GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Immobilienmakler! Strafanzeige gegen Dr. Karim Amighi

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Themen die für Wirbel sorgten
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 30.Jul 2004 7:28    Titel: Immobilienmakler! Strafanzeige gegen Dr. Karim Amighi Antworten mit Zitat

Aus einem anderen Forum habe ich folgendes, was ich nach Rücksprache gern veröffentliche:

Zitat:
S t r a f a n z e i g e

der Firma Schnorrenberger Immobilien KG, Kaiserstr. 25, 40479 Düsseldorf,
vertreten durch deren Komplementär Herrn Jörg Schnorrenberger, ebenda
g e g e n: Herrn Dr. Karim Amighi, Scheibenstr. 61, 40479 Düsseldorf,
w e g e n: Betrug / Eingehungsbetrug.
Neue Sache

In der Eigenschaft als Komplementär der Schnorrenberger Immobilien KG
erstatte ich hiermit Strafanzeige gegen oben genannten Dr. Amighi.
Der Strafanzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Im Juli 2003 beauftragte Herr Dr. XXXXXXXXXXXXXXXXX die Schnorrenberger
Immobilien KG mit der Verkaufsvermittlung einer Liegenschaft in Düsseldorf.
Mit dem Eigentümer kam die Schnorrenberger Immobilien KG überein, dass die
Cecilienallee 79 in 40479 Düsseldorf Kaufinteressenten angeboten würde,
wobei der Eigentümer, Herr Dr.XXXXXX, eine Kaufpreisvorstellung von 1,4
Millionen Euro äußerte.
Im Rahmen dieses Auftrags wies die Schnorrenberger Immobilien KG einem
Kaufinteressenten, nämlich dem Angeschuldigten Herrn Dr. Karim Amighi, die
Abschlussmöglichkeit eines Kaufvertrages mit Herrn Dr. XXXXXXXXX nach.
Es wurden Besichtigungstermine vereinbart und Verkaufsverhandlungen in
Düsseldorf mit dem Eigentümer der Liegenschaft und dem Angeschuldigten
vereinbart.

Wie wir zwischenzeitlich aus Branchenkreisen erfuhren, ist Herr Dr. Karim
Amighi einschlägig bekannt, indem er Maklerunternehmen gegenüber als
Kaufinteressenten auftritt und sodann einen dritten "Strohmann / Strohfrau
einsetzt, um die an und für sich nachgewiesene
Kaufvertragsabschlussmöglichkeit wahrzunehmen. Herr Dr. Karim Amighi
verwendet hierzu stets entweder seine Frau oder seine Tochter, wobei im
angezeigten Fall die Tochter, Frau Asita Amighi "vorgeschoben" wurde.
Die Verfahrensweise des Herrn Dr. Karim Amighi ist stets die gleiche.
Entsprechend seinem vorgefassten Tatplan lässt sich Herr Dr. Karim Amighi
die Objekte detailliert nachweisen, führt die Verhandlungen und statt
seiner, kauft ein Familienmitglied, wodurch das betroffene Maklerunternehmen
um den berechtigten Maklerhonoraranspruch in Höhe von hier ca. ? 42.000,00
gebracht wird.
Der Unterzeichner ist Vorsitzender der Düsseldorf Immobilien Börse e. V.
sowie Vorstandsmitglied des RDM (Ring Deutscher Makler) im Bereich
Nordrhein-Westfalen und Düsseldorf und hat in dieser Eigenschaft in
Erfahrung bringen können, dass Herr Dr. Karim Amighi einschlägig
Stadtbekannt ist und bereits mehrere berufskollegiale Unternehmen in
gleicher Weise geschädigt hat.

Derzeit sind Bemühungen im Gange, hier konkrete Sachverhalte zu ermitteln,
die - soweit das Aktenzeichen, unter der die Strafanzeige geführt wird -
ebenfalls aktenkundig gemacht werden.
Ergänzend wird noch mitgeteilt, dass Herr Dr. Karim Amighi insolvent ist und
daher weder bereit, noch in der Lage war, den Kaufpreis oder die
Maklercourtage überhaupt zu erbringen.
Sollten Rückfragen bestehen, so steht der Unterzeichner jederzeit - ggfs.
auch fernmündlich - zu deren Beantwortung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kaufmann Jörg Schnorrenberger


Schnorrenberger, ein rennomiertes Unternehmen, fürwahr! Also aufgepasst!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben

Achternbrook
Insider


Anmeldungsdatum: 05.01.2004
Beiträge: 623
Wohnort: OHZ + Wandlitz

BeitragVerfasst am: 30.Jul 2004 9:05    Titel: Re: Immobilienmakler! Strafanzeigege gegen Dr. Karim Amighi Antworten mit Zitat

@ KM

Meine Kenntnisse im Bereich Immoblien halten sich durchaus in Grenzen.
Wenn ich mich aber nicht sehr täusche, ist der Immobilienerwerb mit einem bestimmten Procedere verbunden, wie z.B. die Einholung der Bonität etc..
Und zwar bevor die zwingend erforderlichen notariellen Kaufverträge zu unterschreiben sind.
Hier würde sich dann für mich die Frage stellen, warum ein so nachweislich renommiertes Unternehmen wie die Schnorrenberger KG diese Infos vorab nicht gezogen hat.
Denn im Nachhinein hat man dann doch festgestellt, daß der gute Dr. Amighi scheinbar schon bei Abschluß der Verträge nicht in der Lage gewesen wäre, die Leistung des Kaufpreises zu erbringen.
Wie gesagt, ich habe zwar Immobilien erworben und ziehe daraus meine äußerst geringen Kenntnisse, könnte mir aber vorstellen, daß man sich dadurch den Aufwand hätte sparen können.
Das das seitens des potentiellen Käufers eine nicht zu tollerierende Vorgehensweise ist, die sicherlich nicht mit dem StGB in Einklang stehen dürfte, bedarf wohl keiner besonderen Erwähnung.
ck
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Schnorrenberger
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.07.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.Jul 2004 9:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hinterher ist man immer klüger !

Wenn Sie einem Interessenten ein Haus zeigen führen Sie vorher keine Bonitätsprüfung durch. Der Aufwand bei durchschnittlich 10 - 20 Besichtigungen pro Tag wäre dies nicht machbar.

Zudem haben wir ihm das Haus ja nicht verkauft. Er ist dann ohne unser Wissen an die Eigentümer getreten. Vor jeder notariellen Beurkundung führen wir natürlich eine Prüfung durch , ob der Kaufpreis gesichert ist.

Gruß aus Düsseldorf.... und danke für die "Blumen" wegen des "rennomierten Unternehmens" !

Jörg Schnorrenberger
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 30.Jul 2004 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Schnorrenberger!

Meines Erachtens hat "Achternbrock" absolut recht wenn er von einem

Zitat:
ein so nachweislich renommiertes Unternehmen wie die Schnorrenberger KG


schreibt. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Der übersichtlichen Homepage ist zu entnehmen:
Zitat:

Das Unternehmen Schnorrenberger Immobilien wurde 1978 von Herrn Peter Schnorrenberger, Bankkaufmann, gegründet. Nach dem Einstieg 1996 von Herrn Jörg Schnorrenberger, Diplom Kaufmann und der Gründung der Schnorrenberger Immobilien KG werden die Unternehmensbereiche Haus- und Grundverwaltung und Immobilienvermittlung aufgegliedert.
Schnorrenberger

Seit 1978 und jetzt (anscheinend) in zweiter Generation - das ist doch, vor allem in dieser problematischen Branche, ein Renomee, welches Ihnen erst einmal jemand nachmachen soll!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
PECUNIA
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.08.2003
Beiträge: 156
Wohnort: Hannover / Dubai

BeitragVerfasst am: 31.Jul 2004 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann die Aufregung nicht verstehen. Um seine Provision zu sichern, bietet ein Maklerunternehmen das angebotene Objekt immer mit einem Expose an. Aus diesem Expose ist auch die Maklerprovision ersichtlich und es beinhaltet immer die Passage, daß dieses Expose nur für den Adressaten bestimmt ist. Sollte dieser es Dritten weitergeben und es kommt dann zu einem Kauf, macht man sich schadensersatzpflichtig. Der Schaden, ist die entgangene Provision. Jedes Gericht in Deutschland erkennt dieses an und gibt in der Regel dem klagenden Maklerunternhmen recht.

PECUNIA
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
plastikbesteck
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.08.2003
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 31.Jul 2004 14:29    Titel: Ich kann die Aufregung sehr wohl verstehen... Antworten mit Zitat

@PECUNIA:

Ungeachtet dessen, dass ich Ihren Ausführungen ansonsten völlig zustimme:

Ich kann die Aufregung in diesem Falle sehr wohl verstehen:

Schnorrenberger hat folgendes geschrieben::
Ergänzend wird noch mitgeteilt, dass Herr Dr. Karim Amighi insolvent ist und daher weder bereit, noch in der Lage war, ... die Maklercourtage überhaupt zu erbringen.

Und gleiches dürfte hier für den Schadenersatz gelten. Wenn Dr. Amighi um diesen Umstand wohl wissend wie beschrieben gehandelt hat, hat das m.E. durchaus strafrechtliche Relevanz, und die Veranlassungen des Herrn Schnorrenberger finden meine vorbehaltlose Zustimmung.

Beste Grüße,
plastikbesteck
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 11.Aug 2004 13:30    Titel: Geschäftsführung ohne Auftrag Antworten mit Zitat

Meiner Einschätzung und es ist auch die der Gerichte und Literatur, handelt es sich bei einer Dienstleistung, wie sie ein Imobilienmakler erbringt um eine GOA = Geschäftsführung ohne Auftrag.

Diese GOA ist streng an den Mandanten gebunden. Das heißt der Trick, ich schaue mir alles genau selbst an, lasse mir alles zeigen und erklären, ein Dritter kauft dann das Objekt unter Umgeheung des Maklers, ist in der Rechtssprechung ein alter Hut.

Das der Dritte unproblematisch auch die Ehefrau sein kann, ist ebenfalls ein alter Hut und ebenfalls kein Betrug, da hier wieder die strenge Akzessorität der GOA des Maklers greift, die wiederum ausschließlich mit dem verknüpft ist, mit dem verhandelt wurde. Da hier regelmäßig, niemals ein später kaufender Dritter zugegen sein wird, sehe ich meiner Einschätzung nach, insbesondere die Strafanzeige auf wackligen Füßen.

Denn jeder Anspruch benötigt eine Anspruchsgrundlage. Dieser kann also nur im Maklervertrag liegen. Und dieser ist eben obig ausgestaltet.

Das Verfahren wird wohl nach §§153 ff. StPO eingestellt werden.

Dies Information stellt nur meine persönliche Meinung dar und darf insbesondere nicht als unzulässige Rechtsberatung im Sinne des ReBerG gesehen weren.
Dies ist ein private Meinungsäußerung welche durch das Grundgesetz gedeckt ist.
Insbesondere fehlt es hier an einem konkreten, zu beratenden Dritten.

In diesem Sinne,
Euer Kant
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
finanzi
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.01.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 11.Aug 2004 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe es ähnlich wie Kant:

Das Problem bei Immobiliengeschäften (egal ob Vermietung oder Verkauf) ist, daß ein Verkäufer (Vermieter) einem Immobilienmakler den Auftrag erteilt, ein Objekt zu vermitteln. Die Courtage soll dann (damit werben die Makler ja i.d.R.) der Käufer oder Vermieter zahlen.
Das sich dieser dagegen zur Wehr setzt, dafür habe ich vollstes Verständnis. Schließlich könnte der Verkäufer auch selbst ein Inserat in die Zeitung setzen, wenn er dazu keine Zeit oder Lust hat und die Dienstleistung eines Maklers in Anspruch nimmt, wieso soll dann der Käufer dafür bezahlen?

Nach meiner Rechtsauffassung sollte ein Immobilienverkäufer, wenn er einen Makler beauftragen möchte, diesem einen Auftrag erteilen und im Erfolgsfall dafür bezahlen. Er kann anschließend versuchen diese Kosten auf den Käufer/Mieter umzulegen. Im Rahmen eines solchen Auftrages könnte der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Exklusivrecht bei der Vermittlung der Immobilie zusichern (zumindest für einen bestimmten Zeitraum), damit wären die Ansprüche des Maklers im Erfolgsfall gesichert.

Aber die Makler "locken" ja damit, daß durch Ihre Tätigkeit für den Immobilienbesitzer keine weiteren Kosten entstehen, womit sich der Kreis schließt.

Ich habe selbst einschlägig Erfahrungen mit Immobilienmaklern gemacht: Ich habe mal 7-8 Makler angerufen und Interesse an einer Wohnung mit speziellen Eigenschaften geäußert. Im Laufe der nächsten Wochen habe ich mehrere Wohnungen mit diesen Eigenschaften in der Zeitung gesehen, angeboten von genau den Maklern, die ich zuvor angerufen hatte.
Persönlich informiert hat mich jedoch niemand von den Herren. Und genau da spiegelt sich das wieder, was ich oben schon umschrieben habe.
Die Makler vertreten in 1. Linie oder sogar ausschließlich die Interessen des Immobilienbesitzers...und der Käufer soll den Spaß bezahlen.

Dafür habe ich kein Verständnis und deshalb würde ich beim nächsten Mal auch versuchen, die Maklercourtage zu umgehen.

Gruß
Finanzi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
plastikbesteck
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.08.2003
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 11.Aug 2004 17:41    Titel: Immobilienmakler... Antworten mit Zitat

@finanzi:

Ich muss zugeben, dass Immobilienmakler auch bei mir nicht zu den überdurchschnittlich sympathischen Berufsgruppen zählen; nicht zuletzt, weil auch mir einige über den Weg gelaufen sind, die in meinen Angelegenheiten erst durch eine große Klappe, und dann durch Untätigkeit geglänzt haben.

Dies jedoch als Rechtfertigung für das regelmäßige Umgehen von Courtageforderungen - quasi als "Sippenhaft stellvertretend für die ganze faule, geldgierige und dubiose Maklerbande" - herzunehmen, halte ich für unanständig.

Man braucht sich nicht wundern, dass die Moral im Geschäftsleben nichts mehr gilt, wenn Verträge ganz bewusst dazu eingegangen werden, um deren rechtliche Lücken auszunutzen. Egal, in welcher "Größenordnung"; egal, ob Schwarzfahren, Lippenstiftklauen, Versandhausrechnungnichtbezahlen, Nichtvorhandenebaumängelreklamieren oder Hunderttausendeuromaklercourtageprellen.

Und zu diesen ganzen Hätte-/Könnte-/Sollte-Gutmenschen-Gerechtigkeits-Pseudo-Argumenten, die in diesem Zusammenhang an den Stammtischen kursieren, sage ich nur: Bevor man solche Ansagen bringt, erinnere man sich bitte noch einmal daran, wie begeistert man selbst war, als man das letzte Mal von irgend einem selbstmitleidslastigen Gegenüber gesagt bekam, was man doch eigentlich nach dessen Empfinden alles "gehättet, gekönntet und gesolltet" haben müsste...

Wenn ein Vertrag für mich ein Missverhältnis zwischen Aufwand und zu entrichtender Vergütung aufweist (so wie es bei Maklerverträgen bisweilen scheinen mag), dann gehe ich diesen Vertrag halt gar nicht erst ein.

Oder anders gesagt: Wer ein Problem mit Maklern und ihren Usancen hat, soll sein Ding halt ohne sie machen. Man kann ja auch als Privatperson Inserate aufgeben - und zwar sowohl Angebote als auch Gesuche. - Ich persönlich habe genau damit die besten Erfahrungen gemacht.



@Kant:

Danke für Ihre interessanten Ausführungen. Im Strafrecht bin ich leider nicht sehr fit. Ergänzend zum Maklervertrag darf ich noch folgendes anfügen:

Eine Nebenpflicht des Maklervertrages kann die Wahrung der Verschwiegenheit über die nachgewiesene Kaufgelegenheit durch den Interessenten sein - sofern dies vertraglich vereinbart ist bzw. unzweifelhaft als vereinbart gelten darf. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Interessenten ergibt sich in einem solchen Falle, wenn dieser nachweislich die durch den Makler aufgezeigte Kaufgelegenheit einem Dritten (wie Sie schrieben, kann das auch die Holde Angetraute sein) kundgibt und dieser Dritte daraufhin diese Kaufgelegenheit auch wahrnimmt.

Probleme dabei:

1. ein schlecht aufgesetztes Vertragswerk, in dem obiges nicht ausreichend abgesichert ist (wer mit so etwas makelt, verdient mein Mitleid übrigens NICHT);

2. Kausalitäts-Beweis, nämlich dass

a) der Dritte gerade durch den Interessenten von der Kaufgelegenheit erfahren hat und

b) dies auch ursächlich für den späteren Vertragsabschluss ist (nicht etwa, dass dem Dritten die Kaufgelegenheit schon vorher aus anderer Quelle bekannt war).

Und spätestens an Punkt 2 scheitert es in der Tat oft und gern.


Ach, wie gut, dass ich kein Immobilienmakler bin...

Erleichterte Grüße,
plastikbesteck
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
shiatzo
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.03.2004
Beiträge: 12
Wohnort: Mülheim an der Ruhr

BeitragVerfasst am: 11.Aug 2004 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Diskusion ist ungefähr so alt wie das Maklerbrauchtum!

Der Dr. Amigi ist allerdings in Düsseldorf mehr als bekannt!

Ich habe 1980 schon mit Ihm zu tun gehabt und weiß noch das er Mietwucher ohne Grnzen betrieben hat.

Sein Erfolgsrezept war damals Bruchbuden in Top Lagen!

Das der versucht um jede Mark herrum zu kommen ist sicher!

@ Schnorrenberger

Ihr seit doch schon lange im Geschäft, mit dem kann man nur Notarmehrerlös vereinbaren!

Aber wie schon gesagt, nacher ist man immer klüger.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 11.Aug 2004 19:46    Titel: Gutem Geld noch schlechtes hinterher werfen! Antworten mit Zitat

Gutem Geld noch schlechtes hinterher werfen!

Die Strafanzeige ist insgesamt für die Füße - verzeihen Sie mir diesen Ausdruck.

Kein Staatsanwalt wird ernsthaft bei der derzeitigen Überlastung ein Verfahren eröffnen (und dies kann nur der Staatanwalt), bei dem die Beweislage derart schwierig ist.

Makler finden Ihre Klienten nun oftmals über Angebots-Inserate in den einschlägigen Anzeigeblättern. Dies kann man unbroblematisch nachrecherchieren. Auch ist es möglich, das die Tochter selbst eine Such-Anzeige geschaltet hat (wird oft so gemacht).
Da sich Tochter und Anbieter ja augenscheinlich "geeinigt" haben, ist hier eine zivil- und strafrechtliche Durchdringung nur schwer möglich.

Der Sachverhalt ist nun einmal so schwer aufzuklären, wie der berühmte Ausgang des "Hornberger Schießens".

Das weiß der Staatsanwalt, daß weiß sicherlich auch der die Schnorrenberger Immobilien AG beratende Rechtsanwalt im zivilrechtlichen Bereich.

Diese schwierige Beweislage wurde augenscheinlich auch durch Komplementär Herrn Jörg Schnorrenberger gesehen, sonst hätte er sicherlich erst einmal zivilrechtlich etwas gemacht. Statt dessen erstattet er lieber kostenlos Anzeige in Eigenregie, als dies durch einen Anwalt mit einem etwas konkreteren Schriftsatz nebst Sachverhaltsschilderung, Auszügen aus dem Terminkalender, etc. zu machen. Naje, unprofessionell eben. Im übrigen ebenso unprofessionell die Veröffentlichung der Anzeige in öffentlichen Foren.

Solche Schnellschüsse können oft nach hinten losgehen. Ich denke da an die Verletzung des Namensrechts gem. § 12 BGB von wenigstens zwei Personen. (Frau und Tochter)
Solche Sachen können durch die Vorabveröffentlichung einer Strafanzeige ehrverletzenden Charachter haben; es kommen aber auch strafrechtliche Aspekte in Betracht.


Ich sehe es so:
Diese Betrugsanzeige ist also einfach mal ein bisschen wie der Versuch eines Klingelstreiches zu sehen, der jedoch daran Scheitern wird, das man gar nicht erst an die Klingel herankommt.

Die Art und Weise der Veröffentlichung durch die Schnorrenberger Immobilien KG hingegen unterstreicht nach meiner Ansicht nicht die Seriosität des Unternehmens.

Es juckt mich auch oft in den Fingern, auch meine Kunden, welche nachweislich nicht zahlen und ebenfalls die Ware - hier allerdings Kauf- bzw. Werkvertragsrecht - abgenommen haben, öffentlich im Netz zu outen. Dann denke ich mir, was sollen dann meine neuen Kunden von meiner Art Geschäfte zu machen halten?
Werde ich dann noch ein seriöser Geschäftspartner sein? Oder ruiniere ich mir durch eine derart diletantische Art den Zahlungsunwilligen zu ärgern nicht eher meinen guten Ruf?

Das waren meine Gedanken zum Thread,
euer Kant.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 11.Aug 2004 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kant!

Es dünkt mir, dass wir mit Ihnen wieder einen "guten User" mehr haben.
Schön das Sie hier sind und weiterhin viel Spaß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Marzenka
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.07.2004
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 12.Aug 2004 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Leider kenne ich mich im Immobiliengewerbe nicht so aus, aber steht in den Makleraufträgen (Verkaufsauftrag) nicht immer so oder ähnlich drin: Mietinteressenten hat der Verkäufer an den Makler weiterzuleiten.
Was ist dann mit Dr. X der dem zuwidergehandelt hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Marzenka
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.07.2004
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 12.Aug 2004 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, ich meinte natürlich Kaufinteressenten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 12.Aug 2004 15:44    Titel: Nachdenken hilft und tut gar nicht so weh Antworten mit Zitat

@ Marzenka

Es tut mir sehr leid, aber es stimmt, Sie kennen sich im Immobiliengewerbe nicht so richtig aus.

Welcher Verkäufer läßt eine derartige Exklusivvermarktung zu?
Man muß schon reichlich doof sein, eine solche Vertragsklausel abzunicken. Damit nimmt man sich automatisch die Möglichkeit ohne Makler an irgendwelche Bekannte zu verkaufen. Dies würde nur mit Verkaufgarantien seitens des Maklers Sinn machen
Man würde sich zum Sklaven des Maklers machen.
Übernimmt der Makler für diese relevante Rechtseinschränkung irgendwelche Kosten? Solche Klauseln könnten schon fast sittenwidrig sein.


... hoffentlich steht nicht irgendwo im Vertrag, daß der Verkäufer im Falle einer Nichtvermittlung entweder sein Gebäude übereignen oder aber die nicht nachzuweisenden Bemühungen des Maklers mit dem 3-fachen der Courtage honoriert.

So, jetzt schalte ich meine Ironie wieder aus.

Solche Verträge werden in der Praxis nicht gemacht. Wenn doch, Hände weg. Es sind Ihre Rechte.

Euer Kant.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Marzenka
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.07.2004
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 12.Aug 2004 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Also Herr Kant, ich gehe mal nach Ihrem letzten Posting davon aus, dass Sie mit dem großen Immanuel nicht verwandt sind:

Einen Alleinauftrag abzuschließen mit einem Makler seines Vertrauens ist gerade bei einem solchen Wert nichts außergewöhnliches. Dieser Makler wird dann, sofern er sein Geschäft versteht sich mit dem nötigen Elan und Werbeaufwand versuchen innerhalb der Laufzeit des Vertrages das Objekt zu vermitteln.

Stellen Sie sich vor alle Makler am Orte haben dieses Objekt bei sich in Schublade. Glauben Sie allen ernstes, das auch nur einer davon es wagen würde eine Anzeige in der WAMS zu schalten als Objekt der Woche für einige TEuros? Und ein anderer Makler bedankt sich dann dafür? Mit einem Allgemeinauftrag werden lediglich die Bestandskunden abgeklappert, das wars. Was dann.... das Objekt ist nach einem Jahr immer noch nicht verkauft, jeder Makler hat es im Angebot; jetzt ist der Zeitpunkt wo das Objekt tot ist und als unverkäuflich gilt. Jeder am Orte kennt das Objekt und sagt sich: das ist seit zwei Jahren noch nicht verkauft, da ist doch bestimmt ein Haken dran.

Es ist daher nur folgerichtig das sich Interessenten die sich sodann beim Eigentümer melden, diese auf den zuständigen Makler verweist weden. Wir haben dies in meiner Zusammenarbeit mit einem der größten Hamburger Immobilienmakler für Privatimmobilien so gehandhabt, mit sehr großem Erfolg (es war nicht Karla Fricke).

Sollte vor Vertragsabschluß bereits Verhandlungen vom Eigentümer geführt worden sein kann man diese doch ausklammern. Auch wird
dieser seine Bekannten im Normalfall von seinen Verkaufsabsichten unterrichtet haben. Makler sind nicht alles "Kriminelle" aber es gibt davon leider sehr viele. Es gibt aber auch wirklich gute. Im übrigen hatten wir auch Kunden die glaubten über uns Mondpreise erzielen zu können, wir haben diese stets abgelehnt, da wir es uns nicht leisten konnten und wollten einen Bauchladen mit unverkäuflichen Immobilien mit uns rumzuschleppen. Es spricht nicht für einen Makler Objekte über mehrere Jahre im Bestand zu haben, es zählt für einen guten Immobilienmakler lediglich die richtigen Immobilen im Bestand zu haben, welches sich in der Umschlagsgeschwindigkeit widerspiegelt.

Lieber Herr Kant ich kann den Grund für Ihre Ironie in Ihrem letzten Posting nicht erkennen, nur laufen Sie Gefahr das Ihre Ironie zur Selbstüberschätzung führt. Daher diese kleine Unterweisung aus dem Immobilienalltag.

Vielleicht mögen Sie recht haben, das eine solche Vereinbarung letzendlich nicht einklagbar wäre, ich bin kein Jurist und hatte auch keinen vergleichbaren Fall, nur sittenwidrig ist eine solche Vereinbarung, welche sodann die Nichtigkeit des gesamten Vertrages mit sich führte jedenfalls nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 12.Aug 2004 23:36    Titel: Ich habe mich bemüht Antworten mit Zitat

@ Marzenka

In der Tat bin ich nicht mit dem großen Immanuel Kant verwandt. Dieser Weltbürger mit ansehnlichen christlichen Ansichten verließ seinen Wohnort niemals weiter als 80 Kilometer - glaubt man einer Biographie. Die ISBN hierzu reiche ich gerne nach.

Sie haben vollkommen recht mit Ihrer Politik des toten Objektes. Dies ist unumstritten. Gerade eine regionale Vermittlung würde daran scheitern.

Eine überregionale Vermittlung (Stichwort: WAMS) lasse ich jedoch als Verkaufender mir nicht durch einen Makler beschneiden. Dies kann der Eigentümer selber.
Ob eine Welt am Sonntag - Anzeige tatsächlich das entsprechende Klientel für eine 1,4er-Objekt anspricht, sei einfach mal an dieser Stelle dahingestellt.

Klar sind nicht alle Bild-Leser automatisch blöd. Aber Sie meinten sicherlich FAZ-Anzeigen. Der Kaufkraft, nicht der Reichweite wegen.

Zum Eigentlichen:
Ein wirklich enger Bekannter mit dem ich auch sehr viel Zeit verbringe ist in genau eben dieser Branche tätig.
Aus diesen Erfahrungen heraus habe ich ebendiesen Bericht verfasst. Einklagbar ist eine solche Klausel immer. Schadenersatz (der kleine - den es angeblich nicht mehr gibt) möglich.
Viel denkbarer im Zusammenhang mit diesem Thread ist jedoch folgendes:
Man beruft sich auf vorvertragliche Absprachen. Immobilie wurde bereits vorher in Augenschein genommen. Kauf beruht auf dieser Inaugenscheinnahme.

Haben wir es nun mit einem listigen Menschen zu tun oder nicht?

Ansonsten wäre doch alles korrekt gelaufen?

Ich habe immer den URSPRÜNGLICHEN Beitrag vor Augen, wenn ich meinen Beitrag leiste. Ich versuche immer den gesamten Tatbestand zu würdigen - dazu gehört nun einmal der Mensch mit der Starfanzeige und damit Ursache diese Threads.

Sollten Sie dies anders sehen, meine Antwort einfach daneben sein, so bitte ich herzlich um Entschuldigung.

Ich möchte noch einmal betonen, dass ich mir die Direktvermarktung oder auch Mehrfachvermarktung meiner Immobilie niemals durch einen Maklervertrag abbedingen lassen würde.
Warum sollte ich meine guten Rechte gegen schlechtere eintauschen?

Bei einer 1,4 Mio-Villa kommt es auf Ihre unbeachtlichen Investitionen im Promillebereich (gehen wir von 1000 Euro aus) nicht an.

Dies ist Geschäftsrisiko wie es alle Selbständigen jeden Tag haben.

Vielen Dank für die Unterweisung. Ich war diesmal bewußt nicht ironisch, sondern praxisbezogen. Ich hoffe damit nicht wieder selbstüberschätzend gewirkt zu haben.
Ihr Ausführung zum verbrannten Objekt waren merklich aus der Praxis - da muß ich hintanstehen.

Meine rechtlichen Ausführungen sind aber auch aus der Praxis und ich denke, wir sind soweit nicht von einander entfernt.

Ich habe fälschlicherweise Ihren Beitrag im Kontext des Originalthreads des listigen Immobilienerwerbers gesehen und beantwortet. Ich sagte auch "fast sittenwidrig" und habe kontextuell "könnte" benutzt.

Ich habe immer so gehandelt, daß die Maxime meines Tuns zu einem Prinzip allgemeiner Gesetzgebung werden könne.

Guten Abend,
Euer Kant.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
loooser
User gebannt


Anmeldungsdatum: 07.10.2003
Beiträge: 2774

BeitragVerfasst am: 13.Aug 2004 6:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es juckt mich auch oft in den Fingern, auch meine Kunden, welche nachweislich nicht zahlen und ebenfalls die Ware - hier allerdings Kauf- bzw. Werkvertragsrecht - abgenommen haben, öffentlich im Netz zu outen.

Einerseits schade, denn eigentlich gehören faule Kunden angeprangert.
Andererseits ist es schön zu wissen, dass es noch so etwas wie Verlass gibt.

Was mir allerdings (wieder einmal) negativ auffälllt, ist die Tatsache, dass
im heutigen Geschäftsleben selbst die ausgefeiltesten Vertragswerke
immer wieder durch noch ausgefeiltere Zeitgenossen ausgehebelt werden
können und auch werden.

Schlimm, schlimm! Früher sah man sich in die Augen und besiegelte seine
hoffentlich ehrliche Absicht mit einem Händedruck.

Aber früher war ja sowieso alles besser - oder?

Jedenfalls wünsche ich einen schönen Tag
+ lassen Sie es ruhig angehen bitte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
PECUNIA
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.08.2003
Beiträge: 156
Wohnort: Hannover / Dubai

BeitragVerfasst am: 13.Aug 2004 7:10    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich haben wir hier schon genug über das Thema gesprochen und ich gehe davon aus, daß Herr Schnorrenberg dieses sicherlich aus dem "FF" beherscht, da er nicht nur Vorsitzender der Düsseldorfer Immoblien Börse e.V. ist, sondern auch noch Vorstandsmitglied im Ring Deutscher Makler. Auf Grund dieser Tatsache müßte er alle Problemstellungen bzgl. der Maklerrechte- und Pflichten beherrschen. ist dieses nicht der Fall, sollte er sich schleunigst nach einem anderen Beruf umsehen, zumindest aber seine Vorstandsposten zur Verfügung stellen.

User Kant hat die Stellung des Strafantrages ja schon behandelt. Außerdem stimme ich den Ausführungen von Kant uneingeschränkt zu.

Zum User Marzenka: Ich teile nicht Ihre Darstellung der Insertion. Der erste Maklergrundsatz für die Insertion lautet:
Die Insertion soll vorrangig neue Interessenten bringen, zweitrangig ist der Verkauf der Immobilie.

Zum Makleralleinauftrag: Ein Alleinauftrag beinhaltet nicht nur Pflichten für den Verkäufer, sondern der Makler geht hier auch eine große Verpflichtung gegenüber seinen Vertragspartnern ein. U.a. natürlich die intensive Suche nach einem Kaufabschluß. Der Makler muß auch auf Anfrage seine Bemühungen offenlegen. Kann man Ihm hier vertragswidriges Verhalten nachweisen, hat er "schlechte Karten".

Desweiteren ist der Makleralleinauftrag von den deutschen Gerichten genau definiert wurden. Egal welche Klauseln dieser Enthält. Ein Makleralleinauftrag, wie der Name es schon aussagt, verpflichtet den Verkäufer lediglich, nur einen Makler allein einzuschalten. Was das im Umkehrschluß bedeutet, möchte ich hier nicht noch ausführlich erörtern.


PECUNIA
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Marzenka
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.07.2004
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 13.Aug 2004 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

@Pecunia

ich teile Ihre Darstellung bzgl. Allein- und Allgemeinauftrag uneingeschränkt.
Während der Alleinauftrag den Makler zur Aktivität verpflichtet, verpflichtet ihn ein Allgemeinauftrag zu garnichts. Kostenauslösende Maßnahmen wird er vermeiden. Daher halte ich einen qual. Alleinauftrag mit einem guten Makler für die Vermarktung gereade auch in diesem Beispiel für sinnvoller. Dieser kann hier auch einen adaquaten Maklerkollegen in die Vermarktung miteinbeziehen.

Nochmal zum Fall Amighi. Unbestritten ist das die Rechtsprechung sehr streng mit Maklern umgeht.
Grundzüge aus dem Maklerrecht: hier Voraussetzungen des Provisionsanspruches des Maklers:

Es gilt Inhaltliche, persönliche Kongruenz, Grundsatze der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit.

In diesem Fall der Erwerb durch Dritte (persönliche Kongruenz):

Grundsätzlich erfordert die Enstehung des Provisionsanspruches, dass der hauptvertrag mit dem Maklerkunden (Vertragspartner des Maklervertrages) zustande kommt und nicht mit einem Dritten. Die wirtschaftliche Identität wird aber in folgenden Fallgruppen bejaht:

Anstelle mit dem Maklerkunden wird mit einem Dritten abgeschlossen, zu dem der Auftraggeber in einer festen, auf Dauer angelegten familiären oder geellschaftrechtlichen Beziehung steht (persönliche Kongruenz).
Maßgeblich für die Bejahung einens Provisionsanspruches ist in diesen Fällen der persönlichen Kongruenz, dass der Maklerkunde im Hinblick auf seine Beziehungen zu dem Erwerber gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn er sich darauf bereife, der ursprünglich von ihm erstrebte Vertrag sei nicht von ihm, sondern von einem Dritten abgeschlossen worden (wirtschaftliche Gleichwertigkeit)

Familiäre Beziehung: Problematisch ist, wie weit der Kreis der Angehörigen und Verwandten zu ziehen ist (persönliche Kongruenz in folgenden Fällen bejaht: Ehepartner, minderjähriges Kind, Witwe und Alleinerbin, Schwiegervater/Schwiegertochter).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Themen die für Wirbel sorgten Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Staatsanwalt ermittelt gegen Warren B... GM&P Info Nachrichten & Meldungen 0 5.Mai 2008 13:04 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Dringend: Das Gesetz gegen Unmäßigkei... hdschulz Kommentare & Meinungen 7 29.Apr 2008 17:49 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Kampf gegen Doping - Stiere werden ge... Moderator GM&P Nachrichten & Meldungen 0 22.Apr 2008 7:17 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Beschwerdestelle gegen Werbemissbrauc... Luet Wirtschaft 0 17.Apr 2008 8:46 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Sichere Festhypotheken gegen variable... Moderator GM&P Immobilie - Deutschland 0 8.Apr 2008 20:38 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Gemeindeversammlung gegen Hotelprojekt Moderator GM&P Immobilie - Europa 0 1.Apr 2008 12:58 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Garantie-Rente gegen Altersarmut GM&P Info Versicherungen, Aktien, Fonds 0 25.März 2008 13:54 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Entscheidungen gegen die Gallinat Ban... Rechtsanwalt.Balthasar Urteile & Recht 0 21.Feb 2008 13:44 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Hersteller ziehen gegen Online-Händle... Verbraucheranwalt Urteile & Recht 0 11.Jan 2008 20:01 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Mammutverfahren gegen ehemaligen Vors... Moderator GM&P Wirtschaft 2 2.Jan 2008 22:01 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Millionenkredite von Privatinvestor g... lando mata Kapital & Kreditangebote 20 3.Dez 2007 13:11 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Kapital gegen Grundschuldbrief !? Was... royalts Tipps, Adressen und Möglichkeiten 1 13.Nov 2007 19:01 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Schadenersatzklage gegen Comdirect fi... CLLB Rechtsanwälte Urteile & Recht 0 29.Okt 2007 9:38 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Prozess gegen Kasachstans Ex-Botschafter Moderator GM&P Kommentare & Meinungen 0 27.Okt 2007 18:22 Letzten Beitrag anzeigen