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berufsunfähigkeit durch´s finanzamt

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globetrotter
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.08.2002
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2002 17:28    Titel: berufsunfähigkeit durch´s finanzamt Antworten mit Zitat

hallo freunde, leidensgenossen und auch andere,

in den Jahren von ca. 1986 - 1999 haben sich bei mir erhebliche Steuer-
rückstände angesammelt, die auch zwischenzeitlich durch Zahlungen abgebaut wurden. In dieser Zeit war ich freiberuflich tätig und hatte deshalb die steuerliche Seite immer etwas leichtsinnig behandelt.Seit
1999 habe ich nun vor dem Finanzamt meine Ruhe, da ich seit dieser
Zeit beruflich auch keinen Fuß mehr auf den BODEN BEKOMMEN HABE!

Das Finanzamt hat mir im Jahre 1999 eine Gewerbeuntersagung erteilt
sodaß ich also auch die Rückstände des Finanzamtes nicht mehr
bezahlen kann. Viele gute Jobs die mir angeboten wurde konnte ich nicht
annehmen, da ich eine Gewerbeanmeldung benötigte. Ist diese Gewerbe-
untersagung von seitens des Finanzamtes rechtens?
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Hänsel und Gretel
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 08.02.2002
Beiträge: 416
Wohnort: Diese Erde

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2002 17:58    Titel: Uhps! Antworten mit Zitat

Hallo Globetrotter,

ohne meinen hochgeschätzten Kollegen hier im Forum
über den Mund zu wischen...

...aber du erwartest doch sicher keine rechtsverbindliche
Auskunft. Nicht, dass du keine bekämst. Aber sie ist eben
nicht rechtsverbindlich. Und das soll doch der Sinn dieser
Übung sein...?

Der Einzige, welcher sich mit Rechtsfragen ernsthaft aus-
kennt, ist Jim Phelps. Schaun mer mal, ob er dazu was
postet.

Ansonsten kann ich persönlich nur Folgendes bemerken:
Warum MUSS denn die Gewerbeanmeldung über dich
á persona laufen? Hat es da nicht jemanden, der dafür
'gut' sein könnte...?
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Alto
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2002 8:49    Titel: Hmmmmm..... Antworten mit Zitat

Hallo Globetrotter,

kann mich HuG nur anschliessen. Es gibt aber ein paar Dinge, die mich bei deinem Fall recht nachdenklich machen.

Der Verbot einer Ausuebung eines Gewerbes kommt einem Berufsverbot gleich. Ein solches Verbot wird zum Beispiel fuer dubiose Anlageberater erteilt, undzwar von einem Gericht (voellig zurecht), und selbst bei allerschlimmsten Faellen wird hier nicht ein generelles Gewerbeverbot sondern lediglich ein auf die die Branche beschraenktes Verbot erteilt.

Ein ehemaliger Anlageberagter duerfte also sehr wohl ein Gewerbe als Gemuesehaendler anmelden. Ich kenne ehemalige Anlagberater die nach 5 Jahren Knast zwar Berufsverbot hatten, aber dennoch ein anderes Gewerbe eroeffnen durften. Und da kommen sie bei dir mit dem Flammenschwert des generellen Gewerbeverbots, nur weil du 3 Jahre es mit den Steuern nicht so genau genommen hast - zudem auch noch im Nachhinein abgezahlt ? Hmmm, wirklich seltsam !

Zudem hat das Finanzamt immer ein natuerliches Interesse die Kuh zu melken anstatt sie zu schlachten.

Ich habe auch noch nie von einem Gewerbeverbot durch das Finanzamt gehoert, sollte sowas wirklich rechtens sein wuerde ich gegen die entsprechende Entscheidung gerichtlich vorgehen, bzw. sofort Widerspruch einlegen.

Das Einzige was mir einleuchten wuerde waere evtl. die Erklaerung das gleich mehrere gewerbliche Betriebe ausschliesslich zum Zwecke der Steuerhinterziehung gegruendet wurden, bzw. du gewerbl. Betriebe fuer Mehrwertsteuerbetrug genutzt hast. Wenn dem so waere, dann waer nichts zu machen - zurecht, offen gesagt - ich nehms aber mal nicht an.

Bleibt mir nur dir zu raten: wende dich an einen RA, der sich mit sowas auskennt.

Zusatz: (Oh, habe gerade gelesen, das war nicht 96-99 sondern 86-99, hmm, wenn du ueber so einen grossen Zeitraum moeglicherweise gar keine Steuern bezahlt hast, dann bleibt wirklich nur nur der Umweg ueber jemand anders - oder du koenntest eine Auslandsfirma aufmachen, in welcher du nicht als Eigentuermer erscheinst - amerikanische Aktiengesellschaft z. B.)

Mit freundlichem Gruss

Alto
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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2002 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

good-bye

Zuletzt bearbeitet von money-baer am 7.Jan 2003 2:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sinja
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 1
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2002 17:34    Titel: Keine Untersagung durch's Finanzamt! Antworten mit Zitat


Hallo Globetrotter,

das Finanzamt kann keine Gewerbeuntersagung erteilen, da es nicht in dessen Zuständigkeitsbereich liegt.
Es kann lediglich ein Gewerbeuntersagungsverfahren anregen, und zwar als erstes bei der Gewerbemeldestelle der Stadtverwaltung!

Ob eine Gewerbeuntersagung rechtens ist, hängt vom Einzelfall und den Tatbeständen ab, die mir in diesem Fall nicht bekannt sind.

Lieben Gruß und Kopf hoch!

Sinja
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el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 1.Dez 2002 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

nachdem du dich lange genug ausgeweint hast, kannst du dich ja allmählich mit der realität vertraut machen.

1. das finanzamt hat dich nicht berufsunfähig gemacht. vielmehr schützt es mit dem antrag auf gewerbeuntersagung die allgemeinheit vor unzuverlässigen leuten wie dich. http://www.rfe-online.de/_archiv/06/0648.htm

2. 1999 wurde vermutlich das letzte mal versucht, gegen dich zu vollstrecken. d.h. allmählich wird es wieder zeit, damit die steuerrückstände nicht verjähren (vgl. §§ 228 - 231 AO http://www.steuernetz.de/gesetze/ao/20010626/p228.html )

3. es gibt auch noch ganz andere mittel: wenn du deine kfz-steuer schuldig bleibst, wird dir dein auto unterm hintern weg zwangsabgemeldet. wenn die von dir unterhaltspflichtigen personen von dir die schnauze voll haben und sich selbst um eine arbeit kümmern, damit sie wenigstens am sonntag mal fleisch auf den teller bekommen, dann verringern sich die pfändungsfreigrenzen gemäß § 850 zpo http://dejure.org/gesetze/ZPO/850.html und von deinem arbeitslohn/rente wird gemäß § 805c abs. 4 zpo mehr für den gläubiger einbehalten http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html.

4. wenn du dem ratschlag von "hänselund gretel" gefolgt bist und jemand anders hat für dich ein gewerbe angemeldet und du arbeitest für diesen jemand für lau, dann wird § 850h zpo http://dejure.org/gesetze/ZPO/850h.html angewendet.

fazit: es wird allmählich zeit, dass du dich wieder um die tilgung deiner steuerrückstände kümmerst, bevor es jemand anderes für dich tut.
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el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 30.Dez 2002 20:19    Titel: Strohmannverhältnis durch Einschaltung einer GmbH wird dir Antworten mit Zitat

auch nichts helfen! Bzw. die GmbH wird mit in den Dreck gezogen!

Zitat:
Ein Strohmannverhältnis, das die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit begründen kann, liegt nicht vor, wenn der Gewerbetreibende – hier: eine GmbH – tatsächlich noch als Verantwortlicher anzusehen ist. Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit einer GmbH kann sich daraus ergeben, dass sie einer unzuverlässigen Person, der bereits bestandskräftig die selbständige Gewerbeausübung untersagt wurde, die Möglichkeit verschafft, in dem von der GmbH geführten Gewerbebetrieb maßgeblichen Einfluss auszuüben. Ein solcher Fall liegt vor, wenn die Geschäftsführerin einer GmbH einer ihrerseits gewerberechtlich unzuverlässigen Person eine Handlungsvollmacht für die GmbH ausstellt, die einer Generalhandlungsvollmacht nahe kommt (VG Gießen, Beschl. v. 17.10.2002 - 8 G 2953/02) (aus den NWB-Eilnachrichten Heft 52/2002).
http://www.nwb.de/aktuell/wirtsch/2002/sz1210_2.htm
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