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Michael Lothar (Mickey) Berresheim

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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 15.Jun 2006 14:08    Titel: Michael Lothar (Mickey) Berresheim Antworten mit Zitat

Ein RA Hennig aus Berlin ist sehr gegen Veröffentlichung dieses Beitrags!


Zitat:
Strafantrag gemäß § 77 StGB i.V.m. § 17 (5) UWG wegen Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen u.a.

I. Betroffene Gesellschaften

1. NicStic AG , Tribschenstr. 16, CH-6005 Luzern
Die NicStic AG, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug unter der Reg. Nr. CH-170.3.014.312-3 (Anlage 1) befasst sich seit dem Jahre 2004 mit der Entwicklung und Vermarktung der „rauchfreien Zigarette“ NicStic. Zu weiteren Informationen der Gesellschaft und des Produkts wird auf die Anlage 2 verwiesen.

Strafantragsberechtigt ist die NicStic AG, deren Organe und Aktionäre.

2. TopCap Marketing AG, Blegistr. 1, CH-6343 Rotkreuz

Die TopCap Marketing AG, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug unter der Reg. Nr. CH-170.3.022.136-5 (Anlage 3) arbeitet mit der NicStic AG eng zusammen.

Die TopCap Marketing AG wird vertreten durch den Verwaltungsrat Herrn Jörg Vogl. Die Herren Rüdiger B. und Bernhard Josef Schmidt waren vom 26.01.2005 bis zum 10. April 2006 Direktoren der Gesellschaft. Herr B. und Herr Schmidt haben am 10. April 2006 ihren sofortigen Rücktritt erklärt (Anlagen 4 und 5).

Aufgrund des Vertriebslizenzvertrags vom 10.02.2005 bereitet die TopCap Marketing AG intensiv die Markteinführung und den Vertrieb der NicStic Produkte vor. Darüber hinaus haben die beiden oben genannten Gesellschaften im Dez. 2005 / Jan. 2006 einen Produktionsvertrag über den Depotfilter (Nic), der Nikotin und Aromastoffe erhält, abgeschlossen.

Dem Verwaltungsrat und den Direktoren waren die technische Ausstattung und Funktionsweise des NicStic bekannt und sie waren auch über die Entwicklung im Hause der NicStic AG und den damit im Zusammenhang stehenden technischen Problemstellungen vertraut.

Strafantragsberechtigt ist die TopCap Marketing AG, deren Organe und Aktionäre.

3. CobraCrest AG & Co. KG aA, Salzufer 8, D-10587 Berlin

CobraCrest AG & Co. KG aA ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit einem Aktienkapital von über 100 Millionen Euro. (Anlage 6)

In einer ad-hoc Mitteilung vom 30.11.2005 (Anlage 7) gibt die CobraCrest AG & Co. KG aA bekannt, dass sie die Mehrheit an der NicStic AG übernimmt. Diese Übernahme wurde initiiert durch eine Vereinbarung zwischen der CobraCrest AG & Co. KG aA und einem Großaktionär der NicStic AG, der Elvestus Marketing & Vertrieb AG (Anlage . Die Übernahme der NicStic AG ist Ende Februar 2006 gescheitert. (Anlage 9).

Die boerse.ARD.de hat sich im I. Quartal 2006 mehrfach zu Wort gemeldet und Ungereimtheiten bei CobraCrest AG & Co. KG aA aufgedeckt (Anlagen 10 bis 14). Ebenso hat sich Focus-Money in ihrer Ausgabe 3/2006 mit der CobraCrest AG & Co. KG aA beschäftigt (Anlage 15). „Richard“ hat sich sachlich mit großem Rechercheaufwand mit der CobraCrest AG & Co. KG aA befasst und einen aufschlussreichen Bericht geschrieben (Anlage 16).

4. Metropolitan Worldwide Inc., Fort Lauderdale, Florida

Die Metropolitan Worldwide Inc. ist eine Aktiengesellschaft nach amerikanischem Recht (Anlage 17). Die Aktien werden an der Nasdaq (pink sheets) gehandelt. Die Wertpapierkennung lautet MWWM. CEO der Gesellschaft ist Evert Wilbrink. Die Geschicke der Gesellschaft werden jedoch von Herrn Michael L. Berresheim (chairman) (Anlage 1 bestimmt, der offensichtlich auch anweisungsberechtigt gegenüber den Direktoren ist. Metropolitan Worldwide Inc. ist Großaktionär der NicStic AG und hat mit dieser Gesellschaft auch Lizenzvertriebsverträge abgeschlossen.

II. ENTWICKLUNG (zeitlicher Ablauf)

Im Herbst 2005 informierte Herr Bernhard Schmidt Herrn Jörg Vogl, dass die „rauchfreie Zigarette“ NicStic verbessert werden könne. Dazu seien die Herrn Holger Ronquist und Mats Bäckström in Schweden in der Lage. Herr Ronquist war bei diversen Tochtergesellschaften der Firmen Sony und Ericsson in leitender Position tätig. Er verfügt über einen ausgeprägten technischen Sachverstand und großer beruflicher Erfahrung (Anlage 2 . Er habe sofort Schwachstellen des NicStic erkannt und sei in der Lage, kurzfristig Verbesserungen vorzunehmen. Dieser verbesserte NicStic könne dann durch eine weitere Patentanmeldung geschützt werden. Herr Bäckstrom, ebenso Diplomingenieur, verfüge ebenfalls über ein großes technisches Know-how und könne seine Fähigkeiten in die Weiterentwicklung einbringen.

Herr Vogl informierte Herrn Heinz Piroth über die vorbeschriebenen Verbesserungsmöglichkeiten des NicStics. Herr Piroth ist Ehemann der Sylvia Piroth, die zusammen mit Herrn Thomas Hofmann die „rauchfreie Zigarette“, NicStic, erfunden hat. Herr Piroth war an der Gründung der NicStic AG beteiligt und berät die TopCap Marketing AG. Herr Piroth begrüßte die Idee der Weiterentwicklung des NicStic sehr und traf mit der Geschäftsleitung der NicStic AG die mündliche Vereinbarung, dass die mit der NicStic AG vertraglich verbundene TopCap Marketing AG die Weiterentwicklung des NicStic federführend durchführen solle, zumal bereits die ersten Kontakte geknüpft waren. TopCap Marketing AG solle auch sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten tragen. Über die Entwicklung dieses Vorhabens werde die NicStic AG regelmäßig informiert. Nach Beendigung der Angelegenheit werde die TopCap Marketing AG der NicStic AG alle Unterlagen übergeben, damit eine Patentanmeldung durchgeführt werden kann. Ebenso werden die bei der TopCap Marketing AG entstandenen Kosten erstattet.

Herr Vogl beauftragte daraufhin Herrn Rüdiger B. und Herrn Bernhard Schmidt weitere Einzelheiten mit den Herren Ronquist und Bäckström zu besprechen. Die Besprechung fand Anfang November in Berlin statt. An der Besprechung nahm auch Herr Lehmann teil. Herr Lehmann hat den Kontakt zwischen den Herren B./Schmidt und Ronquist/Bäckström hergestellt. Bei dem Treffen in Berlin hat man sich geeinigt, dass

1. ein neues Ladegerät entwickelt werden soll - kleiner und funktioneller -
und
2. der wieder verwendbare Teil des NicStic (Stic) überarbeitet werden soll
- schnellere und bessere Heizleistung -
- Heizleistung nur beim Ansaugen durch den Anwender -

Am 21.11.2005 reisten Herr B. und Herr Schmidt von Zürich nach Stockholm. Dort haben sie mit den Herren Bäckström und Ronquist die Weiterentwicklung des NicStic und die preislich günstigen Produktionsmöglichkeiten in China besprochen. Der Rückflug fand am 22.11.2005 statt. Das Besprechungsergebnis wollten die Herren Bäckström und Ronquist in Form einer Absichtserklärung (Letter of Intent) skizzieren. Diese Absichtserklärung wurde am 12.12.2005 von den Herren Bäckström und Ronquist unterschrieben und zur Gegenzeichnung an die TopCap Marketing AG weitergeleitet, wo sie von den Herren B. und Schmidt unterschrieben wurden. Inhalt des Letter of Intent (LOI) ist u.a. ein Produktionsauftrag bei einem chinesischen Produzenten für das NicStic Etui (Ladegerät neu) und Stic (neu) (Anlage 19). Eine inhaltsgleiche Absichtserklärung wurde auch für CobraCrest AG & Co. KG aA vorbereitet (Anlage 20). Ob diese von CobraCrest AG & Co. KG aA unterschrieben wurde, ist nicht bekannt.

Am 9. Januar 2006 hat Herr Mats Bäckström eine technische Zeichnung des Etuis per E-Mail an die TopCap Marketing AG versandt (Anlage 22). Mit diesen Angaben lässt sich jedoch nur ein Dummy (Anlage 40) fertigen, da der Funktionsteil des Ladegeräts nicht beschrieben ist.

Am 30. Januar 2006, 17:10 Uhr hat die Firma M. & R. Lehmann, Bernauer Str. 117 A, 12305 Berlin (Telefon und Fax Nr.: +49 30 7463384) eine Skizze der Weiterentwicklung des Nics mit einer Kurzbeschreibung an die TopCap Marketing AG gefaxt (Anlage 21).

Etwa eine Woche später hat die TopCap Marketing AG Unterlagen (Anlage 21 und 22) an die NicStic AG übergeben, damit ein entsprechender Patentantrag gestellt werden kann.

Am 16. Februar 2006 hat die Firma NicStic AG die Patentanwaltskanzlei Raffay & Fleck, Geffkenstrasse 6, D-20249 Hamburg beauftragt, die Weiterentwicklung des NicStic patentrechtlich schützen zu lassen (Anlage 23).

An 17. Februar 2006 baten die Patentanwälte um Beantwortung einiger Fragen zur Weiterentwicklung (Anlage 24) und übersandten einen Entwurf zur Beschreibung des Hauptanspruchs (Anlage 25). Da die Herren B. und Schmidt den Kontakt mit den Herren Bäckström und Ronquist pflegten, wurden sie von Herrn Vogl aufgefordert, die erforderlichen Ergänzungen bzw. Antworten beizubringen. Dies ist trotz mehrfacher Anmahnung nicht geschehen, wodurch die NicStic AG bis zum heutigen Tage keine entsprechende Patentanmeldung einreichen konnte.

Am 10. April 2006 legen Herr Rüdiger B. und Herr Bernhard Schmidt ihre, im Handelsregister eingetragene, Position als Direktoren, ohne Angabe von Gründen, mit sofortiger Wirkung nieder (Anlage 4 und 5).

Am 13. April 2006 teilt CobraCrest AG & Co. KG aA in einer ad-hoc Mitteilung (Anlage 26) mit, dass Herr Rüdiger B. und Herr Bernd Schmidt ab sofort für die CobraCrest AG & Co. KG aA tätig sind.

Am 24. April 2006 gibt CobraCrest AG & Co. KG aA in einer ad-hoc Mitteilung (Anlage 27) bekannt, dass sie mit Metropolitan Worldwide Inc. eine Partnerschaft eingegangen sind, eine vollfunktionsfähige rauchfreie Zigarette mit Nikotin entwickelt haben und diese bereits am 29. Januar 2006 beim Patentamt angemeldet haben. Des Weiteren wird bekannt gegeben, dass Herr Holger Ronquist für die Weiterentwicklung der „rauchfreien Zigarette“ bis zur Serienreife verantwortlich ist und er künftig als Mitglied in den Aufsichtsrat der CobraCrest AG & Co. KG aA aufgenommen werden soll. Am 28. April 2006 wird Herr Ronquist bereits als Aufsichtsrat in der Homepage von CobraCrest AG & Co. KG aA vorgestellt (Anlage 2 .

III. Tatbestand

Aufgrund des Sachverhalts lässt sich auf folgenden Tathergang schliessen:

1. CobraCrest AG & Co. KG aA wollte die NicStic AG übernehmen. Dafür hätte CobraCrest AG & Co. KG aA einen Betrag in Höhe von ca. 720 Mio. € aufbringen müssen. Das Aktienkapital der NicStic AG beträgt 3.029.000 Aktien, die zu € 24,-- pro Stück übernommen werden sollten. Geplant war jedoch kein Bar-Angebot, sondern ein Aktientausch mit CobraCrest Aktien. Der Wert der NicStic AG beruht in erster Linie auf prognostizierten Umsatzerwartungen aus dem weltweiten Verkauf von NicStic Produkten sowie weltweiten Lizenzvergaben zum Vertrieb und zur Produktion von NicStic. Die Verantwortlichen der CobraCrest AG & Co. KG aA, der Metropolitan Worldwide Inc. und die Herren B. und Schmidt haben gemeinschaftlich einen Weg gefunden, deutlich preisgünstiger, an eine „rauchfreie Zigarette“ zu kommen, um sich damit einen weltweiten Markt, der Milliardenumsätze verspricht, zu eröffnen. Es konnte bisher nicht festgestellt werden, wer diese Idee initiiert hat, jedoch wurde der Plan gemeinsam gewollt und durchgeführt.

2. Die Herren B. und Schmidt, die beauftragt waren, sich um eine Weiterentwicklung des NicStic zu kümmern, haben ihre Kosten und Auslagen der Firma TopCap Marketing AG in Rechnung gestellt und darüber hinaus veranlasst, dass folgende Beträge an mit der Entwicklung verbundene Gesellschaften bezahlt wurden:

4.600,-- € Phonetracker, Ing. Büro Schmidt, Potsdam
Wg. Fertigung eines Musters
Rg. v. 02.02.06
Rg. bezahlt am 15.02.06
(Anlage 29)

3.000,-- € M&R Lehmann, Bernauer Str. 117A, 12305 Berlin
Abschlagszahlung – Rg. liegt nicht vor
E-Mail v. 02.02.06 (elektr. Versuchsteile, Laborbenutzung etc.)
Bezahlt an Herrn Seidel am 03.02.06
(Anlage 30)

10.000, -- € Newlyn Consultants Ltd., Isle of Man
Gebühr für Abklärung von Herstellungsmöglichkeiten in China
Rg. vom 16.12.2005
Rg. bezahlt an Herrn Mats Bäckström am 16.01.06
(Anlage 31)

Die Entwicklungsergebnisse haben die Herren B. und Schmidt jedoch an die CobraCrest AG & Co. KG aA weitergeleitet. CobraCrest AG & Co. KG aA hat die erhaltenen Unterlagen nach eigenen Angaben am 29. Januar 2006 beim Patentamt eingereicht. Einen Tag danach, also am 30.01.2006 wurde von den Beteiligten veranlasst, dass die technischen Unterlagen der TopCap Marketing AG, also der Auftraggeberin, zur Verfügung gestellt wurden.

Mit Rechnung vom 2. Januar 2006 der Newlyn Consultants Ltd., Mats Bäckström (Anlage 32) wird ein weiterer Betrag von € 10.000,-- für Beratungsgebühr zur Produktion des Etuis (neu) und des Stics (neu) gefordert. Die Bezahlung der Rechnung wurde mehrfach telefonisch angemahnt. Diese Rechnung wurde nicht bezahlt, weil parallel die Firma M. & R. Lehmann telefonisch und schriftlich mitteilte, dass die verwendeten Glühfäden ständig durchbrennen und somit die Weiterentwicklung nicht realisiert werden könne (Anlage 33). Diese Behauptung diente lediglich dazu, die NicStic AG von einer weiteren Patentanmeldung abzuhalten. Für die angeblich problembehaftete Weiterentwicklung sollten weitere Gelder einfordern werden. Herr Mats Bäckström forderte am 27.02.2996 € 17.250,-- an, um diverse Reisen zu bezahlen (Anlage 34). Zu diesem Zeitpunkt waren bereits seit Wochen alle Unterlagen an CobraCrest AG & Co. KG aA übergeben worden, zumal CobraCrest AG & Co. KG aA bereits am 29.01.2006 die Patentanmeldung eingereicht hatte. Es war zu keiner Zeit beabsichtigt, ein funktionsfähiges Modell an die TopCap Marketing AG auszuliefern. Es ist seit Jahrzehnten bekannt, wie man das Durchbrennen von Glühfäden vermeidet (Legierung, Stärke des Glühfadens, Medium um den Glühfaden). Die Beleuchtungsmittelindustrie hat diese Problematik bereits vor Jahrzehnten in Perfektion gelöst. Diese Manöver sollten von der tatsächlichen erfolgreichen Entwicklung ablenken, die Herr Ronquist der CobraCrest AG & Co. KG aA zur Verfügung gestellt hatte. Schließlich hat die CobraCrest AG & Co. KG aA, nach eigenen Angaben, bereits am 29. Januar 2006 ein Patent über eine „rauchfreie Zigarette“ angemeldet. Voraussetzung für eine Patentanmeldung ist ein funktionierender Prototyp. Über dieses Know-how verfügte CobraCrest AG & Co. KG aA weil ihr Herr Ronquist entgegen der Zusage in der LOI Ziffer 2) die Unterlagen gab. CobraCrest AG & Co. KG aA behauptet sogar in Ihrer ad-hoc Mitteilung vom 24.04.06 (Anlage 27), dass sie ein gebrauchsfähiges Modell mit Nikotin und Aromastoffen auf der Bilanzpressekonferenz am 17. Mai 2006 der Weltöffentlichkeit vorstellen werde. CobraCrest AG & Co. KG aA hat sich angeblich auch bereits für die „rauchfreie Zigarette“ die Wortmarke „bel air“ schützen lassen (Anlage 27).

Nachdem am 16. Februar 2006 die Patentanwaltskanzlei Raffay & Fleck beauftragt wurde, die Weiterentwicklung des NicStic aufgrund der übergebenen Unterlagen schützen zu lassen, wurden die Herren B. und Schmidt beauftragt, die Fragen des Patentanwalts (Anlage 24) durch entsprechende Rückfragen bei den Herren Bäckström und Ronquist zu beantworten. Die Fragen des Patentanwalts wurden bis heute nicht beantwortet, nicht zuletzt um Zeit zu gewinnen.

In den Monaten Januar bis März 2006 hat Herr Berresheim sowohl mit NicStic AG als auch mit Elvestus Marketing und Vertrieb AG und TopCap Marketing AG Streitfelder initiiert, um von den Vorbereitungen im Hause CobraCrest AG & Co. KG aA abzulenken. Diese Auseinandersetzungen gipfelten dann in heftigen Vorwürfen der CobraCrest AG & Co. KG aA und der Metropolitan Worldwide Inc. gegen die NicStic AG und Elvestus Marketing und Vertrieb AG (Anlage 35). Die Vorwürfe in dieser ad-hoc Mitteilung sind allesamt falsch (Anlage 36) und sollten nur dazu dienen, der NicStic AG und der TopCap Marketing AG großen Schaden zuzufügen.

IV. Rechtliche Würdigung

Tätergruppe A

Anzuwendende Rechtsvorschrift:
§ 17 (1), (4) UWG Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

1. Rüdiger B., geboren am 01.02.1955, wohnhaft Sonnhangstrasse 42a, CH-6205 Eich
2. Bernhard Josef Schmidt, geboren am 29.11.1939, wohnhaft Brandstrasse 13, CH-8752 Näfels

Die Herrn B. und Schmidt waren vom 26.01.2005 bis zum 10.04.2006 Direktoren der TopCap Marketing AG. Sie waren also bei einem Unternehmen in höchster Managementebene beschäftigt und waren zu zweit kollektiv unterschriftsberechtigt (Anlage 3). Ferner verfügten beide Personen über jeweils 12% des Aktienkapital der TopCap Marketing AG. Im Rahmen des Dienstverhältnisses und auf Anweisung des Verwaltungsrats Herrn Jörg Vogl waren sie beauftragt, eine Weiterentwicklung des NicStics zu besorgen. Die Unterlagen über die Weiterentwicklung, die durch die Personen Holger Ronquist, Mats Bäckström und Roland Lehmann erstellt wurden, haben sie an die Firma CobraCrest AG & Co. KG aA weitergeleitet. Als Gegenleistung dafür erhielten sie Führungspositionen bei CobraCrest AG & Co. KG aA und sollten ein Vertriebsnetz für den Vertrieb von CobraCrest Produkten und vor allem der rauchfreien Zigarette „bel air“ aufbauen. Es ist zu vermuten, dass sie darüber hinaus ein werthaltiges Aktienpaket an der CobraCrest AG & Co. KG aA Deutschland bzw. an der in Gründung befindlichen CobraCrest USA erhalten haben, da sie sich mit dem Wechsel zu CobraCrest AG & Co. KG aA mit Sicherheit finanziell nicht verschlechtern wollten.

Die Herren B. und Schmidt waren nicht berechtigt, die erhaltenen Unterlagen über die Weiterentwicklung des NicStics an Dritte auszuhändigen. Die Unterlagen stellten hochbrisante Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dar, da sie für eine Patentanmeldung Verwendung finden sollten. Die Umsatzerwartungen für die rauchfreie Zigarette betragen bereits bei einer Marktdurchdringung von 0,5% über 1 Milliarde Euro pro Jahr. Dies alles war den Herren B. und Schmidt bekannt. Sie haben vorsätzlich und aus Eigennutz Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verraten. Der Wert dieser Geheimnisse wird mit 1 Milliarde Euro taxiert. Selbst die Firma CobraCrest AG & Co. KG aA beziffert die Werthaltigkeit „ihrer“ Erfindung in ähnlicher Höhe, da sie bereits von einem monatlichen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro ausgeht (Anlage 41).

Im vorliegenden Fall liegt also ein besonders schwerer Fall, gemäß § 17 (4) UWG vor, da sowohl von einem gewerbsmäßigen Handeln auszugehen ist und das Geheimnis im Ausland verwertet wird.

Tätergruppe B

Anzuwendende Rechtsvorschrift:
§ 17 (2), 2, (4) UWG

1. Holger Ronquist, Geburtsdaten und Anschrift sind derzeit nicht bekannt

2. Mats Bäckström, Geburtsdaten und Anschrift sind derzeit nicht bekannt handelte für die Firma: Newlyn Consultants Ltd.
8 Prospect Hill
Douglas
Isle of Man IM 11 EJ
British Isles

Herrn Ronquist und Herrn Bäckströrm war bewusst, dass es sich sowohl bei den von den Herren B. und Schmidt übergebenen Unterlagen über die ursprüngliche Version des NicStics sowie die damit im Zusammenhang stehende Weiterentwicklung um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Die Herrn Ronquist und Bäckström waren über mehrere Jahre bei namhaften Firmen in führenden Positionen tätig und wussten daher genau, welch brisantes Material sie in Händen hatten. Sie haben deshalb auch unaufgefordert in die von ihnen, in englischer Sprache, entworfene Absichtserklärung (Anlage 19) unter Punkt 2) folgende Verpflichtung aufgenommen:

Newlyn will show the manufacturing material to only those who have signed a non disclosure agreement with Newlyn.

Dies bedeutet, dass Newlyn die Herstellungsinformationen nur an Personen weitergeben wird, die hierüber eine schriftliche Vertraulichkeitserklärung abgeben.

Die Herren Ronquist und Bäckström haben von der TopCap Marketing AG Gelder gemäß der vorgenannten Aufstellung erhalten. Die Herrn Ronquist und Bäckström haben jedoch das im Auftrag von TopCap Marketing AG gefertigte Material auch an die Firma CobraCrest AG & Co. KG aA weitergeleitet, weil ihnen dort vermutlich werthaltige Gegenleistungen zugesichert worden sind. Offensichtlich haben sie auch mit CobraCrest AG & Co. KG aA eine inhaltsgleiche Absichterklärung abgeschlossen (Anlage 20).

Herr Holger Ronquist wurde Aufsichtsrat der CobraCrest AG & Co. KG aA (Anlage 2 und wurde mit der Weiterentwicklung bis zur Marktreife der rauchfreien Zigarette (Weiterentwicklung des NicStics) jetzt unter dem Markennamen „bel air“ beauftragt. Ob und welche Gegenleistungen seinem Partner Herrn Mats Bäckström zugeflossen sind, ist hier nicht bekannt. Es ist jedoch von einer gleichwertigen Gegenleistung auszugehen, da die Beteiligten sich gegenüber der TopCap Marketing AG als Partner ausgegeben haben.

Eine Zustimmung der TopCap Marketing AG über die Weitergabe der überarbeiteten Herstellungsinformationen an CobraCrest AG & Co. KG aA oder an Dritte hat es nicht gegeben.

Es liegt auch hier ein besonders schwerer Fall gemäß § 17 (4) UWG vor, da die Beteiligten gewerbsmäßig gehandelt haben und die Geheimnisse im Ausland verwertet werden.

Tätergruppe C

Anzuwendende Rechtsvorschrift:
§ 17 (2),2, (4) UWG

1. Richard Häusler, Vorstand
2. Axel Trippe
3. Ingo Halbey, Pressesprecher

Geburtsdaten und Wohnanschriften sind nicht bekannt. Sie sind jedoch über die Firma CobraCrest AG & Co. KG aA, Salzufer 8, D-10587 Berlin erreichbar.

Herr Trippe und Herr Halbey sind die faktischen Geschäftsführer der CobraCrest AG & Co. KG aA, da sie direkt bzw. indirekt über die Aktienmehrheit verfügen. Gegen die Komplementärin der CobraCrest AG & Co. KG aA ist bei der Bafin ein Ermittlungsverfahren anhängig (Anlage 37). Des Weiteren ermittelt die Bafin gegen die CobraCrest AG & Co. KG aA wegen des Verdachts der Kursmanipulation (Anlage 3 . Der Einfluss dieser beiden Personen auf CobraCrest AG & Co. KG aA wurde in den Monaten November 2005 bis März 2006 festgestellt, da in den Übernahmeverhandlungen mit der NicStic AG und der Elvestus Marketing & Vertrieb AG offensichtlich nur diese beiden Herren das „Sagen“ hatten. Der Vorstand Herr Häusler, sowie der Aufsichtsratvorsitzende Herr Ries unterschrieben die im Zusammenhang mit der Übernahme stehenden Vereinbarungen auf Vorlage von Herrn Halbey und Herrn Trippe. Herr Halbey und Herr Trippe sind wohl als Anstifter einzustufen. Durch die erlangten Fabrikationsunterlagen über die weiterentwickelte Version des NicStic würden der CobraCrest AG & Co. KG aA hohe Umsätze und Gewinne zufliessen. Es wird vermutet, dass die Herren Halbey und Trippe über weitere Gesellschaften (Carlyle International Inc. und CobraCrest Inc.) große Aktienpakete besitzen. Herr Halbey unterhält auch eine Zweigniederlassung der CobraCrest AG & Co. KG aA in der Schweiz in 6044 Udligenswil, Küssnachter Str. 6. Herr Häusler hat offensichtlich die Handlungen der Herren Halbey und Trippe toleriert und dürfte sich somit als Vorstand der Gesellschaft als Mittäter schuldig gemacht.

Es liegt auch hier ein besonders schwerer Fall gemäß § 17 (4) UWG vor, da die Beteiligten gewerbsmäßig gehandelt haben und die Geheimnisse im Ausland verwertet werden.

Tätergruppe D

Anzuwendende Rechtsvorschrift:
§ 17 (2), (4) UWG

Michael L. Berresheim,

Herr Berresheim ist Chairman und Mehrheitsaktionär der Metropolitan Worldwide Inc. (Anlage 1 . Die Metropolitan Worldwide Inc. besitzt zusammen mit ihr verbundenen Gesellschaften über 10% der NicStic Aktien. Des Weiteren hält Herr Berresheim indirekt über die Tacitus Treuhand AG 26% des Aktienkapitals der TopCap Marketing AG. Herr Berresheim war für die NicStic AG beratend tätig und kennt sehr viele Interna. Es ist davon auszugehen, dass er Rädelsführer in der oben beschriebenen Angelegenheit ist. Herr Berresheim ist in den letzten 30 Jahren in verschiedensten Wirtschaftsstrafverfahren auffällig geworden. (Auszug aus dem Bundeszentralregister). Er verfügt also nachweislich über große kriminelle Energie. Zurzeit sollen einige Ermittlungsverfahren gegen Herrn Berresheim in Deutschland anhängig sein (Wiesbaden, Frankfurt a. M. und Darmstadt). Es ist zu befürchten, dass Herr Berresheim noch weitere Geschäftsgeheimnisse der NicStic AG und der TopCap Marketing AG an die CobraCrest AG & Co. KG aA weitergeleitet hat. Mit deren Verwendung und Verfälschung wollen nun CobraCrest AG & Co. KG aA und Metropolitan Worldwide Inc. gemeinsam der NicStic AG großen Schaden zufügen, um einen lästigen Konkurrenten loszuwerden (Anlage 35).

Für den organisierten Geheimnisverrat in Verbindung mit der Übergabe weiterer Geschäftsgeheimnisse der NicStic AG bzw. der TopCap Marketing AG an die CobraCrest AG & Co. KG aA hat Herr Berresheim als Gegenleistung für seine Gesellschaft Metropolitan Worldwide Inc. eine lukrative Produktpartnerschaft erhalten (Anlagen 27 und 39).

Im vorliegenden Fall könnte auch § 263 StGB zur Anwendung kommen.

V. Schlussbemerkung

Die ausgeführten und dokumentierten Verdachtsmomente beinhalten zumindest einen Anfangsverdacht. Ein dringender Tatverdacht ergibt sich, sofern er nicht bereits vorliegt, durch Sicherstellung der bei den Beteiligten befindlichen weiteren Beweismaterialien, die voraussichtlich in den Wohnungen und in den Büroräumen der Betroffenen zu finden sein werden.

VI. Strafantrag

Als Verwaltungsrat der TopCap Marketing AG stelle ich fristgerecht gegen die vorgenannten Personen Strafantrag.

Rotkreuz, 01.05.2006

…………………………………………
Jörg Vogl
Verwaltungsrat der
TopCap Marketing AG
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2447

BeitragVerfasst am: 2.Aug 2007 7:27    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Beiträge heaben unmittelbar mit Herrn Berresheim zu tun und stammen aus dem Comparis Forum. Heute nur noch im Cache von Google sichtbar und deshalb hier gesichert:

ELVESTUS, Rotkreuz / Heinz Piroth Luzern

„Aus „Neue Luzerner Zeitung“ vom 28. Juni 2007 Rotkreuz Ps. Gestern sind die Räume der Firma Elvestus in Rotkreuz von der Polizei durchsucht worden. „Es geht wohl um Effektenhandel und nicht bewilligte Aktienverkäufe. Diese Anschuldigungen werden sich im Verlaufe der Untersuchungen als falsch erweisen“, sagte Alexandra Barakov-Vogl, Alleinaktionärin der Elvestus. Die Firma ist im Vertrieb von rauchfreien Zigaretten tätig. Viel an Material sei ohnehin nicht mehr da gewesen. „Das meiste wurde im letzten Jahr beschlagnahmt“, so Barakov – denn gestern war dies bereits die zweite Hausdurchsuchung innerhalb von einem Jahr. Betrügerische Geschäfte? Aus Barakovs Geschäftsumfeld heisst es, dass die Polizei nach Hinweisen auf 2 Millionen Franken suche. Laut Alexandra Barakov-Vogl wurde ihr im letzten Jahr vorgeworfen, dass die Firma betrügerische Geschäfte betreibe und es kein Produkt und Patent für eine rauchfreie Zigarette gebe. Bisher hätten sich die Anschuldigungen aber als haltlos herausgestellt, fügt sie an. Ob und weshalb die Räumlichkeiten eines der Geschäftsmitglieder der Firma Elvestus Marketing und Vertrieb AG durchsucht wurden, wollte Sandor Horvath, Mediensprecher der Zuger Polizei, aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht sagen.“

Anmerkung: Bei der rauchfreien Zigarette handelt es sich um die NicStic AG (Firma in Zürich / früher in Hünenberg und Luzern). Hauptaktionäre der Firma Elvestus waren bis vor kurzem Sylvia und Heinz Piroth aus Luzern. Heinz Piroth war – zusammen mit Michael Lothar Berresheim - auch Grossaktionär der heute konkursiten Contor Holding AG, Kreuzlingen. Die Firma Contor Holding AG hat nach dem gleichen Muster wie Elvestus ebenfalls Aktien der NicStic AG vertrieben. Berresheim ist heute – zusammen mit Ingo Halbey aus Udligenswil und Jürg Kehrli aus Rapperswil-Jona – Kopf der Bel Air International resp. der Bel Air Management AG domiziliert im noblen Schloss Knonau. Von Knonau aus werden wiederum Aktien der rauchlosen Zigarette Bel Air vertrieben. Ebenfalls wieder nach dem gleichen Muster. Mittlerweile scheinen aber die Schweizer Behörden gemerkt zu haben, was hier abläuft.



NicStic AG behauptet ja schon seit Jahren, die weltweit erste „rauchfreie Zigarette“ auf den Markt zu bringen, und suchte für diese angebliche Weltneuheit ständig angebliche Vertriebspartner, besonders stark wurde dafür in der MLM Network Marketing Szene geworben. In Wirklichkeit ging es aber gar nie um diese „rauchfreie Zigarette“, die existiert bis heute immer noch nicht, sondern um die Platzierung von Aktien der Firma NicStic AG unter der Hand. Aufgrund von Strafanzeigen wegen Vermögensdelikten erfolgten anfangs Mai 2006 polizeiliche Hausdurchsuchungen bei NicStic AG sowie bei den beiden eng mit ihr verknüpften Firmen Elvestus Marketing & Vertrieb AG und TopCap Marketing AG. Einen Bericht darüber ist in folgendem Artikel des Tages-Anzeiger vom 10.05.2006 unter dem Titel "Hausdurchsuchungen bei Zuger Nicstic" zu lesen:

www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/wirtschaft/623009.html Über die Firma TopCap Marketing AG (in Liquidation) wurde am 23.08.2006 der Konkurs eröffnet. Mit den beiden anderen Firmen befasst sich die Eidgenössische Bankenkommission, welche mit superprovisorischer Verfügung vom 08.03.2007 bei Elvestus Marketing & Vertrieb AG eine Untersuchung eingeleitet hat und den bisherigen Organen der Firma untersagt hat, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen. Mit superprovisorischer Verfügung vom 16.05.2007 hat dann die Eidgenössische Bankenkommission auch eine Untersuchung bei NicStic AG eingeleitet, und auch hier den bisherigen Organen der Firma untersagt, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen. Gegenstand der Untersuchungen seitens Eidgenössischer Bankenkommission ist die Abklärung, ob eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde, ohne die dafür notwendige Bewilligung zu haben, speziell die Tätigkeit als Effektenhändler und damit einen Verstoss gegen das Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Börsen und den Effektenhandel (Börsengesetz, BEHG). So gilt gemäss Börsengesetz als Effektenhändler, natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften, die gewerbsmässig für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter Effekten kaufen und verkaufen oder auf dem Primärmarkt öffentlich anbieten. Sollte sich herausstellen, dass NicStic AG sich gewerbsmässig als Effektenhändler betätigt hat, in dem eigene Aktien gewerbsmässig vertrieben wurden, so kann die Eidgenössische Bankenkommission über die Firma den sofortigen Konkurs nach Bankenkonkursverfahren verfügen. Die EBK veröffentlicht die von ihr eingeleiteten Konkursverfahren auf ihrer Homepage unter der Rubrik "Publikationen" -> "Öffentliche Bekanntmachungen", dies jeweils anfangs Monat. Angesichts der Tatsache, dass den bisherigen Organen der Elvestus Marketing & Vertrieb AG und der NicStic AG untersagt wurde, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen, lässt auf gravierende Verstösse schliessen, die zu einem Zwangskonkurs führen könnten.

Interessant: NicStic war die Geschichte von Heinz Piroth zusammen mit seinem langjährigern Spezi Michael Lothar Berresheim. Diese haben sich anfangs 2006 verkracht. Berresheim hat dann mit seinen internen Kenntnissen eine Anzeige gegen Nicstic und Piroth veranlasst. Diese war Basis für die ersten Durchsuchungen bei NicStic und Elvestus. Berresheim hat sich dann weiterhin auf das Thema rauchfreie Zigaretten konzentriert. In ähnlicher Manier wie bei NicStic lanciert er unter dem Namen Bel Air "eigene Produkte". Das eigene Produkt besteht - analog NicStic - primär um Aktien der Firma Bel Air International Inc., Farmington (Utah). Diese Aktien werden von Frankfurt resp. vom Schloss Knonau aus vertrieben. Vermutlich ist es eine Frage der Zeit, bis auch hier die EBK wegen verbotener Effektenhändlertätigkeit durch die Firmen SWAN Swiss Asset Holding AG, Zug resp. Tacitus Media AG, Zug eingreift. Harren wir der Dinge, die da kommen.


An Tellersohn : Mit Interesse habe ich Ihren Beitrag in dem Forum ELVESTUS gelesen. Es sei hier festgehalten, dass Sie in diesem Forum falsche Behauptungen über mich, die beal Air und die Tacitus aufstellen und nicht nur Ihre Meinungen wiedergeben, sondern als Fakten darstellen. Deshalb hier eine Richtigstellung: 1.Ich bin kein Grossaktionär der Konkursiten Contor Holding AG.Ich besitze keine Aktien dieser Gesellschaft. Aus den mir bekannten Hinweisen hatte die Contor Holding AG nie Aktien selbst vertrieben, dies erfolgte ausschliesslich über eine dazu berechtigte Anlage- und Abschluss Gesellschaft mit der erforderlichen Lizenz gemäss Vertrag nach §32 KWG der Bafin. 2.Ich bin und war nie in der Schweiz als Effektenhändler tätig. Noch betreibe ich ein Muster wie Elvestus oder NicStic wie es von Ihnen behauptet wird.Diese Behauptung ist falsch. 3. Von Schloss Knonau werden keine Aktien vertrieben, der Vertrieb von Aktien der Bel Air International wird ordnungsgemäss nach gesetztlichen Vorrausetzungen über eine Gesellschaft durchgeführt, die über eine ordentliche Lizenz zu Anlage und Abschlussvermittlung berechtigt nach § 32 KWG der BaFIN hierzu verfügt. Hierzu gibt es grundsätzliche Verträge, deren Inhalte Sie wohl nicht kennen können oder nie eingesehen haben. Deshalb ist Ihre Behauptung sehr kühn, aber trotzdem falsch. 3. Die Tacitus Media AG betrieb oder betreibt keinen Effektenhandel wie Sie implizieren. Sie hat einen anderen Geschäftszweck. 4.Die Swiss Asset Holding AG, Zug vertriebt oder vertrieb nie Aktien der Bel Air International, dieser Vertrieb wird ausgeschliesslich und exklusiv über eine Gesellschaft mit einer § 32 KWG Lizenz der BAfin vorgenommen. 5. Gerne können Sie einen gut funktionierenden Prototypen des Bel Air Systems NISMO im Schloss Knonau anschauen und testen. Dies dann hoffentlich unter Offenlegung Ihrer Identität und einer in Zukunft sachlicheren und richtigen Berichterstattung in Ihren Forumsbeträgen. Vielen Dank. mit freundlichen Grüssen M.Berresheim



@Herrn Lothar Berresheim: Ohne Sie persönlich anschuldigen zu wollen, muss dennoch festgestellt werden, dass die am 01.04.2005 gegründete Firma Tacitus Media AG, in der Sie seit 06.07.2006 als alleiniger Verwaltungsrat im Handelsregister eingetragen sind, ebenfalls in einem höchst dubiosen Fall verwickelt ist. So wurde gemäss Handelsregister bei der Gründung der Firma Tacitus Media AG, das Gründungskapital in Form einer Sacheinlage von 10 Inhaberaktien (11-20) zu CHF 10'000.00 der "AAA Zollfreilager (Schweiz) AG", in Wattwil, gemäss Sacheinlagevertrag vom 18.03.2005, zum Preis von CHF 100'000.00 eingebracht. Die Firma Tacitus Media AG war damit einer der vielen pro Forma gegründeten "Aktien-Halter-Firmen", bei der als Gründungskapital Aktien der "AAA Zollfreilager (Schweiz) AG" eingebracht wurden, das genau gleiche Vorgehen spielte sich später sowohl bei NicStic AG wie auch bei MAX Entertainment Group AG ab. Die Firma "AAA Zollfreilager (Schweiz) AG", die am 31.01.2006 in "AAA Allfinanz (Schweiz) AG" umbenannt wurde, ist gerade vor zwei Wochen „in Anwendung von Artikel 88a HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt worden, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.“. Die Firma "AAA Allfinanz (Schweiz) AG in Liquidation", vormals "AAA Zollfreilager (Schweiz) AG" stellte damit lediglich eine Briefkastenfirma ohne Domizil dar und wurde nun von Amtes wegen gelöscht. Dass bei der Gründung der Tacitus Media AG Aktien im angeblichen "Wert" von Fr. 100'000 einer solchen inhaltslosen Briefkastenfirma als Gründungskapital eingebracht wurden, hinterlässt wirklich einen höchst dubiosen Eindruck. Damit sollen nicht Sie persönlich, Herr Lothar Berresheim, angeschuldigt werden, da Sie ja bei der Gründung nicht als Firmen-Organ im Handelsregister eingetragen waren, sondern die höchst dubiose Firmenkonstrukte um die "AAA Allfinanz (Schweiz) AG in Liquidation", vormals "AAA Zollfreilager (Schweiz) AG", sowie um die "NicStic AG" und um die "MAX Entertainment Group AG". Erstere dieser dreien existiert mittlerweile nicht mehr, gegen die zweite läuft eine EBK-Untersuchung und bei der dritten sind wiederum die gleichen Personen zu finden, die schon im Umfeld der ersten beiden waren. Nicht gerade vertrauenserweckend…



@Seltsame Firmenkonstrukte Danke für Ihre Anfrage, ich habe seit kurzem dies auch zur Kenntnis genommen und entsprechende Massnahmen ergriffen, um den Gründungsvorgang der Gesellschaft nachzuvollziehen. Was Sie sagen stimmt wohl. Ich war erst seit Oktober 2006 alleiniger VR. Vor mir gab es einen Herrn A.B.aus Winterthur. Mein Vorgänger, ein Treuhänder und Anbieter eines buchhaltungsservice, hätte diesen gesamten Vorgang auf jeden Fall prüfen und erkennen und der GV melden müssen, er handelte aber auch mit diesen Firmen und Personen. Dies soll kein Vorwurf oder keine Entschuldigung sein. Aber spätestens bei der Erstellung der ersten Bilanz wäre es seriös gewesen, diese Tatsache den Aktionären mitzuteilen. Schon deshalb wurden Massnahmen zur Besserung der Verhältnisse durchgeführt- inklusive der Entsorgung des alten VR und die Darstellung des Grundkapitals. Beim Erwerb der Firma im Mai 2005 -damals noch Tacitus Treuhand AG- war dieser Fakt nicht bekannt. Die Gesellschaft wurde gutgläubig erworben. Ich denke auch, dass die Tacitus Media AG inzwischen den Fall, zumindest was das Grundkapital angeht, selbst geheilt hat. Dennoch wird dieser Gründungsakt noch weiter im HRB stehen. Die Personen um die Gündung und die AAA Zollfrei Lager Papiere sind mir nicht bekannt gewesen, auch nicht das es EBK Ermittlungen gegen diese Gründungen und Personen gab. Auch weis ich heute, das es sich um keinen Einzelfall handelt, denn es wurden sehr viele Firmen auf diese Weise gegründet und dies scheint auch leider oft die Praxis zu sein, wenn man Firmenmäntel gründet. Daraus kann man nur lernen und man sollte in der Zukunft nicht noch einmal solche Mäntel erwerben, ohne die nötige due diligence durchzuführen. Dennoch wurde inzwischen die Tacitus in einen Medienverlag gewandelt und Tacitus verlegt u.a. Bücher, Audiobücher und sonstige Rechte und ich denke dass die Tacitis Media AG dieses Geschäft weiterhin betreiben möchte.Es ist wohl so, dass man die Untersuchungen über sich ergehen lassen muss,dennoch bin ich sicher, dass sie der Tacitus Media AG nicht schaden werden.Weder mit der NicStic noch mit der Max Entertainment bestehen oder bestanden Geschäftsverbindungen mit der Tacitus Media AG. Ich persönlich bzw. eine von mir vertretene Firma hatte in der Vergangenheit schon Geschäftsverbindungen mit der NicStic AG, mit dem alten VR allerdings. Diese sind aber sehr präzise von mir dokumentiert und dann klar und deutlich insgesamt aufgelöst worden.
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2447

BeitragVerfasst am: 3.Aug 2007 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Beitrag gesichert!

Der Herr Moderator möge entscheiden, ob der Inhalt in den gesicherten Bereich verschoben wird, oder zur Abschreckung für die Mitglieder erhalten bleibt.
Die Strafanzeige ist wortwörtlich abgedruckt. Es erfolgte keine Bewertung!!


Strafanzeige von Herrn Beat Bütler (er allein wurde um ca. 3,9 Mio CHF betrogen) an die Bundesanwaltschaft in der Schweiz

Anlagebetrug in zweistelliger Millionenhöhe durch eine kriminelle Vereinigung vorwiegend deutscher Staatsangehöriger in der Schweiz

Vermutete Verstösse gegen verschiedenste Gesetze in der Schweiz –

Strafgesetzbuch – Bankengesetz – Geldwäschereigesetz Beklagte - Contor Holding AG, Bergstrasse 61, 8280 Kreuzlingen sowie als Organ die einzige Verwaltungsrätin Beate Christine Müller, geb. 7.7.1965, wohnhaft (gemäss Angabe Einwohneramt Kreuzlingen) in Konstanz (Deutschland) sowie Michael Lothar Berresheim als „faktisches Organ“ der Firma. Diese Firma wird bzw. wurde offensichtlich von den beiden Mehrheitsaktionären Berresheim und Piroth beherrscht. „Mutter“ der Contor Capital Services GmbH, Hanauer Landstrasse 187-189, D-60314 Frankfurt am Main - Michael Lothar Berresheim, geb. 5.7.1953, Bergstrasse 61, 8280 Kreuzlingen - Heinz Piroth, Lindenfeldstrasse 4, 6006 Luzern - Silvia Piroth, Lindenfeldstrasse 4, 6006 Luzern (Miterfinderin der NicStic sowie grosse Profiteurin vom Verkauf von NicStic-Sekundärmarktaktien!) - NicStic AG, Badenerstrasse 565, 8048 Zürich (faktische Organe der Firma: Heinz Piroth und Michael Lothar Berresheim) - Cobracrest AG & Co. KG auf Aktien, Salzufer 8, D-10587 Berlin (Geschäftsführer Richard Häusler, Aufsichtsrat Charles Ries, Bevollmächtiger Axel Trippe sowie Pressesprecher und Mitprofiteur Ingo Halbey, Udligenswil LU) - Metropolitan Worldwide Inc., 5543 Edmonson Pike, Suite 225, Nashville Tennessee, USA, Phone +(1) 615 569 6689, Fax +(1) 954 793 4156 (Mehrheitsaktionär und Organ M.L. Berresheim, Hauptaktionär Heinz Piroth) –

Elvestus Marketing und Vertriebs AG, Blegistrasse 1, 6343 Rotkreuz (faktisches Organ Heinz Piroth!). Mehrheitsaktionäre Piroth und Ehefrau. - Contor Capital Services GmbH (früher TopCap Financial Services GmbH), Hanauer Landstrasse 187-189, D-60314 Frankfurt am Main (Mehrheitsaktionär Contor Holding AG, Schweiz!). Faktisches Organ ist M.L. Berresheim Mögliche „Mittäter“ - Ingo Halbey, Küssnachterstrasse 6, 6044 Udligenswil (Libidfit, Vitavartis, meditercasa, Cobracrest) - Peter A. Iten, Notar und Anwalt, Neugasse 4, 6300 Zug (Verwaltungsrat versch. Firmen aus dem Umfeld Piroth/Berresheim. Urkundenperson. Abwicklung Uebernahme NicStic durch Cobracrest gegen Umtauschgebühr. - VIP Trend Establishment, Lichtenstein (Unter Kontrolle von M.L. Berresheim und Heinz Piroth) - Provisa Wirtschaftsprüfung AG, Poststrasse 30, 6300 Zug (Kontrollstelle und „willfähriger Partner“ bei vielen Firmen aus dem Umfeld von Piroth/Berresheim. Hat speziell viele Sacheinlagegründungen mit NicStic-Aktien begleitet!) - Firmen und Personen gemäss beil. Namensliste Kläger - xx yyy

Einleitung Vermutlich aufgrund der aktuell strengeren Gesetzgebung bezüglich Kapitalanlagen in Deutschland resp. der EU hat sich eine Unzahl von „Anlagespezialisten“ und Glücksrittern - die weitgehend vorher ihr Glück in den USA, Deutschland und in Asien gesucht haben – jetzt in die Schweiz begeben. Von der Schweiz aus wird mit einer Unzahl von Hilfspersonen und einer Vielzahl von Firmen versucht „Opfer“ zu finden, denen man das Geld für sensationelle „Firmen-Start-Ups“ aus den Taschen ziehen kann. Merkmal: Die Anlagegelder fliessen zum allergrössten Teil in den Taschen der Drahtzieher. Die Produkteentwicklung hat mehr oder weniger nur Alibifunktion. NicStic dient da als Musterbeispiel für solchen Anlagebetrug. Die Hauptprotagonisten in diesem traurigen Kapitel sind mehrheitlich Deutsche Staatsbürger, die schon mit den Gesetzen in den USA, Deutschland und der Schweiz in Konflikt gekommen sind. Personen, die dafür auch schon Gefängnisstrafen verbüssen mussten.

Mit dieser Anzeige soll deshalb auch aufgezeigt werden, wie dieses System „arbeitet“. Ein wichtiger Hinweis noch: Nach meinen Informationen waren Berresheim als evtl. auch Piroth dem System EKC (European Kings Club rund um Damara Bertges) sehr nahe. In diesem Umfeld hat/haben sie beide bei EKC rund € 15 Mio. Anlagegelder abgeholt und weitgehend verloren. Ich bin daran, zu diesem Thema weitere Informationen einzuholen.

Das Beispiel NicStic: Im Mai 2003 beginn die Geschichte NicStic. Die Wortmarke wird eingetragen. Ebenso wird ein Patent beantragt auf die Namen der Erfinder Thomas Hofmann und Sylvia Piroth. Wieweit diese beiden zur Erfindung beigetragen haben lässt sich nicht eruieren. Die Firma NicStic AG wird gegründet, mit 51 % der Aktien ist die Hematec Holding AG Mehrheitsaktionärin. Heinz Piroth nimmt die zentrale Stelle bei der NicStic ein. Dabei wird er tatkräftig unterstützt von seinem Ex-Kumpel Michael Lothar Berresheim. Die beiden bezeichnen sich als Manager der NicStic. Daher auch die spätere Bezeichnung Management-Buyout (MBO), als Piroth und Berresheim von der Hematec Holding AG grosse Aktienmengen zu einem Spottpreis erwarben.Nach meiner Schätzung haben Piroth/Berresheim von der Hematec gegen 12 Mio. Aktien erworben. Die beiden waren klar Mehrheitsaktionäre und Insider der Gesellschaft.

Von ihren Aktien wurde mittels Elvestus Marketing und Vertrieb AG sowie der TopCap Financial Services GmbH (D) ein grosser Teil für einen Betrag von über Fr. 20 Mio. auf den Markt gebracht. Von diesen Sekundärmarkt-Verkaufserlösen ist nichts in die Kassen der NicStic AG geflossen. Besonders perfid war die Konstruktion der Elvestus Marketing und Vertrieb AG. Diese trat selten unter dem eigenen Namen auf, sondern unter dem Namen NicStic selber oder unter NicStic Investor Relations. M.E. wurden die Kosten (speziell Werbung) des Aktienvertriebs durch die NicStic AG getragen. Damit beim Aktienvertrieb keinerlei Probleme mit dem öffentlichen Anbieten von Aktien aufkamen, wurde Elvestus ganz einfach als Tochtergesellschaft der NicStic AG dargestellt (Auszug aus den Zeichnungsscheinen:

„Mir ist ausdrücklich bekannt, dass es sich bei den vorliegenden Aktien um Sekundärmarktaktien handelt, die von der NicStic AG als Emittentin zuvor bereits ausplatziert wurden und die nunmehr durch die Unternehmenstochter ELVESTUS AG zum Kauf angeboten werden.“
Effektiv war aber die Elvestus nie eine Tochtergesellschaft der NicStic (Aussage von NicStic-Buchhalter, sondern lediglich die Schwestergesellschaft, wenn man dies aus der Optik des Hauptaktionärs von NicStic AG und Elvestus AG betrachtet. Jedenfalls diente dieses Konstrukt als gigantische Geldmaschine für Piroth. Meiner Meinung nach wurden dabei eine Vielzahl schweizerischer Gesetzesbestimmungen (Geldwäscherei, Steuern, Bankengesetz, Datenschutzgesetz, AHV-Gesetz, BVG-Gesetz etc.) verletzt. Elvestus betrieb und betreibt massiven Eigenhandel. Piroth sorge als „Macher“ der NicStic dafür, dass der Medienrummel nicht aufhörte. Eine abenteuerliche Meldung jagte die andere. Berechnungen über den Aktienwert wurden angestellt, sensationelle Gutachten bestellt (notabene vom eigenen Pressesprecher Will!). Neben einer kleinen Zahl Aktien aus Neu-Emission der NicStic wurde eine Vielzahl von Aktien aus dem Bestand von Piroth/Berresheim sog. „Sekundärmarkt-Aktien“ auf den Markt geworfen. Um diese Verkaufsaktionen – auch via Topcap Financial Services GmbH und der Contor Holding AG – nicht zu gefährden, wurden Negativnachrichten sorgsam ausgeblendet. Zum Beispiel, dass die Produktentwicklung massiv hinterherhinkte resp., dass es Probleme gab mit dem NicStic-Patent. Die NicStic-Zigarette war/ist bezüglich geschildertem Rauchgenuss (Wärme, Tabakaroma, Feeling) weit hinter den auf der Homepage geschilderten Versprechungen zurück. Die Akzeptanz der NicStic lässt – entgegen allen Schilderungen der NicStic resp. der Elvestus – stark zu wünschen übrig. Auch die Tatsache, dass Hematec ihre Mehrheitsposition z.G. von Piroth/Berresheim massiv abgebaut haben resp. dass deren Aktien auf den Markt geworfen wurden, wurde – obwohl eine ganz wichtige Tatsache – nie kommuniziert. Fakt ist auch, dass mit einer Vielzahl von „Telefondrückern“ (Auf der Homepage der NicStic waren bis zu 28 Aktienverkäufer der Elvestus AG aufgeführt!) die MBO-Aktien der Herren Piroth/Berresheim verkauft wurden. Was übrige Firmen (TopCap Financial Services GmbH etc.) vertrieben kann nur vermutet werden. Tatsache ist, dass in der Zeit von der 1. Generalversammlung der NicStic im April 2005 bis zum30.6.2005 die Zahl der Aktionäre von rund 90 auf über 800 zugenommen hat. Die meisten der neuen Aktionäre haben vermutlich nicht Neu-Emissionen gezeichnet, sondern die von Piroth/Berresheim billig erworbenen Aktien der Hematec-Holding. Die Krönung des Ganzen war dann die „reisserische“ Uebernahme durch Cobracrest, Berlin. Dass Piroth nie an diese Uebernahme geglaubt hat, lässt klar die Tatsache erkennen, dass er weiterhin NicStic-Aktien aus seinem Bestand an den Mann gebracht hat. NicStic-Aktien einer notabene massiv überschuldeten Gesellschaft.

Nach heutigen Informationen betrug die echte Ueberschuldung der NicStic am 31.12.2005 ca. Fr. 0,8 Mio. Diese Information muss noch durch eine Sonderprüfung abgeglichen werden. Bei der Sonderprüfung muss auch noch geklärt werden, wieweit die NicStic AG durch die Elvestus resp. ihr nahestehende „Berater“ abgezockt wurde. Tatsache jedenfalls zum Jahresende 2005: NicStic AG war für Piroth/Berresheim massiv überschuldet. Zudem war die NicStic in einem akuten Liquiditäts-Engpass. Dies obwohl noch vor 8 Monaten – im April 2005 – verkündet wurde, NicStic hätte genügend Liquidität für 2 Jahre. Also bis zum April 2007! Das Verhältnis von Piroth zum Produkt NicStic manifestiert sich vor allem in der Strafanzeige gegen Bel Air. Es ist nachweislich so, dass die Produkteentwicklung Bel Air Herrn Piroth nicht interessiert hat. Dies ist m.E. auch der Grund, weshalb die Herren B. und Schmidt von der TopCap Marketing AG frustriert mit der Bel Air-Entwicklung ein neues Umfeld gesucht haben. Zusammenfassend ist zu sagen, dass das Konstrukt NicStic hauptsächlich dazu diente, interessierten Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Protagonisten Piroth und Berresheim kennen dieses Geschäft aus ihren früheren Tätigkeiten (EFB AG, Neue Medien Marketing AG, CAM usw.) zur Genüge. Zu meiner Zeichnung Aufgrund der von NicStic verbreiteten Informationen (Positiv-Meldungen inkl. Uebernahme durch eine börsennotierte Firma) zeichnete ich die folgenden Aktien: o Bei NicStic Investor Relations (Wie sich herausstellte bei Elvestus) am 23.11.2005 1'500 Aktien zum Stückpreis von Fr. 10.-.; Gesamtvolumen Fr. 15'000.-. Diese bezahlte ich am 1.12.2005 auf das Elvestus-Konto bei der UBS. o Bei NicStic Investor Relations (Elvestus) zeichnete ich am 8.12.2005 nochmals 18'500 Aktien zum Stückpreis von Fr. 9.50; Gesamtvolumen Fr. 175'750.-. Diese bezahlte ich am 16.12.2005 mit Fr. 18'000.- auf das Elvestus-Konto bei der UBS. Die Restzahlung von Fr. 157'750.- erfolgte am 20.12.2005 auf dasselbe Konto. o Bei TopCap Financial Services GmbH (heute Contor Capital Services) in Frankfurt zeichnete ich am 8.12.2005 550’000 Aktien zum Stückpreis von Fr. 6.-; Gesamtvolumen Fr. 3,3 Mio. Diese Aktien bezahlte ich am 22. Dezember 2005 und am 6. Januar 2006 mit je Fr. 300'000.- total also Bar Fr. 600'000. Desweiteren vereinbarte ich mit der „Mutter“ der TopCap, der Contor Holding AG, die Zahlung eines Preises von Fr. 2,4 Mio. über den Austausch mit Aktien und Aktionärsforderungen der Arena Hotel Steinmattli AG, Adelboden (Nominalwert der Aktien Fr. 3,1 Mio.). Auf den Kauf der restlichen 50'000 Aktien im Werte von Fr. 300'000.- wurde gegenseitig verzichtet. Gesamthaft habe ich Aktien im Werte von Fr. 3'190'750.-- erworben. Davon habe ich Fr. 790'750.- in bar bezahlt. Den Rest von Fr. 2,4 Mio. habe ich ich in Verrechnung mit 100 % der Aktien samt Aktionärsforderungen der Arena Hotel Steinmattli AG bezahlt. All diese Käufe erfolgten im Lichte der von der NicStic AG und seinen Protagonisten euphorisch verbreiteten Positiv-Nachrichten und ihm Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben der Firma NicStic (funktionierendes Produkt, eingetragenes Patent, vorhandene Liquidität bis April 2007!). Wie sich nachträglich herausstellte, kamen die Positiv-Meldungen nicht von der NicStic AG selber und waren offensichtlich falsch. Vielmehr kamen diese von den „Aktienverkäufern“ der Elvestus Marketing- und Vertrieb AG, Rotkreuz resp. deren Hauptaktionär Heinz Piroth sowie von der Frankfurter Topcap Financial Services GmbH (Hauptaktionäre ebenfalls Piroth/Berresheim). Die Elvestus fungierte, sowohl auf der Homepage der NicStic AG als auch in schriftlichen Berichten, als NicStic Investor Relations. Dabei wurde der Anschein erweckt, NicStic AG stehe hinter all diesen Meldungen. Tatsächlich diente die Investor Relations nur den persönlichen Zielen der Mehrheitsaktionäre Sylvia und Heinz Piroth. Heinz Piroth trat nach aussen effektiv als Verantwortlicher für die NicStic AG auf (Visitenkarte etc.!). Manko: Von den offiziellen Organen der NicStic wurden die Meldungen der NicStic Investors Relations nie dementiert. Im Gegenteil: Elvestus resp. NicStic Investor Relations bekam ohne Rücksicht auf Datenschutz jegliche Informationen von der NicStic AG. Elvestus war auch zuständig für die Ausstellung der Aktien und die Führung des Aktienregisters. Die NicStic-Homepage war in der alleinigen Gewalt der Elvestus ebenso gingen die Mails (<a href="/Finanzforum/Spamschutz.php?id=21008" target"_blank">[E-Mail anzeigen]</a>) etc. direkt an die Elvestus. Offiziell war Elvestus in der Schweiz zuständig für die Emission der NicStic-Aktien. Um keine Probleme mit dem Geldwäscherei-Gesetz sowie der Eidg. Bankengesetzgebung zu bekommen, wurde Elvestus ganz einfach als Tochtergesellschaft der NicStic bezeichnet. In Tat und Wahrheit war dies aber nie der Fall. Sylvia und Heinz Piroth sowie Michael Lothar Berresheim nutzten die Elvestus zum Vertrieb ihrer günstig erworbenen NicStic-Aktien auf dem Sekundärmarkt. Im „Windschatten“ der offiziellen „kleinvolumigen“ Neu-Emission von NicStic-Aktien verkauften sie eine x-fache Zahl der von Piroth/Berresheim billig erworbenen NicStic-Aktien auf dem sogenannten Sekundärmarkt.
Welche Volumen da umgehen mussten zeigt sich anhand der NicStic-Homepage: 28 Verkäufer der „Elvestus“ waren noch am 23. Mai 2006 unter NicStic Investor Relations aufgeführt, welche Aktien von NicStic von Rotkreuz aus vertrieben. Wie sich nachträglich herausstellte, stammten diese Aktien von der Hematec Holding AG, welche ursprünglich 51 % der NicStic-Aktien hielt. Im Laufe des Jahres 2005 verkaufte die Hematec Holding AG ca. 38 % ihrer Aktien an das Duo Piroth/Berresheim. Diese Aktion wurde als „Management Buyout“ bezeichnet. Die Bezeichnung MBO ist insofern richtig, als Piroth/Berresheim tatsächlich das Sagen bei der NicStic AG hatten (Sylvia Piroth profitierte einfach immer von diesen Geschäften, in diesem Sinne ist sie Mitwissern/Mittäterin!). Die sehr günstig von Hematec erworbenen NicStic-Aktien wurden von Piroth/Berresheim auch via ihrer anderen Gesellschaften, TopCap Financial Services GmbH, Contor Holding AG etc. verkauft resp. massivst auf den Markt geworfen. Die Tatsache über den Verkauf so vieler Aktien der Hematec Holding AG wurde nirgends publiziert resp. den NicStic-Aktionären nicht kundgetan. Dies, obwohl der Verwaltungsrat der NicStic an der GV 2005 noch versprach, einen Freiverkehr der NicStic-Aktien zu organisieren. Vermutlich hatte Hematec als Insider mehr Einblick in die tatsächlichen absehbar schlechten Verhältnisse bei NicStic (Produkt, Liquidität!). Ein anderer Grund für den massiven Verkauf so vieler NicStic-Aktien durch die Hematec ist sonst nicht erkennbar. Diese massive Verkaufsaktion der Hematec hätte die übrigen Aktionäre sehr hellhörig gemacht. Die Frage: Welcher Aktionär hätte in Kenntnis dieser Transaktion nur eine Aktie aus der offiziellen Emission gezeichnet? Diese offiziellen Emissionen waren aber Bestandteil des NicStic-Finanzplanes. Durch die massiven Verkäufe auf dem Sekundärmarkt hat NicStic Investor-Relations resp. die Elvestus AG resp. die Topcap und die Contor massiv zu den grossen wirtschaftlichen Problemen von NicStic AG beigetragen. Nochmals: Elvestus war nie Tochter der NicStic AG. Vielmehr war es so, dass Piroth/Berresheim via Elvestus die NicStic steuerten. Dies geht aus den Kapitalerhöhungsberichten klar hervor. Elvestus finanzierte für NicStic viele Verpflichtungen. Diese wurden dann bei den Kapitalerhöhungen verrechnet. Es ist ein erwiesenes Faktum, dass Piroth/Berresheim, sobald die Organe von NicStic AG nicht nach ihren Gutdünken spurten, einfach den Geldhahn zudrehte. Das ist auch der Grund, weshalb die Organe der NicStic AG den Machenschaften von Piroth nichts entgegenzusetzen hatten. So wurden u.a. Werbemassnahmen für den Verkauf der Sekundärmarkt-Aktien von NicStic weitgehend von der NicStic AG bezahlt. Fakt: NicStic bezahlt Werbemassnahmen, Sylvia und Heinz Piroth sowie M.L. Berresheim (Elvestus!) verkaufen und kassieren! Höhepunkt der Elvestus war klar am 23. November 2005. Ohne Information der Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der NicStic AG verkaufte die „angebliche“ NicStic-Tochter Elvestus auf Geheiss von Sylvia und Heinz Piroth mindestens 52 % der NicStic-Aktien an die Berliner Cobracrest & Co. KG auf Aktien. Diese Aktion zeigt klar auf, dass NicStic bei ihrer angeblichen Tochter Elvestus nie was zu sagen hatte. Wäre Elvestus tatsächlich eine Tochter von NicStic gewesen, wäre dieser absolut wichtige strategische Entscheid nicht ohne Wissen der NicStic-Organe gefällt worden. Zudem: Der Verkauf von 52 % der NicStic-Aktien an Cobracrest – zu einem aus heutiger Sicht absoluten und unrealistischen Phantasiepreis – sollte auch die Phantasien potentieller Aktienkäufer anheizen. Diese Aktion diente hauptsächlich aber nur den Hauptaktionären Sylvia und Heinz Piroth sowie M.L. Berresheim (Insider!) der NicStic AG. Auch nach dem 23.11. wurden von den Hauptaktionären Ehepaar Piroth und Berresheim massiv NicStic-Sekundärmarkt-Aktien verkauft. Diese Insider waren ja über die desolate Lage des Unternehmens NicStic AG orientiert. Ebenfalls hatten sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Kenntnis davon, dass die Cobracrest-Uebernahme der NicStic reiner „Fake“ war. Sie wussten z.B. schon sehr früh, dass Cobracrest nichts unternommen hat, um die Uebernahme der NicStic voranzutreiben. Speziell das Gutachten für die Wertfeststellung des Patents (gemäss Uebernahmevereinbarung vom 23.11.2005) wurde von Cobracrest gar nicht in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten war aber zentraler Punkt der Uebernahmevereinbarung. Aber statt solche kleinen Details zu verfolgen, verkauften Piroth/Berresheim lieber NicStic-Aktien. NicStic AG hatte – schon ab Juni 2005 - zuwenig Geld aber auch zuwenig personelle Ressourcen, um die Entwicklung voranzutreiben. Realistisch war damals nicht an die Einhaltung der von der NicStic-Investor-Relations (Elvestus) abgegebenen Versprechen zu denken. NicStic war Ende 2005 massiv überschuldet und verfügte über keine Geldmittel. Tatsache ist, dass NicStic im Jahre 2005 keine wesentlichen Fortschritte erzielt hat. An eine Serienproduktion war Ende 2005 überhaupt nicht zu denken. Das grosse Risiko, das NicStic scheitern könnte, war für die Protagonisten Piroth/Berresheim erkennbar. Deshalb haben sie vermutlich derart viele Aktien verkauft um zu retten, was noch zu retten ist. Das Produkt war ihnen weitgehend egal. Ebenfalls waren die Patente sowie die Produkte (entgegen aller Aussagen) nicht in marktfähigem Stadium. An eine Serienproduktion war damals überhaupt noch nicht zu denken. Dies zeigt auch die bereits geschilderte Geschichte mit der Parallelentwicklung „Bel Air“, die seitens Piroth „halbherzig“ via TopCap Marketing (B. und Schmidt) in Auftrag gegeben wurde. Diese Entwicklung führte dann zum Eklat bei der TopCap Marketing. Details dazu entnehmen man der sep. Strafanzeige B. und Schmidt. Zusammenfassend: Berresheim ist grosser Aktionär (Privat resp. im Auftrag der von ihm vertretenen Firmen – siehe Anlage) und zusammen mit den NicStic-Hauptaktionären Heinz und Sylvia Piroth, Lindenfeldstrasse 4, 6006 Luzern alles „Macher/Profiteure“ im Hintergrund bei NicStic. Verschwiegen wurde stets, dass bei NicStic ein Chaos herrschte bezw. dass im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen resp. bei der Geschäftsführung zu „Mauscheleien“ der Hauptaktionäre. Zum Teil blieb es auch beim Versuch dazu (Neue Medien AG, NicStic-Song). . Details zu diesem Vorgang wird eine Sonderprüfung der NicStic AG (beschlossen an der Generalversammlung vom 30. Juni 2006 in Luzern) hervorbringen.

Nun zu meiner Transaktion bezüglich Kauf meiner NicStic-Aktien: Piroth wurde anlässlich der Vertragsverhandlungen mit der Contor Holding AG mit den Progatogonisten Berresheim (assistiert von Verwaltungsrätin Frau B.C. Müller) immer wieder als Verkäufer von Aktien namentlich genannt. Die Rede war damals, dass Berresheim/Piroth je 50 % der zu verkaufenden NicStic-Aktien stellen. Diese Tatsache ist auch belegt durch das Mail vom 9. März 2006 von Berresheim an Piroth, wo Details über Arena Hotel Steinmattli AG angesprochen werden. Berresheim/Piroth/Müller war schon Ende 2005 klar, dass aufgrund der vorher geschilderten Probleme, das Konstrukt TopCap Holding resp. Contor Holding kritisch war. Deshalb auch die Sitzverlegung nach Kreuzlingen resp. die Umbenennung in Contor Holding AG. Wie sich im Nachhinein herausstellte: - Die Statutenänderung der damaligen Top Cap Holding AG vom 26.9.2005 war nicht rechtsgültig. Die neu zugewählte Verwaltungsrätin Frau Beate Christine Müller war damals – entgegen der Angabe in der Urkunde - ohne Niederlassungsbewilligung in der Schweiz (Auskunft Einwohneramt Kreuzlingen vom 13. Juni 2006.). Das Ganze sieht nach dem Erschleichen einer Falschbeurkundung der Handelsregisteranmeldung durch den Notar Peter A. Iten, Zug aus. Pikantes Detail: Mitverwaltungsrat war der beurkundende Notar, Peter A. Iten. - Die zweite Statutenänderung vom 9.11.2005, bei welcher die Namensänderung von Top Cap auf Contor Holding AG erfolgte, war jedoch gravierender. Nochmals wurde eine Urkunde erstellt und von Notar Peter A. Iten, Zug, beglaubigt. In der Urkunde wird der Wohnsitz der jetzt einzigen Verwaltungsrätin der Gesellschaft, Frau Beate Christine Müller, mit Kreuzlingen, Bergstrasse 61 (Wohnsitz von M.L. Berresheim) angegeben. Ein klarer Verstoss gegen die Bestimmungen in Art. 708 OR. Frau Müller ist weder Schweizer Bürgerin, noch hat sie eine Niederlassungsbewilligung. Eine Ausnahmebewilligung des Bundesrates (Für Holdinggesellschaften möglich!) liegt ebenfalls nicht vor. Der Fall liegt umso schwerer, als Frau Beate Christine Müller früher in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin war. Diese Zulassung hat sie seit anfangs 2006 nicht mehr. Trotzdem hat sie für die NicStic AG-Kontrahentin Cobracrest resp. die Bel Air Lifestyle AG in Gründung, Udligenswil LU im April/Mai 2006 ein Rechtsgutachten zum Businessplan verfasst, bei welchem sie als Rechtsanwältin fungiert.

Dieses hat sie übrigens früher auch schon für NicStic verfasst. Uebrigens laufen/liefen in Deutschland (Raum Frankfurt) und in den USA mehrere Verfahren Berresheim, wo er von Rechtsanwältin Müller verteidigt wird. Vermutlich deswegen haben sie ihre Aktivitäten in die Schweiz verlegt. - Während das Uebernahmeangebot der Cobracrest AG & Co. KG aA, Berlin für die NicStic Aktien lief, verkauften/tauschten Piroth/Berresheim Aktien der NicStic AG angeblich um schnell werthaltige Assets zu gewinnen. Ziel: Contor Holding resp. deren Deutsche Tochter Contor Financial Services GmbH kapitalmässig (durch Sacheinlage) so auszustatten, dass diese als Wertschriftenbank in Deutschland zugelassen werden könnte. - Seit längerer Zeit bestehen enge Kontakte von Berresheim/Piroth zum Cobracrest-Progatognisten Ingo Halbey, Küssnachterstrasse 6, 6044 Udligenswil LU. Ingo Halbey ist massgeblich beteiligt bei dem Cobracrest-Coup mit NicStic AG. Er war/ist auch Aktionär der Contor Holding AG. Halbey war tätig im Umfeld der Hematec-Holding (Libidfit/Vitavartis und später Cobracrest). Das Zusammengehen von Ingo Halbey mit Berresheim bei der Contor Holding AG (trotz Uebernahmeangebot der Cobracrest) – siehe auch Strafanzeige der NicStic AG gegen Halbey – bedeutet doch nichts anderes, als dass beide schon dazumal wussten, dass Cobracrest die Uebernahme der NicStic gar nicht ernsthaft in Betracht zog.
Siehe dazu auch die Erkenntnisse aus den Verfahren Strafantrag NicStic gegen Cobracrest/Berresheim. Die Insiderkenntnisse - erworben via Cobacrest-Pressesprecher und Frontmann Ingo Halbey - müssen Berresheim/Müller sich ebenfalls anrechnen lassen. Halbey und sein Umfeld ist in Sachen dubioser Anlagen kein unbeschriebenes Blatt. Fakt ist auch, dass Berresheim/Müller zusammen mit Halbey auf Schloss Knonau ZH den neuen Coup rauchlose Zigarette „Bel Air“ planen und bereits wieder fleissig am Geld einsammeln sind. So richtig schön nach dem Muster NicStic und so, wie sie es früher schon für andere gescheiterte Projekte getan haben. Pikantes Detail am Rande noch: Mit seinen Aktivitäten und Anlagetips hat Ingo Halbey den ehemaligen Bel Air-Verwaltungsrat Manfred Moser aus Udligenswil/Küssnacht SZ um sehr viel Geld gebracht und ihn als mittelständischen Unternehmer an den Rand des Ruins getrieben. Moser erhebt keine Strafanzeige, weil er jetzt seine ganze Energie zur Rettung seines Betriebes und der Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter einsetzen will. - Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Berresheim/Piroth die Contor Holding AG wie auch die TopCap Financial Services GmbH als auch die Elvestus Marketing und Vertriebs AG als „Abwicklungsplattform“ für den Verkauf der damals nicht mehr werthaltigen NicStic-Aktien benutzten, um ihre nicht legitimen wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen. Die Abwicklung des Aktiendeals mit dem Kläger via Contor Holding AG reduziert das Risiko, nicht persönlich für den Handel einstehen zu müssen. Der Durchgriff auf die echten „Drahtzieher“ wird durch dieses Konstrukt erschwert. Insbesondere, weil „die einzige Schweizer Verwaltungsrätin mit Deutschem Wohnsitz) Frau B.C. Müller in der Schweiz nur sehr schwer ins Recht zu fassen ist. Berresheim tritt bei diesen Gesellschaften nirgends als echtes Organ auf. Erst in neuerer Zeit fungiert er als Direktor der Zuger Tacitus Treuhand AG. Bei seiner Zuge Locatus AG tritt er noch nicht in Erscheinung. - Feststellung: Die Contor Holding AG ist spätestens seit dem 26. September 2005 nicht mehr rechtsfähig. Sämtliche abgeschlossenen Vereinbarungen und Verträge sind somit als nichtig zu erklären. Siehe nächster Absatz!
Der Vertrag Contor Holding AG / Beat Bütler Zur Liberierung der am 8. Dezember bei der TopCap Financial Services GmbH in Frankfurt gezeichneten Aktien kam es am 10. Januar 2006 zwischen der von Berresheim beherrschten Contor Holding AG und dem Kläger Bütler zu einem Vertrag. Die Contor Holding AG wurde vertreten durch die einzige „unrechtmässige“ Verwaltungsrätin und Berresheim-Freundin und Wohnpartnerin Beate Christine Müller. Frau Müller hat den Vertrag nach dem Willen von Berresheim aufgesetzt und erst – nachdem dieser durch Berresheim/Piroth endgültig genehmigt war – unterzeichnet resp. später vollzogen. Es zeigte sich dabei, dass Frau Müller nur „vorgeschoben“ war. Faktisches Organ der Contor Holding AG war Michael Lothar Berresheim zusammen mit Aktionär Heinz Piroth. Beide wiederum waren Lieferanten/Verkäufer der nicht werthaltigen Aktien der überschuldeten und in massiven Problemen steckenden NicStic AG.
Diesen Vorgang kann Herr Markus Widmer Geschäftsleiter der BDO Visura Kreuzlingen bezeugen. Auf Wunsch können auch weitere Zeugen für diese Tatsache benannt werden. Vertragsinhalt vom 10. Januar 2006. Der Kläger erwirbt von der Contor Holding AG (treuhänderisch gehaltene) 550'000 Aktien NicStic zum Preise von Fr. 3,3 Mio. Im Gegenzug erhielt die Beklagte Contor Holding AG: - Fr. 600'000 in bar - Fr. 2,4 Mio. für alle Aktionärsdarlehen sowie 3100 Inhaberaktien der Arena Hotel Steinmattli AG, Adelboden (Nominalwert Fr. 3,1 Mio.) - Auf den Kauf der letzten 50'000 Aktien NicStic im Werte von Fr. 300'000 wurden im gegenseitigen Einverständnis verzichtet In Anbetracht der Tatsache, dass – entgegen aller Versprechungen - die Aktien der NicStic AG , bereits bei der Zeichnung am 8. Dez. 2005, praktisch wertlos waren (Ueberschuldung, fehlende Liquidität, „faules Produkt“ und dass Frau Müller gar nicht rechtsgültig für die Contor Holding AG handeln durfte, muss die Zeichnung vom 8. Dezember bei der Elvestus und der Contor Financial Services wie auch der Vertrag vom 10. Januar 2006 als nichtig widerrufen werden. Eventualitär ist der Vertrag zu widerrufen, weil StGB Artikel 146.1 und 146.2 (gewerbsmässiger Betrug) ebenfalls als Nichtigkeitsgrund angerufen wird. Die Contor Holding AG erhält 500'000 Aktien NicStic AG zurück; auf der anderen Seite muss sie dem Kläger zurückgeben: - sämtliche Aktiven (Aktionärsdarlehen) und Aktien (nominal Fr. 3,1 Mio.) der Arena Hotel Steinmattli AG, Adelboden - Fr. 600'000 als Rückerstattung für die geleistete Barzahlung im Dezember 2005 resp. anfangs Januar 2006 Die Aktien Steinmattli sowie das Bargeld sollen – soweit möglich – von den Strafbehörden vorab mal sichergestellt werden. Primär die Aktien Steinmattli sollen sich bei Berresheim/Müller befinden. Alternativ kann Contor Holding AG (Piroth/Berresheim/Müller) statt sämtlicher Hotelaktien/Forderungen auch den Betrag von Fr. 2,4 Mio. zurückzahlen. Die Elvestus Marketing und Vertriebs AG resp. Heinz und Sylvia Piroth als Aktienverkäufer erhalten 20'000 Aktien NicStic (Zeichnung 23.11.06 1'500 Stück zum Preise von je Fr. 10.- sowie am 8.12.2005 18'500 Stück zum Preise von Fr. 9.50) zurück. Sie müssen im Gegenzug den bezahlten Kaufpreis von Fr. 190'750.-- sofort zurückerstatten. Auch hier ist eine geeignete Sicherstellung anzustreben. Es ist damit zu rechnen, dass Heinz Piroth sämtliche Vermögenswerte unmittelbar seiner Frau Sylvia Piroth zukommen liess/lässt (Eigentümerin einer Villa in Marbella, Spanien). Ein weiterer Punkt mit Heinz Piroth: Nachdem – die von der Elvestus und Cobracrest geplante Uebernahme der Nicstic durch die Cobracrest – abgesagt wurde, habe ich Piroth resp. Elvestus resp. die Contor Holding AG mit massiven Vorwürfen konfrontiert. Piroth gab klar zu erkennen, dass er zu 50 % am Handel (Tausch NicStic gegen Arena Hotel Steinmattli) – der via Contor Holding AG treuhänderisch abgewickelt wurde - beteiligt gewesen sei. Er habe die nötigen Aktien geliefert. Er habe auch Zeugen und Schriftstücke, welche seine 50 % Partnerschaft belegen. Die Fr. 40'000.- an Zinsen – die ich ihm zurückzahlen musste – habe Berresheim z.L. von ihm aus der gemeinsamen Gesellschaft VIP Establishment Liechtenstein bezogen. Die Folge: Am 11. April 2006 habe ich mit Heinz Piroth vereinbart resp. einen Vertrag unterzeichnet. In diesem Schriftstück wurde die Rückabwicklung seines Anteils von 50 % am Vertrag vom 10. Januar 2006 mit der Contor Holding AG vereinbart. Heinz Piroth erhielt 200'000 Aktien NicStic zum Stückpreis von Fr. 6.- zurück – zudem erhielt er Fr. 40'000.- in bar für angeblich von ihm an Berresheim vorausbezahlte Zinsen (z.L. Von Piroth bezogen bei VIP!) ? Im Gegenzug erhält Kläger xx yyy 50 % der Aktien Arena Hotel Steinmattli AG sowie 50 % der Aktionärsforderungen aus dem Kontokorrent zurück. Die Aktien und die Fr. 40'000.- befinden sich aktuell bei Heinz Piroth! Dieser Teil der „Rückabwicklung“ ist erfüllt! In der Folge wurde damals meinerseits auf rechtliche Schritte verzichtet. Die „Rückabwicklung“ sollte via Berresheim/Müller resp. der Contor Holding AG erfolgen. Auf meine wiederholte Aufforderung hin, mir 50 % der Aktien und Aktionärsforderungen Arena Hotel Steinmattli AG abzutreten gaben mir Müller/Berresheim klar zu erkennen, dass sie dieser nicht Folge leisten werden. Heinz Piroth sei diesem Konsortium nie beigetreten und er habe seine Leistungen (200'000 Aktien NicStic und Fr. 40'000.- für Zinszahlungen auch nicht erbracht). Mit dieser Antwort konfrontiert meinte Piroth ganz einfach, ich hätte jetzt halt ganz einfach Pech gehabt resp. ich hätte halt mit Berresheim schlecht verhandelt. Er wollte damit sagen, dass er sich nicht verpflichtet fühle, diesen Vertrag zu erfüllen. Erkenntnis in der Zwischenzeit: Am 27. August 2006 haben Berresheim und Piroth sich bezüglich der gegenseitigen Forderungen auseinandergesetzt. Den Fall Bütler hat man nicht weiterbehandelt. Ich habe Piroth daraufhin mehrmals kontaktiert und ihn gebeten, mir die Aktien/Aktionärsforderungen zu beschaffen. Ansonsten beharre ich auf der Rückzahlung von Fr. 1,2 Mio. für 200'000 Aktien NicStic resp. Fr. 40'000.- für Zinsen. Als Alternative habe ich ihm angeboten, er könne mir 1,5 Mio. NicStic (heutiger Kurswert etwa Fr. 1,275 Mio.) überlassen mit der Verpflichtung, diese innert zwei Jahren gegen eine Zahlung von Fr. 1,5 Mio. zurückzunehmen. Auf dieses Angebot hat Piroth mir am 16.10.2006 das folgende E-Mail gesandt: Herr xx yyy, habe soeben Ihr Schreiben gelesen und bin sprachlos…. Wie ein Mensch dem man n u r helfen wollte sich so entwickeln kann ist mir unerklärlich, Bitte ersparen Sie sich und mir weitere Schreiben und komische Kommentare, werde ab sofort nur noch auf dem Rechtsanwaltwege mit Ihnen verkehren. Sie sind schon der unverfrorenste Padron den ich jemals erlebt habe, sie kommen direkt neben Berresheim. Heinzh Piroth P.S Meine Klagefähige Anschrift haben Sie ja. Ich möchte auf diesen Vorgang nicht weiter eingehen. Es zeigt einfach die Unverfrorenheit, mit dem Piroth als auch Berresheim zu Werke gehen. Gut, beide habe ja ihre eigene Rechtsabteilung: Berresheim hat Frau Müller. Piroth hat Herrn Wolfgang Streibl. Sollen sich doch diese mit den Forderungen herumschlagen. Eventualitär, falls die ganze Klage auf Rückabwicklung des gesamten Geschäfts mit der Elvestus resp. der Contor Holding AG (treuhänderisch für Berresheim/Piroth) nicht durchkommt, möchte ich im Strafverfahren folgenden Antrag stellen: ? xx yyy erhält von Piroth 50 % der Aktien Arena Hotel Steinmattli AG sowie 50 % der Aktionärsforderungen aus dem Kontokorrent zurück. ? Falls dies nicht möglich ist: Zahlung Piroth an xx yyy Fr. 1,24 Mio. Als Kompensation für die Aktien/Forderungen/Zinsvorauszahlungen. Präzisierung zur Rolle von Halbey: Wie sich später herausstellte, spielte Berresheim eine eigenartige Rolle. Seit längerer Zeit ist er nachweislich eng verbunden mit Cobracrest-Mann Ingo Halbey. Halbey ist im Dunstkreis dubioser Anlagen kein Unbekannter (Vitavartis, Meditercasa, Cobracrest usw.). Nach einem Streit mit seinem Ex-Kumpanen und NicStic-Hauptaktionär Heinz Piroth verbündete Berresheim sich (mit seinen Firmen vor allem Metropolitan Worldwide Marketing AG, Florida) mit der Berliner Firma Cobracrest AG & Co. KG aA, Salzufer 8, Berlin. Gemeinsam mit Cobracrest griff Berresheim in die Schatulle der NicStic AG. „Gestohlen“ und behändigt wurden unter anderem „Know How“. Die Frage bleibt jedoch offen, wie stark dieses Vorgehen „Notwehr“ war, weil eben doch die Entwicklung des Produkts NicStic gewaltig im Rückstand war oder besser gesagt, weil NicStic kein fertiges Produkt hatte. Im grossen Stile liefen Mitarbeiter der Top Cap Marketing AG (der Vertriebsgesellschaft von NicStic AG) aus Enttäuschung über das Produkt zu Bel Air über. Weitere Details lassen sich dem Strafantrag der NicStic AG gegen Berresheim und Co. Entnehmen. Ebenso aber auch dem Strafantrag von Topcap Marketing AG gegen NicStic und Piroth. Eine Absicht ist auch klar, Berresheim und Halbey wollten die „todkranke“ NicStic AG endgültig in den Ruin treiben um dann die Idee der rauchlosen Zigarette für sich allein zu beanspruchen und um weitere „Bel Air-Aktien“ zu drucken und zu „verhökern“. Dies belegen auch verschiedene Publikationen seitens der Metropolitan Worldwide resp. der Cobracrest. Apropos: Die Namensrechte für Bel Air, des Konkurrenzproduktes von NicStic liegen bei der Bel Air Lifestyle AG, Küssnachterstrasse 6, Udligenswil. Als einer Firma im Umfeld von Halbey/Berresheim. Durch diesen unglaublichen Vorgang haben Michael Lothar Berresheim und Ingo Halbey der ohnehin todkranken NicStic AG nochmals mächtigen Schaden zugefügt. Ein Schaden, der zum Kollaps der sonst schon von den Machenschaften von Piroth und Berresheim gebeutelten NicStic AG führen kann. Alle NicStic-Aktionäre werden durch diese skrupellosen Vorgang nochmals geschädigt. NicStic-Aktien werden heute bei ca. Fr. 0,85 gehandelt. NicStic AG hat riesige Mühe, dringend benötigten Geldmittel für die Entwicklung resp. die Fortführung des Betriebes zu beschaffen. Dies hauptsächlich wegen des angeschlagenen Vertrauens aufgrund der Machenschaften von Piroth/Berresheim. Handelsmission Guinea-Bissau Ein pikantes Detail übrigens auch auch der heutigen Tätigkeit und dem Auftreten von Heinz Piroth: Auf eigene Rechnung baute er in Rotkreuz an der Blegistrasse 1 eine pompöse Handelsmission für den „Aermst-Staat“ Guinea-Bissau auf. Seine Stellung in diesem Umzug ist unklar. Jedenfalls klar ist, Piroth hat sich eine geniale Kulisse für seine „Geschäfte“ aufgebaut. Hauptzweck: Den „Anlagegeschäften“ einen seriösen Hintergrund zu geben. Piroth bietet gegen Spenden Diplomatenpässe für „Berater“ der Republik Guinea Bissau an. Von diesem Angebot haben offensichtlich schon Mitarbeiter von ihm gebrauch gemacht: Norbert Brakenwagen und Kadir Gökce. Wer sonst noch entzieht sich meiner Kenntnis. Ist das wirklich eine offizielle Mission? Geniesst Piroth allenfalls diplomatische Immunität? Mir kommt das Ganze eher vor wie eine Sales-Promotion-Show. Motto: Wer genügend Aktien kauft, kriegt dazu noch einen Diplomatenpass. Wie schon angedeutet sind im Umfelde der beiden Herren sehr viele Leute – vorwiegend deutsche Staatsangehörige - mit dubiosem Hintergrund tätig. Diese erscheinen immer wieder in irgendwelchen Funktionen. Es scheint so, dass die Schweiz durch Deutsche „Wirtschaftsflüchtlinge“ unterwandert wird. Strafanträge gegen Contor Holding AG, Bergstrasse 61, 8280 Kreuzlingen wegen Betruges im Sinne von Art. 146 ff. StGB verbunden mit der Forderung auf sofortige Rückgabe aller Aktiven (Aktionärsdarlehen) sowie aller Aktien im Nominalwert von Fr. 3,1 Mio. der Arena Hotel Steinmattli AG, Adelboden sowie die Rückerstattung der Fr. 600'000.- für 100'000 Aktien NicStic. Die Vermögenswerte sind durch die Untersuchungsbehörde in geeigneter Form sicherzustellen. Contor Capital Services GmbH, Hanauer Landstrasse 187-189, D-60314 Frankfurt a.M. wegen Emissionsprospekt Solidarisch zu Contor Beate Christine Müller, geb. 7.7.1965, wohnhaft in Konstanz Deutschland wegen Betruges im Sinne von Art. 146 ff StGB. Wegen Erschleichen einer falschen Beurkundung im Sinne von Art. 253 StGB. Eventuell in Verbindung mit Art. 153 StGB (Unwahre Eintragung im Handelsregister). Michael L. Berresheim geb. 5.7.1953, wohnhaft in Kreuzlingen wegen Betruges im Sinne von Art. 146 ff StGB – eventuell in Verbindung mit Art. 146 Abs. 2 StGB (gewerbsmässige Handlung). Als faktisches Organ der Contor Holding AG und als „Profiteur“ von dem abgewickelten Geschäft kommt Berresheim klar in die Verantwortung. Allenfalls kann ihm auch im Falle der Falschbeurkundung Mittäterschaft zur Last gelegt werden. Elvestus Marketing und Vertrieb AG, Blegistrasse 1, 6343 Rotkreuz Verwaltungsrat Alexandra Barakov Vogl Heinz Piroth, Lindenfeldstrasse 4, 6006 Luzern als Hauptaktionär und faktisches Organ der NicStic AG sowie der Elvestus Marketing und Vertriebs AG, Rotkreuz Sylvia Piroth, Lindenfeldstrasse 4, 6006 Luzern als „Mittäterin“ und Profiteurin Joachim Will als Mitglied der Geschäftsleitung der NicStic AG (Kommunikation) sowie in seiner Funktion als Geschäftsführer der talk about communications gmbh, Walluff (Patent-Wertgutachten) wie auch „Mittäter“ bei der NicStic Investors Relations resp. der Elvestus NicStic AG, Badenerstrasse 565, 8048 Zürich gegen (Verwaltungsrat vor 30.6.2006 sowie die faktischen Organe Piroth und Berresheim) Sowie eine Unzahl bekannter und unbekannter Verkäufer von NicStic-Aktien sowie Hilfspersonen. Ingo Halbey, Küssnachterstrasse 6, 6044 Udligenswil als Exponent der Cobracrest, Berlin und Zu bemerken ist nochmals, dass gegen alle Beteiligten verschiedene andere Verfahren in Deutschland, den USA wie auch in der Schweiz laufen oder gelaufen sind. Sachverhalte: Uebervorteilung, Kursmanipulation, Betrug. Es kann also klar davon ausgegangen ist, dass hier eine Bande am Werk ist, die gewerbsmässig mit einer Vielzahl von Telefonverkäufern (Im Falle von NicStic nachweislich 28 Personen) Pennystocks zum eigenen Vorteil „verballert“ zu haben. Es braucht immerhin etwas, um bei NicStic die Papiere an nunmehr mehr als 800 Aktionäre zu verkaufen!
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Anmeldungsdatum: 01.05.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 30.Dez 2007 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Der User soll doch mal feststellen, was passiert wenn er selber seine alte Vodafone Nummer anruft.

Klingelt es dann auf der neuen Nummer, hat Vodafone eine Rufumleitung von der alten auf die neue Nummer eingerichtet. Diese muss er dann über Vodafone abstellen lassen, oder so umstellen, das die Rufumleitung auf die alte Mailbox führt.
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2447

BeitragVerfasst am: 30.Dez 2007 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht dumm! Weitergeleitet! Danke!
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nachzudenken, als einen Monat dafür zu arbeiten.“


- Heinz Breselt -

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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2447

BeitragVerfasst am: 25.Jun 2008 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Hallo Herr Maurischat,

von dem Serienbexxx Berresheim erhielt ich am Montag die nachfolgende Mail. Nicht dass ich etwa Angst
vor dem Oberbexxx hätte, mich würde nur interessieren, wie er an die Emailadresse kommt, die bei Gomopa
hinterlegt ist und an die Mails, die ich Ihnen in Sachen Rauchless geschickt habe. Haben Sie dafür eine
Erklärung? Ansonsten sehe ich den Drohungen mit großer Gelassenheit entgegen.

Freundliche Grüße

alias "AlBuffett"


Zitat:
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: GOMOPA trifft auchfür fredy61 zu Herrn Pineider zu die Kammer wird sich freuen
Datum: Mon, 23 Jun 2008 20:16:20 -0400

Sehr geehrter Herr Al Buffet alias Horst Schleicher,
oder wie auch immer Sie heissen,

mir liegen inzwischen Unterlagen und Dokumente vor, die ich morgen
Behörden übergeben werde. Weiterhin werde ich morgen um 10.30 einem
Team von Anwälten den Auftrag geben - um unter anderem- auch Sie auf
Mallorca lebend- in Deutschland und Spanien zu verklagen. Sollten Sie
auch Herrn AS als Anwalt haben, dann sagen Sie es nur. Es wird mir
eine Freude sein ihn einzubinden.

Als Gegenstand der Klage nenne ich Ihnen vorab schon mal die
Dokumente, illegale Absprachen zum Nachteil von mir und anderen
Personen E mails zwischen Ihnen, Maurischat und Bütler. Die
Beleidungen, Verleumdungen und die interne Absprachen sind mir
urschriftlich bekannt. Ich bin massive versorgt. Letztendlich auch von
Bütler, der die Seiten so oft wechselt, wie er auch NicStic
Aktiepreise veränderte, gemacht und diese illegal verkauft hat.

Auch Ihr Einfluss auf Maurischat, dem Gomopa Stalker und der Rauchless
und Bütler Postings -Rausnahme vom 22.September 11.40h liegt vor. oder
die mail vom 29.8.2007 22.54 oder die vom 11.10.07 17.35
Das ist nur die Spitze des Eisberges.

Keineswegs dürfen Sie mit mir, meinem Firma und meinen Söhnen so
umgehen, wie Sie das mit Maurischat und Co bei Gomopa getan haben.
Ich werde genug Geld und Zeit in das Thema Gomopa, Schleicher und Co
investieren, damit Ihre Cyber Stalking Zeit abgelaufen ist.

Ich war letzte Woche in den USA u.a auch in der 575 Madison -einem
Maildrop office by the way- beim Department of State und bei FBI und zwar in der Reihenfolge. Erst danach ging ich zum US Anwaltsbüro. Ich bin so gut
versorgt mit Unterlagen es wird mir eine wahre Freude machen Sie und
Ihr Umfeld zu beschäftigen und damit auch die Auslands und deutschen
Gerichte. Herr Schleicher, Sie wissen nicht wie hartnäckig ich bin und
Sie haben mich herausgefordert. Jetzt wird es ernst, das verspreche ich
Ihnen.Ich habe Zeit und Geld und wer mich kennt, der weis ich gebe nie
auf. Nicht ärgern, nur wundern!

Hochachtungsvoll.

Michael L. Berresheim
CEO
SWAN GROUP OF COMPANIES INC.

_________________
„Es ist produktiver, einen Tag lang über sein Geld
nachzudenken, als einen Monat dafür zu arbeiten.“


- Heinz Breselt -

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Zuletzt bearbeitet von GoMoPa am 4.Sep 2008 14:21, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2447

BeitragVerfasst am: 2.Jul 2008 9:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
From: Frank Auderset
To: xxx
Sent: Wednesday, July 02, 2008 9:41 AM
Subject: Micky Berresheim

Guten Tag

Anbei das Rechtsgutachten der "Müllerin" und ihres Schergen, Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen, Strafrechtspezialist,

http://www.bmr-jura.de/dozenten_impressum.html Was "Strafrechtler" Bohnen in diesem Umzug will ist nicht nachvollziehbar.

Nachvollziehbar ist aber der Zweck des Gutachtens. Mit diesem Gutachten zocken die Betrüger Heinz Piroth & Co. (wozu vermutlich auch Berresheim gehört!) wiederum die NicStic-Investoren ab. Die sollen zwischen € 1000 und € 10000 bezahlen. Gemäss diesem Gutachten will Beate Müller mit einer Staatshaftungsklage gegen die Schweiz den NicStic-Investoren ihre investierten Gelder in dreistelliger Millionenhöhe zurückholen. Als "Pilot-Kläger" soll der von Piroth und Berresheim schon x-fach vorgeführte - etwas naive - Vermessungsingenieur Rudolf Goebel aus Welgesheim sein.

Berresheim verkauft jetzt aus dem Bestand der Swan Group of companies Corp. (früher Metropolitan Worldwide) bis zu 20 Mio. Aktien der James Denverson Corp. Zum Preise von USD 2. Verkauft wird via Swan Asset Management GmbH, einer Institution, mit der Berresheim überhaupt nichts zu tun hat. Kassiert werden die Gelder von Rechtsanwalt Christoph Martin aus Bad Homburg. Dieser ist Garant dafür, dass die Mittel auch wirklich in den Taschen von Berresheim landen. Martin ist seit über 10 Jahren "Spiessgeselle" von Berresheim. Bei der SWAN-Geschichte ist ihm auch eine andere Person zu Diensten, der Allianz-Versicherungsmann Rainer Binder aus Brackenheim resp. Besigheim. Binder weiss wohl nicht was er tut. Oder was tatsächlich hinter der SWAN steckt. Sein Spezialgebiet sind Versicherungen. Da hat er wohl auch Erfolg.

Als "Verkaufsleiter" bei der Swan Asset Management GmbH firmiert Dipl. Ing. Dirk Lappessen. Lappessen hat sein Büro bei der Swan Asset Management GmbH. Angestellt ist er jedoch von der Swan Asset Holding AG, Schweiz. In der Schweiz ist Lappessen auch gemeldet. Vermutlich, weil bei ihm ein Insolvenzverfahren läuft. Ob das steuerlich und sozialversicherungsmässig zulässig ist, Arbeitsleistungen in Frankfurt zu erbringen und diese daselbst nicht die nötigen Abgaben zu entrichten entzieht sich meiner Kenntnis.

Frau Müller hat ihre Kanzlei in den Räumlichkeiten an der Hanauer Landstr. 187 - 189. Sie benutzt abwechslungsweise das Büro von Micky Berresheim oder das von Sylvie Ben Messaoud. Einen eigenen Arbeitsplatz hat sie ebensowenig wie eine eigene Kanzlei. Obwohl sie angibt, in Ueberlingen eine solche zu betreiben. Aber, für ihre Tätigkeit als Advokatin genügt ja der kleinste Winkel. Arbeitsplatz ist Nebensache, Hauptsache, das gefahrene Auto ist gross und teuer. So in der Liga Jaguar-Cabrio, Mercedes-Cabrio, BMW 6er Cabrio.

Micky wird zuweilen sauer, wenn seine Rechtsanwältin mit anderen "rumvögelt". Wie z.B. mit dem SWAN-Mitarbeiter Dirk Lappessen, mit dem NicStic und Piroth-Mitarbeiter Norbert Brakenwagen oder dem ehemaligen Berresheim-Kumpanen und heutigen Rauchless-Boardmitglied Evert Wilbrink.

Wenn Beate in die Enge getrieben wird, so lässt sie gar nichts aus. So hat sie zum Beispiel schon in zwei Fällen mitgewirkt bei der Beschuldigung von Personen wegen Mordversuchs. So hat sie zum Beispiel im März 2003 bei der Staatsanwaltschaft Hanau Strafanzeige erstattet, weil angeblich eine Geschäftspartnerin von Berresheim diesen durch ein Killerkommando umbringen lassen wollte. Eine hanebüchene Geschichte. Eine Strafuntersuchung wurde nicht eingeleitet. Als Zeuge wurde damals schon der "käufliche" Journalist Michael Kästner benannt, der auch eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Kästner ist in der Funktion als käuflicher Journalist auch heute noch im Dienste von Berresheim. Genauso, wie es der ebenfalls leicht käufliche ehemalige Bildreporter Hans Kurt Brill aus Friedberg , ein ehemalig enger Mitarbeiter von Berresheim, ist.

Dies ist nur ein kleiner Teil der "Schmierenumgebung" von Micky. Ich habe Respekt vor Micky und seinen tätlichen Angriffen. Immerhin hat er im Februar 2006 mit seinen Kung-Fu Künsten nicht nur die Müllerin krankenhausreif geschlagen. Sondern auch seinem Kumpel Hans Kurt Brill kräftig eins an den Kopf gegeben, sodass dieser den Arzt aufsuchen musste. Er bezeichnet sich gerne als "smiling shark". Der zuweilen sich nicht davor fürchtet, Gewalt anzuwenden. Deshalb möchte ich lieber anonym bleiben. Wer weiss? Micky wird immer dann sehr gefährlich, wenn er sich in die Enge getrieben fühlt. Das könnte jetzt wieder mal der Fall werden.

Micky gibt an, seinen Wohnsitz in der Schweiz zu haben. Tatsächlich wohnt er jedoch seit Sommer 2007 am Sudetenring 184f, in Dreieich-Sprendlingen. Weil ihm sein S-Klasse Mercedes weggenommen wurde, fährt er hat wieder den alten Porsche, den er mal seiner Exfrau Rita Berresheim geschenkt hat. Die Kennzeichen: F-M 3180.

Noch ein Punkt: James Denverson resp. die Bel Air haben offensichtlich gar kein Produkt mehr. Die Entwickler der NISMO, die Gebr. Kieslich, sind wegen Nichtbezahlung abgesprungen.

Der Erfinder der elektronischen Zigarette, Dr. Robert Wang, ist ebenfalls wegen Nichtbezahlung abgesprungen. Das einzige "Produkt" der James Denverson scheint - wie bei der NicStic auch - eine Phantasiegeschichte zu sein. Und natürlich der Börsengang oder die Börsennotierung. Ein Riesenschwindel und ein Riesenbetrug. Wo ist das BaFin, welches die SWAN überwachen sollte? Meines Wissens hat die SWAn seit ihrem Bestehen noch nie eine normale Aktie verkauft. Verkauft wurde immer nur Schrott aus dem Bestand von Berresheim und seinen Firmen.

Mit freundl. Gruss

F. Auderset

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nachzudenken, als einen Monat dafür zu arbeiten.“


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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2447

BeitragVerfasst am: 4.Sep 2008 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Unternehmen aus dem Berresheim Umfeld, ohne Anspruch auf Vollzähligkeit

Metropolitan Worldwide

Swan Group of Companies Corp.

Contor Holding AG

Top Cap Holding AG

Top Cap Financial Services GmbH

NicStic AG

Hermatec

Holding AG

Elvestus Marketing und Vertrieb AG

Bel Air Management AG

Aeternus Energy Corp.

James Denverson Corp.



Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Berresheim und Konsorten aufgrund einer Anzeige seit Frühjahr letzten Jahren wegen des Verdachtes des Betruges. Der Kernvorwurf geht vor allem dahin, dass Aktien unter Vortäuschung falscher Tatsachen in Bezug auf deren Werthaltigkeit bzw. in Bezug auf die dahinter stehenden Gesellschaften verkauft worden sein sollen. Die Ermittlungen stehen noch am Anfang, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Ermittlungen sollen bei den Staatsanwaltschaften Frankfurt (Main) und Zug (Schweiz) laufen.

Einige Pressestimmen:

• Der Spiegel (1988): „Guck mal haste wieder Geld verdient“ – Spiegel Report über Anlagenbetrug; Berresheim und Piroth, damals noch Heinz Knöpfel, werden im Zusammenhang mit dem umstrittenen Garfield-Aktienangebot genannt.

• Der Spiegel (1996): „Millionen für Raubkopien“, Millionen im Kleidersack“; Damara Bertges, Präsidentin des European Kings Club (EKC), soll mit 7,6 Millionen Mark an den Geschäften von Herrn Berresheim und Piroth beteiligt gewesen sein.

• Berliner Zeitung (1998): „Selbst Breitner fiel einst auf ihn herein.“ Artikel zu Heinz Piroth im Zusammenhang mit dem SC Berlin.

• Bunte (2002): „Börsengeschäft mit einem Betrüger“; Bericht über Thomas Zeumer und Berresheim im Zusammenhang mit der Metropolitan Worldwide, laut Bunte haben Heinz Hensley-Piroth und Michael