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hausüberschreibung

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caribo
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.02.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 26.Apr 2006 11:56    Titel: hausüberschreibung Antworten mit Zitat

frage 1
wenn ein haus 10 jahre gehalten wird ist der verkauf doch stuerfrei.

wenn ich nun aber das aus persönlichen Gründen meinem mann übertrage, geht dann dieses Privilleg auf ihn über, oder muss er dann erneut 10 Jahre mit einem eventuellen Verkauf warten bis es wieder steuerfrei ist?

frage 2
ist so eine übertragung von frisch getrennt lebenden ehepartnern überhaupt möglich ohne schenkungssteuer oder ähnliches ( keine ehevertrag, zugewinn über zig jahre)? vielen dank.
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 28.Apr 2006 13:32    Titel: Re: hausüberschreibung Antworten mit Zitat

caribo hat folgendes geschrieben::
frage 1
wenn ein haus 10 jahre gehalten wird ist der verkauf doch stuerfrei.

wenn ich nun aber das aus persönlichen Gründen meinem mann übertrage, geht dann dieses Privilleg auf ihn über, oder muss er dann erneut 10 Jahre mit einem eventuellen Verkauf warten bis es wieder steuerfrei ist?


Offensichtlich geht es bei Ihnen um das selbstgenutzte Haus!!??
Wenn ja: solche Gebäude sind von der Veräusserungsgewinnbesteuerung ausgenommen.
Wenn nein: nach 10J steuerfrei... (ausser gewerblicher Grundstückshandel...)

Die "Übertragung" ist nun unentgeltlich - oder ist es ein Verkauf - oder wird etwas angerechnet (zB der Zugewinnausgleich/Unterhalt)????
Eine unentgeltliche Übertragung würde dazu führen, dass die Vorbesitzzeit auf den Rechtsnachfolger übergeht.
Bei einem Verkauf sieht es anders aus.

caribo hat folgendes geschrieben::
frage 2
ist so eine übertragung von frisch getrennt lebenden ehepartnern überhaupt möglich ohne schenkungssteuer oder ähnliches ( keine ehevertrag, zugewinn über zig jahre)?


Wie gefragt: Unentgeltlich, Verkauf, Abgeltung Zugewinnausgleich??
Sofern die Übertragung zur Abgeltung des Zugewinns erfolgt, könnten Sie in eine Steuerfalle laufen, denn diese Übertragung wird als entgeltlich angesehen - und ist somit steuerpflichtig.

Sofern es das selbstgenutzte Woheigentum ist, bleibt es aussen vor.

Schenkungssteuer? Wird es nun doch geschenkt???
Dann lesen Sie mal § 5 und § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG

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