will mich demnächst als kleinunternehmer anmelden.
werde im 1. jahr 15000€ umsatz und im 2ten ungefähr 40000e umsatz haben.
Werde mich dieses jahr im juli anmelden. Gilt das erste jahr bis juli 2005?
oder gilt dann für mich ab 2005 schon das 2te jahr?
andere frage: im 3ten Jahr werde ich einen umsatz von ungefähr 45000€ haben. bin ich dann weiterhin kleinunternehmer? oder gilt im 3ten jahr wieder die 17500€ Grenze?
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 408 Wohnort: deutschland
Verfasst am: 2.Jun 2004 22:14 Titel: ein blick ins gesetz erhöht die rechtskenntnis:
§ 19 abs. 1 Satz 1 ustg lautet:
Zitat:
Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird
Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, daß die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt.
d.h. deinen umsatz im erstjahr musst du mit 12/6 multipliplizieren, und dann hast du schon die 17.500 euro locker überschritten. im zweitjahr bist du bereits kein kleinunternehmer mehr.
du solltest deshalb bereits ab beginn deiner tätigkeit auf die kleinunternehmerregelung verzichten und stattdessen vom finanzamt die vorsteuer auf deine investitionen einfordern.
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