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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 15.März 2003 10:57 Titel: sind die steuergesetze verfassungsgemäß? |
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Der Bund der Steuerzahler hält wesentliche Teile des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, aber auch andere Gesetze, für verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Da der Gesetzgeber von uns geforderte Korrekturen nicht vorgenommen hat, gehen wir seit einiger Zeit gerichtlich gegen die umstrittenen steuerlichen Vorschriften vor. Dank der Unterstützung unserer Mitglieder haben wir eine ganze Reihe von Musterverfahren auf den Weg gebracht.
Die aktuelle Liste mit den vom Bund der Steuerzahler geführten bzw. unterstützten Musterverfahren können Sie hier als PDF-Datei (13 KB) herunter laden http://www.steuerzahler.de/uploads/Pressestatements/Startseite.pdf |
diese verfahren sind aber nur eine geringe anzahl der beim bundesfinanzhof anhängigen streitfragen:
Verfahren, die in Kürze vor dem Bundesfinanzhof entschieden werden: http://www.bundesfinanzhof.de/www/aktuell/termine/muendl.html
weiterhin ist strittig: http://www.stollfuss.de/aktuell/anh_verf.htm , hinsichtlich einkommensteuer http://www.stollfuss.de/aktuell/anh_verf/anh_14.html
s. auch http://www.steuernetz.de/aktuell/bfhav/index.html ,
spätestens nach erhalt seines steuerbescheides sollte man nachsehen, ob nicht ein verfahren beim bundesfinanzhof anhängig ist, dessen fallgestaltung mit der eigenen lebenssituation übereinstimmt, ggf. beim finanzamt einspruch einlegen und das ruhen des verfahrens beantragen, bis über das verfahren beim bundesfinanzhof entschieden ist.
tipps und verhaltensregeln zum rechtsbehlfsverfahren (manche wohl etwas überzogen) s. http://www.steuerthek.de/1000tipps/tipp0701.htm |
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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 15.März 2003 14:56 Titel: |
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| ..hervorragend, konkret wie immer, Kompliment. |
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Naval Trade Newbie
Anmeldungsdatum: 07.10.2003 Beiträge: 38
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Verfasst am: 10.Okt 2003 9:52 Titel: |
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Ich habe vor einigen Jahren von einem Freund gehört, der in Bremen bei der Steuerfahndung war (manchmal braucht man auch solche Freunde....) , daß der von allen Finanzämtern angewandte Paragraph des "Welteinkommens" bereits vor etlichen Jahren vom BFH als verfassungswidrig und nichtig eingestuft wurde. Es soll danach einen Geheimerlaß des Finanzministeriums gegeben haben, dieses Urteil unter den Tisch zu kehren und munter weiterzumachen, was ja auch bis heute der Fall ist. Die Begründung lag darin, daß beim Welteinkommen alle "positiven" Einkommen erfaßt und besteuert werden, aber alle "negativen" Einkünfte (sprich Verluste) im Ausland nicht anerkannt werden und somit nicht gegengerechnet werden dürfen. Aus diesem Grund würde der Paragraph als verfassungswidrig angesehen.
Frage: gibt es dazu eine neue Rechtsprechnung? ist jemandem dieses alte Urteil bekannt? es soll bereits seit Ende der 80-er Jahre bestehen. |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 10.Okt 2003 18:43 Titel: so kommen wir nicht weiter: |
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| Zitat: |
| Paragraph des "Welteinkommens" |
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| Zitat: |
| vom BFH als verfassungswidrig und nichtig eingestuft wurde. |
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| Zitat: |
| Geheimerlaß des Finanzministeriums |
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| Zitat: |
| dieses Urteil unter den Tisch zu kehren ... |
verschwörungstheorien, ick hör euk tapsen: man kann deutschland vieles vorwerfen, eine bananenrepublik sind wir nicht.
so gibt es keine "geheimerlasse". wenn das bundesfinanzministerium mit einer entscheidung des bundesfinanzhofs tatsächlich nicht einverstanden ist, dann kann es mit einem im bundessteuerblatt veröffentlichten erlass (und damit weiss es jeder!) regeln, dass diese entscheidung über den einzelfall hinaus nicht anzuwenden ist. dies geht aber nur solange gut, bis der nächste vergleichbare fall wieder vor dem bundesfinanzhof landet und dem finanzamt um die ohren geschlagen wird.
jeder kleine richter bei einem kleinen finanzgericht liest die urteile des bundesfinanzhofs und richtet sich danach. da spielt es keine rolle, ob ein bfh-urteil im bundessteuerblatt veröffentlicht wurde oder nicht. was glaubst du, wie schnell ein vergleichbares verfahren wieder beim bfh landet!
und was glaubst du, wie gerne die presse solche "geheimerlasse" ihren lesern präsentieren würde. das steigert doch die auflage.
| Zitat: |
| DER FINANZMINISTER VERGATTERT SEINE FINANZÄMTER ZU STILLSCHWEIGEN - BILD WAR DABEI! |
wenn du rechtsprechung zum welteinkommensparagraphen suchst, hier ist zunächst mal der "welteinkommensparagraph", der angeblich verfassungswidrig sein soll (in der seit dem jahr 2000 geltenden fassung):
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p2a.html
[quote]1) Negative Einkünfte
1. aus einer in einem ausländischen Staat belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebsstätte,
2. aus einer in einem ausländischen Staat belegenen gewerblichen Betriebsstätte,
3. a) aus dem Ansatz des niedrigeren Teilwerts eines zu einem Betriebsvermögen gehörenden Anteils an einer Körperschaft, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland hat (ausländische Körperschaft), oder
b) aus der Veräußerung oder Entnahme eines zu einem Betriebsvermögen gehörenden Anteils an einer ausländischen Körperschaft oder aus der Auflösung oder Herabsetzung des Kapitals einer ausländischen Körperschaft,
4. in den Fällen des § 17 bei einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland hat,
5. aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, wenn der Schuldner Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung in einem ausländischen Staat hat,
6. a) aus der Vermietung oder der Verpachtung von unbeweglichem Vermögen oder von Sachinbegriffen, wenn diese in einem ausländischen Staat belegen sind, oder
b) aus der entgeltlichen Überlassung von Schiffen, sofern der Überlassende nicht nachweist, dass diese ausschließlich oder fast ausschließlich im Inland eingesetzt worden sind, es sei denn, es handelt sich um Handelsschiffe, die
aa) von einem Vercharterer ausgerüstet überlassen, oder
bb) an im Inland ansässige Ausrüster, die die Voraussetzungen des § 510 Abs. 1 HGB erfüllen, überlassen, oder
cc) insgesamt nur vorübergehend an im Ausland ansässige Ausrüster, die die Voraussetzungen des § 510 Abs. 1 HGB erfüllen, überlassen worden sind, oder
c) aus dem Ansatz des niedrigeren Teilwerts oder der Übertragung eines zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts im Sinne der Buchstaben a und b,
7. a) aus dem Ansatz des niedrigeren Teilwerts, der Veräußerung oder Entnahme eines zu einem Betriebsvermögen gehörenden Anteils an
b) aus der Auflösung oder Herabsetzung des Kapitals,
c) in den Fällen des § 17 bei einem Anteil an einer Körperschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, soweit die negativen Einkünfte auf einen der in den Nummern 1 bis 6 genannten Tatbestände zurückzuführen sind, dürfen nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art und - mit Ausnahme der Fälle der Nummer 6 Buchstabe b - aus demselben Staat, in den Fällen der Nummer 7 auf Grund von Tatbeständen der jeweils selben Art aus demselben Staat, ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Den negativen Einkünften sind Gewinnminderungen gleichgestellt. Soweit die negativen Einkünfte nicht nach Satz 1 ausgeglichen werden können, mindern sie die positiven Einkünfte der jeweils selben Art, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus demselben Staat, in den Fällen der Nummer 7 auf Grund von Tatbeständen der jeweils selben Art aus demselben Staat, erzielt. Die Minderung ist nur insoweit zulässig, als die negativen Einkünfte in den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen nicht berücksichtigt werden konnten (verbleibende negative Einkünfte). Die am Schluß eines Veranlagungszeitraums verbleibenden negativen Einkünfte sind gesondert festzustellen; § 10d Abs. 4 gilt sinngemäß.
(2) Absatz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige nachweist, daß die negativen Einkünfte aus einer gewerblichen Betriebsstätte im Ausland stammen, die ausschließlich oder fast ausschließlich die Herstellung oder Lieferung von Waren, außer Waffen, die Gewinnung von Bodenschätzen sowie die Bewirkung gewerblicher Leistungen zum Gegenstand hat, soweit diese nicht in der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen, die dem Fremdenverkehr dienen, oder in der Vermietung oder der Verpachtung von Wirtschaftsgütern einschließlich der Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen bestehen; das unmittelbare Halten einer Beteiligung von mindestens einem Viertel am Nennkapital einer Kapitalgesellschaft, die ausschließlich oder fast ausschließlich die vorgenannten Tätigkeiten zum Gegenstand hat, sowie die mit dem Halten der Beteiligung in Zusammenhang stehende Finanzierung gilt als Bewirkung gewerblicher Leistungen, wenn die Kapitalgesellschaft weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland hat. Absatz 1 Nr. 3 und 4 ist nicht anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige nachweist, daß die in Satz 1 genannten Voraussetzungen bei der Körperschaft entweder seit ihrer Gründung oder während der letzten fünf Jahre vor und in dem Veranlagungszeitraum vorgelegen haben, in dem die negativen Einkünfte bezogen werden.[/quote]
aktuelle Rechtsprechung hierzu s. http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=45f41cb9bd96ff1436f07cd2f2860fd2
oder du gehst in die nächste gut ausgestattete buchhandlung, greifst dir in der steuerrechtsabteilung den und liest die ca. 50 seiten zu § 2a estg. |
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Naval Trade Newbie
Anmeldungsdatum: 07.10.2003 Beiträge: 38
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Verfasst am: 10.Okt 2003 20:30 Titel: |
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Lieber Condor,
immer die Ruhe bewaren. Diese Info war schon recht alt, bereits vor dem Jahr 2000. Ich glaube kaum, daß ein Beamter der Steuerfahdung selbst einem Freund, wenn er ihm darüber was erzählt, das auch noch schriftlich geben wird....
Es ist gut zu wissen, daß dieser Paragraph in seiner Anwendung jetzt doch die negativen Einkünfte berücksichtigt, was vorher gar nicht der Fall war. Damit hat sich der Punkt bereits für mich geklärt. Ich habe absolut keine Lust mir 50 Seiten deutsches Steuerrecht anzutun, dafür gibt es andere kluge Leute. Es reicht mir, wenn mir einer von denen die richtige Antwort auf meine Frage geben kann. Das deutsche Steuerrecht ist mir seit ca 10 Jahren eh wurscht, da ich meinen Lebensraum in das sonnige Südeuropa verlegt habe und mit der Bananrepublik Deutschland nur noch so wenig wie möglich zu tun haben will. Über das Thema Bananrepublik könnten wir tagelang diskutieren, lassen wir das mal besser, da hat jeder so seine Meinung und Erfahrung...
Auf jeden Fall ist diese Frage somit für mich abschließend geklärt.
Un saludo |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 12.Okt 2003 10:42 Titel: vielen dank für die blumen, |
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auch wenn du sie dem falschen in die hand drückst.
| Zitat: |
| Es ist gut zu wissen, daß dieser Paragraph in seiner Anwendung jetzt doch die negativen Einkünfte berücksichtigt, was vorher gar nicht der Fall war. Damit hat sich der Punkt bereits für mich geklärt. |
ein blick ins gesetz erhöht eben die rechtskenntnis, s. hierzu http://www.steuernetz.de/gesetze/index.html und http://dejure.org/
| Zitat: |
| Ich habe absolut keine Lust mir 50 Seiten deutsches Steuerrecht anzutun |
dann musst du aber auch vorsichtig damit sein, verschwörungstheorien in die welt zu setzen!
| Zitat: |
| dafür gibt es andere kluge Leute. Es reicht mir, wenn mir einer von denen die richtige Antwort auf meine Frage geben kann. |
wie gesagt, vielen dank für die blumen. |
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Naval Trade Newbie
Anmeldungsdatum: 07.10.2003 Beiträge: 38
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Verfasst am: 12.Okt 2003 11:14 Titel: |
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ach, lieber El Condor, sieht es gelassen das ist keine Verschwörungstheorie, das ist einfach der Verlust an den Glauben in "dieses unseres Land"...
ich war mal stolz, Deutscher zu sein (zu Deiner Info: ich bin keine 30 mehr, bin noch Kriegsware....) habe mitgeholfen beim Aufbau dieses Landes nach dem Krieg und fühle mich heute von diesem Land bzw. seinem Politiker-, Beamten- und Gewerkschaftsbossepack schlicht verarscht. Habe daraufhin auch meinen Lebensmittelpunkt in den Süden Europas verlegt. Ich habe während meiner beruflich aktiven Zeit in Deutschland so viel staatliche Sch.... erlebt, daß es mir irgend wann schlicht zum Hals raus hing und ich alles verkauft habe, Betrieb, Haus und was auch immer und nur noch weg. War kein Abgang mit Schulden oder anderen negativen Hinterlassenschaften, wie bei vielen anderen. Ich kann jederzeit wieder kommen, ohne daß mir jemand auf den Hacken sitzt. Das nur zur Info, um eventuellen dummen Kommentaren vorzubeugen.
In meinen Augen ist Deutschland leider doch sehr weit zu einer Bananrepublik verkommen. Ich lebe jetzt im Süden, hier wird ganz offiziell geschoben und geschmiert, aber ich finde das am Ende ehrlicher als in Deutschland, wo sich jeder das große ehrenwerte Mäntelchen umhängt und die Hände unterm Tisch aufhält.
Habe im Übrigen auch selbst in meiner eigenen beruflichen Praxis in Deutschland oft genug festgestellt, daß von staatlicher Seite man sich am wenigsten um die bestehenden Gesetze gekümmert hat, man hat sich nur um die gekümmert, mit denen man abzocken und gängeln konnte, aber auf die anderen mußte man die ehrenwerten Staatsdiener fast mit dem Hammer in der Hand hinweisen (sofern man sie aus irgendwelchen Quellen überhaupt kannt), bevor sie sich zähneknirschend dazu durchgerungen haben, diese dann doch zum Vorteil des normalen Bürgers anzuwenden.
Sei mir nicht böse, aber mein Vertrauen in alles was mit Staat zu tun hat ist ungefähr so groß wie wenn ich einem Krokodil die Hand schütteln sollte.
Und ich bin daher eher geneigt, meinem alten Freund und Bekannten zu glauben, daß es damals solch ein "Unter-den-Tisch-kehren" dieses Paragraphen gegeben hat, als den Beteuerungen, daß so was NIEEEE in Deutschland passieren könnte! Deutschland soll ja sogar ein Rechtsstaat sein, hat mal einer von sich gegeben. Na denn Prost. Ich bleibe hier im Süden, da weiß ich genau was mich mein Recht kostet, wenn ich es haben will.......
Einen schönen Gruß an alle aus der Sonne |
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