Artikel der € 100,- kostet N U R € 16,- bezahlen.
diese Rechnung macht nachdenklich und mich wundert nicht, dass viele wieder anfangen "unter der Hand" zu handeln! _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
www.dls-24.de -- dls-24@freenet.de
Ich helfe ihnen individuell – schnell – kompetent – und preiswert |
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