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FloBox Newbie
Anmeldungsdatum: 16.01.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 16.Jan 2006 19:11 Titel: selbstaendige auslandsarbeit NZ und steuer |
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Hi,
Ich arbeite als selbstaendiger in neuseeland. Ich bin aus deutschland mit meinem wohnsitz abgemeldet und lebe schon seit 2.5 jahren in neuseeland.
Ich habe leider keinen deutschen steuerberater mehr und bin ein wenig verwirrt ob mich doppelbesteuerung oder sowas erwartet.
Soweit versteuere ich komplett in neuseeland.
Ich habe schon sachen wie `ein ganzes kalenderjahr im ausland sein` befreit davon sowie die 183 tage gehoert . Ich hoffe einer von euch kann etwas licht auf die sache werfen.
vielen dank ! |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 16.Jan 2006 20:28 Titel: |
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| Ohne deutschen Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt wäre höchstens eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland gegeben. Was darunter fällt: Beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus deutschen Immobilien, u.a. Eine genaue Übersicht über die Rechtslage erhält man, wenn man nach "DBA Neuseeland" sucht. Dort steht, unter welchen Bedingungen welcher der beiden Länder ein Besteuerungsrecht hat. Wenn jedoch keine Einkommensanteile vorliegen, die einen Bezug zu Deutschland haben, dann hat Deutschland auch kein Besteuerungsrecht. |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 16.Jan 2006 20:31 Titel: |
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Nachtrag: Die polizeiliche Meldung ist nicht wesentlich für die steuerliche Beurteilung. Ein Wohnsitz im steuerlichen Sinne existiert, sobald in D eine Wohnung/Zimmer/Haus für Wohnzwecke bereitgehalten wird.
Frage ich doch mal anders herum: Warum stellen Sie diese Frage, welchen Bezug haben Sie noch zu Deutschland, d.h. was macht Sie unsicher, dass nur Neuseeland einen Besteuerungsanspruch hat? |
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FloBox Newbie
Anmeldungsdatum: 16.01.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 17.Jan 2006 12:56 Titel: |
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...erstmal vielen Dank fuer die rasche Antwort.
Bezug zu dtland besteht nur, dass ich hier noch ein altes konto laufen habe und alle 2 jahre zu besuch komme. Ich ueberlege mir jedoch bald wieder dauerhaft nach dtland zu gehen und war bisher unsicher was mich evtl an steuerproblemen bzw nach- oder doppelbesteuerung.
Ich tat mir bisher schwer eine einheitliche meinung zu finden. |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 17.Jan 2006 16:30 Titel: |
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| Unter diesen Bedingungen muss man keine Befürchtungen haben. Evt. muss man im Jahr des Wohnsitzwechsels aufpassen, denn hier unterliegen die im Ausland versteuerten Einkommensanteile in Deutschland dem Progressionsverbehalt, d.h. man muss das ausländische Einkommen in der deutschen Steuererklärung angeben. |
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