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wo Steuerpflichtig ?

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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 9:15    Titel: wo Steuerpflichtig ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

wo ist man bei folgender Sache steuerpflichtig??

Ich überlege ob ich mir im Jahr 2006 die Welt ein wenig anschaue. Das heißt - ich würde für 5 Monate nach New York ziehen - danach für 4 Monate nach Australien und die restlichen 3 Monate nach Hong Kong.

Ich würde meine Wohnung + alles andere hier in Deutschland kündigen und würde nur für einen 2 wöchigen Kurzurlaub in Deutschland sein.

Möglicherweise komme ich 2007 wieder zurück. Jetzt ist die Frage - wo bin ich für das Jahr 2006 steuerpflichtig (Einkommensteuer)? Gibt es da bestimmte "Fallen" seitens des AStG?

Ich würde mich freuen wenn mir dazu jemand etwas sagen könnte.

Danke schon mal im Voraus.

Matthias
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 394

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man im jeweiligen Land immer die Wohnung nur kurzfristig mietet und auch wieder vollständig aufgibt, wird nirgendwo ein Wohnsitz begründet. Ferner erfüllt man irgendwo das Kriterium des gewöhnlichen Aufenthalts. Somit entsteht in keinem der Länder eine Steuerpflicht. Mobile reiselustige Personen können so (wenn sie nicht gerade die Staatsbürgerschaft der USA haben) "steuerflüchtig" werden. Das AStG (Wegzugsbesteuerung) greift nur, wenn man mit mehr als 1% an einer inländischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Selbst wenn das so ist, kann man wohl (ggf. gegen Sicherungsleistung) eine Steuerzahlung vermeiden, da man 2007 wieder nach D zurückkehrt. Gefährlicher könnte das EStG werden. Die Frage ist, ob man in D beschränkt steuerpflichtig ist. Beispielsweise hat D in diesem Fall ein Besteuerungsrecht an Mieten inländischer Immobilien. Auch würde dies ggf. für

Zitat:
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 1, die im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist, oder für die im Inland eine feste Einrichtung oder eine Betriebsstätte unterhalten wird;


gelten. Am Besten §49 EStG genau durchlesen. GGf. kann man hier eine beschränkte Steuerpflicht durch entsprechende vorgeschaltete Auslandsgesellschaften vermeiden.

Ich hoffe, die Info hilft
Siggi
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo siggi_siggi_siggi,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe mir §49 EStG durchgelesen. Sie sprachen schon den Punkt
Zitat:
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 1, die im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist, oder für die im Inland eine feste Einrichtung oder eine Betriebsstätte unterhalten wird;
an.

Mein Geschäft besteht aus ein "paar" Webseiten auf denen ich Produkte/Angebote "externer" Unternehmen bewerbe. Also sprich - ich vermittel nur "Käufer" an "Verkäufer" - biete keine eigenen Produkte an.

Die Webseiten werden im Moment zu 95 % auf deutschen Servern gehostet - ein "umswitchen" auf ausländische Server wäre innerhalb eines Tages möglich. Dann müsste es sich doch für das Jahr 2006 nicht mehr um "innländische" Geschäfte handeln oder?

Grübel ... da sollte ich lieber nochmal mit nem Steuerberater reden.

Danke.

Gruß Matthias
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

laut http://www.axel-conrad.de/tax/tax05.html

.............. unter Punkt 2.5



Zitat:
Eine Steuerpflicht ist definitiv auszuschließen, wenn sich der Sitz des Anbieters und des Server/Webshops im Ausland befinden.


selbst wenn der Server in Deutschland stehen würde .....

Zitat:
Befindet sich nur der Server/Webshop im Inland, so ist eine Steuerpflicht fraglich, mit den besseren Gründen aber abzulehnen.


Kann man dies als richtig betrachten?

Gruß Matthias
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