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Frage zum Newsletter vom 21. Sept. 2007!

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Babaji
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.Okt 2007 20:57    Titel: Frage zum Newsletter vom 21. Sept. 2007! Antworten mit Zitat

Sehr geehrtes Gomopa Team,

am 21. September 2007 las ich als Einführungstext in ihrem Newsletter folgende Zeilen:


Sind sie einer von denen, die gern schnell über die Autobahn fahren? Ärgert es Sie, wenn jemand auf der linken Fahrspur anscheinend träumt, weil er vielleicht nur 130 km fährt und weder das Leben anderer, noch sein eigenes druch unverantwortliches Rasen gefährden möchte? Drängeln? Lichthupe? Das kann sehr teuer werden: Strafe mindestens 250,00 Euro und 4 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot - Mahlzeit!

Hätten sie mal lieber gleich rechts überholt, denn das kostet momentan 50,-- Euro plus 3 Punkte und ein Fahrverbot gibt es erst im Wiederholungsfall. Fazit: 200,-- Euro, 1 Punkt und 3 Monate Fahrverbot gespart. Noch einen Punkt gespart! Geht aber noch besser, noch effektiver, ist aber nur noch etwas für ganz Harte!

Schaffen Sie sich ein Blaulicht und ein Martinshorn an, bauen die Utensilien in ihren Untesatz und setzen diese ein. Sie können sich den freizumachenden Fahrstreifen für Ihre Raserei aussuchen. Die Verwendung kostet gemäß § 38 StVO: Läppische 20,-- Euro, zuzüglich der Kosten für Blaulicht und Horn, die, für den Fall das man Sie erwischen sollte, beschlagnahmt werden. Punkte? Fehlanzeige!

Bleiben Sie stark






Ich wollte ihnen deswegen schon seit einiger Zeit schreiben, aber erst jetzt habe ich Zeit dazu gefunden.

Mich würde interessieren, ob diese Hinweise rechtlich abgesichert sind.

Ist es ihnen möglich mir die Gesetze, Paragrafen und alle nötigen rechtlichen Hinweise zu geben, die Ihre Behauptungen in den Einleitungssätzen, vom Drängeln, rechts überholen, überholen auf der Standspur bis zur Verwendung eines Blaulichtes einschließlich Martinshorn mit den dazugehörigen Bußgeldern und Punkten, bzw. Fahrverbot belegen.

Ich habe mal in einem alten Tatbestandskatalog für die Straßenverkehrsordnung geblättert und es fällt mir schwer die Verstöße für die Bußgelder zusammen zu bekommen, aber auch die dabei erhaltenen Punkte kann ich nicht erkennen, vor allem fehlen mir die rechtlichen Grundlagen, sprich Paragrafen etc.

Es würde mich freuen, wenn sie mir in der Sache weiter helfen könnten!

Babaji
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