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supple Newbie
Anmeldungsdatum: 27.10.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 3.Dez 2005 1:42 Titel: |
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schade das ich keine antwort auf meine mail bekomme struckischreck,falls sie angekommen ist.
gruß hilmar |
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sternchen600 Specialist
Anmeldungsdatum: 06.11.2005 Beiträge: 108
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Verfasst am: 27.Dez 2005 0:33 Titel: Genotec |
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Hallo an alle
bin zur Zeit auch mit Genotec dran und habe auch selber ein Thema eröffnet.Ich habe das so erklärt bekommen
-ich zahle 20000€ in die Genossenschaft ein und in einem Jahr bekomme ich dafür 120000 € (Kauf einer bestehende Immobilie)
-in erster Linie gehört Geno die Immobilie und mir an zweiter Stelle
-ich bezahle insgesamt 6,1 % von 120000 € monatlich an Geno das sind 610 €
-5 % gehören der Geno und 1,1 % werden angespart ebenso auch die 20000 € Einlage
-nach 3 Jahren kann ich das Haus zurückkaufen wenn ich will zum Erwerbspreis der Geno minus meinem Angesparten und der Einlage ich kann das aber auch 25 Jahre laufen lassen dann hab ich mehr angespart und nur noch einen geringen Restbetrag über
Aber jetzt mal ehrlich ich denke jetzt an meine Situation mein Mann Insolvenz ich Hausfrau und Mutter haben jetzt seit 8 Jahren unser Haus was wir natürlich nicht verlieren möchten.Zudem ist das Haus in der ZV.Ich finde das Konzept der Geno okay die halten mir den Rücken frei bis ich wieder finanziell auf den Beinen stehen und die 5 % na ja von irgendwas müssen die ja auch profitieren.Andere Banken geben mir höchstens einen Fusstritt in dieser Situation.Wenn ich denke ich muss mit 4 Personen in eine Mietwohnung ziehen 600 € kalt bin ich mit meiner Miete von 610 € bei Geno gut bedient und kann in "meinem Haus" wohnen bleiben.Schief gehn kann alles.Übrigens das Haus kann wirklich nicht in Die Insolvenzmasse rein.Wie geschrieben ich seh das so an das mir der Rücken freigehalten wird.Aber wer interesse hat kann auch genaueres nachlesen unter meinem Thema sos zwangsversteigerung in drei tagen dort poste ich alle schritte damit ich anderen Usern vielleicht helfen kann.
MfG
Sternchen |
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fragmich Specialist
Anmeldungsdatum: 08.07.2005 Beiträge: 61
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Verfasst am: 27.Dez 2005 7:39 Titel: |
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Wenn sie noch etwas mehr sparen wollen und oder weniger Geld ausgeben wollen, dann....
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kum Newbie
Anmeldungsdatum: 29.12.2005 Beiträge: 9 Wohnort: Gammertingen
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Verfasst am: 29.Dez 2005 17:04 Titel: Die Genotec ist nicht die einzige |
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Ich selbst bin Finanzdienstleister. Und fand den Gedanken der hinter dem Genossenschaftsmodell steht gut. Ich habe mit der Firma Genotec auch Vertragsgespräche geführt.
Durch Zufall habe ich im Internet einen anderen Anbieter eines ähnlichen Modells gefunden. Da ich hier keine Werbung machen möchte nenne ich den Namen nicht. Ich habe einen Vertriebsvertrag mit diesem Anbieter geschlossen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war das dieser Anbieter laut Satzung bis zu 25 % Fremdkapital aufnehmen kann. Und im Sinne des Vertriebes die Abschlußgebühr auf 5 Monate verteilt ratierlich bezahlt werden kann.
Bei meinen Überlegungen spielte die Zuteilung eine große Rolle. Je nach Verhältniss ratierliche Zahler zu Einmalzahlern ist die sogenannte Zuteilungsreife also die 39 Monate oder bei Einmalzahlern 13 Monate nicht immer bzw. ohne Fremdkapital Aufnahme gar nicht zu ermöglichen.Ich denke ich habe im Sinne meiner Kunden entschieden |
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sternchen600 Specialist
Anmeldungsdatum: 06.11.2005 Beiträge: 108
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Verfasst am: 30.Dez 2005 23:06 Titel: |
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Hallo an alle
hab mich mal mit einem Herrn von der DO-WO unterhalten.Klingt auch ganz gut.Haben am 3 Januar Termin die müssen investieren und könnten unser Haus eventuell noch im Januar holen.Mal abwarten
Gruss Sternchen |
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Struckischreck * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 1974 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 1.Jan 2006 21:10 Titel: Das ist bekannt: Die Genotec ist nicht die einzige |
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| kum hat folgendes geschrieben:: |
Ich selbst bin Finanzdienstleister. Und fand den Gedanken der hinter dem Genossenschaftsmodell steht gut. Ich habe mit der Firma Genotec auch Vertragsgespräche geführt.
Durch Zufall habe ich im Internet einen anderen Anbieter eines ähnlichen Modells gefunden. Da ich hier keine Werbung machen möchte nenne ich den Namen nicht. Ich habe einen Vertriebsvertrag mit diesem Anbieter geschlossen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war das dieser Anbieter laut Satzung bis zu 25 % Fremdkapital aufnehmen kann. Und im Sinne des Vertriebes die Abschlußgebühr auf 5 Monate verteilt ratierlich bezahlt werden kann.
Bei meinen Überlegungen spielte die Zuteilung eine große Rolle. Je nach Verhältniss ratierliche Zahler zu Einmalzahlern ist die sogenannte Zuteilungsreife also die 39 Monate oder bei Einmalzahlern 13 Monate nicht immer bzw. ohne Fremdkapital Aufnahme gar nicht zu ermöglichen.Ich denke ich habe im Sinne meiner Kunden entschieden |
@kum,
die Modelle des Mietkaufs, die seit drei Jahren aus dem Boden schießen, sind im Prinzip alle gleich. Keines der Modelle kann rechnerisch den Nachweis erbringen, dass es auf Dauer funktioniert. Alle Modelle und Firmen sind primär auf Vertriebsinteressen gegründet (siehe auch die Vorteile Ihres Anbieters oben).
Wenn Sie das Ihnen angebotene und von Ihnen vertriebene Modell anhand meiner hier bereits erstellten Berechnungen geprüft hätten, wären Sie zu dem Schluss gekommen, dass Sie allenfalls im Sinne Ihres Vertriebspartners und Ihrer Provision entschieden haben. 90% Ihrer Kunden werden langfristig nicht die Vorteile erhalten, die versprochen werden, sondern Geld in ein nicht funktionsfähiges System einzahlen.
Struckischreck |
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Struckischreck * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 1974 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 1.Jan 2006 21:53 Titel: Ist Genotec tatsächlich die Lösung Ihrer Probleme? |
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| sternchen600 hat folgendes geschrieben:: |
Hallo an alle
bin zur Zeit auch mit Genotec dran und habe auch selber ein Thema eröffnet.Ich habe das so erklärt bekommen
-ich zahle 20000€ in die Genossenschaft ein und in einem Jahr bekomme ich dafür 120000 € (Kauf einer bestehende Immobilie)
-in erster Linie gehört Geno die Immobilie und mir an zweiter Stelle
-ich bezahle insgesamt 6,1 % von 120000 € monatlich an Geno das sind 610 €
-5 % gehören der Geno und 1,1 % werden angespart ebenso auch die 20000 € Einlage
-nach 3 Jahren kann ich das Haus zurückkaufen wenn ich will zum Erwerbspreis der Geno minus meinem Angesparten und der Einlage ich kann das aber auch 25 Jahre laufen lassen dann hab ich mehr angespart und nur noch einen geringen Restbetrag über
Aber jetzt mal ehrlich ich denke jetzt an meine Situation mein Mann Insolvenz ich Hausfrau und Mutter haben jetzt seit 8 Jahren unser Haus was wir natürlich nicht verlieren möchten.Zudem ist das Haus in der ZV.Ich finde das Konzept der Geno okay die halten mir den Rücken frei bis ich wieder finanziell auf den Beinen stehen und die 5 % na ja von irgendwas müssen die ja auch profitieren.Andere Banken geben mir höchstens einen Fusstritt in dieser Situation.Wenn ich denke ich muss mit 4 Personen in eine Mietwohnung ziehen 600 € kalt bin ich mit meiner Miete von 610 € bei Geno gut bedient und kann in "meinem Haus" wohnen bleiben.Schief gehn kann alles.Übrigens das Haus kann wirklich nicht in Die Insolvenzmasse rein.Wie geschrieben ich seh das so an das mir der Rücken freigehalten wird.Aber wer interesse hat kann auch genaueres nachlesen unter meinem Thema sos zwangsversteigerung in drei tagen dort poste ich alle schritte damit ich anderen Usern vielleicht helfen kann.
MfG
Sternchen |
@Sternchen,
ich habe mich durch die meisten Ihrer Beiträge durchgearbeitet und kann Ihre verzweifelte Situation verstehen. Ich kann auch nachvollziehen, dass Sie alles zu tun bereit sind, um das Haus Ihrer Familie zu retten. Dem Stil Ihrer Beiträge entnehme ich allerdings auch, dass Ihnen das Erschließen und Realisieren wirtschaftlicher Zusammenhänge Probleme bereitet.
Die Einzahlung an Genotec ist sicher. Woher soll diese kommen?
Den Kaufpreis von 120.000€ erhalten Sie frühestens in 12 Monaten! Wie lange haben Sie Zeit, um die Zwangsversteigerung aufzuschieben?
Lesen Sie sich einmal genau meine Beiträge und Berechnungen zum Thema Genotec und Mietkauf durch. Es ist rechnerisch völlig unmöglich, dass diese Systeme auf Dauer tatsächlich funktionieren. Das dafür erforderliche exponentielle Wachstum lässt sich nicht erreichen. Sie sind davon abhängig, dass sich derzeit noch genügend neue Mitglieder finden lassen, die Genossenschaftsanteile zeichnen. Sie wissen aber nicht, mit wievielen derzeit Kaufwilligen oder von Zwangsversteigerung Bedrohten Sie das Schicksal teilen. Sind es 100? 1.000? Oder Mehr?
Es würde mich für Sie freuen, wenn Genotec Ihnen in Ihrer Zwangslage helfen könnte. Ich wage es allerdings zu bezweifeln und fürchte, dass Sie nur zusätzliches Geld verlieren werden. Genotec ist in erster Linie ein provisionsorientiertes Vertriebssystem. Das sollten Sie bei jedem Gespräch mit einem Genotec-Vertriebspartner bedenken.
Halten Sie uns bitte in jedem Fall über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden. Vielleicht hilft es anderen.
Struckischreck |
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sternchen600 Specialist
Anmeldungsdatum: 06.11.2005 Beiträge: 108
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Verfasst am: 1.Jan 2006 22:34 Titel: |
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Hallo Struckischreck
vielen Dank für Ihren Hinweis.Die 20000 € werden über meine Mutter finanziert wir kriegen in der jetztigen Situation nichts mehr bei.Zum Aufschub der ZV..der 2. Termin ist am 16.03.2006 mein Berater hat Kontakt zur Kasse aufgenommen die ist natürlich nicht begeistert ein Jahr warten zu müssen.Aber schonmal bereit sich das ganze zu überlegen.Was die jetzt dazu sagen stellt sich in den nächsten 14 Tagen raus.Ebenso findet jetzt ein Termin zwischen Berater und DO-Wo statt.Bei denen ist der Vorteil das die mir das Geld sofort geben ohne die übliche Wartezeit da Sie gezwungen sind direkt am Anfang des Jahres zu investieren.Somit hätte ich auf jeden Fall schonmal das Geld sicher.Der Berater will wohl noch 2 Punkte abklären.Ganz nüchtern betrachtet wenn die Genossenschaft pleite macht oder so....welche Wahl hab ich???Unser Haus kann ich so oder so verlieren.Bei der Versteigerung ganz sichern und bei der Genossenschaft bleibts abzuwarten.Für uns ist es das wichtigste für die nächsten 6 Jahren dann können wir eventuell versuchen das Haus ganz normal über eine andere Bank zu finanzieren was günstiger ist.Im Moment hab ich keine andere Wahl als zu pokern.Ein Risko muss ich in Kauf nehmen.Aber ich werde hier weiter berichten vielleicht kann ich anderen weiterhelfen mit meinen Erfahrungen.Noch zum 2 Termin unser Haus wurde in 2 Wohnungseinheiten aufgeteilt und meines Wissen nach muss man mich beim nächsten Termin um Einverständnis fragen und wenn ich mich enthalte platzt der Termin.Ebenso kann ich auf den 5/10 Wert bestehen oder eine Bremse ziehen wegen Verschleuderung.Ich denke das ich das so richtig gelesen habe.Wie schon berichtet hat meine Mutter beim ersten Termin der ja am 10.11.2005 war ein Mietabwohnrecht angemeldet(ihre Investitionen können anhand Darlehensverträge nachgewiesen werden)dadurch hatte ja keiner mitgeboten ausser dem Mitarbeiter der KSK (der nur inoffiziel da war)welcher 30000€ geboten hatte.Ich denke mal das beim 2 Termin auch keiner mitspielt wer will denn schon 89000 € ausgeben für ein Haus und hat für 10 Jahre einen Mieter drin der nichts einbringt.Ich warte ab und hoffe das mein Weg gut ist.
MfG Sternchen |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 2.Jan 2006 13:59 Titel: |
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hallo,
@sternchen
Sie können weder auf der Einhaltung der 5/10 Grenze bestehen, noch "müssen" Sie sich enthalten, damit der Termin "platzt". Da hat man Ihnen einen gewaltigen Bären aus Halbwissen aufgebunden.
Soweit ich informiert bin, sind Sie Schuldnerin bzw. Eigentümerin des Objekts und kein Gläubiger. Schauen Sie sich bitte an, wer, aus welchen Gründen und wann die gesetzlichen Grenzen "beanspruchen" darf. Sie nicht! Sie könnten höchstens eine Zuschlagsbeschwerde einlegen - Erfolgschance unter 5%!. Es gibt zwar momentan eine "Anweisung" an Rechtspfleger keinen Zuschlag unter 30% zu erteilen - dies ist aber nur eine Empfehlung - kein Muß!!
Denken Sie daran: Sollte ein Gebot unter 5/10 im ersten Termin (oder im Zweiten, wenn im Ersten kein Gebot) abgegeben werden, dann wird der Zuschlag von Amts wegen versagt! Sollte es aber im ersten Termin ein Gebot gegeben haben, ist diese Grenze gefallen!!!
Unabhängig davon hat der bestrangig betreibende Gläubiger (oder ein berechtigter G.) das Recht, den Zuschlag unter 70% versagen zu lassen, wenn das Gebot diese Grenze nicht erreicht und der Gläubiger durch ein Gebot von 70% besser befriedigt wäre (aber nur wenn nicht bereits im vorangegangen Termin der Zuschlag versagt wurde).
Bei all' diesen Versagungs- und Einstellungsgründen spielen Ihre Belange keine Rolle!!!!!! Denken Sie auch bitte daran, daß bei allen Einstellungsanträgen, welche Sie stellen (Finanzierung, Verkauf, Ablösung) auch der Gläubiger hierzu gehört wird! Und der kann auch nein sagen!!!
Sollten diese beeindruckenden Fehlinformationen von Ihrem "Profi" stammen, würde ich mir einen baldigen Wechsel überlegen.
Und was mich ganz stutzig macht, sind die Aussagen, daß die "arme" Firma DO-WO noch dringend am Anfang des Jahres 2006 noch Geld "wegdrücken" muß. Das riecht ja förmlich nach Vermittlergewäsch! Arme arme DO-WO - weiß nicht wohin mit ihrem Geld.......
Grüße
gundel |
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sternchen600 Specialist
Anmeldungsdatum: 06.11.2005 Beiträge: 108
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Verfasst am: 2.Jan 2006 16:04 Titel: |
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Hallo Gundel
diese Infos stammen nicht meinem Profi wie Sie so ironisch meinen sondern aus Gerichtsurteilen.Aber es heisst auch das ich das Recht habe auf die 7/10 oder 5/10 Grenze zu bestehen.Bei letzterem kann ich Beschwerde einlegen wegen Verschleuderung.Wenn ich richtig informiert bin hat eine Genossenschaft die Pflicht wenn Gewinn da ist zu investieren.
Das der Gläubiger auch nein sagen kann und wird ist mir bekannt.Selbst der Insolvenzanwalt von meinen Mann hat mir gesagt das die Kasse eigentlich verpflichtet ist das meiste aus dem Haus rauszuholen und denke schon das er sich auskennt.In diesem Falle würden wir das meiste bieten da wohl kaum jemand lust hat sich das Haus zu holen und hat meine Mutter 10 Jahre als Mieter drin wohnen und kann nichts von Ihr kassieren.Ich warte mal ab und halte mich bis jetzt an jeden Strohhalm.Schief gehn kann alles aber wer nicht wagt der nicht gewinnt.
Gruss Sternchen |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 2.Jan 2006 17:06 Titel: |
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hallo,
@sternchen
was meinen Sie wohl, was ich mit "Zuschlagsbeschwerde" gemeint habe .
Und bei den Erfolgsaussichten liege ich mit 5% noch recht hoch! Erwarten Sie sich hiervon nicht allzuviel, was meinen Sie denn, warum das geringste zuschlagsfähige Gebot "von Amts wegen" bei 50% des Verkehrswerts liegt. Das ist bereits eine "Grenze", welche vor Verschleuderung schützen soll. Die 70% Grenze dient nur dem "Gläubigerschutz", nicht Ihnen.
Denn eine "Beschwerde" kann ich immer machen, ob 10, 30, 50, 70, 100, 120%.....
Mit Zuschlagsbeschwerde gehen solche Anwälte gerne "hausieren", die noch ein paar Kosten generieren wollen (man kann gar nicht genug klagen).
grüße
gundel |
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sternchen600 Specialist
Anmeldungsdatum: 06.11.2005 Beiträge: 108
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Verfasst am: 2.Jan 2006 17:41 Titel: |
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Hallo Gundel
Sie spielen immer wieder auf meinen Anwalt an....warum??Hier geht es darum was ich gelesen habe und nicht was er mir erzählt ich habe mit keinem Wort erwähnt das der Anwalt mir die mitgeteilt hat.Sie hatten auch behauptet das mit dem Mietabwohnrecht würde nicht hinhauen und sei mehr oder weniger nur eine Farce(Nicht ihr genauer Wortlaut).Es hatte aber funktioniert die Kasse hat bisher kein Einspruch erhoben und die Bieter waren total abgeschreckt ausser dem einem der nur inoffiziell von der kasse da war.Bis jetzt lief alles recht gut und genauso wie wir es vorhatten lassen Sie mir doch den kleinen Funken der Hoffnung.Dieser gibt mir die Kraft um weiter zu kämpfen.Habe mir jetzt aber die passenden Bücher geholt um mir die Zeilen die ich im Internet gelesen habe selber markieren zu können.
Grüsse Sternchen |
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Achternbrook Insider
Anmeldungsdatum: 05.01.2004 Beiträge: 623 Wohnort: OHZ + Wandlitz
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Verfasst am: 2.Jan 2006 18:02 Titel: |
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@sternchen600
Ich habe mir heute einmal die Mühe gemacht, mich in die Sache ein wenig einzulesen.
Tatsache ist :
Die Zwangsversteigerung ist angeordnet.
Somit liegen sämtliche Rechte bei den Gläubigern.
Zudem spielt es überhaupt keine Rolle, ob das Objekt in zwei Wohneinheiten geteilt ist.
Wichtig ist hier einzig und allein, wer der Eigentümer ist.
Oder ist diese Aufteilung im Grundbuch vermerkt?
Selbst ein eingetragenes lebenslanges Nießbrauchrecht, z.B. zugunsten Ihrer Mutter, wird mit der vollzogenen Zwangsversteigerung unwirksam.
Denn der neue Besitzer erhält das Objekt lastenfrei.
Genauso unwichtig ist bei einer Zwangsversteigerung, ob hier noch Mietverhältnisse von erheblicher Zeitdauer bestehen.
Derjenige, der das Objekt, in der zweiten Phase bei etwa 50%, ersteigern wird, hat das Recht, dass komplette Gebäude, notfalls zwangsräumen zu lassen, sofern Sie das Objekt nicht innerhalb einer vom neuen Eigentümer gesetzten Frist freimachen.
Ich denke, man sollte der Realität nicht allzu lange ausweichen |
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sternchen600 Specialist
Anmeldungsdatum: 06.11.2005 Beiträge: 108
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Verfasst am: 2.Jan 2006 18:22 Titel: |
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Hallo Achternbrock
meines Wissen nach liegen Sie falsch.Aus anderen Urteilen heraus weiss ich das der neue Besitzer den Mieter höchstens 10 Jahre mietfrei wohnenn lassen muss.
Gruss Sternchen |
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Achternbrook Insider
Anmeldungsdatum: 05.01.2004 Beiträge: 623 Wohnort: OHZ + Wandlitz
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Verfasst am: 2.Jan 2006 18:53 Titel: |
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@sternchen600
Das ist kompletter Blödsinn.
Mit dem Ersteigerungszuschlag erhalte ich auch gleichzeitig einen sogenannten Räumungstitel.
Das hat zur Folge, dass der neue Eigentümer im Grunde genommen sofort mit Hilfe dieses Räumungstitels und des Gerichtsvollziehers die Räumung des von ihm erworbenen Objektes betreiben kann.
Er muss jedoch vorher die gesamten Kosten für diese Räumung bezahlen.
Wie gesagt, der neue Eigentümer erhält dieses Objekt lastenfrei, er braucht also überhaupt keine Rücksicht auf irgendwelche Befindlichkeiten zu nehmen. |
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sternchen600 Specialist
Anmeldungsdatum: 06.11.2005 Beiträge: 108
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Verfasst am: 2.Jan 2006 19:09 Titel: |
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Hallo Achternbrock
ich kenn mich da halt nicht so genau aus.Kann nur sagen das meine Mutter das Mietabwohnrecht mit Hilfe Ihrens Anwaltes beantragt hat.Sie kann per Darlehensverträge Überweisungen etc. das Sie in dieses Haus investiert hat und das man es als Baukostenzuschuss rechnet oder so ähnlich.Von daher darf Sie höchstens 10 Jahre mietfrei Ihre Kosten abwohnen oder eine Entschädigung verlangen.Das sind die Worte von dem Anwalt meiner Mutter.Mehr kann ich nicht dazu schreiben ausser das ich kämpfe bis zum letzten Tag.
Grüsse Sternchen |
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Achternbrook Insider
Anmeldungsdatum: 05.01.2004 Beiträge: 623 Wohnort: OHZ + Wandlitz
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Verfasst am: 2.Jan 2006 19:30 Titel: |
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@sternchen600
Es ist doch eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen.
Mit dem Tage, an dem ein Bieter im Bieterverfahren den Ersteigerungszuschlag erhält, ist die Messe gesungen.
Das Objekt hat einen neuen Besitzer.
Aufgrund der Tatsache, dass dieses Objekt innerhalb einer Zwangsversteigerung erworben wurde, hat der Ersteigerer das verbriefte Recht, aus diesem Zuschlag die Zwangsräumung zu betreiben.
Mit der Versteigerung des Objektes sind gleichzeitig sämtliche Rechte Dritter an dem Objekt erloschen, egal ob das investiert wurde etc.
All das fällt weg.
Also, aus welchem Grund sollte der neue Eigentümer Sie bzw. Ihre Mutter dort noch wohnen lassen?
Dazu besteht überhaupt keine Veranlassung. |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 2.Jan 2006 19:51 Titel: |
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Guten Abend!
Dieser Thread (verfolgt von Anfang an) ist einer von den ganz, ganz wenigen hier, wo ich mir selber wünschte mindestens Millionär zu sein...
Um helfen zu können - um jemandem sein Zuhause zu erhalten - der so darum kämpft...
FG PW |
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sternchen600 Specialist
Anmeldungsdatum: 06.11.2005 Beiträge: 108
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Verfasst am: 2.Jan 2006 20:08 Titel: |
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Hallo Achternbrock
sind Sie Anwalt oder Rechtspfleger??Würde mich interessieren woher Sie das Wissen haben.Weil ich eigentlich auch nicht glauben kann das der Anwalt meiner Mutter blöd ist.Er sagte wohl und auch der Rechtspfleger das dieses Wohnrecht zu langen Prozessen führen könnte.Der Rechtspfleger fragte mich nach der Verhandlung ob ich wirklich die Zeit opfern möchte zum prozessieren und nachher das Haus aus finanziellen Gründen des Unterhalts aufgeben zu müssen.Als ich Ihm mitteilte das mein Mann am Anfang des Jahres wieder im alten Job anfängt und Der finanzielle Hintergrund damit wieder da wäre sagte er ich soll Gas geben und was auf die Beine stellen und viel Glück.Sind diese Leute denn alle zu dumm für Ihre Arbeit oder warum sagen die sowas??Nicht böse gemeint.Sie gehören aber zu einigen dazu die gegne das reden was ich nicht nur von einem Anwalt und einem Rechtspfleger weiss sondern auch aus Urteilen her usw. weiss.Wie gesagt bitte nicht als Kritik an Ihrer Person oder an Ihrem Wissen aufnehmen.
Grüsse Sternchen |
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sternchen600 Specialist
Anmeldungsdatum: 06.11.2005 Beiträge: 108
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Verfasst am: 2.Jan 2006 20:12 Titel: |
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Hallo Peter Wilhelm
danke....es tut gut auch mal sowas zu hören.Es gibt mir auch Kraft weiter zu kämpfen.Ich gehöre nicht zu den Frauen die den Kopf in den Sand stecken und abwarten.Wenn ich nichts versuchen würde kämen später die Vorwürfe ob ich wohl zu nachlässig war.Es geht ja nicht nur um meinen Mann und mich sondern auch um unsre Kinder.Wenn Sie dann doch mal Millionär sind können Sie mich ja hier finden...lach.Ein bisschen Spass muss auch sein
Grüsse Sternchen[/img] |
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