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Fahrzeugleasing Michael Klappenbach

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xxxxxx
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.Jul 2005 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

@corax
Fahrzeug gehört nicht Leasingsnehmer sondern Leasinggeber.
Gerichtsvollzieher darf ihm also nicht mitnehmen weil es nicht dir gehört!
Und das ist antwort auf alle fragen!
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Corax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 16.Jul 2005 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Dieser Antwort muß ich widersprechen!

Einem Bekannten von mir wurde durch einen Gerichtsvollzieher das Fahrzeug abgenommen. Es wurde nicht gepfändet, sondern sichergestellt.
Auch ein Gerichtsverfahren brachte keine Änderung, sondern vielmehr wurde das Vorgehen des Gerichtsvollziehers bestätigt. Mein Bekannter mußte die Leasingraten weiterzahlen und hatte kein Leasingfahrzeug mehr.

Ich werde dieses Urteil einmal heraussuchen, da ich dieses damals aus der Zeitung ausgeschnitten hatte. Sobald ich es gefunden habe setze ich es ein.
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Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2922

BeitragVerfasst am: 16.Jul 2005 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Corax hat folgendes geschrieben::
Dieser Antwort muß ich widersprechen!

Ich werde dieses Urteil einmal heraussuchen, da ich dieses damals aus der Zeitung ausgeschnitten hatte. Sobald ich es gefunden habe setze ich es ein.



@
Wenn das so stimmt, dann haben aber etliche Leute nun ein Problem, so der Gerichtsvollzieher das auch weiß.

Grüße
Heinrich
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 16.Jul 2005 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

User Corax...

Corax hat folgendes geschrieben::
Dieser Antwort muß ich widersprechen!

Einem Bekannten von mir wurde durch einen Gerichtsvollzieher das Fahrzeug abgenommen. Es wurde nicht gepfändet, sondern sichergestellt.
Auch ein Gerichtsverfahren brachte keine Änderung, sondern vielmehr wurde das Vorgehen des Gerichtsvollziehers bestätigt. Mein Bekannter mußte die Leasingraten weiterzahlen und hatte kein Leasingfahrzeug mehr.

Ich werde dieses Urteil einmal heraussuchen, da ich dieses damals aus der Zeitung ausgeschnitten hatte. Sobald ich es gefunden habe setze ich es ein.

Dieses Urteil würde mich nun allerdings auch interessieren; mehr noch allerdings die Begleitumstände, unter denen dieses Urteil gefällt wurde...

Ich halte es für ausgeschlossen, daß ein Gerichtsvollzieher ein Fahrzeug unter diesen Umständen sicherstellen kann. Das Fahrzeug befand sich zwar im Besitz, jedoch nicht im Eigentum des Betroffenen.

Aufgabe eines Gerichtsvollziehers ist es, Forderungen einzutreiben (Gegenstände zu pfänden), nicht jedoch, diese sicherzustellen, soweit sie dem Betroffenen garnicht gehören. Vor allem können diese nicht zugunsten der Gläubiger zu Geld gemacht werden - eben wg. der Eigentumsrechte des Leasinggebers...

Wo ist das Fahrzeug abgeblieben...?

Vielleicht können unsere Herren RAe, die auf diesen Foren teilnehmen, etwas dazu beisteuern...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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Corax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 16.Jul 2005 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

@Peter Wilhelm,

Der Gerichtsvollzieher hatte das Fahrzeug sichergestellt und meinem Bekannten einen alten Opel Corsa vor die Tür gestellt. Als mein Bekannter die Schuld nach 5 Monaten bezahlen konnte, bekam er das Fahrzeug zurück.

Da ich den Zeitungsausschnitt nicht mehr finden konnte, habe ich meinen Bekannten gebeten mir seinen zuzusenden. Diesen werde ich wohl am Dienstag in der Post haben. Dann stelle ich ihn gleich ein.

Vielleicht findet sich jemand der die überregionalen Zeitungen zu diesem Thema checken kann. Der Artikel war Mitte letzen Jahres in der Zeitung. Allerdings weiß ich im Moment nicht in welcher.
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Corax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 16.Jul 2005 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Bis ich den Zeitungsausschnitt habe hier folgendes aus den Justizverwaltungsvorschriften.

Der Gerichtsvollzieher prüft im Allgemeinen nicht, ob die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen zu dessen Vermögen gehören. Dies gilt sowohl dann, wenn zugunsten einer dritten Person ein die Veräußerung hinderndes Recht in Anspruch genommen wird, als auch dann, wenn der Schuldner behauptet, dass er die tatsächliche Gewalt über die Sachen nur für den Besitzer ausübe oder dass er sein Besitzrecht von einem anderen ableite. Für den Gerichtsvollzieher kommt es hiernach nur auf den äußeren Befund an. Für ihn gilt als Vermögen des Schuldners alles, was sich in dessen Gewahrsam befindet.

§ 120 GVGA
Allgemeines

1.
Soweit nach dem Gesetz Pfändungsbeschränkungen bestehen, entscheidet der Gerichtsvollzieher selbständig, welche Sachen des Schuldners von der Pfändung auszuschließen sind. Sachen, deren Pfändbarkeit zweifelhaft ist, pfändet er, sofern sonstige Pfandstücke nicht in ausreichendem Maß vorhanden sind.

2.
Hat der Gerichtsvollzieher eine Pfändung durchgeführt, so darf er sie nicht eigenmächtig wieder aufheben, auch wenn er sich von ihrer Unrechtmäßigkeit überzeugt hat. Die Vorschriften der §§ 125, 145 Nr. 2 Buchstabe c bleiben unberührt.

Ob dieses nun in dem angesprochenen Fall so zutraf vermag ich nicht mehr zu sagen, aber ich denke, das diese Vorschriften alleine schon für eine Pfändung reichen würden. Allerdings war das Fahrzeug soweit ich weiß, laut Fahrzeugbrief auf ihn zugelassen
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Corax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 16.Jul 2005 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigung, es soll Fahrzeugschein heißen!
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Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2922

BeitragVerfasst am: 17.Jul 2005 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Corax hat folgendes geschrieben::
Entschuldigung, es soll Fahrzeugschein heißen!


@

Wenn mich nicht alles täuscht, so stehe im Brief und im Schein die gleichen Daten, und wer den Brief hat, Kann das Auto auch veräußern.

Grüße
Heinrich
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 17.Jul 2005 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Heinrich Dreier hat folgendes geschrieben::
Wenn mich nicht alles täuscht, so stehe im Brief und im Schein die gleichen Daten, und wer den Brief hat, Kann das Auto auch veräußern.

Grüße
Heinrich

Soweit richtig lieber Heinrich...

bei einem Leasingfahrzeug hat der Leasingnehmer aber nicht den Brief.

Dieser befindet sich immer bei der Leasinggesellschaft, bzw. treuhänderisch beim Händler.

Gruß Peter
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Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2922

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 7:45    Titel: Antworten mit Zitat

Peter Wilhelm hat folgendes geschrieben::

Dieser befindet sich immer bei der Leasinggesellschaft, bzw. treuhänderisch beim Händler.

Gruß Peter


@
Ja mein lieber Peter, das ist ja richtig, doch nun wundert man sich doch, wie denn der Gerichtsvollzieher das Fahrzeug beschlagnamen kann, wo es doch gar nicht dem Leasingnehmer gehört. Oder besser gesagt, wo doch der Brief in anderen Händen ist. Soweit ich mich erinnere, gibt es sogar ein Urteil, das nur der Briefbesitzer zu 100% über das Fahrzeug verfügen kann. Leider weis ich nicht mehr, wo ich das gelesen habe.

Grüße
Heinrich
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Corax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 8:11    Titel: Antworten mit Zitat

@Heinrich Dreier,

bitte beachten Sie mein obiges Posting! Ein Gerichtsvollzieher kann ein Fahrzeug erst einmal beschlagnahmen und die Klärung später herbeiführen. Geht ganz klar aus den Justizverwaltungsvorschriften hervor.

Allerdings kommt es hierbei auf den Gerichtsvollzieher an. Ist er vernünftig, wird er das Fahrzeug nicht gleich beschlagnahmen sondern sich erst einmal mit der Leasingfirma in Kontakt setzen. Ist er schlecht gelaunt, oder kann den Schuldner nicht ausstehen, wird er das Fahrzeug erst einmal vorsorglich pfänden. Danach die Sintflut!

Es kommt also immer auf den Gerichtsvollzieher an!
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Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2922

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 8:23    Titel: Antworten mit Zitat

Corax hat folgendes geschrieben::

Es kommt also immer auf den Gerichtsvollzieher an!


@
Corax

Das sehe ich ja auch so, und darum hatte ich oben schon geschrieben, das sich einige Laesingnehmer so ihre Gedanken machen sollten, denn es könnten schon einige ein Problem bekommen.

Grüße
Heinrich
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Corax
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 8:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz meine Meinung!

Wenn sich verschiedene Leute einmal genauer mit den Verwaltungsvorschriften für Gerichtsvollzieher auseinandersetzen würden, würden sie merken das ein Leasingfahrzeug ohne Schufa auch gewaltige Probleme aufwerfen kann. Zumindest wären sie erst einmal für ein paar Wochen das Fahrzeug los.

Haben sie dann auch noch eine EV abgegeben und ein Leasingfahrzeug angemietet, machen sie sich vermutlich sogar strafbar!

In diesem Sinne!
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marzinzik
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.01.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 9:04    Titel: Antworten mit Zitat

Clevere Gerichtsvollzieher gehen so vor:

Selbst wenn ein Fahrzeug finanziert ist oder im Eigentum eines Dritten steht, können die Kfz-Kennzeichen gepfändet werden, wenn Sie dem Schuldner gehören.

Dies hat den Vorteil, dass er sein Fahrzeug nicht mehr bewegen kann, da er keine neuen Kfz-Kennzeichen vom Straßenverkehrsamt bekommt.

Die Erfahrung zeigt in diesem Fällen, dass so mancher Schuldner auf einmal wieder zu Geld kommt und die offene Forderung bezahlt.
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 9:51    Titel: Antworten mit Zitat

lol User marzinzik...

marzinzik hat folgendes geschrieben::
Clevere Gerichtsvollzieher gehen so vor:

Selbst wenn ein Fahrzeug finanziert ist oder im Eigentum eines Dritten steht, können die Kfz-Kennzeichen gepfändet werden, wenn Sie dem Schuldner gehören.

Dies hat den Vorteil, dass er sein Fahrzeug nicht mehr bewegen kann, da er keine neuen Kfz-Kennzeichen vom Straßenverkehrsamt bekommt.

Die Erfahrung zeigt in diesem Fällen, dass so mancher Schuldner auf einmal wieder zu Geld kommt und die offene Forderung bezahlt.

Was schließen wir daraus...?

Auch Gerichtsvollzieher sind demnach mit allen Wassern gewaschen...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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Corax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

So! Ich habe nun vorhin mit meinem Bekannten telefoniert. Er hat mit heutiger Post eine Kopie dieses Zeitungsberichtes an mich abgeschickt.

Nun habe ich auch den Sachverhalt genauer erfahren. Der Ablauf war in etwa so wie User marzinzik es beschrieben hat. Den Opel Corsa bekam er dann von seinem Sohn.

Sobald mir der Zeitungsartikel vorliegt, wird er eingestellt.
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Roberto52
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.12.2003
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2005 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

@ alle

Es soll ja immer mal vorkommen, dass es nicht mehr für ein eigenes Auto reicht. Die Möglichkeiten, die da so in den einzelnen Foren und Zeitschriften angeboten werden, haben alle einen Haken.

Der GV ist immer mit an Bord!

Sollte es wirklich nicht möglich sein, seinen Job ohne einen fahrbaren Untersatz zu erledigen, gibt es noch folgende Möglichkeit.

Schauen sie sich in der eigenen Familie (Bruder,Schwester,Schwager..., nicht aber Sohn, Tochter Ehepartner!) oder im engen Freundeskreis nach einem vertrauenswürdigen Partner um.

Dieser wird dann alle Formalitäten für das Erwerben und Nutzen eines Fahrzeuges übernehmen und ihnen dann zur freien Nutzung überlassen.

Hinweis:
Im Vertag regeln, dass das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt werden kann. Versicherunsvertrag beachten!

Wichtig!
Sie dürfen für das Fahrzeug keine( wirklich keine) Ausgaben bestreiten. Weder Steuern, Versicherung, Treibstoff und auch die kleinste Rechnung in der Wekstatt darf nicht mit ihnen in Verbindung gebracht werden.

Ab jetzt steht das Fahrzeug, rein zufällig natürlich, vor ihrer Tür...

Das "Was und Wie" zwischen ihnen und dem Leihgeber regeln sie bitte intern....

Roberto52
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M. Joppe
Insider


Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 788

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2005 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

siggi hammer postete hier folgendes:

siggi hammer hat folgendes geschrieben::
Es giebt also doch seriöse Anbieter von Leasing ohne Schufa und so weiter

Habe mein Auto nun doch geleast bekommen

SH

PS ach ja habe auf meiner Seite http://www.metropol-leasing.net eine entsprechenden Link zu dieser Leasing Geselschaft eingebaut.


Achtung! Hierzu wurde folgender neuer Beitrag erstellt:

http://www.gomopa.net/foren/topic/101354/leasingpoint-rottweil.htm
_________________
"Wir lehren nicht bloß durch Worte, wir lehren auch weit eindringlicher durch unser Beispiel."(Johann Gottlieb Fichte)
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siggi hammer
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2005 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

OK OK

vielleicht war ich zu voreilig mit dem Link auf meiner Webseite

hab reagiert und den Link Gespert bis es Klarheit gibt

Ich hoffe Ihr seit zufrieden

Gruss
Siggi Hammer

----------------------------------------------------------------------------------

Anm.Mod.
Bitte zum Thema LeasingPoint nur noch im neu erstellten Thread posten!

http://www.gomopa.net/foren/ptopic/99329/leasingpoint-rottweil.htm
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peterx
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Mannheim

BeitragVerfasst am: 24.Jul 2005 10:52    Titel: Klappenbach Antworten mit Zitat

Hallo

mal ne neugierige Frage zu diesem Thema:

was ist eigentlich ein "Inkasso-Überwachungs-Verfahren" ???

würde mich da mal so interessieren....

Grüsse
peter
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