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xxxxxx Newbie
Anmeldungsdatum: 18.06.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 16.Jul 2005 13:29 Titel: |
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@corax
Fahrzeug gehört nicht Leasingsnehmer sondern Leasinggeber.
Gerichtsvollzieher darf ihm also nicht mitnehmen weil es nicht dir gehört!
Und das ist antwort auf alle fragen! |
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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 16.Jul 2005 15:38 Titel: |
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Dieser Antwort muß ich widersprechen!
Einem Bekannten von mir wurde durch einen Gerichtsvollzieher das Fahrzeug abgenommen. Es wurde nicht gepfändet, sondern sichergestellt.
Auch ein Gerichtsverfahren brachte keine Änderung, sondern vielmehr wurde das Vorgehen des Gerichtsvollziehers bestätigt. Mein Bekannter mußte die Leasingraten weiterzahlen und hatte kein Leasingfahrzeug mehr.
Ich werde dieses Urteil einmal heraussuchen, da ich dieses damals aus der Zeitung ausgeschnitten hatte. Sobald ich es gefunden habe setze ich es ein. |
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Heinrich Dreier ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.09.2003 Beiträge: 2922
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Verfasst am: 16.Jul 2005 16:53 Titel: |
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| Corax hat folgendes geschrieben:: |
Dieser Antwort muß ich widersprechen!
Ich werde dieses Urteil einmal heraussuchen, da ich dieses damals aus der Zeitung ausgeschnitten hatte. Sobald ich es gefunden habe setze ich es ein. |
@
Wenn das so stimmt, dann haben aber etliche Leute nun ein Problem, so der Gerichtsvollzieher das auch weiß.
Grüße
Heinrich |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 16.Jul 2005 17:08 Titel: |
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User Corax...
| Corax hat folgendes geschrieben:: |
Dieser Antwort muß ich widersprechen!
Einem Bekannten von mir wurde durch einen Gerichtsvollzieher das Fahrzeug abgenommen. Es wurde nicht gepfändet, sondern sichergestellt.
Auch ein Gerichtsverfahren brachte keine Änderung, sondern vielmehr wurde das Vorgehen des Gerichtsvollziehers bestätigt. Mein Bekannter mußte die Leasingraten weiterzahlen und hatte kein Leasingfahrzeug mehr.
Ich werde dieses Urteil einmal heraussuchen, da ich dieses damals aus der Zeitung ausgeschnitten hatte. Sobald ich es gefunden habe setze ich es ein. |
Dieses Urteil würde mich nun allerdings auch interessieren; mehr noch allerdings die Begleitumstände, unter denen dieses Urteil gefällt wurde...
Ich halte es für ausgeschlossen, daß ein Gerichtsvollzieher ein Fahrzeug unter diesen Umständen sicherstellen kann. Das Fahrzeug befand sich zwar im Besitz, jedoch nicht im Eigentum des Betroffenen.
Aufgabe eines Gerichtsvollziehers ist es, Forderungen einzutreiben (Gegenstände zu pfänden), nicht jedoch, diese sicherzustellen, soweit sie dem Betroffenen garnicht gehören. Vor allem können diese nicht zugunsten der Gläubiger zu Geld gemacht werden - eben wg. der Eigentumsrechte des Leasinggebers...
Wo ist das Fahrzeug abgeblieben...?
Vielleicht können unsere Herren RAe, die auf diesen Foren teilnehmen, etwas dazu beisteuern...
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 16.Jul 2005 20:27 Titel: |
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@Peter Wilhelm,
Der Gerichtsvollzieher hatte das Fahrzeug sichergestellt und meinem Bekannten einen alten Opel Corsa vor die Tür gestellt. Als mein Bekannter die Schuld nach 5 Monaten bezahlen konnte, bekam er das Fahrzeug zurück.
Da ich den Zeitungsausschnitt nicht mehr finden konnte, habe ich meinen Bekannten gebeten mir seinen zuzusenden. Diesen werde ich wohl am Dienstag in der Post haben. Dann stelle ich ihn gleich ein.
Vielleicht findet sich jemand der die überregionalen Zeitungen zu diesem Thema checken kann. Der Artikel war Mitte letzen Jahres in der Zeitung. Allerdings weiß ich im Moment nicht in welcher. |
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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 16.Jul 2005 20:52 Titel: |
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Bis ich den Zeitungsausschnitt habe hier folgendes aus den Justizverwaltungsvorschriften.
Der Gerichtsvollzieher prüft im Allgemeinen nicht, ob die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen zu dessen Vermögen gehören. Dies gilt sowohl dann, wenn zugunsten einer dritten Person ein die Veräußerung hinderndes Recht in Anspruch genommen wird, als auch dann, wenn der Schuldner behauptet, dass er die tatsächliche Gewalt über die Sachen nur für den Besitzer ausübe oder dass er sein Besitzrecht von einem anderen ableite. Für den Gerichtsvollzieher kommt es hiernach nur auf den äußeren Befund an. Für ihn gilt als Vermögen des Schuldners alles, was sich in dessen Gewahrsam befindet.
§ 120 GVGA
Allgemeines
1.
Soweit nach dem Gesetz Pfändungsbeschränkungen bestehen, entscheidet der Gerichtsvollzieher selbständig, welche Sachen des Schuldners von der Pfändung auszuschließen sind. Sachen, deren Pfändbarkeit zweifelhaft ist, pfändet er, sofern sonstige Pfandstücke nicht in ausreichendem Maß vorhanden sind.
2.
Hat der Gerichtsvollzieher eine Pfändung durchgeführt, so darf er sie nicht eigenmächtig wieder aufheben, auch wenn er sich von ihrer Unrechtmäßigkeit überzeugt hat. Die Vorschriften der §§ 125, 145 Nr. 2 Buchstabe c bleiben unberührt.
Ob dieses nun in dem angesprochenen Fall so zutraf vermag ich nicht mehr zu sagen, aber ich denke, das diese Vorschriften alleine schon für eine Pfändung reichen würden. Allerdings war das Fahrzeug soweit ich weiß, laut Fahrzeugbrief auf ihn zugelassen |
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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 16.Jul 2005 20:53 Titel: |
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| Entschuldigung, es soll Fahrzeugschein heißen! |
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Heinrich Dreier ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.09.2003 Beiträge: 2922
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Verfasst am: 17.Jul 2005 13:15 Titel: |
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| Corax hat folgendes geschrieben:: |
| Entschuldigung, es soll Fahrzeugschein heißen! |
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Wenn mich nicht alles täuscht, so stehe im Brief und im Schein die gleichen Daten, und wer den Brief hat, Kann das Auto auch veräußern.
Grüße
Heinrich |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 17.Jul 2005 14:18 Titel: |
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| Heinrich Dreier hat folgendes geschrieben:: |
Wenn mich nicht alles täuscht, so stehe im Brief und im Schein die gleichen Daten, und wer den Brief hat, Kann das Auto auch veräußern.
Grüße
Heinrich |
Soweit richtig lieber Heinrich...
bei einem Leasingfahrzeug hat der Leasingnehmer aber nicht den Brief.
Dieser befindet sich immer bei der Leasinggesellschaft, bzw. treuhänderisch beim Händler.
Gruß Peter |
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Heinrich Dreier ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.09.2003 Beiträge: 2922
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Verfasst am: 18.Jul 2005 7:45 Titel: |
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| Peter Wilhelm hat folgendes geschrieben:: |
Dieser befindet sich immer bei der Leasinggesellschaft, bzw. treuhänderisch beim Händler.
Gruß Peter |
@
Ja mein lieber Peter, das ist ja richtig, doch nun wundert man sich doch, wie denn der Gerichtsvollzieher das Fahrzeug beschlagnamen kann, wo es doch gar nicht dem Leasingnehmer gehört. Oder besser gesagt, wo doch der Brief in anderen Händen ist. Soweit ich mich erinnere, gibt es sogar ein Urteil, das nur der Briefbesitzer zu 100% über das Fahrzeug verfügen kann. Leider weis ich nicht mehr, wo ich das gelesen habe.
Grüße
Heinrich |
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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 18.Jul 2005 8:11 Titel: |
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@Heinrich Dreier,
bitte beachten Sie mein obiges Posting! Ein Gerichtsvollzieher kann ein Fahrzeug erst einmal beschlagnahmen und die Klärung später herbeiführen. Geht ganz klar aus den Justizverwaltungsvorschriften hervor.
Allerdings kommt es hierbei auf den Gerichtsvollzieher an. Ist er vernünftig, wird er das Fahrzeug nicht gleich beschlagnahmen sondern sich erst einmal mit der Leasingfirma in Kontakt setzen. Ist er schlecht gelaunt, oder kann den Schuldner nicht ausstehen, wird er das Fahrzeug erst einmal vorsorglich pfänden. Danach die Sintflut!
Es kommt also immer auf den Gerichtsvollzieher an! |
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Heinrich Dreier ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.09.2003 Beiträge: 2922
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Verfasst am: 18.Jul 2005 8:23 Titel: |
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| Corax hat folgendes geschrieben:: |
Es kommt also immer auf den Gerichtsvollzieher an! |
@
Corax
Das sehe ich ja auch so, und darum hatte ich oben schon geschrieben, das sich einige Laesingnehmer so ihre Gedanken machen sollten, denn es könnten schon einige ein Problem bekommen.
Grüße
Heinrich |
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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 18.Jul 2005 8:37 Titel: |
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Ganz meine Meinung!
Wenn sich verschiedene Leute einmal genauer mit den Verwaltungsvorschriften für Gerichtsvollzieher auseinandersetzen würden, würden sie merken das ein Leasingfahrzeug ohne Schufa auch gewaltige Probleme aufwerfen kann. Zumindest wären sie erst einmal für ein paar Wochen das Fahrzeug los.
Haben sie dann auch noch eine EV abgegeben und ein Leasingfahrzeug angemietet, machen sie sich vermutlich sogar strafbar!
In diesem Sinne! |
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marzinzik Newbie
Anmeldungsdatum: 26.01.2005 Beiträge: 40
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Verfasst am: 18.Jul 2005 9:04 Titel: |
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Clevere Gerichtsvollzieher gehen so vor:
Selbst wenn ein Fahrzeug finanziert ist oder im Eigentum eines Dritten steht, können die Kfz-Kennzeichen gepfändet werden, wenn Sie dem Schuldner gehören.
Dies hat den Vorteil, dass er sein Fahrzeug nicht mehr bewegen kann, da er keine neuen Kfz-Kennzeichen vom Straßenverkehrsamt bekommt.
Die Erfahrung zeigt in diesem Fällen, dass so mancher Schuldner auf einmal wieder zu Geld kommt und die offene Forderung bezahlt. |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 18.Jul 2005 9:51 Titel: |
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lol User marzinzik...
| marzinzik hat folgendes geschrieben:: |
Clevere Gerichtsvollzieher gehen so vor:
Selbst wenn ein Fahrzeug finanziert ist oder im Eigentum eines Dritten steht, können die Kfz-Kennzeichen gepfändet werden, wenn Sie dem Schuldner gehören.
Dies hat den Vorteil, dass er sein Fahrzeug nicht mehr bewegen kann, da er keine neuen Kfz-Kennzeichen vom Straßenverkehrsamt bekommt.
Die Erfahrung zeigt in diesem Fällen, dass so mancher Schuldner auf einmal wieder zu Geld kommt und die offene Forderung bezahlt. |
Was schließen wir daraus...?
Auch Gerichtsvollzieher sind demnach mit allen Wassern gewaschen...
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 18.Jul 2005 10:19 Titel: |
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So! Ich habe nun vorhin mit meinem Bekannten telefoniert. Er hat mit heutiger Post eine Kopie dieses Zeitungsberichtes an mich abgeschickt.
Nun habe ich auch den Sachverhalt genauer erfahren. Der Ablauf war in etwa so wie User marzinzik es beschrieben hat. Den Opel Corsa bekam er dann von seinem Sohn.
Sobald mir der Zeitungsartikel vorliegt, wird er eingestellt. |
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Roberto52 Newbie
Anmeldungsdatum: 24.12.2003 Beiträge: 27
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Verfasst am: 18.Jul 2005 10:30 Titel: |
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@ alle
Es soll ja immer mal vorkommen, dass es nicht mehr für ein eigenes Auto reicht. Die Möglichkeiten, die da so in den einzelnen Foren und Zeitschriften angeboten werden, haben alle einen Haken.
Der GV ist immer mit an Bord!
Sollte es wirklich nicht möglich sein, seinen Job ohne einen fahrbaren Untersatz zu erledigen, gibt es noch folgende Möglichkeit.
Schauen sie sich in der eigenen Familie (Bruder,Schwester,Schwager..., nicht aber Sohn, Tochter Ehepartner!) oder im engen Freundeskreis nach einem vertrauenswürdigen Partner um.
Dieser wird dann alle Formalitäten für das Erwerben und Nutzen eines Fahrzeuges übernehmen und ihnen dann zur freien Nutzung überlassen.
Hinweis:
Im Vertag regeln, dass das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt werden kann. Versicherunsvertrag beachten!
Wichtig!
Sie dürfen für das Fahrzeug keine( wirklich keine) Ausgaben bestreiten. Weder Steuern, Versicherung, Treibstoff und auch die kleinste Rechnung in der Wekstatt darf nicht mit ihnen in Verbindung gebracht werden.
Ab jetzt steht das Fahrzeug, rein zufällig natürlich, vor ihrer Tür...
Das "Was und Wie" zwischen ihnen und dem Leihgeber regeln sie bitte intern....
Roberto52 |
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M. Joppe Insider
Anmeldungsdatum: 10.11.2004 Beiträge: 788
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Verfasst am: 21.Jul 2005 16:49 Titel: |
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siggi hammer postete hier folgendes:
| siggi hammer hat folgendes geschrieben:: |
Es giebt also doch seriöse Anbieter von Leasing ohne Schufa und so weiter
Habe mein Auto nun doch geleast bekommen
SH
PS ach ja habe auf meiner Seite http://www.metropol-leasing.net eine entsprechenden Link zu dieser Leasing Geselschaft eingebaut. |
Achtung! Hierzu wurde folgender neuer Beitrag erstellt:
http://www.gomopa.net/foren/topic/101354/leasingpoint-rottweil.htm _________________ "Wir lehren nicht bloß durch Worte, wir lehren auch weit eindringlicher durch unser Beispiel."(Johann Gottlieb Fichte) |
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siggi hammer Newbie
Anmeldungsdatum: 27.06.2005 Beiträge: 32
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Verfasst am: 21.Jul 2005 17:05 Titel: |
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OK OK
vielleicht war ich zu voreilig mit dem Link auf meiner Webseite
hab reagiert und den Link Gespert bis es Klarheit gibt
Ich hoffe Ihr seit zufrieden
Gruss
Siggi Hammer
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Anm.Mod.
Bitte zum Thema LeasingPoint nur noch im neu erstellten Thread posten!
http://www.gomopa.net/foren/ptopic/99329/leasingpoint-rottweil.htm |
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peterx Newbie
Anmeldungsdatum: 07.07.2005 Beiträge: 10 Wohnort: Mannheim
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Verfasst am: 24.Jul 2005 10:52 Titel: Klappenbach |
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Hallo
mal ne neugierige Frage zu diesem Thema:
was ist eigentlich ein "Inkasso-Überwachungs-Verfahren" ???
würde mich da mal so interessieren....
Grüsse
peter |
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