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Dyson Newbie
Anmeldungsdatum: 30.04.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 26.Jan 2008 6:23 Titel: |
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Ein guter Tag für Deutschlands Anleger: Akzenta AG verliert Prozeß und muß zahlen!
Das Landgericht München I hat die Ansprüche geprellter Anleger im Fall Akzenta gestärkt. Käufer einer sogenannten Umsatzbeteiligung erhalten ihr Geld zurück, wenn sie in den abgeschlossenen Verträgen über die Einzelheiten der Geldanlage im Dunkeln gelassen wurden (Urteil des LG München I vom 24. Januar 2008, Aktenzeichen: 22 O 18295/07). Damit gaben die Richter einem Kunden Recht, der für sich und seine beiden Kinder das Recht an einer Beteiligung am Umsatz der Akzenta AG erworben hatte. Die Akzenta AG wurde verurteilt, die investierten EUR 52.092,40 an die Klagepartei zurückzuzahlen.
Die Kanzlei Dr. Klüver Dr. Klass, die die betroffenen Anleger vor Gericht vertrat und noch zahlreiche weitere Mandanten gegen die Akzenta AG vertritt, misst dem Urteil grundsätzliche Bedeutung bei. Rechtsanwalt Dr. Klass wirft der Akzenta AG seit langem vor, daß es in den Verträgen und Prospekten, die den Anlegern übergeben wurden, nur so von Fehlern und undurchsichtigen Berechnungen wimmelt. Hierfür muss die Akzenta nun gerade stehen. Auch in den Verfahren 22 O 17433/07 und 22 O 17434/07 hat das Landgericht München I am 24.01.2008 den Klagen, die von RA Dr. Klass eingereicht worden sind, stattgegeben und die Akzenta AG zur Zahlung verurteilt. |
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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2266
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Verfasst am: 26.Jan 2008 7:25 Titel: |
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Uns erreicht folgende Mitteilung, angeblich von der AKZENTA AG, die wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten möchten:
| Zitat: |
Formular Kontaktformular
Vorname hlg. Ulrich
Name Ulrich
Nachricht Quelle zu Akzenta
AKZENTA AG: Urteile nicht rechtskräftig
Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Pressemitteilung von: AKZENTA AG
PR Agentur: Trident Management Solutions Ltd.
AKZENTA AG
Vor dem Landgericht München I sollen heute in erster Instanz einige Urteile gesprochen worden sein. Da die Urteilsbegründungen erst in einigen Tagen oder gar Wochen vom Gericht bekannt gegeben werden, wird die Akzenta AG - im Gegensatz zum Klägeranwalt - keine vorschnelle Stellungnahme abgeben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin: Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Gegen jedes Urteil wird die Akzenta in die Berufung gehen.
Hintergrund:
Die Akzenta AG verfügt über 32.000 Kunden. Die Kläger werden von Rechtsanwalt Klass aus Prien am Chiemsee vertreten, der der Akzenta verbieten lassen wollte ihn einen Anwalt zu nennen, der nur eine Handvoll Mandanten besitzt und händeringend nach Mandanten sucht. Angesichts von rund 140 Klagen gegen die Akzenta AG, von denen RA Klass zudem nur wenige Mandanten vertritt, war die Klage von RA Klass erfolglos.
Über 99% der Kunden ließen sich trotz massiver persönlicher Einwirkung auf jeden einzelnen Kunden durch Behörden und nach Mandaten suchenden Anwälten nicht gegen die Akzenta AG aufbringen. Mehrere Tausend Kunden haben sich im Gegensatz zu der geringen Anzahl von Klagen in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen und hinter die Akzenta AG gestellt.
Inzwischen wurden mehrere Strafanzeigen gegen einen Bremer Rechtsanwalt gestellt, der sich Kundendaten aus Ermittlungsakten beschaffte und Akzenta-Kunden mit werbenden Serienbriefen anschrieb.
AKZENTA AG
PR-Abteilung
Georg-Wiesböck-Ring9
83115 Neubeuern
Tel: 08035/965 -234
Fax: 08035/965 -556
www.akzenta.org |
_________________ „Es ist produktiver, einen Tag lang über sein Geld
nachzudenken, als einen Monat dafür zu arbeiten.“
- Heinz Breselt -
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GM&P Moderation .

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 52
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Verfasst am: 26.Jan 2008 9:42 Titel: Die „richtige“ Antwort aus dem Internet |
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http://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/vorgericht/494752.html
| Zitat: |
Akzenta-Prozess
Die „richtige“ Antwort aus dem Internet
Von Ilga Fink und Sabine Gusbeth
Am 16. Januar 2008 wurde der Akzenta-Prozess vor der Strafkammer des Landgerichts München fortgesetzt. An diesem 33. Verhandlungstag stellte der Richter fest, dass der Akzenta-Kunde, der als Zeuge befragt wurde, seine Antworten von einem Blatt ablas. Daraufhin forderte der Richter den Zeugen auf ihm seine Unterlagen auszuhändigen – mit der Bemerkung „jetzt schauen wir mal, was Sie noch so aus dem Kopf wissen“.
Anschließend verglich der Richter die Unterlagen mit den Aussagen des Zeugen und stellte fest, der „Zeuge hat so vorgelesen, wie es dran stand“. Dabei weist ein Schild vor dem Verhandlungssaal im Landgericht ausdrücklich darauf hin, dass die Zeugen vor ihrer Aussage den Zuhörerraum nicht betreten dürfen. Denn laut Strafprozessordnung müssen alle Zeugen einzeln und unabhängig voneinander befragt werden. Damit soll die Unbefangenheit und Selbstständigkeit der Zeugenaussagen gewährleistet werden.
Der Zeuge gab an, er habe bei einer Tochter der Akzenta AG angefragt, wer ihm über den Prozessverlauf Auskunft geben könne. Er habe vorher wissen wollen, „welche Fragen im Prozess gestellt werden“. Auf der Internetseite der Interessensgemeinschaft Pro UB (kurz für Pro Umsatzbeteiligung) habe er anschließend die Unterlagen heruntergeladen, um sich auf den Prozess vorzubereiten.
Bemerkenswert erscheint in jedem Fall, dass ein Kunde als Zeuge Hilfe bei der Beantwortung der Fragen des Richters bei der angeklagten Partei sucht.
Die Akzenta-Verantwortlichen müssen sich vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor. Sie sollen Kapitalanleger um 69 Millionen Euro betrogen haben. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe des Betrugs und der Untreue. Das Modell der Akzenta klingt so einfach wie unglaublich: Beim Kauf eines Produktes eines Akzenta-Partnerunternehmens hat der Kunde die Möglichkeit mittels einer Akzenta-Umsatzbeteiligung den Kaufpreis innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zurück zu erhalten. |
Mod. |
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 603
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Verfasst am: 28.Jan 2008 11:35 Titel: |
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Hallo Dyson
nichts gegen eine Berichterstattung.
Doch das was Sie hier zitieren ist mehr als tendenziös.
Das Urteil ist noch lange nicht rechtskräftig aber der Schreiber verlustiert sich in Wörtern wie: "ein guter Tag für"... "geprellte Anleger".... usw.
Das ist Bildzeitungsstil.
Warten wir doch ab, wie die Urteilsbegründung lautet. Was die Anwälte der Akzenta machen werden, usw.
Es ist immer schrecklich, was das Volk für Vorstellungen von Rechtssprechung hat.
Grüße
Brendle |
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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2266
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Verfasst am: 28.Jan 2008 16:49 Titel: |
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| Zitat: |
Formular Kontaktformular
Vorname hlg. Ulrich
Versendeseite http://www.gomopa.net/lo4/Kontakt.html
Telefon 001.212.605.0173
Name Ulrich
Email [E-Mail anzeigen]
Nachricht Mal sehen, ob Ihr dies auch postet, bisher wurden alle meine Beiträge Pro/Contra gepostet*
28.01.2008
Erneut konnte ein Erfolg vor Gericht für einen Akzenta-Vermittler (Aktivpartner) erzielt werden. Wie ich in meiner Meldung vom 10.10.2007 berichtet hatte, wurde bisher erst ein Prozess eines Aktivpartner durch mich verloren. Dieser hatte sich bedauerlicher Weise in der ersten Instanz ohne Anwalt selbst vertreten. Die Einschaltung der Kanzlei \"Wirth-Rechtsanwälte\" in der Berufung konnte dann auch nicht mehr helfen. Aber: Das damalige Urteil stellte lediglich fest, dass der Kläger von dem Vermittler den Schaden ersetzt bekommen sollte, den er wegen des Vertragsabschlusses mit der Akzenta AG erlitten hat. Auf Grund des Urteils verlangte nun der Kunde von dem Aktivpartner seine Einzahlung an die Akzenta AG ersetzt. Ich wies den Kunden (bzw. seinen Anwalt) darauf hin, dass ja noch gar kein Schaden eingetreten sei, da die Akzenta noch besteht und Auszahlungen bei Umsatz jederzeit wieder möglich sind. Die Zahlung wurde entsprechend verweigert. Der Kunde klagte nun erneut vor dem Amtsgericht Karsruhe-Durlach auf Zahlung des konkreten Betrages gegen Abtretung seiner vertraglichen Ansprüche bei der Akzenta AG. Das Amtsgericht folgte klar meiner Auffassung und wies die Klage des Kunden gegen den Aktivpartner mit Urteil vom 24.01.2008 ab. Der Aktivpartner muss somit nicht zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Rechtsanwälte Wirth |
* Wir versuchen uns stets so neutral wie irgend möglich zu verhalten! Dazu gehört selbstverständlich auch, die Veröffentlichung der Berichte und Stellungnahmen beider Seiten! _________________ „Es ist produktiver, einen Tag lang über sein Geld
nachzudenken, als einen Monat dafür zu arbeiten.“
- Heinz Breselt -
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 603
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Verfasst am: 28.Jan 2008 18:31 Titel: |
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Hallo Herr RA Wirth,
das Urteil (Ablehnung eine Schadenzahlung) ist zwar richtig... doch sollte man dabei bedenken, dass dies nur aufschiebenden Charakter hat. Sollte die Akzenta irgend wann tatsächlich verlieren und als Betrugsunternehmen verurteilt werden (was ich nicht hoffe!), so kommt eine neue Klage auf Ihren Mandanten zu. Und das wird er dann zahlen müssen.
Sollte aber Akzenta reingewaschen werden, dann bekommt der Kunde ja sein Geld von der Akzenta (der Staatsanwalt wird ja vermutlich nicht für den angerichteten Schaden aufkommen wollen).
Kurz: der Kläger war etwas voreilig... oder Ihr Kollegen hat ihn schlecht beraten. Er als Fachmann hätte wissen müssen, dass erst dann geklagt werden kann, wenn der Tatbestand geklärt ist.
Ich würde an Stelle des Kunden den RA vor Gericht zerren. Denn dem Kläger sind dadurch heftige Kosten entstanden.
Grüße
Brendle |
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cashinfo Pathfinder
Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 338 Wohnort: Europa - mitten drin
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Verfasst am: 29.Jan 2008 12:48 Titel: Irrtum |
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Hallo an alle :
Da stellen sich mir immer die Harre auf --- noch denke ich leben wir in einem Rechtsstaat, jeder hat die Möglichkeit, Klage einzureichen, wenn er der Meinung ist ! Wir die Klage angenommen, besteht zumindest kein Widerspruch zum Recht und es kommt vielleicht zu einem Urteil mit dem man im folgenden Rechtsweg umgehen kann.
Lieber Herr Brendle, wie bitte wollen Sie, egal wie -- auf einem Urteil einen spätere Schadneersatzklage auf der Basis einer Klageeinreichung begründen ?
Sicherlich sind Sie Insider und so wie es aussieht auch ein Hoffender. Wie es heute so üblich ist und von nicht wirklichen wichtigen Politikern in den Mund genommen wird --- das Fragment "den hals nicht voll tu bekommen" gilt meiner Meinung nach auch auf Anleger, die auf solche dubiosen Gewinnversprechungen wie die der Akzenta hereinfallen. Leider sind sich solche Zocker nicht wirklich darüber im klaren, daß Zocken auch (und das zu einem unverschämt hohen Anteil) Totalverlust bedeutet.
Lassen Sie mich soch einfach mal spekulieren --- selbst wenn es Anwälte schaffen sollten, die Akzenta Könige reinzuwaschen, dann wird die Akzenta und/oder ihre Folgegeselschaften so viele Verluste ausweisen, daß auch nicht mehr ausgezahlt wird.
In diesem Sinne
der Cashinfo |
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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2266
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Verfasst am: 29.Jan 2008 14:21 Titel: |
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Der Aufforderung kommen wir nach:
| Zitat: |
Formular Beschwerdeformular
Versendeseite http://www.gomopa.net/index.php?con=240&mode=post&u=230&uname=Brendle&t=96149
Vorname Norman
Telefon 030319805440
Name Wirth
Email [E-Mail anzeigen]
BeschwerdeUeber Brendle
Forenbeitrag http://www.gomopa.net/Finanzforum/viewtopic.php?t=96149
Mitglied
Nachricht Sehr geehrte Damen und Herren,
offensichtlich besteht seitens des users \"Brendle\" und vielleicht auch anderer der Eindruck, dass Auszüge aus meiner Homepage von mir in diesen Thread eingestellt werden. Das ist jedoch nicht der Fall. Ich beteilige mich aus guten Gründen nicht an der Diskussion zu Akzenta bei Gomopa. Weder stelle ich eigene Beiträge ein noch animiere ich andere Personen dies zu tun. Wenn möglich bitte ich Sie das klarzustellen, um einem falschen Eindruck entgegen zu wirken.
Mit freundlichen Grüßen
Wirth
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht |
_________________ „Es ist produktiver, einen Tag lang über sein Geld
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- Heinz Breselt -
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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2266
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Verfasst am: 29.Jan 2008 15:19 Titel: |
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Zukünftig werden Stellungnahmen zu diesem Thema, die uns über eines unserer Kontaktformulare erreichen, nicht mehr veröffentlicht! _________________ „Es ist produktiver, einen Tag lang über sein Geld
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- Heinz Breselt -
Secret User - wissen mehr
Zuletzt bearbeitet von GoMoPa am 29.Jan 2008 15:21, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 603
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Verfasst am: 29.Jan 2008 15:21 Titel: |
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Hallo Cashinfo
wie kann ein Urteil gefällt werden, das als Grundlage ein Urteil hat, das noch gar nicht gefällt worden ist?
Grüße
Brendle |
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GM&P Moderation .

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 52
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Verfasst am: 31.Jan 2008 8:14 Titel: |
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Aus www.pro-ub.de
| Zitat: |
Mitteilung vom 30-01-2008
Folgende Situation ist eingetreten:
An einem der letzten Verhandlungstage in München hatte eine geladene Person für die
Befragung Ausdrucke von der Pro UB Seite als Gedächtnisstütze vor sich liegen. Auf Anfrage
der Richter, woraus er denn vorlesen würde, nannte er Auszüge aus dem Internet, u.a. die Pro
UB Seite. Die Richter haben sich die Seiten aushändigen lassen. Während der
Zeugeneinvernahme ist aus der Sicht der Richter die Pro UB ins negative Licht gerückt
worden, unter der Prämisse im Auftrag der Akzenta Zeugenbeeinflussung zu betreiben.
Warum? Eine der ersten Fragen, die an den folgenden Zeugen gestellt wurde, war: Sind sie
auch Mitglied der Pro UB.
Die Verantwortlichen der Pro UB haben sich bei Gründung des Vereins als Vereinszweck:
„die Umsatz-Beteiligung zu erhalten und zu fördern“ auf die Fahne geschrieben. Wir haben
uns zusammengeschlossen, weil wir die Idee der Umsatz-Beteiligung als ein sehr gutes, für
die Zukunft sehr wichtiges Marketing-Modul ansehen, für die es wert ist zu kämpfen. Für uns
stand und steht somit die Umsatz-Beteiligung im Vordergrund. Bewusst hatte sich die Pro
UB bei Gründung auch deshalb außerhalb der Akzenta positioniert.
Zwei Gründe veranlassen nun die Vorstandschaft die Seite bis auf weiteres nicht mehr zu
bedienen:
1. Nach den akt. Geschehnissen im Gericht werden und wollen wir den Eindruck gar nicht
erst aufkommen lassen, das die Pro UB als Handlanger der Akzenta fungiert.
2. Es besteht ein konkreter Verdacht, dass zur Zeit staatsanwaltliche Ermittlungen gegen die
Pro UB laufen.
Wir haben in der Vergangenheit viele Stunden eingesetzt, Euch eine sachliche Information
zur weiteren Entwicklung zu geben.
Nun hoffen wir auf Euer Verständnis für diesen derzeitigen Schritt.
Um es auf den Punkt zu bringen: Wir wollen mit dieser Vorgehensweise uns und die weitere
Entwicklung der Umsatz Beteiligung nicht in unnötige Gefahr bringen.
Die Vorstandschaft der IG Pro UB e.V.
30-01-2008 |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 31.Jan 2008 15:54 Titel: |
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| Zitat: |
Pressemitteilung von: AKZENTA AG
Der Bremer Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch hat am 29. 1. 2008 eine Unterlassungserklärung abgegeben. Er hatte sich Kundendaten der Akzenta AG beschafft und serienweise Kunden angeschrieben, um Mandate zu akquirieren. Gegen den Anwalt haben Akzenta AG und Kunden Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bremen erstattet.
Hintergrund: Anwälte versuchten wiederholt Kunden der Akzenta AG zu Mandaten zu überreden. Die angewandten Mittel sind mit dem Standesrecht oft schwer zu vereinbaren. Selbst Verstöße gegen den Datenschutz sind häufig kein Hindernis. Die Kunden reagieren ihrerseits mit Anzeigen gegen die Anwälte oder auch Beschwerden bei den Anwaltskammern.
Ein Rechtsanwalt aus Prien am Chiemsee hatte sogar mittels von ihm selbst bezahlter und verfasster Werbung in einer Rosenheimer Zeitung den Eindruck eines redaktionellen Beitrages über seine „Erfolge“ erweckt. Von den Vorgängen um die Akzenta AG hatte er erst aus der Zeitung erfahren.
Trotz massiver Beeinflussungsversuche liegen von den mehr als 30.000 Kunden der Akzenta AG lediglich 144 Klagen - weniger als 0,5% der Kunden - bei Gerichten vor. |
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Struckischreck * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 2003 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 1.Feb 2008 8:38 Titel: |
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@GM&P Info,
wie abgebrannt müssen denn manche Anwälte sein, wenn sie es nötig haben, auf diese Weise an neue Mandate zu kommen. Grau-en-haft! Und so einer soll dann eine vernünftige Arbeit abliefern?
Das ist nur wieder Wasser auf die Mühlen der "Wir-sind-die-völlig-unschuldig-verfolgten-Akzentorianer"-Fraktion. Schlimm.
Struckischreck |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 8.Feb 2008 9:12 Titel: |
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CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil gegen die Akzenta AG
Die Akzenta AG, gegen deren ehemalige Vorstände derzeit vor dem Landgericht München II ein Strafverfahren anhängig ist, wurde in einem von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte geführten Verfahren erstinstanzlich verurteilt, dem Anleger die von diesem einbezahlten Beträge abzüglich Ausschüttungen zu erstatten.
In dem Urteil vom 24.01.2008 führt das Landgericht München I (Az.: 22 O 19959/07) aus, dass die Zahlungen des Anlegers aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 BGB zurückverlangt werden können. Nach Auffassung des Gerichts ist zwischen den Anlegern und der Akzenta AG kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Hierzu fehlt es an einer Einigung über die sog. „essentialia negotii“, also die wesentlichen Vertragsbestandteile, weil der Anspruch der Anleger auf Beteiligung am Umsatz der Akzenta AG nicht hinreichend konkretisiert wurde. Der Umstand, dass die Beteiligten vom Abschluss eines wirksamen Vertrages ausgegangen sind, steht der Annahme eines Dissens, so das Landgericht München I weiter, nicht entgegen.
Das Landgericht München I legt in seinen Urteilsgründen ferner dar, dass die Beteiligungsverträge sittenwidrig gem. § 138 BGB sind. Die Sittenwidrigkeit ergibt sich hierbei aus dem Vorgehen der Akzenta AG, die Anleger über den Erwerb eines einklagbaren Rechts zu täuschen, das tatsächlich nicht vorliegt. Daher können die Anleger ihre Beiträge zurückverlangen, weil die Akzenta AG keinen Rechtsgrund zum Behalten der eingezahlten Beiträge hat.
Das Verfahren gegen den mitverklagten Vorstand hat das Landgericht München I bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt.
„Das Landgericht München I hat in seiner umfassenden Begründung zutreffend dargelegt, dass die Beteiligung an der Akzenta AG durch die Anleger rechtsgrundlos erfolgte und die Anleger damit jederzeit ihre Zahlungen von der Akzenta AG zurückverlangen können“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz,
der für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte das Verfahren betreute.. Er rät daher allen Geschädigten, Rechtsrat bei einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei einzuholen, um die Ansprüche zu sichern.
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zinsmaus Specialist
Anmeldungsdatum: 09.08.2004 Beiträge: 62
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Verfasst am: 8.Feb 2008 9:21 Titel: nur billiger Mandantenfang |
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Quelle Akzenta:
"...in unserer Meldung vom 24.01.2008 teilten wir mit, dass Anwalt Klass sich empor streckte, er hätte Urteile gegen Akzenta erwirkt. Jedoch erwähnte er nicht, dass die Urteile nicht rechtskräftig sind und die Akzenta gegen jedes Urteil in Berufung geht. Dies tut nun auch die Kanzlei CLLB in einer gestern veröffentlichten Pressemeldung. Wir gehen davon aus, dass es noch den einen oder anderen Anwalt geben wird, der suggerieren möchte, er hätte Urteile gegen die Akzenta erwirkt.
Das sind die Fakten:
1. Diese Urteile sind nicht rechtskräftig.
2. Die Akzenta geht gegen jedes Urteil in Berufung.
3. Diese Art Pressemeldungen enthalten meist unwahre Behauptungen. Den Lesern wird eingeredet, das Urteil ist rechtskräftig, jeder könne somit nun seinen Schaden geltend machen, wenn er sich bei dieser Kanzlei melde. Die Akzenta hat schon mehrfach bei Rechtsanwaltskammern Beschwerde gegen einen solchen Mandantenfang eingelegt."
Stimmt, billiger Mandantenfang... |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1360 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 8.Feb 2008 10:08 Titel: Nun |
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liebe Zinsmaus, da möchte ich Ihnen recht geben, auch ich halte diese Veröffentlichungen aus manchen Rechtsanwaltskanzleien für Mandantenfang, unbestritten. Nur ändert das zunächst einmal nichts am Urteil: Erstinstanzlich verurteilt, geht nun in die Berufung. Und so am Rande: Nahezu 90% aller erstinstanzlichen Urteile werden auch zweitinstanzlich bestätigt. Etliche Prozent werden zurückverwiesen, wenn nicht genügend berücksichtigt wurde bei der Urteilsfindung und einige wenige Prozent werden wirklich von der nächsten Instanz "kassiert". Von daher gibt so ein erstinstanzliches Urteil schon mal eine Tendenz vor, zumal es nicht vor einem Einzelrichter am Amtsgericht gesprochen wurde, sondern am Landgericht und da sind drei Personen an der Urteilsbildung beteiligt.
Aber so unter uns: Sie wollten mir noch mal erläutern, wie Sie die 98%-Zustimmungsquote zum Akzentamodell durch die Kunden ermittelt haben....auf eine Antwort warte ich schon länger vergeblich..... |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 12.Feb 2008 8:19 Titel: |
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| Zitat: |
Die schritliche Begründung der bereits angekündigten bahnbrechenden Entscheidung des LG München I, Urt. v. 24.1.2008 liegen nunmehr vor.
Die 22. Zivilkammer (VRiLG Ruderisch und RiLG Weitnauer und Jung) sagt klipp und klar, was es von dem Geschäftsmodell der Akzenta AG, der von den Initiatoren sog."innovativen Umsatzbeteiligung“, hält. Die 22. Kammer spricht im Ergebnis den tausendfach abgeschlossenen "Verwaltungsverträgen" nicht nur den Charakter eines Rechtsgeschäftes ab, sondern hält das Geschäft der Umsatzbeteiligung wegen einer unterlassenen Klarstellung auf den geheimen Verteilungsschlüssel für sittenwidrig und erachtet die Vertragsunterlagen bewusst unklar und irreführend.
Leitsätze des Verfassers:
§§ 812 I 1 Alt.1, 814, 818 III, 819 I, 155 einseitig versteckter Einigungsmangel, 453 I, 315 ff., 133,157, 138 I, 199 I Nr. 1, 2 BGB, 111 d StPO; 253 II Nr. 2 ZPO
1. Der zwischen den Parteien unterzeichnete "Verwaltungsvertrag" ist aufgrund eines Einigungsmangels in Bezug auf die sog. essentialia negotii nicht wirksam zustande gekommen.
2. Der Umsatzbeteiligungsanspruch ist nicht näher konkretisierbar, so dass er dem Vertragspartner kein bestimmtes oder bestimmbares Recht auf Zahlung eines Geldbetrages gegen die Beklagtge einräumt.
3. Die avisierten Auszahlungen sind zeitlich nicht festgelegt und der Verteilungsschlüssel nicht fixiert. Die Bezifferung eines Leistungsantrages ist
nicht möglich.
4. In dem Vertragswerk ist keine Regelung enthalten, wonach der Akzenta AG das Recht eingeräumt werden soll, ihre Leistung nach billigem Ermessen selbst zu bestimmen.
5. Die Verpflichtung, mindestens 72% des Unternehmensumsatzes auszuschütten, erweckt beim unbefangenen Leser den irreführenden Eindruck, dass eine konkrete Zahlungsverpflichtung begründet werden sollte.
6. Die "Verwaltungsverträge" und die Werbematerialien sind bewusst darauf ausgelegt, den Vertragspartner über den Erwerb eines "belastbaren" und gegebenenfalls einklagbaren Rechts zu täuschen. Weder erfolgt ein Hinweis, auf welche Art und Weise die Akzenta AG Umsätze erzielt, noch auf welche Art und Weise diese verteilt werden sollen. Eine Klarstellung, dass bei der Ausschüttung des Geldes ein geheimer Verteilungsschlüssel zur Anwendung kommt, unterbleibt; daraus resultiert die Sittenwidrigkeit des Geschäfts gem. § 138 I BGB.
7. Die Vertragsunterlagen der Akzenta AG sind nach Auffassung der Kammer
hinsichtlich der Beschreibung des "Gegenanspruchs" bewusst unklar und irreführend gehalten.
8. Eine Entreicherung wegen einer Pfändung aufgrund eines dinglichen Arrestes nach § 111 d StPO liegt nicht vor.
LG München, Urt. v. 24.1.2008 - 22 0 14846/07 (nicht rkr.)
Pressemitteilung - Rechtsanwälte Appl |
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Struckischreck * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 2003 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 12.Feb 2008 13:06 Titel: |
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http://de.wikipedia.org/wiki/Essentialia_negotii
| Zitat: |
Essentialia negotii (lat.) ist ein juristischer Fachbegriff für den notwendigen Mindestinhalt, den ein Vertrag eines bestimmten Typus haben muss und über die die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt geschlossen werden kann.
So müssen sich die Vertragsparteien bei einem Kaufvertrag zumindest über die Kaufsache und den Preis, beim Mietvertrag über die Mietsache und den Mietzins oder beim (Geld-) Darlehen über den Geldbetrag einigen. Möglich ist jedoch, dass eine konkrete Bestimmung - z.B. hinsichtlich der genauen Höhe des Kaufpreises, der Miete oder der Zinsen - erst später anhand von bereits vereinbarten Kriterien erfolgt |
Struckischreck |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1360 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 12.Feb 2008 14:19 Titel: oh je |
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für mich ist die Urteilsbegründung nachvollziehbar. War doch eine Umsatzbeteiligung vereinbart und der Schlüssel für die Aufteilung nicht festgelegt, fehlt doch das entscheidende Merkmal. Also ich sehe da keine Chancen für Akzenta in der nächsten Instanz..... _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 18.Feb 2008 8:21 Titel: Re: MOD...schlechter Stil |
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| zinsmaus hat folgendes geschrieben:: |
| Wer nach 600 Tagen U-Haft noch keine handfesten Fakten hat, sollte auch zugeben können, dass etwas falsch gelaufen ist. |
Dazu dieses interessante Urteil.
Jedoch - so scheint es, greifen sämtliche Argumente bei den Inhaftierten nicht. Jedenfalls hat der BGH hier noch keine Stellung bezogen.
Hinweis - Link
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