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festsetzung und abrechnung mit dem vermerk unter vorbehalt

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asmussen
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.11.2003
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2003 16:22    Titel: festsetzung und abrechnung mit dem vermerk unter vorbehalt Antworten mit Zitat

hallo

wer kann da helfen!!!!!!!! habe nur ein kleines gewerbe daher nicht der grosse verdienst

guten tag

betreff umsatzsteuer 2001

folgendes: ich habe meine umsatzsteuererklärung abgegeben

wie folgt kam daraus :

Bemessungsgrundlage ohne umsatzsteuer
3.312,55 DM

Steuer
530,00 DM

Abziehbare Vorsteuer 826,34 DM

Berechnung:

umsatzsteuer 530,00 DM
abziehbare Vorst 826,34 Dm

ergibt - 296,34 sind 151,52 euro

nun habe ich heute am 21.11 ein schrieben bekomen wie folgt:
festsetzung und abrechnung,steht einer steuerfestsetzung unter dem vorbehalt der nachprüfung gleich
daraus geht hervor das mir die abziehbare vorsteuer nicht berechnet wird und das ich 421,99 euro zurück zahlen soll

was soll ich machen und ist dies ein fehler vom finanzamt

mfg.
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2003 16:59    Titel: Re: festsetzung und abrechnung mit dem vermerk unter vorbeha Antworten mit Zitat

Hallo Asmussen,

ein U-St-Bescheid (abweichend von ESt-, KöSt- oder GewSt-Bescheiden) ergeht in aller Regel nur, wenn von Ihrer eingereichten U-St-Jahreserklärung abgewichen wird.

Wenn abgewichen wird, ist aber grundsätzlich auch vermerkt, warum abgewichen wird! Schauen Sie den Bescheid bitte hierzu noch einmal genau durch.

Ihre getätigte Aussage lässt mangels dieser Informationen keine genaue Antwort zu. Warum wird die Vorsteuer nicht angerechnet...?

Grundsätzlich ist es absolut üblich, daß Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (BP) ergehen. Dieses Merkmal ist völlig korrekt.

Freundliche Grüße

asmussen hat folgendes geschrieben::
hallo

wer kann da helfen!!!!!!!! habe nur ein kleines gewerbe daher nicht der grosse verdienst

guten tag

betreff umsatzsteuer 2001

folgendes: ich habe meine umsatzsteuererklärung abgegeben

wie folgt kam daraus :

Bemessungsgrundlage ohne umsatzsteuer
3.312,55 DM

Steuer
530,00 DM

Abziehbare Vorsteuer 826,34 DM

Berechnung:

umsatzsteuer 530,00 DM
abziehbare Vorst 826,34 Dm

ergibt - 296,34 sind 151,52 euro

nun habe ich heute am 21.11 ein schrieben bekomen wie folgt:
festsetzung und abrechnung,steht einer steuerfestsetzung unter dem vorbehalt der nachprüfung gleich
daraus geht hervor das mir die abziehbare vorsteuer nicht berechnet wird und das ich 421,99 euro zurück zahlen soll

was soll ich machen und ist dies ein fehler vom finanzamt

mfg.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 408
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 7.Dez 2003 0:08    Titel: Antworten mit Zitat

solange der vorbehalt der nachprüfung nicht aufgehoben ist, kann innerhalb der 4-jährigen verjährungsfrist jederzeit die bescheidänderung gemäß § 164 Abs. 2 AO beantragt werden.

Dieser antrag muss - um erfolg zu haben - natürlich besser begründet sein als die ablehnung des finanzamts, die vorsteuer nicht zu berücksichtigen.
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P.Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 7.Dez 2003 22:22    Titel: Problem ist bereits lange abgehakt... Antworten mit Zitat

...es fehlte lediglich an der nicht abgegebenen Einnahme-Überschussrechnung.

Trotzdem vielen Dank!
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