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Fall Schmidtlein - hausaufgaben-heute.com

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udo65
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Anmeldungsdatum: 30.01.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 20.März 2006 20:14    Titel: Fall Schmidtlein - hausaufgaben-heute.com Antworten mit Zitat

Eine Bekannte von mir hat bei der oben erwähnten Seite einen Vertrag abgeschlossen. Nun sind die AGBs meins Erachtens etwas schwammig formuliert und sie hat, weil sie auch erst 16 ist, jetzt ein Riesenproblem damit wieder rauszukommen aus dem Vertrag. Wer hat ähnliche Erfahrungen mit denen und kann dazu etwas sagen?

Danke schonmal...

weitere diversen Internetseiten -- xxx-heute.com
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GM&P Moderator
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Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 21.März 2006 0:58    Titel: Antworten mit Zitat

http://72.14.203.104/search?q=cache:zVLpa6CLFlQJ:www.politik-nachrichten.de/abzocke.html+Andreas+und+Manuel+Schmidtlein+&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=1

Zitat:
www.hausaufgaben.de - Dialer wurden von RegTP gesperrt - jetzt Zugang über Handybezahlung - Wieviel ? bleibt gesetzwidrig im Dunkeln - V O R S I C H T !!!
Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, 64572 Büttelborn, [E-Mail anzeigen], 0180 5060530300
--------------------------------------------------------------------------------

www.basteln.de - für Kinder und Jugendliche - Dialer wurden von RegTP gesperrt - jetzt Zugang über Handybezahlung - Wieviel ? bleibt gesetzwidrig im Dunkeln - V O R S I C H T !!!
Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, 64572 Büttelborn, [E-Mail anzeigen], 0180 5060530300
--------------------------------------------------------------------------------

www.malvorlagen.de oder www.bilder.de - für Kinder und Jugendliche - Dialer wurden von RegTP gesperrt - jetzt Zugang über Handybezahlung - Wieviel ? bleibt gesetzwidrig im Dunkeln - V O R S I C H T !!!
Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, 64572 Büttelborn, [E-Mail anzeigen], 0180 5060530300
--------------------------------------------------------------------------------

www.steuer.de - - Dialer wurden von RegTP gesperrt - jetzt Zugang über Handybezahlung - Wieviel ? bleibt gesetzwidrig im Dunkeln - V O R S I C H T !!!
Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, 64572 Büttelborn, [E-Mail anzeigen], 0180 5060530300
--------------------------------------------------------------------------------

www.gedichte.de - - Dialer wurden von RegTP gesperrt - jetzt Zugang über Handybezahlung - Wieviel ? bleibt gesetzwidrig im Dunkeln - V O R S I C H T !!!
Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, 64572 Büttelborn, [E-Mail anzeigen], 0180 5060530300


Zitat:
zu www.referate.de erreicht uns folgende Zuschrift:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Webseite führen Sie unser Internet-Portal www.referate.de unter dem Stichpunkt Dialer & kostenpflichtige Angebote auf.
Das war für einen gewissen Zeitraum der Fall, in denen ein Drittanbieter diese Domain betrieben hat.
Seit 1.1.06 stellt referate.de Schülern und Studenten wieder kostenlose Referate und Hausaufgaben zum Download bereit. Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihre Webseite dahingehend aktualisieren könnten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Viele Grüsse aus Butzbach,
Dirk Rudolf

Zuerst einmal: Einsicht ist der erste Weg zur Besserung - BRAVO!
Dann haben wir uns die Seite mal genau angesehen und finden dort unter Anderem: ...neben kostenlosen Dokumenten findest Du hier auch kostenpflichtige Dokumente...

Dann haben wir die "Werbung" (Verlinkung) auf der rechten Seite mal unter die Lupe genommen, und siehe da, hier ist dann auch die Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR zu finden, die Dialeristen (als noch möglich kassierten die bis zu 29,95 € pro Einwahl), jetzt Handyisten (Die jetzt so abzocken: "Durch Betätigung des Button » Anmelden« beauftrage ich den Betreiber von www.hausaufgaben-heute.com (wird von hausaufgaben.de weitergeleitet), Zugang zum Inhalt von hausaufgaben-heute.com zu erhalten. Ihre Gratis Testzeit verändert sich nach Ablauf des heutigen Tages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von sieben Euro monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus, die ihnen in Rechnung gestellt wird. Sie können die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Außerdem nehmen Sie an der monatlichen Verlosung einer Xbox 360 teil.)
Nun kann sich jeder selbst wieder seine eigenen Gedanken dazu machen


http://www.at-mix.de/news/919.html
Zitat:
Paygray und Schmidtlein GbR abgemahnt

In den letzten Wochen war bekannt geworden, dass vornehmlich auch Kinder (wie auf hausaufgaben.de - deren Inhaber die Andreas und Manuel Schmidtlein GbR ist), durch das M-Payment Verfahren zu Dauerabonnements genötigt werden. Den Kindern und Besuchern wurde dort suggeriert, dass sie für einen Euro einen 3-Tage-Zugang (als Abo) bekommen können. Wer dann aber das M-Payment Verfahren via Handy durchgeführt hat, sah sich mit einem Monatsabonnement über 29,95 Euro konfrontiert, das nur innerhalb der nächsten 3 Tage per Post oder E-Mail wieder gekündigt werden konnte...


http://72.14.203.104/search?q=cache:bgxK6zidu_oJ:verbraucherrecht.blogspot.com/+Andreas+und+Manuel+Schmidtlein+&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=7

Zitat:
Abzocke mit Hausaufgaben und Referaten

Dass Dialer-Seiten kein besonders gutes Geschäft mehr sind, hat sich ja inzwischen herumgesprochen. Dies gilt insbesondere für solche Seiten, die vor allem davon leb(t)en, dass die Leute unfreiwillig in ihre Fänge geraten und sich irgendwelcher Kosten überhaupt nicht bewusst sind. Da war es natürlich nur eine Frage der Zeit, bis sich die Betreiber dieser Seiten neue "innovative Geschäftsmodelle" ausdachten, um ihre Domains gewinnbringend nutzen zu können.

Ein beliebtes Tätigkeitsfeld waren seinerzeit Seiten, die sich vor allem an Kinder und Jugendliche richteten - auf denen Hausaufgaben, Referate oder Malvorlagen angepriesen wurden. Und eben jenen Bereich scheint man sich nun erneut vorgenommen zu haben. Da findet man Seiten wie hausaufgaben-heute.com (umgeleitet von hausaufgaben.de) oder lernikus.de, die teilweise von "alten Bekannten" betrieben werden.

Das Prinzip ist im Wesentlichen dasselbe wie bei den "Gratis SMS"-Seiten: Man meldet sich auf einer vermeintlich kostenlosen Seite an und erhält nach einiger Zeit eine Rechnung für ein Jahres-Abo in Höhe von beispielsweise 84 Euro. Begründet wird dies dann damit, dass auf einen entsprechenden Vertragsschluss in der Fußnote der Anmeldeseite hingewiesen wurde. Dort heißt es:
Mit Anklicken der "Jetzt Anmelden" Schaltfläche erkenne ich die Teilnahmebedingungen von lernikus.de an. [...] Des Weiteren beauftrage ich den Betreiber von lernikus.de, Zugang zum Inhalt von lernikus zu erhalten. Nach dem Ablauf des Probezeitraumes, vierundzwanzig Stunden nach der Anmeldung, wird der Probezeitraum zu einem Abo zum Preis von sieben Euro monatlich bei einer Laufzeit von vierundzwanzig Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus, die Ihnen in Rechnung gestellt wird. Sie können die Anmeldung innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich widerrufen.


weitere Meldungen finden Sie unter google.de :

http://www.google.de/search?hl=de&q=Andreas+und+Manuel+Schmidtlein+&meta=
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DUX_Trust
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Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 27
Wohnort: Liechtenstein

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

@udo65
Die Chancen Ihrer Bekannten um eine Zahlung herumzukommen haben sich gerade ziemlich verbessert:
Zitat:
vzbv mahnt Anbieter von dubiosen Web-Aboangeboten ab

Die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein respektive ihr gleichnamiges Unternehmen tauchten bereits mit dubiosen Web-Angeboten auf, mit denen sie in der rechtlichen Grauzone Kasse machen. Mit verschiedenen Online-Bezahlsystemen, etwa Dialern und Handy-Payment, versuchten sie, Internetnutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Anzeige

Ihre aktuelle Masche: Unter vielen beschreibenden Domain-Namen, beispielsweise basteln-heute.com oder tierheime-heute.com, offerieren sie ein Gewinnspiel. Der monatliche Hauptpreis sei eine XBox 360. "Teilnehmer" sollen lediglich ihre Post- und E-Mail-Adresse angeben und die verlinkten "Teilnahmebedingungen" akzeptieren. Erst wer auf dem Popup-Fenster nach unten scrollt, erfährt in grauer Minischrift, dass er "eine Gratis-Testzeit" für kostenpflichtige "Web-Inhalte" bucht. Diese "verändert sich nach Ablauf des heutigen Tages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro inklusive Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus." Zwei Wochen später, just nach Ablauf der Widerrufsfrist, erhielten viele verdutzte "Gewinnspielteilnehmer" nun eine Rechnung über 84 Euro von der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR.

Mittlerweile warnen mehrere Verbraucherzentralen vor diesen ihrer Ansicht nach unseriösen Angeboten. Der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern zufolge kommt bei dem Schmidtlein-Trick kein wirksamer Vertrag zustande. Sie rät Betroffenen, der Rechnung zu widersprechen, "weil für sie nicht deutlich wurde, dass mit der Nutzung des Gratisangebots über einen bestimmten Zeitrahmen hinaus 'automatisch' ein Abovertrag geschlossen werden sollte."

Ähnlich sieht es auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Er hat deshalb in der vergangenen Woche den Schmidtleins 16 Abmahnungen und damit verbundene strafbewehrte Unterlassungserklärungen zukommen lassen. "Das dürfte noch nicht alles gewesen sein. Wir prüfen gerade Hinweise auf weitere Domain-Namen der Brüder Schmidtlein", erklärte die zuständige vzbv-Juristin Ines Nitsche. Sie moniert in den Abmahnungen, dass die Angebote irreführende Werbung enthalten, die grafische Gestaltung der Preisinformation den Regelungen der Preisangabenverordung widerspricht und die Verbraucher widerrechtlich nicht über alle technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen, informiert werden.

Nach Angaben von Nitsche hat der vzbv auch de-Domains im Visier, die zu den Schmidtlein-Domains weiterleiten. Als Beispiel nannte sie suchmaschinen.de (leitet zu suchen-heute.com um). Wie andere derartige Domains ist suchmaschine.de beim DeNIC auf die in Österreich ansässige visions4tomorrow marketing GmbH registriert. Als administrativer Ansprechpartner fungiert der Münchener Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der die Brüder Schmidtlein des Öfteren auch in Rechtsstreitigkeiten vertreten hatte.

heise online bestellte in der vergangenen Woche zu Testzwecken einen Abozugang zu den "Tierheime-Tipps" auf tierheime-heute.com. Die daraufhin von den Schmidtleins gemailten Zugangsdaten gewährten allerdings keinen Zugriff auf Inhalte, schon der Anmeldeprozess für den "Member-Bereich" scheiterte stets. Eine Rechnung hat unser Testbesteller bislang nicht erhalten. (hob/c't)

Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/71452
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2946

BeitragVerfasst am: 31.März 2006 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gratis-Angebote, die keine sind

Auf den Portalen wurden Gratis-Angebote angepriesen, die alles andere als kostenlos waren. Der vzbv fordert mit Nachdruck schärfere Sanktionsmöglichkeiten im Wettbewerbsrecht. "Der Fall Schmidtlein ist ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnen kann", so vzbv-Vorstand Edda Müller. "Solange Gewinne aus unlauterem Handeln bei den Unternehmen verbleiben, können Anbieter, die es darauf anlegen, sich eine goldene Nase verdienen."

Die Masche kurz erklärt

In den Verbraucherzentralen und beim Verbraucherzentrale Bundesverband häufen sich Beschwerden über Internet-Dienste wie www.vornamen-heute.com, www.lehrstellen-heute.com, www.tattoo-heute.com oder www.www.sternzeichen-heute.com. Diese Angebote werden mit "…heute gratis!" und der Teilnahme an einem Gewinnspiel beworben. Tatsächlich verwandelt sich der angebliche "Gratis"-Zugang jedoch nach Ablauf des Anmeldetages in einen kostenpflichtigen Abonnement-Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten für sieben Euro monatlich bei jährlicher Vorauskasse. Über diese kostspieligen Folgen der Anmeldung werden die Internet-Nutzer lediglich im Kleingedruckten am Ende der Anmeldeseite und unter den so genannten "Teilnahmebedingungen" informiert.

Mit der aktuellen Abmahnaktion gehen der vzbv und die Verbraucherzentralen zum wiederholten Male gegen die gestalterisch wechselnden Internetangebote der Firma Schmidtlein vor, die in den vergangenen Jahren unter anderem schon durch den Einsatz illegaler Dialer aufgefallen war. Der vzbv hält die Aufmachung der diversen Internetseiten www.xxx-heute.com unter mehreren Gesichtspunkten für irreführend und intransparent. "Wer ein "Gratis"-Angebot in Anspruch nimmt oder an einem Gewinnspiel teilnimmt, rechnet nicht damit, einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag abzuschließen", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

Konsequenzen gefordert

Hartnäckigen Verstößen wie im Fall Schmidtlein ist nach Ansicht des vzbv nur durch ein energisches Vorgehen des Gesetzgebers durch härtere Sanktionen zu begegnen. "Wir sind es Leid: Mit dem Hase-Igel-Spiel muss ein für alle Mal Schluss sein", so Müller. Der vzbv fordert Justizministerin Zypries und Verbraucherminister Seehofer auf, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken dafür zu sorgen, dass in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb endlich wirksamere Sanktionen aufgenommen werden. Das Abzocken von Verbrauchern darf sich nicht mehr rechnen.

Quelle: http://www.dslteam.de/news/artikel/20640
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2946

BeitragVerfasst am: 31.März 2006 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
vzbv mahnt Anbieter von dubiosen Web-Aboangeboten ab

Die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein respektive ihr gleichnamiges Unternehmen tauchten bereits mit dubiosen Web-Angeboten auf, mit denen sie in der rechtlichen Grauzone Kasse machen. Mit verschiedenen Online-Bezahlsystemen, etwa Dialern und Handy-Payment, versuchten sie, Internetnutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Ihre aktuelle Masche: Unter vielen beschreibenden Domain-Namen, beispielsweise basteln-heute.com oder tierheime-heute.com, offerieren sie ein Gewinnspiel. Der monatliche Hauptpreis sei eine XBox 360. "Teilnehmer" sollen lediglich ihre Post- und E-Mail-Adresse angeben und die verlinkten "Teilnahmebedingungen" akzeptieren. Erst wer auf dem Popup-Fenster nach unten scrollt, erfährt in grauer Minischrift, dass er "eine Gratis-Testzeit" für kostenpflichtige "Web-Inhalte" bucht. Diese "verändert sich nach Ablauf des heutigen Tages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro inklusive Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus." Zwei Wochen später, just nach Ablauf der Widerrufsfrist, erhielten viele verdutzte "Gewinnspielteilnehmer" nun eine Rechnung über 84 Euro von der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR.

Mittlerweile warnen mehrere Verbraucherzentralen vor diesen ihrer Ansicht nach unseriösen Angeboten. Der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern zufolge kommt bei dem Schmidtlein-Trick kein wirksamer Vertrag zustande. Sie rät Betroffenen, der Rechnung zu widersprechen, "weil für sie nicht deutlich wurde, dass mit der Nutzung des Gratisangebots über einen bestimmten Zeitrahmen hinaus 'automatisch' ein Abovertrag geschlossen werden sollte."

Ähnlich sieht es auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Er hat deshalb in der vergangenen Woche den Schmidtleins 16 Abmahnungen und damit verbundene strafbewehrte Unterlassungserklärungen zukommen lassen. "Das dürfte noch nicht alles gewesen sein. Wir prüfen gerade Hinweise auf weitere Domain-Namen der Brüder Schmidtlein", erklärte die zuständige vzbv-Juristin Ines Nitsche. Sie moniert in den Abmahnungen, dass die Angebote irreführende Werbung enthalten, die grafische Gestaltung der Preisinformation den Regelungen der Preisangabenverordung widerspricht und die Verbraucher widerrechtlich nicht über alle technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen, informiert werden.

Nach Angaben von Nitsche hat der vzbv auch de-Domains im Visier, die zu den Schmidtlein-Domains weiterleiten. Als Beispiel nannte sie suchmaschinen.de (leitet zu suchen-heute.com um). Wie andere derartige Domains ist suchmaschine.de beim DeNIC auf die in Österreich ansässige visions4tomorrow marketing GmbH registriert. Als administrativer Ansprechpartner fungiert der Münchener Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der die Brüder Schmidtlein des Öfteren auch in Rechtsstreitigkeiten vertreten hatte.

heise online bestellte in der vergangenen Woche zu Testzwecken einen Abozugang zu den "Tierheime-Tipps" auf tierheime-heute.com. Die daraufhin von den Schmidtleins gemailten Zugangsdaten gewährten allerdings keinen Zugriff auf Inhalte, schon der Anmeldeprozess für den "Member-Bereich" scheiterte stets. Eine Rechnung hat unser Testbesteller bislang nicht erhalten

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/71452
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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 654

BeitragVerfasst am: 14.Apr 2006 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Verbraucherschuetzer raten zu Anzeigen wegen Erpressung

Bei den 0190 und 0900-Dialern war es ja noch einfach. Die „richtige“ Seite ins Netz gestellt, den Preis gut versteckt, schon klingelten bei den Anbietern die Kasse. Denn das Geld für die – bisweilen unfreiwilligen - Dialer-Einwahlen trieben die Telefongesellschaften ein. Anders ist es bei den Abo-Fallen, die derzeit das Internet unsicher machen. Hier müssen die Anbieter das Geld selbst hereinholen. Und weil das gar nicht so einfach ist, setzen viele Betreiber auf wüste Drohungen und forsche Behauptungen, um die Betroffenen unter Druck zu setzen. In Wirklichkeit sind viele dieser Drohungen nichts anderes als heiße Luft. Die Verbraucherzentrale Berlin rät Betroffenen jetzt sogar, Anzeigen wegen versuchter Erpressung zu erstatten.

Alles „gratis“, alles „kostenlos“, alles einfach: So werben in den vergangenen Monaten viele Betreiber von dubiosen Diensten im Internet. Mal versprechen sie Warenproben, mal den Frei-Versand von SMS, mal „nur“ den Zugang zu interessanten Inhalten. Doch oft sind die vermeintlich attraktiven Angebote reine Abo-Fallen: Wer sich registriert, bekommt wenige Wochen später eine hohe Rechnung ins Haus. Versteckt im Kleingedruckten, in den AGB oder den Teilnahmebedingungen verweisen die Anbieter darauf, dass man mit der Registrierung ein Jahresabonnement abschließe – zahlbar im Voraus und nach Ablauf der Probezeit.

Demo in Büttelborn erwartet

Kasse machen auf Kosten argloser Internetznutzer ist die Devise. Doch womit die Anbieter nicht – oder zumindest nicht so schnell – rechneten, war der massive Widerstand. Bei den 0190 und 0900-Dialern dauerte es noch fünf Jahre, bis die Verbraucher auf die Barrikaden gingen. Bei den Abo-Fallen waren es nur ein paar Wochen: In den Foren häuften sich die Beschwerden, Fernsehsender berichteten, und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnte zwei Brüder aus Büttelborn gleich 16-fach ab, weil ihr Geschäftsmodell wettbewerbswidrig sei. Am Mittwoch, 12. April, soll vor dem Firmensitz der Schmidtleins sogar eine Kundgebung empörter Verbraucher stattfinden, berichtet die Zeitung „Echo Online“. Die Demonstration werde auch von der betroffenen Gemeinde Büttelborn für gut befunden: „„Es ist nicht falsch, wenn das in die Öffentlichkeit kommt. Das kann nur helfen, Schaden abzuwenden“, wird Bürgermeister Horst Gölzenleuchter von dem Blatt zitiert.

Der Protest gegen diese Geschäftsmethoden nimmt also zu. Und die Anbieter geraten in die doppelte Zwickmühle. Auf der einen Seite weigern sich die Verbraucher, die unfreiwilligen Abonnements zu bezahlen. Auf der Seite steigt der Druck ihrer Geschäftspartner. Denn ähnlich wie bei den Dialern setzten die meisten Anbieter so genannte Partnerprogramme auf. Webmaster sollten die Abo-Fallen also bewerben und für jeden gewonnenen „Kunden“ Provisionen kassieren. Doch wie die Provisionen bezahlen, wenn der Verbraucher sein Geld lieber behält? In den einschlägigen Affiliate-Foren herrscht folglich dicke Luft. Verprellte Werber sind mittlerweile so wütend, dass sie säumigen Programmbetreibern sogar Hausbesuche abstatten, um das Geld persönlich einzufordern. So bleibt den Anbietern nur, ihre „Kunden“ massiv unter Druck zu setzen.

Bei den Seiten der Schmidtlein GbR etwa ist es ein Rechtanwalt aus Osnabrück, der sich ums Inkasso kümmert. In seinen Briefen fordert der Jurist nicht nur die 84 Euro für den „Dienstleistungsvertrag“, er schlägt gleich mal noch 39 Euro für seine eigenen Auslagen mit drauf – verbunden mit „ungewöhnlichen“ Erklärungen: „Bei der Anmeldung auf der oben genannten Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die Identifikation des PC’s, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde“, heißt es in einem der Anwaltsschreiben, die uns vorliegen. Als „weitere Sicherheitsinstanz“ sei auf der Seite das Geburtsdatum des Users eingegeben worden, schreibt der Anwalt weiter: „Sollte sich bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen.“

Inkasso-Anwalt droht Eltern und Kindern

Im Klartext: Der Anwalt droht Eltern, die nicht bezahlen wollen, damit, deren Kinder wegen Betruges anzuzeigen – und den Erziehungsberechtigten auch noch gehörige Kosten aufzubürden. Zu Recht? Die Wirklichkeit sieht wohl etwas anders aus. Strafanzeigen zum Beispiel sind in Deutschland kostenlos. Von welchen "Kosten und Auslagen" der Anwalt also spricht, ist völlig unklar. „Alles Humbug“, meint auch die Verbraucherzentrale Berlin. „Betrug setzt die Absicht voraus, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zum Schaden anderer zu verschaffen.“ Im Fall der dubiosen Abo-Seiten sei das aber gar nicht der Fall: „Wer nur ein Gratis-Angebot annehmen will, handelt wohl kaum in dieser finsteren Absicht.“ Auch deshalb raten die Verbraucherschützer zum Gegenangriff. Wem von der Schmidtlein GbR mit Betrugsanzeigen gedroht wurde, solle seinerseits Strafanzeige wegen versuchter Erpressung zu erstatten. „Die Schmidtleins haben versucht, die Jugendlichen in ihre Abo-Falle zu locken, und jetzt versuchen sie, mit wilden Drohungen abzuzocken“, heißt es in ungewöhnlich harschen Worten auf der Webseite der Berliner.

Auch ein paar hundert Kilometer weiter beschäftigen sich Verbraucherschützer derzeit mit den Drohungen der Schmidtlein GbR. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein verweist darauf, dass das Unternehmen Schmidtlein ja abgemahnt wurde: „Als Folge davon hat diese Firma offenbar die Notbremse gezogen und ihre Internetseiten Anfang April verändert.“ Nach Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale könnten Verbraucher, die sich bis Ende März auf den „alten“ Seiten angemeldet haben, darauf berufen, dass der kostenpflichtige Abschluss des Abonnements nicht wirksam erfolgt ist. Denn diese Vertragsklausel sei in den „Teilnahmebedingungen“ des Gewinnspiels versteckt, ein weiterer Hinweis auf die Entgeltpflicht erst durch Scrollen an den unteren Seitenrand der Anmeldeseite erkennbar gewesen. „Nach den gesetzlichen Vorgaben müssten diese Informationen schon bei der Anmeldung klar und verständlich mitgeteilt werden, was auf den „alten“ Seiten so nicht erfolgt ist“, so die Verbraucherschützer. „Zusätzlich waren auf den alten Internetseiten auch die vorgeschriebenen Widerrufsbelehrungen in den Teilnahmebedingungen verborgen, mit der Folge, dass ein Widerruf des Vertragsabschlusses auch heute noch möglich ist.“

Nicht einschüchtern lassen

Geht man nach den Verbraucherzentralen, sollten sich Betroffene der vermeintlichen Gratis-Seiten also keinesfalls von den wüsten Drohungen und Behauptungen der Seitenbetreiber und ihres Rechtsanwalts einschüchtern lassen – und gegebenenfalls selbst Anzeige wegen versuchter Erpressung erstatten. Für den Inkasso-Anwalt der Schmidtleins wäre das nur das nächste Verfahren: Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt schon länger gegen den Juristen. Er steht im Verdacht, auch bei den Opfern der mutmaßlich betrügerischen Internetseiten probino.de und winow.de das Geld eingetrieben zu haben.


Quelle: Dialerschutz
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Katzebutschi3
Specialist


Anmeldungsdatum: 21.04.2003
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 17.Apr 2006 11:22    Titel: Schmidtlein GgR Antworten mit Zitat

Hallo

Auch wenn es vielleicht nichts damit zu tun hat, ist mir der Ortsname
" Büttelborn " in Erinnerung i.S Helmut Müller. Der ging auch durch diese Seiten.
So großist Büttelborn auch nicht.

Wie gesagt, nur als Hinweis zu verstehen.

Gruß

Katzebutschi3
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leolux
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.Apr 2006 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

die schmidtleins machen das schon eine weile.....

Naja...trotzdem muss ich sagen ist das Internet keine Rechtsfreie zone und den verbrauchern die das glauben geschieht das recht.

Bei jedem Handyvertrag steht kleingedrucktes dabei...aber im internet soll das verboten sein ? naja....

und die AGB sind nicht schwamig sindern strafrechtlich einwandfrei...
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tomas_hh
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 187
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 17.Apr 2006 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

leolux hat folgendes geschrieben::
Bei jedem Handyvertrag steht kleingedrucktes dabei...

Die Kosten stehen aber nicht in den kleingedruckten AGB, wo sie niemand vermutet, sondern in einer Preisliste, ggfs. neben einer unüberschaubaren Anzahl von Fußnoten.
Wer das nicht liest oder nicht versteht und trotzdem abschließt, dem ist tatsächlich nicht zu helfen.

Zum Abschluß eines Handyvertrags muß ich mich per Personalausweis identifizieren, entweder persönlich im Shop oder per Postident beim Postzusteller.

Das ist wohl kaum vergleichbar mit einem "klick auf ok" für 24 Monate Vertragslaufzeit.

Die Abzocker (nicht nur die Schmidtleins) prüfen aus nachvollziehbaren Gründen nicht einmal die Gültigkeit des Emailkontos (z.B. durch eine Verifikations Email), wie das bei seriösen Firmen üblicherweise erfolgt.
Man kann beliebige Emailadressen eintragen und der Empfänger bekommt Post vom Inkassobüro.
Jeder Webseitenbetreiber (Familienhomepage) ist potentielles Opfer, weil üblicherweise neben Name und Postadresse auch eine Emailadresse angegeben ist.

Das ist dann aber auch ein Vorteil für die Opfer. Die müssen nur behaupten, daß sie sich niemals eingetragen haben, daß müsse ein Scherz von Fremden gewesen sein, die einfach die Daten der Familienhomepage zur Anmeldung des ungeliebten "Dienstes" genutzt haben. Und schon ist Schluß mit dem Spuk.

leolux hat folgendes geschrieben::
AGB sind nicht schwamig sindern strafrechtlich einwandfrei

Um Strafrecht geht es hier noch garnicht, sondern darum, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Und weil in den meisten Fällen nicht mal eine Alterskontrolle über geeignete Systeme stattfindet, kann das getrost bestritten werden.
Die Abzocker verklagen ja wegen der dünnen Beweislage auch ihre Opfer nicht, sondern versuchen diese über Psychoterror weichzuklopfen und zum bezahlen zu nötigen.
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leolux
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Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.Apr 2006 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

es gibt in deutschland kein von der zständigen behörde zugelassenes Alters - verifizierungssystem.

Weiterhin ... selbst wenn es eines gebe...man sieht doch jetzt schon das duie anbieter lieber ins ausland gehen,..
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tomas_hh
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 187
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 18.Apr 2006 6:00    Titel: Antworten mit Zitat

leolux hat folgendes geschrieben::
das duie anbieter lieber ins ausland gehen,..

Wenn jemand in Deutschland von deutschen Kunden geld will, dann gelten auch deutsche Gesetze - egal, wo der Anbieter sich auch hinverkrümelt.
Schwierig wird es nur, wenn man von einen ausländischen Anbieter Geld einklagen will. Dann gelten üblicherweise die Gesetze im Land des Anbieters. Aber dass ist hier ja nicht der Fall.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5911

BeitragVerfasst am: 3.Mai 2006 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Weiterer Abzockversuch trotz Abmahnung


Die Verbraucherzentrale (VZ) Brandenburg fordert Betroffene, die mit der Gratismasche über Internetseiten abgezockt werden sollten, auf, sich auch von sogenannten Abmahnungen nicht einschüchtern zu lassen.

Obwohl die Schmidtlein GbR nach einer Anzeige und der Abmahnung »von sage und schreibe 16 (!) Internetseiten ihre Auftritte rechtskonform gestalten mußte, versucht sie weiter abzuzocken«, informierte die VZ.

Bis Ende März seien Verbraucher massenhaft mit angeblichen Gratisangeboten zur Nutzung von Internetdienstleistungen verlockt und dabei nur versteckt auf einen damit verbundenen Vertragsabschluß hingewiesen worden.

Seit Anfang April ist der Hinweis nun zwar deutlich erkennbar – aber: Inzwischen erreichen Mahnschreiben eines Rechtsanwalts Tank die so Irregeführten. Verbraucherschützer raten, diese Forderungen nicht zu erfüllen, sondern sich auf die Abmahnung durch den Dachverband der Verbraucherzentralen, den vzbv, zu berufen.
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Goodman
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Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 30.Aug 2006 6:19    Titel: Antworten mit Zitat

Im ersten Moment war Michael Steinberg geschockt, als er die tägliche Post öffnete. Darunter war ein Schreiben des Rechtsanwalts Olaf Tank aus Osnabrück. Dieser teilte ihm mit, dass sein Sohn eine kostenpflichtige Seite im Internet besucht habe, um dort Hausaufgaben herunterzuladen.

Nun schulde er seiner Mandantschaft, den Brüdern Andreas und Manuel Schmidtlein, 84 Euro. Da er mit der Zahlung in Verzug sei, kämen weitere Gebühren hinzu, so dass nun eine Summe von 123 Euro zu begleichen sei. Um der Forderung noch den notwendigen Nachdruck zu geben, ist in dem Schreiben weiter zu lesen: "Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen, wodurch weitere Kosten zu ihren Lasten entstehen."

Und es geht mit dem gleichen Kaliber weiter. Um auf die Internetseite zu kommen, hätte sein Sohn das Geburtsdatum angeben müssen. Sollte das falsch sein, wird auch noch mit einem Betrugsverfahren gedroht.

Nach Rücksprache mit seinem Sohn war sich Michael Steinberg sicher, dass sein Sohn keine Hausaufgaben runtergeladen hatte, zumal er zum angegeben Zeitpunkt die Schulbank drückte. Ein Anruf bei der Kreispolizeibehörde brachte Licht ins Dunkel.

Die Brüder Schmidtlein und der Anwalt Olaf Tank sind keine Unbekannten. Sie sind den Polizeidienststellen im Land und den Verbraucherzentralen bestens bekannt. Jetzt scheinen sich ihre fragwürdigen Aktiviäten auch im Kreis Olpe auszubreiten. Auf Nachfrage bei der Kreispolizeibehörde wurde bestätigt, dass mehrere Eltern dieses Schreiben in der letzten Zeit bekommen haben. Die Masche ist dabei immer gleich. Auf zahlreichen Internetseiten, die alle gleich aufgezogen sind werden die Dienste angeboten.

Ob Hausaufgaben, Lehrstellen, Rauchen, Kunst oder Routenplaner, es gibt mindestens 28 Internetseiten, die alle nach dem gleichen Muster funktionieren. Hat man einmal seine Benutzerdaten eingegeben, verwandelt sich nach Ablauf des Anmeldetages der Zugang automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement. "Wir haben nie mit den Bürdern Schmidtlein einen Vertrag abgeschlossen und auch keine Bestätigung bekommen, weder per Post noch per Mail", ist sich Michael Steinberg sicher. Das dieses kein Einzelfall ist, sieht man beim Blick ins Internet. Gibt man den Begriff "Schmidtlein+Tank" in die Suchmaschine, werden allein 439 Seiten angezeigt, auf denen Betroffenen sich austauschen und auf denen über die Machenschaften des Trios aufgeklärt wird.

Hier kann man außerdem in zahlreichen Foren Hilfe bekommen, um sich erfolgreich gegen diese Art der Abzockerei zu wehren. Vor allem aber sollte man eins nicht machen. Sofort bezahlen. Die Betreiber bauen auf eingeschüchterte Bürger, die lieber zahlen als es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Wird nur ein Bruchteil der Forderungen erfüllt, hat sich der Aufwand für die Drahtzieher angesichts der großen Anzahl der verschickten Zahlungsaufforderungen schon gelohnt. Familie Steinberg wird nicht zahlen. "Wir schalten einen Anwalt ein."

Quelle: www.westfalenpost.de
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Goodman
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Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 8.Sep 2006 8:17    Titel: Antworten mit Zitat

Jugendliche um Millionen geprellt

Hausaufgabenhilfen, Jobangebote - die Webseite erfreute sich unter Jugendlichen großer Beliebtheit. Nur versteckt waren offenbar die Kosten aufgeführt. Gegen die südhessische Betreiberfirma des Portals ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Die Verbraucherzentralen sprechen von einem Millionenschaden.

Nach zahlreichen Abmahnungen gegen die Firma aus Büttelborn strengen die Verbraucherzentralen (vzbv) nach ihren eigenen Angaben nun ein Gerichtsverfahren zur Gewinnabschöpfung an. Auf den rund 20 Internetseiten des Unternehmens seien die Angaben zu Kosten und anderen Vertragsbedingungen nur versteckt aufgeführt gewesen seien, so die vzbv.

Unter den Opfern seien zahlreiche Jugendliche, die Seiten mit Hausaufgaben- oder Lehrstellenangeboten aufgesucht hatten. Die Firma soll mit ihrer Masche Umsätze in Millionenhöhe ergaunert haben. Wie die "Wetzlarer Neue Zeitung" berichtet, hat unterdessen auch die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen die Firma Ermittlungen wegen Betrugs aufgenommen.

Inzwischen weist das Unternehmen auf den Starseiten prominent darauf hin, dass sich der Nutzer nach einer "Testphase" automatisch zu einem zweijährigen Abonnement verpflichtet, das ihn 168 Euro kostet.

Quelle: www.hr-online.de
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2182

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2006 6:56    Titel: Antworten mit Zitat

Abzocke von Jugendlichen in Millionenhöhe?

Eine südhessische Internetfirma soll in großem Stil jugendliche Webnutzer mit trügerischen Lockangeboten abgezockt haben. Einem Zeitungsbericht zufolge ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft gegen das Unternehmen.

Der Schaden liege in Millionenhöhe, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mit. Der Verband strengte nun nach zahlreichen Abmahnungen gegen die Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR aus Büttelborn ein Gerichtsverfahren zur Gewinnabschöpfung an, weil auf den rund 20 Internetseiten des Unternehmens die Angaben zu Kosten und anderen Vertragsbedingungen nur versteckt aufgeführt gewesen seien.

Nach einem Bericht der "Wetzlarer Neuen Zeitung" ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen das Unternehmen wegen des Verdachts auf Betrug, Nötigung und Erpressung. Unter den Opfern sind zahlreiche Jugendliche, die Seiten mit Hausaufgaben- oder Lehrstellenangeboten aufgesucht hatten. Die Homepages, die wie etwa "www.sms-heute.com" alle im Namen die Endung "-heute.com" oder "-heute.de" tragen, bieten unter anderem Informationen zu: Lehrstellen, Hausaufgaben, Fabrikeinkäufen, Gedichten, Witzen, Basteln, Tieren oder dem Versenden von sms-Mitteilungen. Um an die Informationen zu gelangen, muss sich der Internet-Nutzer auf der Startseite anmelden.

Der Großteil der Anzeigen-Erstatter gibt der Zeitung zufolge an, den Hinweis auf die vertragliche Bindung und die monatlichen Kosten nicht gesehen zu haben. Inzwischen weist das Unternehmen auf den Startseiten prominent darauf hin, dass sich der Nutzer nach einer "Testphase" automatisch zu einem zweijährigen Abonnement verpflichtet, das ihn 168 Euro kostet.

Quelle: www.tagesspiegel.de
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2182

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2006 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.gomopa.net/Finanzforum/Banken-Stiftungen-und-Trusts/Kontoeroeffnung-in-Deutschland-Problem.html#185386
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.Mai 2007 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Gebrüder Schmidtlein verurteilt

Das LG Darmstadt hat die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 24.000 Euro verurteilt (Urteil vom 8. Mai 2007, Az. 12 O 532/06), noch ist dies allerdings nicht rechtskräftig.

Die Schmidtleins boten auf zahlreichen Internetseiten Leistungen an, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren. Trotz Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale und Abgabe einer Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe von 2.000 Euro je Verstoß verbunden war, sei das Unternehmen wiederholt mit unlauteren Angeboten aktiv gewesen. Letztendlich konnte die Wettbewerbszentrale die Schmidtlein GbR so erfolgreich auf Zahlung der Vetragsstrafen verklagen.

"Durch derartige undurchsichtige Angebote besteht die Gefahr, dass das Vertrauen in den Online-Handel geschwächt wird", erklärt Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. Dies bewirke eine Verschiebung des Wettbewerbs zu Lasten der seriösen Anbieter.

Die Wettbewerbszentrale hat darüber hinaus gegen vier weitere Unternehmen auf Grund ähnlicher Sachverhalte von intransparenter und irreführender Werbung Klage eingereicht, im einzelnen sind dies die Internetservice AG (Rotkreuz, Schweiz) die lebensprognose.com betreibt, sowie das in Großbritannien sitzenden Unternehmen VitaActive Limited, das hinter den Seiten lebenserwartung.de und iq-fight.de steckt, Genealogie Limited mit genealogie.de und Netcontent Limited unter anderem mit routenplaner-server.com, kochrezepte-server.com und grafik-archiv.com. Auch bei diesen Anbietern sei für den Nutzer nicht ohne Weiteres ersichtlich, dass es sich um kostenpflichtige Leistungen handle, meint die Wettbewerbszentrale.

Wer weitere zweifelhafte Angebote findet, kann diese unter Vorlage einer entsprechenden Dokumentation der Wettbewerbszentrale zur Prüfung vorlegen.
_________________
Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.

(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)

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plombi
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Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Santo Domingo

BeitragVerfasst am: 28.Mai 2007 14:46    Titel: Auch im Aduld bereich Tätig! Antworten mit Zitat

Ja die Herren Andreas & Manuel Schmidtlein
Sind auch im Aduld (Erwachsenen) bereich Tätig!
Mit derselben Masche das um 24Uhr der Test Zugang in einen Kostenpflichtigen Vertrag umgewandelt wird! Hier eine von den Domains so-bekommst-du-jede-frau-ins-bett.com (Link http://www.so-bekommst-du-jede-frau-ins-bett.com ) aber da gibt es noch sehr viele davon!
Diese Herren bringen also auch diesen bereich in schlechten ruf!
Mit Sonnigen Grüssen aus der Karibik
Plombi
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2182

BeitragVerfasst am: 27.Jul 2007 5:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Trio Schmidtlein - Tank räumt schamlos ab

Die Fakten

Bei der Gebrüder Schmidtlein GbR und dem honorigen Rechtsanwalt Olaf Tank handelt es sich um ein deutschlandweit bekanntes Trio, dessen Aktivitäten den Polizeidienststellen und Verbraucherzentralen inzwischen bestens bekannt sind. Dennoch funktioniert die Abzockemasche seit geraumer Zeit ungehindert, da die Methode sich in einem rechtlichen Grauzonenbereich bewegt und die Brüder es mit Hilfe des dubiosen Anwalts verstehen, die Besucher Ihrer Seiten erfolgreich juristisch auszutricksen.

Das Ausmaß der fragwürdigen Aktivitäten spiegelt sich eindruckvoll im Internet, wo sich über die Suchbegriffe "Schmidtlein und Tank" inzwischen so viele Berichte von Geschädigten und Verbraucherorganisationen finden lassen, dass sich damit ganze Aktenschränke füllen ließen. Die von Geschädigten gestellten Strafanzeigen gegen das Trio werden aufgrund ihrer Masse zentral über die Staatsanwaltschaft Darmstadt abgewickelt. Bekannt sind die Brüder schon durch frühere Verfahren, in denen es um Online-Bezahlsysteme, Dialer und Handy-Payment ging. Auch namhafte kritische Fernsehmagazine von Stern-TV bis Panorama sind den Brüdern schon auf den Leib gerückt. Sie konnten aber letztlich nur zeigen, wie die Brüder mit dem Satz: "Sie kennen ja die Gesetze - kein Bild und Ton im deutschen Fernsehen" triumphierend in ihre protzige Limousine stiegen und abfuhren.

Hinsichtlich der Taktik des Trios zeigt sich eines klar: sie zielen darauf ab, in einer rechtlich schwer fassbaren Grauzone eine breite Masse abzufischen. Diese Strategie funktioniert über Rechtsmittelandrohungen mit Hilfe des Rechtsanwalts Tank erfolgreich. Mit Sicherheit hat das Trio auf dem Wege schon Millionenbeträge abgefischt. Polizei und Justiz scheinen bisher relativ machtlos. Wer ins Netz der Bande gerät, muss schon sehen, dass er sich selbst hilft.

Die Arbeitsweise des Trios

Das Trio ergaunert sich Anmeldungen zu Abonnements auf folgenden Internetseiten:

www.hausaufgaben-heute.com
www.basteln-heute.com
www.songtexte-heute.com
www.tiere-heute.com
www.tierheime-heute.com
www.lehrstellen-heute.com
www.fabrikverkauf-heute.com
www.sms-heute.com
www.vornamen-heute.com
www.p2p-heute.com
www.games-heute.com
www.tattoo-heute.com
www.lexikon-heute.com
www.sternzeichen-heute.com
www.witze-heute.com
www.kunst-heute.com
www.pflanzen-heute.com
www.rauchen-heute.com
www.rezepte-heute.com
www.wohnung-heute.com
www.routenplanung-heute.com
www.cocktails-heute.com
www.gehaltsrechner-heute.com
www.steuer-heute.com
www.suchen-heute.com
www.geldverdienen-heute.com
www.gedichte-heute.com
www.drogen-heute.com
www.grusskarten-heute.com


Zusätzlich tauchen dieselben Seiten auch als österreichische Seiten mit Namen nach folgendem Muster auf:

www.drogen.at
www.hausaufgaben.at
www.lehrstellen.at
www.songtexte.at
www.gedichte.at
www.basteln.at
www.sternzeichen.at - usw.

Es liegt auf der Hand, dass hinter diesem thematischen Rundumschlag kein wirklich solide erarbeitetes Service-Angebot stecken kann. Bei solider Arbeit würde die Firma hierzu eine Redaktion benötigen, die so manche Lexikon-Redaktion in den Schatten stellt. Wie Besucher der Seiten uns bestätigten, bestehen sie tatsächlich nur aus wertlos zusammenkopiertem Zeug. Es ist offenkundig: das Ganze zielt nur darauf ab, Adressen abzufischen und auszuschlachten. Möglicherweise werden die Adressen sogar noch für gutes Geld zu Werbezwecken weiter verkauft. Die danach einsetzende Spam-Flut und Briefwerbung lässt dies zumindest vermuten.

Die Zielgruppen sind vom Themenangebot her hauptsächlich Jugendliche. Es wird darauf gebaut, dass sie nicht sofort merken, wie Sie über ein "Gratis-Angebot" automatisch in eine Jahresmitgliedschaft hineinrutschen. Hierbei gehört das bewusst unverständlich formulierte Kleingedruckte zum System. Verbraucherzentralen haben hiergegen schon erfolgreich Abmahnungen erwirkt. - Mehr aber auch nicht. Ansonsten sind die Verbraucherzentralen intensiv damit beschäftigt, für ihre Kunden massenweise Widersprüche durchzufechten, was in aller Regel gelingt.

Darüber hinaus haben die Schmidtleins sich noch jede Menge markante Begriffe registriert, die als häufige Suchbegriffe zu diversen Themen insbesondere von Jugendlichen benutzt werden. Alle diese Begriffe verlinken auf die oben genannten Abzocke Seiten.

www.Hausaufgaben.de
www.Deutsch.de
www.Latein.de
www.Humor.de
www.Kunst.de
www.Lehrstellen.de
www.Wohnung.de
www.Mieten.de
www.Anfahrtsplaene.de
www.Fabrikverkauf.de
www.Gedichte.de
www.Gehaltsrechner.de
www.Cocktail.de
www.Basteln.de
www.Music.de
www.Musik.de
www.Malvorlagen.de
www.Sternzeichen.de
www.Rauchen.de
www.Suchmaschine.de
www.Pflanzen.de
www.Steuer.de
www.Vornamen.de
www.Deutschlandkarte.de
www.Landkarte.de
www.Weltkarte.de
www.Tattoo.de
www.Trauersprueche.de
www.Mafia.de

Diese Liste ist wahrscheinlich bei weitem noch nicht vollständig und wächst permanent.

Nachdem z.B. Google wegen zahlloser Verbraucherproteste seine Werbe-Links zu den Schmidtlein-Seiten entfernt hat, versuchen die Brüder es mit immer wieder neuen, ähnlichen Seiten, die alle auf die bekannten Seiten "www.xxx-heute.com" umleiten.

Hierbei fällt auf, dass die Suchmaschinen sehr stark über den Suchbegriff "kostenlos" auf die Schmidtlein-Seiten lenken. Offenbar haben die Macher das "kostenlos" gezielt als wichtiges Kriterium für Suchmaschinen in die Seiten eingebaut.

Beweisführung: Abgezockt wird auch, wer sich nicht angemeldet hat

Anhand mehrerer Fälle können wir belegen, dass die Brüder auch nicht bestätigte Anmelde-Adressen ausschlachten. Die Registrierungs-Mail ist in diesen Fällen vom "Kunden" nicht abgeschickt worden. Viele Anmeldungen sind also eindeutig nie abgeschlossen worden. Somit haben wir den Beweis, dass die Schmidtlein GbR - und hier wird's kriminell - auch unbestätigte Anmeldungen selbst registriert, d. h. "gefälscht" hat. Neben dieser Falsch-Anmeldung handelt es sich auch um einen Verstoß gegen den Datenschutz. Immerhin geht es hier um Personendaten von Leuten, die Ihren Anmeldevorgang abgebrochen und damit die Daten nicht zur Verwendung freigegeben haben. In den genannten Fällen wurde Anzeige erstattet.

Was geschieht seitens Polizei und Justiz ?

Als Betroffener wartet man seit geraumer Zeit auf ein Einschreiten von Polizei und Justiz. Von dort erhält man die Auskunft, dass man den Brüdern juristisch schwer etwas anhaben kann, weil alles auf der Schwelle zur Legalität stattfindet. Es dürfte für die Polizei ebenso einfach nachzuweisen sein, dass systematisch auch Kunden ausgeschlachtet werden, die die Aktivierungs-Email aus gesundem Misstrauen nicht bestätigt haben. Damit hat man einen rechtssicheren Beweis für Betrug. Und dieser Beweis müsste ausreichen, den Brüdern den Laden dicht zu machen. Inzwischen ist es Monate her, dass wir in unseren Anzeigen die Justiz darauf hingewiesen haben.

Indes scheint das Geschäft in großem Stil prächtig weiter zu laufen. Dies belegen auch die Besucherzahlen unserer Internetseite, auf der Leute unverändert nach Hilfe suchen. Wie fett die Brüder im Geschäft stehen, sieht man z.B. bei den großen Internet-Suchmaschinen. Gibt