| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
hansdieterschmitt Newbie
Anmeldungsdatum: 06.02.2006 Beiträge: 3 Wohnort: köln
|
Verfasst am: 6.Feb 2006 13:32 Titel: gewerbe oder freiberuflich |
|
|
hallo
meine frage ist ob ich mit meiner tätigkeit freiberuflich oder ein gewerbe anmelden muss..??
meine tätigkeiten sind einerseits ganz klar freiberuflich, bin künstler und biete nur meine leinwände in galerien zum verkauf an.
aber ich mache auch z.b. flyergestaltung, webdesign, logos...
mir wurde gesagt das diese tätigkeit auch ganz klar freiberufflich sind..angeblich sind tätigkeiten als designer immer freiberuflich..
mit dieser meinung war ich beim finanzamt, die konnten mir aber nicht weiterhelfen..jeder hatte eine meinung dazu..komisch. habe schon das oder andere dazu durchgelesen, wie man den freiberufler defeniert..aber???.
weiss vonkollegen, die mit ungefähr der gleichen tätigkeit als freiberuflich zählen.
hoffe mir kann jemand weiterhelfen oder mir sagen an wenn ich mich wenden muss.
vielen dank |
|
| Nach oben |
|

|
hansdieterschmitt Newbie
Anmeldungsdatum: 06.02.2006 Beiträge: 3 Wohnort: köln
|
Verfasst am: 6.Feb 2006 18:18 Titel: |
|
|
| kann mir keiner weiterhelfen???? |
|
| Nach oben |
|
|
cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
|
Verfasst am: 6.Feb 2006 18:33 Titel: |
|
|
| Zitat: |
§ 18 [Selbständige Arbeit]
(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische |
dazu:
| Zitat: |
H 136 Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der selbständigen Arbeit
Abgrenzung selbständige Arbeit/Gewerbebetrieb
a) Beispiele für selbständige Arbeit
...
Kunsthandwerker, der von ihm selbst entworfene Gegenstände herstellt (→BFH vom 26.9.1968 - BStBl 1969 II S. 70); handwerkliche und künstlerische Tätigkeit können nebeneinander vorliegen (→ BFH vom 11.7.1991 - BStBl II S. 889),... |
und:
| Zitat: |
Künstlerische Tätigkeit
- Eine künstlerische Tätigkeit liegt vor, wenn die Arbeiten nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch sind und über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreichen (→ BFH vom 11.7.1991 - BStBl 1992 II S. 353). Dabei ist nicht jedes einzelne von dem Künstler geschaffene Werk für sich, sondern die gesamte von ihm im VZ ausgeübte Tätigkeit zu würdigen (→BFH vom 11.7.1960 - BStBl III S. 453).
- Im Übrigen ist aber bei der Entscheidung der Frage, ob ein bisher freiberuflich Tätiger Gewerbetreibender wird, nicht auf die möglicherweise besonders gelagerten Umstände eines einzelnen VZ abzustellen, sondern zu prüfen, ob die allgemeine Tendenz zur Entwicklung eines Gewerbebetriebs hingeht (→BFH vom 24.7.1969 - BStBl 1970 II S. 86).
- Da die künstlerische Tätigkeit in besonderem Maße persönlichkeitsbezogen ist, kann sie als solche nur anerkannt werden, wenn der Künstler auf sämtliche zur Herstellung eines Kunstwerks erforderlichen Tätigkeiten den entscheidenden gestaltenden Einfluss ausübt (→BFH vom 2.12.1980 - BStBl 1981 II S. 170).
- Zum Verfahren bei Vorliegen einander widersprechender Gutachten (→ BFH vom 11.7.1991 - BStBl II S. 889). |
Fragen Sie 12 Leute dazu werden Sie 12 unterschiedliche Meinungen hören. Wie immer ist es "einzelfallbezogen" zu betrachten. Fragen/Indizien könnten sein:
1. was haben Sie gelernt/studiert
2. sind Sie in der Künster(Renten/Sozial-)Kasse
3. usw... |
|
| Nach oben |
|
|
hansdieterschmitt Newbie
Anmeldungsdatum: 06.02.2006 Beiträge: 3 Wohnort: köln
|
Verfasst am: 6.Feb 2006 23:27 Titel: |
|
|
vielen dank für die antwort, aber das ich als künstler freiberuflich bin ist mit klar..aber wie ist es mit designern?
ich studiere design und möchte meine tätigkeiten anbieten..freiberuflich oder mit einem gewerbeschein?
bin auch in keiner künstlerkasse..
irgendwie oder irgendwo sollte dies doch klar defeniert sein..oder?
in agenturen arbeiten ja meist freiberufliche designer, aber warum soll ich den ein ein gewerbeschein anmelden (wie mir im finanzamt mitgeteilt wurde) bei den gleichen tätigkeiten.. |
|
| Nach oben |
|
|
JohnV Newbie
Anmeldungsdatum: 07.07.2005 Beiträge: 29
|
Verfasst am: 10.Feb 2006 18:09 Titel: |
|
|
eine rechtlich vermutlich völlig aus der luft gegriffene praxis, die mir aber persönlich bekannt ist... ist diese.....
alles was du redaktionell machst wird ohne probleme als freiberufliche Tätigkeit akzeptiert(das nennt sich dann bei einigen Berufen journalistisch).... sobald du aber für die Werbug entwirfst...vorsicht, da kann dir flugs der Gewerbeschein aufgezwungen werden...vermutlich können die sich nicht vorstellen dass Kunst und Mammon zusammenpassen.
Macht du also beides, bzw viel für die Werbung, dann kann es sich lohnen für die "künstlerische" Tätigkeit frei zu sein und die "gefährlichen" Aufträge besser in eine GmbH oder besser eine ltd zu packen, bevor dir der gesamte freie Status erkannt wird. |
|
| Nach oben |
|
|
JohnV Newbie
Anmeldungsdatum: 07.07.2005 Beiträge: 29
|
Verfasst am: 10.Feb 2006 18:11 Titel: |
|
|
| JohnV hat folgendes geschrieben:: |
| bevor dir der gesamte freie Status erkannt wird. |
sorry ich meinte natürlich ABERKANNT wird |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |