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asmussen Newbie
Anmeldungsdatum: 22.11.2003 Beiträge: 1
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Verfasst am: 22.Nov 2003 16:22 Titel: festsetzung und abrechnung mit dem vermerk unter vorbehalt |
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hallo
wer kann da helfen!!!!!!!! habe nur ein kleines gewerbe daher nicht der grosse verdienst
guten tag
betreff umsatzsteuer 2001
folgendes: ich habe meine umsatzsteuererklärung abgegeben
wie folgt kam daraus :
Bemessungsgrundlage ohne umsatzsteuer
3.312,55 DM
Steuer
530,00 DM
Abziehbare Vorsteuer 826,34 DM
Berechnung:
umsatzsteuer 530,00 DM
abziehbare Vorst 826,34 Dm
ergibt - 296,34 sind 151,52 euro
nun habe ich heute am 21.11 ein schrieben bekomen wie folgt:
festsetzung und abrechnung,steht einer steuerfestsetzung unter dem vorbehalt der nachprüfung gleich
daraus geht hervor das mir die abziehbare vorsteuer nicht berechnet wird und das ich 421,99 euro zurück zahlen soll
was soll ich machen und ist dies ein fehler vom finanzamt
mfg. |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 22.Nov 2003 16:59 Titel: Re: festsetzung und abrechnung mit dem vermerk unter vorbeha |
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Hallo Asmussen,
ein U-St-Bescheid (abweichend von ESt-, KöSt- oder GewSt-Bescheiden) ergeht in aller Regel nur, wenn von Ihrer eingereichten U-St-Jahreserklärung abgewichen wird.
Wenn abgewichen wird, ist aber grundsätzlich auch vermerkt, warum abgewichen wird! Schauen Sie den Bescheid bitte hierzu noch einmal genau durch.
Ihre getätigte Aussage lässt mangels dieser Informationen keine genaue Antwort zu. Warum wird die Vorsteuer nicht angerechnet...?
Grundsätzlich ist es absolut üblich, daß Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (BP) ergehen. Dieses Merkmal ist völlig korrekt.
Freundliche Grüße
| asmussen hat folgendes geschrieben:: |
hallo
wer kann da helfen!!!!!!!! habe nur ein kleines gewerbe daher nicht der grosse verdienst
guten tag
betreff umsatzsteuer 2001
folgendes: ich habe meine umsatzsteuererklärung abgegeben
wie folgt kam daraus :
Bemessungsgrundlage ohne umsatzsteuer
3.312,55 DM
Steuer
530,00 DM
Abziehbare Vorsteuer 826,34 DM
Berechnung:
umsatzsteuer 530,00 DM
abziehbare Vorst 826,34 Dm
ergibt - 296,34 sind 151,52 euro
nun habe ich heute am 21.11 ein schrieben bekomen wie folgt:
festsetzung und abrechnung,steht einer steuerfestsetzung unter dem vorbehalt der nachprüfung gleich
daraus geht hervor das mir die abziehbare vorsteuer nicht berechnet wird und das ich 421,99 euro zurück zahlen soll
was soll ich machen und ist dies ein fehler vom finanzamt
mfg. |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 408 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 7.Dez 2003 0:08 Titel: |
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solange der vorbehalt der nachprüfung nicht aufgehoben ist, kann innerhalb der 4-jährigen verjährungsfrist jederzeit die bescheidänderung gemäß § 164 Abs. 2 AO beantragt werden.
Dieser antrag muss - um erfolg zu haben - natürlich besser begründet sein als die ablehnung des finanzamts, die vorsteuer nicht zu berücksichtigen. |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 7.Dez 2003 22:22 Titel: Problem ist bereits lange abgehakt... |
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...es fehlte lediglich an der nicht abgegebenen Einnahme-Überschussrechnung.
Trotzdem vielen Dank! |
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