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Puttelasche Newbie
Anmeldungsdatum: 23.03.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 23.März 2006 15:41 Titel: anschaffungen über 410,- euro ?! |
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Hallo zusammen,
ich hätte da mal ne frage:
1.ei anschaffungen über 410,- euro zb einen pc, schreibe ich über 3 jahre ab. doch nehme ich den brutto oder netto preis?
2. beim auflisten der ausgaben: die vorsteuer ziehe ich doch gleich komplett in dem monat in dem ich es gekauft hab ab, doch was schreibe ich dann bei ausgabe hin?
pc brutto 701,70
steuer 96,77
d.h. die 96,77 setze ich gleich ab, doch ich kann ja nicht 701,70 hinschreiben da ich die ja abschreibe?!
kann mir jemand helfen? |
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cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 29.März 2006 21:02 Titel: |
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1. Wenn sie "mit Umsatzsteuer" als Unternehmer tätig sind, d.h. in voller Höhe vorsteuerabzugsfähig, dann aktivieren Sie den Nettobetrag.
2. Die Ausgabe ist "Umsatzsteuer". Und zwar gezahlte... diese nennt sich dann Vorsteuer, weil Sie diese vom FA in der Umsatzsteuervoranmeldung wiederbekommen.
Buchung:
aktiv:
Geschäftsausstattung (PC): 604,93
Vorsteuer: 96,77
passiv:
Kasse/Bank: 701,70
Jetzt werden die 96,77 in der USt-Voranmeldung angegeben... tun wir so, als sei das die einzige Zahl, dann bekommen Sie die 96,77 vom Finanzamt zurück. Buchung:
aktiv: Bank 96,77
an passiv: Vorsteuer 96,77
Somit ist das Vorsteuerkonto ausgeglichen.
Zum Schluß: Abschreibung des PC... dort stehen 604,93
3 Jahre Nutzungsdauer... also pro Jahr 201,64
Buchen wirs mit Kommazahlen:
aktiv: Abschreibung
(ist die "Ausgabe") 201,64
an (passiv) PC-Konto 201,64
Und schon ist der PC nett abgeschrieben. Wenn er im März gekauft wurde, kann er im 1. Jahr nur mit 10/12 abgeschrieben werden.
Aber bitte jetzt hier nicht jeden Beleg mit Buchung anfragen  |
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