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sekira Newbie
Anmeldungsdatum: 13.11.2007 Beiträge: 5 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 14.Jul 2008 8:37 Titel: rechtliche Frage |
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Guten Tag die Experten,
ich habe ein Frage zu einer recht komplexen Geschichte eines Freundes welcher dringend Rat sucht.
Der Freund ist betreiber einer deutschen Firma und arbeitet regelmäßig mit freiberuflern zusammen. Jetzt sind einige schwerwiegende Probleme und Fehler aufgetaucht. Ein Freiberufler hat sehr viel Geld in Bar erhalten und mein Freund hat darüber auch unterschriebene Barquittungen gehabt. Diese sind nun verschwunden. Auch sind die seiner Zeit ausgestellten Rechnungen nicht unterschrieben. Mein Freund hat allerdings über den Gesamtbetrag ein Schriftstück vom Freiberufler in welchem die Begleichung aller Rechnungen bestätigt und quitiert wurden, dieses Schreiben liegt vor und ist unterschrieben. Das Finanzamt vermutet nun scheinrechnungen und hat ein Strafverfahren eingeleitet. Wie soll mein Freund vorgehen. Die Rechnung und die Quittungen wird der Freiberufler sicherlich nicht noch einmal für ihn unterschreiben. Reicht die annahme das es sich um Scheinrechnungen aus um meinen Freund zu verurteilen?!
Was wenn es sich auf der Generalquittung nicht um die original Unterschrift handelt?
Eilt ein wenig um die Strategien festzulegen.
Danke im voraus |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 315 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 14.Jul 2008 9:37 Titel: Re: rechtliche Frage |
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Wollen Sie das wirklich im Do-it-yourself-Verfahren abarbeiten?
Suchen Sie sich einen guten Steuerberater.
Sorry, aber
- größere Bargeldzahlungen
- verschwundene Quittungen = nicht ordnungsgemäße Buchführung
- Schreiben, das bestätigt und quittiert und unterschrieben ist
- aber dann ohne Originalunterschrift - Fälschung? Kopie?
- und der Freiberufler will Erhalt nicht bestätigen
das bringt selbst gutgläubigste zum zweifeln.
Das Finanzamt braucht gar nicht zu unterstellen, dass es sich um Scheinrechnungen handelt. Wenn der Geldabfluß nicht nachgewiesen werden kann, sind auch keine Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
Nochmal: Suchen Sie sich einen guten Steuerberater. Oder hat der schon dankend abgewunken? |
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sekira Newbie
Anmeldungsdatum: 13.11.2007 Beiträge: 5 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 14.Jul 2008 17:17 Titel: Danke |
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Der hat nicht abgewunken, aber was kann hier getan werden, es muss doch rechtsmittel für meinen Freund geben.
Oder ist man dem Finanzamt so ausgeliefert wenn man mal einen solchen Fehler macht.? |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 315 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 15.Jul 2008 8:49 Titel: Re: Danke |
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| sekira hat folgendes geschrieben:: |
| Der hat nicht abgewunken, aber was kann hier getan werden, es muss doch rechtsmittel für meinen Freund geben. |
Klar, Rechtsmittel gibt es immer. Aber die müssen doch begründet sein!
| Zitat: |
| Oder ist man dem Finanzamt so ausgeliefert wenn man mal einen solchen Fehler macht.? |
Der erste Grundsatz einer ordnungsgemäßen Buchführung lautet:
"Keine Buchung ohne Beleg"
Wenn Ihr Freund keinen Ausgabenbeleg vorweisen kann, kann er keine Betriebsausgaben geltend machen. Er muß doch nur den Beleg beschaffen. Wenn sein Freiberufler nicht quittieren will, dann hat er das Geld wohl nicht versteuert (mal unterstellt, er hat es tatsächlich erhalten).
Wenn man einen solchen "Fehler" einfach aus der Welt schaffen könnte ...
... dann gäbe es nur noch Unternehmer, bei denen Belege über Barzahlungen auf rätselhafte Weise "verschwinden" mit der Folge, dass dann die darauf entfallenden Steuern "gespart" werden.
Ohne Quittung stehen Ihre Erfolgsaussichten ganz knapp über NULL. Wer soll Ihnen glauben und warum, wenn der Rechnungsaussteller den Gelderhalt nicht bestätigt?
Und wenn Sie die Sache weiterbetreiben und es stellt sich heraus, dass die Unterschrift auf der Generalquittung getürkt ist, steigt das Risiko, dass zum Steuerstrafverfahren auch noch ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung hinzukommt.
Das ist ´ne ganz heiße Kiste, bei der man sich höllisch die Finger verbrennen kann. |
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