| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
sous Newbie
Anmeldungsdatum: 05.08.2005 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 5.Aug 2005 10:13 Titel: ruht 1%-Regelung für Firmenwagen bei Krankheit? |
|
|
Wenn ein Mitarbeiter oder Geschäftsführer krankgeschrieben sind, die ein Firmenfahrzeug auch privat benutzen, ruht dann die 1%-Regelung für diesen Zeitraum (1% des inländ. Neupreises pro Monat werden als geldwerte Zuwendung gerechnet und erhöhen so Einkommen und Lohnsteuer ENORM; es sei denn, ein Fahrtenbuch wird geführt)
Wenn der Wagen während Abwesenheit des Fahrers diesem ja auch nicht zur Verfügung steht/nachweislich nicht genutzt werden kann, hat er doch daraus auch keinen Vorteil.
Aus meiner Sicht dürfte deshalb auch keine Kosten anfallen.
Wie & wo wäre das zu begründen?
Danke! |
|
| Nach oben |
|

|
cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
|
Verfasst am: 5.Aug 2005 13:22 Titel: |
|
|
whow - gleich in drei Foren gepostet...
Antwort: BMF Schreiben betr. ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen KFZ usw vom 21. Januar 2002 (BStBl. I S. 148)
Tz. 11 und 12; Insbesondere 12: "Die Monatswerte sind nicht anzusetzen für volle Kalendermonate, in denen eine private Nutzung oder eine Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ausgeschlossen ist."
 |
|
| Nach oben |
|
|
el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
|
Verfasst am: 27.Aug 2005 21:03 Titel: es geht auch anders: |
|
|
Du musst nicht unbedingt krankwerden.
Jahresurlaub, der mit flugzeug angetreten wird, oder kurantritt (und gleichzeitige rückgabe des kfz für diesen zeitraum an arbeitgeber) haben den gleichen effekt!
entscheidend ist, dass ein kompletter monat lang das dienstfahrzeug nachweislich nicht von dir zu privaten zwecken bewegt werden kann! |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|