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Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
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Verfasst am: 16.März 2005 13:13 Titel: PhOENIX |
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Im Falle eines Schadenssersatz als Geschädigter müssten sich Geschädigte dann wohl an die BAFIN halten, da dieser lt SZ vom 15.03. vorgehalten wird. zu spät auf PHOENIX reagiert zu haben. Bereits im Jahre 2002 hätte das Bundesverwaltungsgericht- die Geschäftspraktiken der PHOENIX und deren Vorgehensweise in einem Urteil kritisiert...
Ein Schelm wer Böses dabei denkt ... ****
Ich bedanke mich mich für die klare Aussage des Users pabsa000 zu Sammelklagen , und sog. Anlegerschutzgemeinschaften in deutschland !!!!!
Mit freundlichen Grüßen
Roderich |
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maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 228
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Verfasst am: 16.März 2005 18:30 Titel: |
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Bafin hat Eintrittspflicht des EdW festgestellt.
EdW geht davon aus, dass frühestens in einem Jahr die ersten Auszahlungen erfolgen werden.
Mit der Entgegennahme der Zahlung tritt der Anleger alle Ansprüche, die er gegen Phoenix hat, an den EdW ab, d.h. wenn dann doch das Geld wieder auftauchen sollte, hat man auch nix mehr davon. Nur der EdW hat dann einen geilen Deal gemacht hat.=2. Abzocke
Ansonsten stellt sich wirklich die Frage, ob hier nicht eine Staatshaftung eintreten müßte. Das Bafin prüft vierteljährl. dieses Unternehmen seit Jahren und offensichtlich nicht korrekt (Warum werden z.B. Kontoauszüge u.a. Belege als Beweis für die Rendite/Vermögen akzeptiert, obwohl es üblich ist, in dieser Größenordnung direkt beim Broker/Handelshaus anzufragen?). Kann man die Mitwirkung von Bafin-Mitarbeitern bei diesem Betrug ausschließen? Die ehrliche Unternehmen bezahlen eine Menge Geld an den Staat und Wirtschaftsprüfer, um diese Produkte verkaufen zu können-für dieses Geld muß man doch auch saubere Arbeit von allen Kontrollorganen verlangen...bzw. müssen diese für ihre schlechte Arbeit haften oder wie sehen das die anderen Forenteilnehmer? |
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pabsa000 Newbie
Anmeldungsdatum: 02.02.2004 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.März 2005 20:22 Titel: |
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Sorry maleh, aber dieser Beitrag ist FALSCH!
[quote="maleh"]
"EdW geht davon aus, dass frühestens in einem Jahr die ersten Auszahlungen erfolgen werden."
Wer sagt das? Rechtsgrundlage ist das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Dort heißt es unter § 5 Abs 2: sie (edw) trifft geeignete Maßnahmen, um die Gläubiger innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Entschädigungsfalles zu entschädigen.
[quote="maleh"]
"Mit der Entgegennahme der Zahlung tritt der Anleger alle Ansprüche, die er gegen Phoenix hat, an den EdW ab, d.h. wenn dann doch das Geld wieder auftauchen sollte, hat man auch nix mehr davon. Nur der EdW hat dann einen geilen Deal gemacht hat.=2. Abzocke"
FALSCH: Die Ansprüche gehen natürlich nur SOWEIT über, wie sie von der edf befriedigt wurden (§ 5 Abs 5).
Entschuldigung, dieses Postig ist das beste Beispiel dafür, dass anwaltlicher Rat in dieser Lage nicht verkehrt wäre... |
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maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 228
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Verfasst am: 16.März 2005 21:08 Titel: |
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Hallo pabsa000,
man sollte nicht immer schwarz oder weiss sehen:
"NachPrüfung (der Ansprüche) -3 Monate-" hmh-schön wäre es ja wenn Sie Recht hätten-ich habe aber Heute ohne anwaltlichen Rat beim EdW( EdF) angerufen und diese Auskunft bekommen-und scheinbar stimmt es mit mit dem Gesetzestext überein ...nach Prüfung.....(ich habe jetzt bewußt auf die Worte "Falsch" verzichtet)
Das mit der Abtretung konnte ich zwar auch nicht nachvollziehen-aber hier ist ja alles möglich. Da mögen Sie Recht haben!?
Ansonsten stimme ich natürlich mit Ihnen überein, dass ein Geschädigter einen guten Anwalt beauftragen sollte.
Einige der großen seriösen Vertriebe bieten Ihren Kunden mittlerweile sogar kostenlosen Rechtsbeistand an, was nicht zwingend ein schlechtes Gewissen bedeuten muß. Find ich aber fair und mit einer Sammelklage egal unter welchen Name-hat man sicher mehr Erfolg.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie das mit der Abtretung noch einmal
prüfen. |
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maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 228
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Verfasst am: 17.März 2005 13:46 Titel: |
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Hier der Gesetzestext. Wobei m.E. zwischen Abs. 2 und Abs. 4 verschieden interpretiert werden kann.
Beim genauen Lesen des Abs. 5 bin ich mir gar nicht so sicher, ob ich meine unfachmännische Meinung zurück nehmen sollte. Die Höhe des Entschädigungsanspruch stellt doch die EdW fest....? Hier im Forum gibt es scheinbar RAe, die das bestimmt klären können.
"(2) Die Entschädigungseinrichtung hat die Gläubiger des Instituts unverzüglich
über den Eintritt des Entschädigungsfalles und die Frist gemäß Absatz 3 Satz 1
zu unterrichten; sie trifft geeignete Maßnahmen, um die Gläubiger innerhalb von
drei Monaten nach Eintritt des Entschädigungsfalles zu entschädigen. Zu diesem
Zweck stellt das Institut der Entschädigungseinrichtung unverzüglich die für die
Entschädigung der Gläubiger erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
(3) Der Entschädigungsanspruch ist schriftlich binnen eines Jahres nach
Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der Entschädigungseinrichtung
anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Entschädigungsanspruch
ausgeschlossen, es sei denn, die Fristversäumnis ist vom Berechtigten nicht zu
vertreten.
(4) Die Entschädigungseinrichtung hat die angemeldeten Ansprüche
unverzüglich zu prüfen und spätestens drei Monate, nachdem sie die
Berechtigung und die Höhe der Ansprüche festgestellt hat, zu erfüllen. In
besonderen Fällen kann diese Frist mit Zustimmung der Bundesanstalt bis zu
drei Monate verlängert werden.
(5) Soweit die Entschädigungseinrichtung den Entschädigungsanspruch eines
Berechtigten erfüllt, gehen dessen Ansprüche gegen das Institut auf sie über" |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4926 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 17.März 2005 13:49 Titel: |
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| Zitat: |
Phoenix-Kunden erhalten Entschädigung
Die Kunden der insolventen Finanzgesellschaft Phoenix Kapitaldienst können ihre Ansprüche gegenüber der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Berlin geltend machen. Dies hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am Mittwoch entschieden. Allerdings erhält jeder Anleger nur 90 Prozent seiner Forderung und maximal 20.000 Euro, teilte ein Sprecher der EdW mit.
„Wir müssen erst noch prüfen, was bei Phoenix Kapitaldienst tatsächlich geschehen ist und was mit den Anlegergeldern passiert ist”, sagt Rudi Röglin, Handlungsbevollmächtigter der EdW. Die Entschädigungseinrichtung werde nun alle Phoenix-Kunden anschreiben und diese bitten, ein Formular zurückzusenden. Sie hätten ein Jahr Zeit, um ihren Anspruch geltend zu machen.
Insolvenzverfahren läuft
Unterdessen teilte der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Schmitt, Rechtsanwalt bei Schultze&Braun in Frankfurt, mit, daß er das vorläufige Insolvenzverfahren über Phoenix Kapitaldienst eröffnet habe. Phoenix habe an Terminbörsen gehandelt und die fondsähnliche Konstruktion „Phoenix Managed Account” vertrieben. Kontounterlagen, welche ein Guthaben von mehr als 800 Millionen Euro aufwiesen, seien offenbar jahrelang manipuliert worden. Ein Großteil des Geldes sei nicht mehr vorhanden. Davon seien 30000 Kunden betroffen. Eine Sprecherin der Bafin stellte klar, daß nicht nur die Zeichner des „Managed Account” geschädigt seien, sondern durch die Insolvenz alle Kunden von Phoenix.
„Wir haben eine detaillierte Prüfung unserer Unterlagen vorgenommen und festgestellt, daß keinerlei Unregelmäßigkeiten bei irgendeinem unserer Unternehmen aufgetreten sind”, teilte die Man Group plc. in London mit. Es habe sich herausgestellt, daß Konten in den Phoenix-Büchern bei keiner Gesellschaft der Man-Gruppe existierten. Phoenix sei jedoch Kunde bei der Wertpapierhandelsgesellschaft der Man Group, Man Financial.
Keine weiteren Verdächtige
Wie hoch der Schaden ist, bleibt unklar. Die Bafin spricht von 600 Millionen Euro, während die Staatsanwaltschaft Frankfurt 700 Millionen Euro nennt. Allerdings habe sie diese Zahl genommen, weil die Geschäftsleitung von Phoenix diese in ihrer Strafanzeige genannt habe, sagte ein Sprecher der Behörde. Gleichzeitig dementierte er, daß die Ermittlungen auf weitere Verdächtige ausgeweitet worden seien. „Die Strafanzeige nennt einen Verdächtigen”, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Man muß aber auch andere Sachverhalte in Erwägung ziehen.” Völlig ungewiß ist auch, wie hoch der Schaden ist, der den Anlegern entstanden ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Schmitt spricht vage von einem „Schaden in dreistelliger Millionenhöhe”.
Zugleich bestätigte Schmitt am Mittwoch ein Gerücht, das schon am Dienstag in Frankfurt zirkulierte: Demnach hat Geschäftsführer Detlef Amonath seine Position im November 2004 angetreten, sein Kollege Norbert Przibilla im Januar. Amonath ist an der Frankfurter Börse aus seiner Tätigkeit bei der untergegangenen Wertpapierhandelsgesellschaft Fritz Nols bekannt.
EdW weißt finanzielle Bedenken zurück
Auch hatte er sich in der Taunus-Gemeinde Glashütten als parteiloser Kandidat für das Amt des Bürgermeisters zur Wahl gestellt. Amonath hat Gerüchten zufolge den möglichen Betrug bei Phoenix aufgedeckt und zur Anzeige gebracht. „Die erst vor einigen Monaten eingesetzte Phoenix-Geschäftsführung hatte die Bafin von den Unregelmäßigkeiten, welche erst Anfang März 2005 aufgedeckt wurden, in Kenntnis gesetzt”, bestätigte Schmitt. Die dritte Geschäftsführerin, Elvira Ruhrauf, dagegen ist seit vielen Jahren im Unternehmen beschäftigt.
Die erst 1998 gegründete Entschädigungseinrichtung versuchte, Bedenken zu zerstreuen, denen zufolge sie nicht genügend Kapital zur Verfügung habe, um alle Kundenansprüche zu befriedigen. „Wir können von unseren 760 Mitgliedsunternehmen zur Not Sonderbeiträge eintreiben und Kredite aufnehmen”, sagte Röglin. Bei 30000 Geschädigten und einem Höchstbetrag von 20000 Euro muß sie theoretisch 600 Millionen Euro vorhalten.
| Zitat: |
| Text: hlr., F.A.Z., 17.03.2005, Nr. 64 / Seite 21 |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4926 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 17.März 2005 14:01 Titel: |
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| Zitat: |
Anleger-Anwälte nehmen Berater und Man Financial ins Visier
In einer umfangreichen Presseerklärung hat die Anwaltskooperation von Tilp Rechtsanwälte in Kirchentellinsfurt und Nieding + Barth in Frankfurt zum Fall Phoenix Stellung genommen, über den FONDS professionell Online als erster berichtet hatte Die Anwälte vertreten nach eigenen Angaben die Interessen von mehr als 10.000 Geschädigten und geben zum ersten Mal in diesem Fall eine konkrete Gesamtschadenssumme dazu an, die sie mit rund 200 Millionen Euro beziffern.
Neben der Beschreibung einer insgesamt schwierigen und unübersichtlichen Gemengelage aus Ansprüchen an die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) sowie laufenden Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsciht (BaFin) sprechen die Anwälte darin auch die möglichen Anlaufstellen für Schadensersatzansprüche an. Neben der Phoenix Kapitaldienst GmbH selbst sowie den Verantwortlichen im Umkreis des Unternehmens sei auch „die Verantwortlichkeit der beteiligten Wirtschaftsprüfungsunternehmen, insbesondere der einzelnen Prüfpersonen“ in Augenschein zu nehmen.
Vermittler als potentielle Anspruchsgegner
Als potenzielle Anspruchsgegner nennen Tilp und Nieding + Barth in diesem Zusammenhang auch die Vermittler der Kapitalanlagen. „Eine Inanspruchnahme setzt den vom Anleger zu führenden Beweis einer falschen Beratung und/oder Aufklärung voraus“, heißt es in der Mitteilung. Zudem stelle sich bei Vermittlern als Anspruchsgegnern auch das Problem der eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei Massenverfahren wie dem Fall Phoenix.
Ansprüche gegen Man Financial sollen besonders intensiv geprüft werden
Und schließlich will auch die Anwaltskooperation aus Kirchentellinsfurt und Frankfurt die Möglichkeiten zur rechtlichen Inanspruchnahme des Londoner Broker Man Financial prüfen. „Hier ist insbesondere die Verletzung eigenständiger Aufklärungspflichten des Brokers gegenüber den Anlegern zu prüfen“, heißt es in der Mitteilung. Des Weiteren müsse geprüft werden, ob der Broker oder ihm zuzurechnende Mitarbeiter an eventuell vorliegenden deliktischen Vorgängen beteiligt waren. Grundsätzlich sei die rechtliche Inanspruchnahme derartiger Anspruchsgegner wie Broker aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besonders intensiv zu prüfen. Wobei zu beachten sei, dass gerade bei Man Financial als englischem Broker auch die Eigenheiten grenzübergreifender Rechtsprobleme zu berücksichtigen seien. |
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pabsa000 Newbie
Anmeldungsdatum: 02.02.2004 Beiträge: 6
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Verfasst am: 17.März 2005 18:59 Titel: |
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| bei www.phoenix-opfer.de gibt es jetzt die Vertretung der Anleger zum Pauschalpreis. |
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Heinz Wölk Newbie
Anmeldungsdatum: 27.11.2003 Beiträge: 1
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Verfasst am: 18.März 2005 11:45 Titel: Re: Phönix Managed Account |
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| robojr hat folgendes geschrieben:: |
[Phönix Managed Account, Phönix Kapitaldienst FFM] Um 17.04 wurde von einem Finanzdienstleistungsinstitut nach 32 KWG der Verkauf mit sofortiger Wirkung von Phönix wegen erheblichem Manipulationsverdacht eingestellt. (www.poenix-ffm.de)
Näheres folgt... |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4926 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 18.März 2005 14:17 Titel: |
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| Zitat: |
Phoenix: Wird alles doch nicht so schlimm für Anleger und Vermittler?
Seitdem FONDS professionell Online vor genau einer Woche zum ersten Mal über die Pleite des Phoenix Managed Accounts berichtet hat (siehe Link), schießen die Gerüchte um die tatsächliche Höhe des auf Seiten der Anleger entstandenen Schadens regelrecht ins Kraut. Angeheizt wird die Diskussion zudem durch die Hinweise von Anwälten, man möge doch als Anleger vor allem beim Vermittler ansetzen, um ihn in Haftung zu nehmen. „Anleger sollten jetzt aber vor allem nicht in Panik verfallen“, warnt Medard Fuchsgruber, Wirtschaftsdetektiv im saarländischen Ottweiler, auf allzu wilde Gerüchte um die tatsächliche Höhe des Schadens zu hören. „Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird“, so Fuchsgruber und entzieht damit auch den Spekulationen um die Haftungshöhe von Vermittlern ein wenig den Boden.
weiter hier: >>>> klick |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 19.März 2005 18:56 Titel: |
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Handelsblatt; 16.03.2005
Kriminelle Energie bei Phoenix-Pleite
Im Betrugsskandal bei der Frankfurter Phoenix Kapitaldienst GmbH sind nach Erkenntnissen des vorläufigen Insolvenzverwalters jahrelang Unterlagen manipuliert worden.
HB FRANKFURT. Ein Betrag von mehr als 800 Millionen Euro habe über einen längeren Zeitraum "nur noch virtuell" existiert, teilte Rechtsanwalt Frank Schmitt am Mittwoch in Frankfurt mit. "Ein Großteil des Geldes ist nicht mehr vorhanden." Davon seien mehr als 30 000 Anleger betroffen, die in den so genannten "Phoenix Managed Account" investiert hätten.
"Wir haben den Verdacht, dass es System hatte", sagte das Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), Reinhild Keitel, bereits am Dienstag. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geht in dem Fall von "krimineller Energie" aus. Gleichzeitig trat sie Kritik an ihrem Vorgehen entgegen.
Nach Darstellung der BaFin hat sie bereits 2002 eine Sonderprüfung bei der Phoenix Kapitaldienst vorgenommen. Damals sei aber keine Notwendigkeit zum Handeln entdeckt worden, sagte Sprecherin Sabine Reimer der dpa. Die Unterlagen seien "so exzellent gefälscht" gewesen, dass es schwierig gewesen wäre, sie als solche zu erkennen. "Vor krimineller Energie ist auch die beste Behörde nicht gefeit", sagte die Bafin-Sprecherin. Die BaFin habe am vergangenen Donnerstag nach Vorlage neuer Unterlagen sofort reagiert und das Unternehmen aufgefordert, die Geschäfte ruhen zu lassen und Strafanzeige zu stellen, sagte Reimer.
Nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft zeigten die drei Geschäftsführer von Phoenix Kapitaldienst sowie ein Vertreter der Erbengemeinschaft einen Angestellten wegen Betrugs und Untreue an. Sie werfen ihm Manipulationen in der Größenordnung von 700 Millionen Euro vor. "Wir sehen keinen dringenden Tatverdacht", sagte Oberstaatsanwalt Thomas Bechtel am Dienstag. Deshalb sei der Angestellte, zu dem keine näheren Angaben gemacht wurden, weiter auf freiem Fuß. Die Ermittlungen stünden erst ganz am Anfang. Bei Phoenix Kapitaldienst war am Dienstag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. In der Frankfurter Zentrale lief nur eine Ansage vom Band.
Die SdK und das Deutsche Institut für Anlegerschutz (DIAS) in Berlin kritisierten das Vorgehen der BaFin. Es habe schon jahrelang Warnungen von Anlegerschützern und Verbraucherzentralen vor riskanten und unseriösen Anlagen bei Phoenix Kapitaldienst gegeben. Die Finanzaufsicht sei aber erst jetzt tätig geworden. "Die BaFin hätte etwas energischer prüfen sollen", sagte Keitel. DIAS-Vorstand Jürgen Kunze erklärte, es sei "kein Ruhmesblatt" für die BaFin, wenn diese erst nach einer Selbstanzeige der Phoenix Kapitaldienst einschreite.
Die SdK geht von einem betrügerischen Schneeballsystem aus. Bei neuen Anlegern seien Gelder eingesammelt und diese an vorher gewonnene Anleger ausgeschüttet worden, vermutet Keitel. Dabei sei die Fiktion erweckt worden, dass es sich um Anlageerträge handelte. "Das kann eine ganze Weile gut gehen", sagte Keitel. Die Anleger seien - wie häufig am grauen Kapitalmarkt - mit völlig unrealistischen Renditeversprechen gelockt worden. Die Zulassung von Phoenix Kapitaldienst durch die BaFin sowie die Mitgliedschaft in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hätten für viele Anleger offenbar zur Beruhigung beigetragen.
provided by GENIOS... |
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 23.März 2005 14:09 Titel: |
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| Zitat: |
Fall Phoenix: Einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwaltskanzleien
Das Landgericht Düsseldorf hat den Rechtsanwaltskanzleien Tilp und Nieding & Barth per einstweiliger Verfügung die weitere Verbreitung ihrer Behauptung untersagt, die Kanzleien würden im Fall der Phoenix Kapitaldienst GmbH bereits 10.000 Mandaten „repräsentieren“. Das hat die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Meyer zu Schwabedissen (ehemals Kortländer und Partner) mitgeteilt, die die einstweillige Verfügung erwirkt hat. |
weiter gehts hier
http://www.fondsprofessionell.at/redsys/newsText.php?sid=756389&nlc=AT _________________ die meisten "der großen fische" im haifischbecken sind größenwahsinnige heringe die sich für piranhas halten |
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maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 228
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Verfasst am: 23.März 2005 15:32 Titel: Irgend etwas stimmt bei der Geschichte nicht!? |
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Nach Auskunft eines Vermögensverwalters wurde Phoenix vor ca.25 Tagen vom Bafin geprüft. Das Bafin har sich angeblich nicht nur auf die vorgelegten Kontoauszüge verlassen, sondern auch von MAN (diesem Broker/Handelshaus) die Auskunft erhalten, dass die jetzt angeblich verschwundenen 600-700 Mio. Euro auf dem Konto der Phoenix liegen. Wenn diese Info stimmt, kann mir keiner erzählen, dass man dann nicht rausbekommt, wo das Geld hin ist. Selbst wenn die Info nicht stimmt-die letzte Prüfung durch die Bafin erfolgte vor längstens 3 Monaten incl. Abfrage/Bestätigung von MAN. Ich denke, ein Großteil des Geldes ist noch da-selbst wenn Phoenix schlecht gehandelt hätte, 600 Mio. € in so kurzer Zeit verspielt? Glaub ich nicht, da hätte der Broker auch einen Riegel vorgeschoben. Ich bin der Meinung, hier spielen die Erben oder das Bafin eine sehr seltsame Rolle.
Im Übrigen habe ich beim EdW nochmal wegen der Abtretung angerufen, die Formulierung auf deren Homepage ist nicht korrekt, aber es wird nur der entschädigte Betrag abgetreten. Sollte das Geld noch gefunden werden, bekommt man u.U. die Differenz vom Insolvenzverwalter. Um das rauszubekommen brauchte ich keine rechtsanwaltliche Beratung-die mich auch wieder ein paar Euro gekostet hätte... |
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 5.Apr 2005 19:22 Titel: |
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| Zitat: |
EdW versendet „gefährliche“ Serienbriefe an geschädigte Kapitalanleger
Nach Angaben der aus den beiden Kanzleien Nieding + Barth Rechtsanwalts-AG und Tilp Rechtsanwälte bestehenden „Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Phoenix“ beinhalten die von der EdW im Rahmen des Entschädigungsverfahrens Phoenix Kapitaldienst GmbH an die geschädigten Kapitalanleger versandten Unterlagen eine gefährliche Formulierung von erheblicher juristischer Brisanz. Dazu zitieren die Rechtsanwälte aus dem Anschreiben der EdW die beiden folgenden Absätze:
| Zitat: |
„Zur Feststellung eines eventuellen Entschädigungsanspruchs senden Sie uns bitte die beigefügte Schadensmeldung vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bitte fügen Sie Kopien aller Unterlagen bei, die Ihren Entschädigungsanspruch belegen können, z.B. Beitrittserklärungen zum Managed Account und Vertrag mit Phoenix, Überweisungsbelege für die Einzahlungen sowie sämtliche Kontoauszüge zum Managed Account.
Für den Fall, daß Sie keinen Entschädigungsanspruch anmelden möchten, bitten wir Sie, uns die beigefügte Rückantwort nach Unterzeichnung per FAX oder per Brief zuzusenden. Für Fragen stehen wir Ihnen unter (030) 203699 5626 gern zur Verfügung.“ |
Der letzte der hier zitierten Absätze verweise auf ein Formular „Rückantwort“ mit Datums- und Unterschriftsfeld, in dem der Anleger erklären soll, er verzichte ausdrücklich und unwiderruflich auf sämtliche Ansprüche nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, die ihm zustehen könnten, heißt es von den ARGE-Phoenix-Anwälten.
„Jeder Anleger, der diese Rückantwort originalunterzeichnet und mit Datum versehen an die EdW zurückschickt, läuft Gefahr, allein durch die Unterzeichnung dieser Erklärung unwiderruflich auf seine Ansprüche gegen die EdW zu verzichten, auch wenn ihm nach den gesetzlichen Regelungen ein solcher Anspruch zusteht“, warnt in diesem Zusammenhang Rechtsanwalt Andreas Tilp. Die von der EdW gewählte Formulierung gehe so gar soweit, dass der Anspruchsverzicht selbst dann durchdringen könnte, wenn gleichzeitig auch die Schadensmeldung ausgefüllt zurückgesandt werde. „Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass der geschädigte Kapitalanleger beim Ausfüllen der Formulare Sorgfalt walten lässt“, so Tilp. Für die über die ARGE-Phoenix anwaltlich vertretenen Geschädigten werde das ordnungsgemäße Ausfüllen der Formulare von fachkundigen Rechtsanwälten übernommen.
Vor dem Hintergrund, dass auch viele ältere Menschen zum Kreis der Geschädigten zählen, erscheine die Vorgehensweise der EdW besonders perfide. Gerade die Älteren unter den geschädigten Kapitalanlegern seien in der jetzigen Situation vollkommen überfordert. Zu der Sorge um das scheinbar verlorene Kapital und die damit verbundene nervliche Anspannung geselle sich nunmehr auch noch die Befürchtung, von der EdW aufs Glatteis geführt zu werden. „Denn ein anderer Grund für diese von der EdW gewählte Vorgehensweise ist vorliegend nicht ersichtlich“, so Tilp. Wenn kein Anspruch gegen die EdW bestehe, dann müsse sich die Entschädigungseinrichtung diesen Umstand nicht auch noch durch einen Verzicht bestätigen lassen. Die ARGE-Phoenix jedenfalls werde die EdW auffordern, von der weiteren Versendung solcher Verzichtserklärungen Abstand zu nehmen.
http://www.fondsprofessionell.at/redsys/newsText.php?sid=563849&nlc=AT |
_________________ die meisten "der großen fische" im haifischbecken sind größenwahsinnige heringe die sich für piranhas halten |
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 6.Apr 2005 7:11 Titel: |
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| Zitat: |
Millionensummen aufgetaucht
Der Schaden, den Anleger durch den Skandal um das insolvente Wertpapierhaus Phoenix Kapitaldienst erlitten haben, fällt offenbar nur halb so hoch aus, wie zunächst befürchtet. Einem Zeitungsbericht zufolge sind rund 200 Millionen Euro Anlegergelder auf deutschen und skandinavischen Konten sichergestellt worden.
Frankfurt am Main - Wie die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf "gut unterrichtete Kreise" berichtet, könnte eine Schadenssumme von etwa 300 Millionen Euro zusammenkommen. Bisher sei von 600 Millionen Euro die Rede gewesen. In einer Strafanzeige des Unternehmens werde sogar eine Summe von 700 Millionen Euro genannt.
Nach den Informationen wurden auf einem Treuhandkonto in Deutschland gut 100 Millionen Euro sichergestellt, schreibt die Zeitung. Weiteres Anlegergeld befinde sich in Skandinavien und auf kleineren Cash-Konten. "Es dürften etwa 200 Millionen Euro zusammenkommen, die dem Insolvenzverwalter als Masse zur Verfügung stehen", verlaute aus den Kreisen. Berücksichtige man nur die Summe der Anleger-Einzahlungen von etwa 500 Millionen Euro - ohne die fiktiven Gewinne auf dem Papier - sei ein Schaden von etwa 300 Millionen Euro realistisch.
Phoenix Kapitaldienst gab nach den Angaben vor, das Kundengeld in riskante Termingeschäfte anzulegen. Kontounterlagen wurden aber jahrelang systematisch gefälscht.
http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,349755,00.html |
_________________ die meisten "der großen fische" im haifischbecken sind größenwahsinnige heringe die sich für piranhas halten |
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maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 228
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Verfasst am: 15.Apr 2005 9:30 Titel: |
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.... Kontounterlagen wurden aber jahrelang systematisch gefälscht....
Hallo Herr Neidzel,
wenn das so wäre, dann wäre der "Chefmathematiker" nicht auf freiem Fuß und/oder der Staatsamwalt hätte jemand unter Verdacht.
Hier die Aussage des leitenden Vertriebsmitarbeiter der Phoenix, Herrn Tiefenstetter:
(am Rande der Invest 2005 in Stuttgart)
"....hatte ich Gelegenheit, mit Herrn Tiefenstädter zu sprechen.
Er besuchte die Messe und informierte, dass gegen keinen der Frankfurter
Phoenix-Mitarbeiter Anklagen laufen.
Die Staatsanwaltschaft sei bisher nicht in den Geschäftsräumen von
Phoenix gewesen. Die Untersuchungen konzentrieren sich wohl auf
den Londoner Broker.
Herr Tiefenstäder und weitere Mitarbeiter seien dabei, eine neues Produkt
aufzulegen.
Damit scheinen sich die Informationen zu verdichten, dass die kriminellen
Energien nicht in Frankfurt, sondern in London zu suchen sind."
Das sagt ja wohl alles. Bisher wurde von keiner Person ein konkreter Beweis erbracht, dass bei Phoenix betrogen etc. wurde. Alle "blasen zwar in gleiche Horn"-angefangen von diesem dem EdW angegliederten Schutzverein für Kapitalanleger, Zeitungen und Fernsehen. Dieser Herr Öfele vom Schutzverein trat sogar im Fernsehen nur mit großen Sprüchen, Vermutungen und keinen Beweisen auf. Ich habe ihm vor ca. 3 Wochen einen Brief geschrieben, mit der Bitte ein paar Fragen zu beantworten-bis Heute gab es da noch keine Antwort.
Nach jetzigen Stand der Dinge, gehen die Ermittlungen immer mehr in Richtung MAN. Da hat dieser Öfele wohl den Hals etwas zu vollgenommen.
Man hat es aber geschafft, einen unbequemen Konkurrenten abzuschießen und darum ging es ja wohl von Anfang an (die ungewöhnlich schnelle Entscheidung des Bafin, die eingeschalteten Medien, die medienwirksamen Sprüche der Schutzvereinigungen-vor wem schützen diese staatlichen Einrichtungen eigentlich usw). Fällt eigentlich niemand auf, dass jetzt nach dem Phoenix platt ist und tausende Anleger u.U. Kapital verloren haben aber ca. 300 Mio Euro wieder "aufgetaucht" sind, keine Kommentare von denen mehr veröffentlicht werden!
In diesem Sinne ein schönes Wochenende. |
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 27.Apr 2005 9:31 Titel: |
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siehe hier auch;
http://www.gomopa.net/foren/htopic/1825/scheinrenditen/steuern-auf-scheingewinne.htm
| Zitat: |
Phoenix Kapitaldienst: Anleger müssen Scheingewinne versteuern
Trotz des Verlustes des angelegten Geldes müssen Anleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH nach derzeitigem Erkenntnisstand Steuern auf die Scheingewinne bezahlen. Davon geht zumindest die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Kortländer & Partner aus.
Hintergrund: Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat vergangene Woche auf Antrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet. Die BaFin hatte zuvor das Unternehmen angewiesen, die Geschäfte ruhen zu lassen, nach dem es zu Unstimmigkeiten in der Saldenabstimmung zwischen Phoenix und einem Londoner Broker gekommen war.
Scheinrenditen waren schon einmal Gegenstand der Rechtssprechnung
Die Phoenix GmbH habe den Anlegern nach dem so genannten Schneeballsystem Scheingewinne gutgeschrieben oder sogar ausbezahlt, so die Rechtsanwälte von Kortländer & Partner. Das bedeute, dass die Renditen, die ausweislich der Phoenix Kontoauszüge den Anlegern monatlich gutgeschrieben wurden, nicht aus Börsentermingeschäften resultierten, sondern letztlich aus den Einlagen der Phoenix Neukunden. Diese Scheinrenditen, so das Anwaltsbüro, seien schon einmal Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) gewesen. Damals habe es sich um den „Ambros-Skandal“ gehandelt. Ebenso wie bei dem Phoenix-Konto waren bei Ambros auf einem Poolkonto Scheingewinne ausgewiesen. Der BFH hatte im Ambros-Fall festgestellt, dass der Anleger wie ein stiller Gesellschafter zu behandeln sei. Dies hatte zur Konsequenz, dass alle Einnahmen als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß §§ 8 Abs. 1, 11 Abs. 1, 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu qualifizieren sind (BFH Az:VIII R 15/01).
BFH kommt mit seiner Entscheidung Fiskus entgegen
Nachdem der BFH zu diesem Ergebnis gelangt sei, so die Anwaltskanzlei weiter, hatte er die zweite Frage zu prüfen, was konkret Einkünfte seien? Reicht bereits die Guthabenbuchung auf dem Konto des Anlegers oder muss der Anleger das Geld tatsächlich abgezogen haben? Der BFH habe die Frage sehr zum Vorteil des Fiskus entschieden, so die Anwälte aus Düsseldorf: Guthabenbuchungen auf den Konten der Anleger seien dann zu versteuernde Einkünfte, wenn der Anleger ohne weiteres über das Guthaben verfügen könnte (ähnlich wie bei einem Bankkonto, das auf Guthabenbasis geführt werde).
Drei Fälle sind zu unterscheiden
Nach Meinung von Kortländer & Partner sei zu befürchten, dass diese Rechtsprechung des BFH auch auf das Phoenix-Konto Anwendung findet. Im Detail sei dies jedoch erst zu beantworten, wenn die genaue Konstruktion des Phoenix–Kontos feststehe. Wenn die Rechtslage aus dem Ambros-Fall einschlägig sei, dann müssten drei Fälle unterschieden werden, so die Rechtsanwälte weiter:
1. Gewinne, die auf den Anlegerkonten für die Jahre bis einschließlich 2004 gutgeschrieben wurden, sind zu versteuern, obwohl sie dem Anleger nicht ausgezahlt wurden.
2. Gewinne, die für die Jahre bis einschließlich 2004 ausbezahlt wurden, sind selbstverständlich zu versteuern. Hier müsse jedoch geprüft werden, inwieweit diese Beträge, da es sich um Scheingewinne handelte, eventuell zurückbezahlt werden müssen. Es stellt sich das große Problem, dass trotz einer etwaigen Rückzahlungspflicht die Steuerpflicht bestehen bleiben würde. Allerdings, so Kortländer und Partner, ist im Jahr der Rückzahlung eine negative Einnahme anzusetzen. Diese kann nur eingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden (§ 23 III EStG: Verrechnungsverbote).
3. Gewinne, die im Jahr 2005 gutgeschrieben wurden, sind wegen des Totalausfalls nicht steuerpflichtig. Die steuerliche Rechtslage kann damit noch eine weitere böse Überraschung für den Phoenix-Anleger mit sich bringen.
Man müsse, so die Düsseldorfer Rechtsanwälte, zunächst abwarten, inwieweit die Steuerbehörden Zugriff auf die Konten nehmen und Kontrollmitteilungen verschicken. |
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 6.Mai 2005 13:09 Titel: |
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Phoenix-Pleite:
Insolvenzverwalter sichert Vermögenswerte von 210 Millionen Euro
Anleger können im Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst auf jeden Fall mit einer Quotenzahlung rechnen. Das hat vorläufige Insolvenzverwalter, der Rechtsanwalt Frank Schmitt von der Frankfurter Kanzlei Schultze & Braun jetzt mitgeteilt. „Die Bestrebungen zur Sicherung von Vermögenswerten, die dann den Gläubigern zur Verfügung stehen, machen weitere Fortschritte“, so Schmitt. „Zwischenzeitlich konnten Bankguthaben in einer Größenordnung von rund 210 Millionen Euro eingezogen werden.“
Gute Chancen, weitere rund 30 Millionen Euro sicherzustellen
In nächster Zeit werde der Eingang von etwa weiteren 10 Millionen Euro erwartet. Auch wurden bereits Zahlungen in Höhe von rund 15 Millionen Euro, die noch im kritischen Zeitraum, also wenige Tage vor Insolvenzantrag seitens der Phoenix getätigt worden sind, erfolgreich zurückgefordert. Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass im Rahmen einer Zahlungsflussanalyse und einer umfassenden Dokumentenrecherche noch weitere Ansprüche aufgedeckt werden können, die sich in einer Größenordnung von zwei- bis dreistelligen Millionenbeträgen bewegen könnten.
Zehnköpfiges Team analysiert das Betrugs-System
Da es sich im Fall Phoenix um eine „Kriminalinsolvenz“ handelt, wurde die Abteilung „Forensic Services“ von Schultze & Braun, ein zehnköpfiges Team, mit umfassenden Sachverhaltsermittlungen beauftragt. Inhalt dieses Auftrags ist zum einen die Analyse der Zahlungsströme bei der Schuldnerin, um das Betrugs-System nachzuvollziehen. Zum anderen werden weitgehende Analysen der Betriebsabläufe und Geschäftsunterlagen der Schuldnerin vorgenommen, die ebenfalls tiefere Einblicke in die betrügerischen Handlungen ermöglichen werden und als Grundlage für die weitere Anspruchsverfolgung der Masse dienen.
„Entgegen anders lautenden Meldungen in den Medien, können Anleger nicht kurzfristig mit Ausschüttungen aus der Insolvenzmasse rechnen“, so Schmitt. Im Moment befinde sich das Insolvenzverfahren noch im Antragsstadium. Das bedeute, dass die vordringliche Aufgabe des Insolvenzverwalters derzeit laute, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern. „Auszahlungen an Gläubiger sind im momentanen Stadium des Eröffnungsverfahrens nicht zulässig“, erklärt Schmitt dazu. Aber auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens würden Vorabausschüttungen nicht erfolgen können, denn die Voraussetzung dafür wäre, dass alle Forderungen abschließend festgestellt worden seien. „Da am vorliegenden Verfahren über 30.000 Gläubiger teilnehmen werden, ist eine kurzfristige Überprüfung der Forderungen nicht möglich“, so Schmitt. Für das Prüfungsverfahren sei mit einem Zeitraum von mindestens ein bis zwei Jahren zu rechnen, und bis zum endgültigen Verfahrensabschluss würden voraussichtlich noch etwa fünf Jahre vergehen.
Im Insolvenzverfahren werden die beteiligten Anleger mit einer quotalen Befriedigung ihrer Forderungen rechnen können, wobei zur Ermittlung der Höhe der Auszahlung, von der Forderungsanmeldung die durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsbanken dem Anleger gegebenenfalls ausgezahlte Entschädigung abgezogen wird
http://www.fondsprofessionell.at/redsys/newsText.php?sid=893886&nlc=AT |
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maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 228
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Verfasst am: 9.Mai 2005 11:06 Titel: Ambros |
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Hallo Herr Neitzel,
was war das für eine Beteiligungsform bei Ambros?
Bei Phoenix war es ja keine Unternehmensbeteiligung und es gab demzufolge auch keine Verlustzuweisung. Auch andere Kosten aus der Phoenix-Anlage konnten steuerlich nicht geltend gemacht werden. Wie war das bei Ambros? |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 23.Mai 2005 11:54 Titel: |
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Die Gier endet nimmermehr
Menschen, denen ein gesunder Menschenverstand weiß Gott nicht abzusprechen ist und die auch im Beruf ihre Frau oder ihren Mann stehen, sind, wenn es um die schnelle Mark geht, oftmals blauäugig bis blind. Immer wieder räumen dubiose Geschäftemacher deren Konten leer oder schwatzen ihnen die seltsamsten Anlageformen auf, und die ansonsten so Hellsichtigen fallen aus allen Wolken, wenn die vermeintlich sichere Gewinnquelle versiegt.
An dieser traurigen Erkenntnis hat auch die verschärfte Gesetzeslage nichts ändern können, leider. Alle Versuche, den so genannten grauen Kapitalmarkt von schwarzen Schafen zu säubern, haben bestenfalls dazu geführt, dass die Initiatoren noch dreister vorgehen; ihre Opfer finden sie jedenfalls nach wie vor.
Der neueste Kasus domizilierte im Frankfurter Arcadia-Büro-Haus in der Vilbeler Straße 28 - Phönix Kapitaldienst. Die Adresse ist mittlerweile verwaist, die Firmenschilder abgeschraubt. Der Grund dafür ist traurig, die Firma ist pleite, existiert nur noch als Fall für den Staatsanwalt.
Jahrelang gaukelten Finanzvertriebe Anlegern vor, mit einer Investition in Phönix-Produkte, wie „Managed Account“, seien zweistellige Renditen zu erzielen. 30 000 Investoren vertrauten Phönix eine Summe von 800 Millionen Euro an, wo von, wie es scheint, kaum noch etwas übrig ist.
Offensichtlich wurden Luftbuchungen als normale Wertpapiergeschäfte deklariert, währenddessen das Geld längst in andere Kanäle versickerte, aber warum ist Phönix aufgeflogen?
Am 7. April 2004 stürzte Phönix-Chef Dieter Breitkreuz, ein ehemaliger Banker, in den Schweizer Alpen mit seinem Privatflugzeug ab. Dabei kamen fünf Leute ums Leben, darunter Breitkreuz, wenn es wirklich wahr ist – so flüstern zumindest einige Verschwörungstheoretiker, die im Ergebnis suggerieren, der vermeintlich tote Breitkreuz genieße sein Geld, genauer, das der Anleger, standesgemäß in einem sicheren Drittland.
Die Erben des Bankiers machten sich aber auf die Suche nach neuem Führungspersonal, und dies deckte dann auch den offensichtlich langfristig angelegten raffinierten Betrug auf. Peinlich genug, dass die deutsche Finanzaufsicht Phönix noch 2002 im Rahmen einer Sonderprüfung unter die Lupe nahm und nichts zu beanstanden hatte.
Festgehalten werden sollte an dieser Stelle, dass die Stiftung Warentest Phönix schon vor Jahren als dubios einstufte. Für die Geschädigten ist das wohl lediglich ein schwacher Trost. Ob sie eine wirkliche Chance haben, je ihr Geld wiederzusehen, bleibt mehr als ungewiss.
Einer der Gründe für die hohen Erwartungshaltungen der betrogenen Anleger liegt in der Tatsache, dass Phönix Kapitaldienst als zugelassener Finanzdienstleister vom Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert wurde.
Die Aufsicht wurde offenbar eher lax gehandhabt, spielt aber in der Beurteilung nur insoweit eine Rolle, dass tatsächlich dann, wenn das BaFin den Entschädigungsfall „formal“ feststellt, die EDW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) einspringen muss und geschädigte Anleger dort ihre Ansprüche anmelden können. Genau darauf setzen auch die Juristen und raten zu weiteren Schritten gegen die EDW, da der Entschädigungsfall mittlerweile vom BaFin auch festgestellt sei.
Das stimmt in der Tat und nun blasen etliche Anwälte auch schon zum Halali, denn es winken fette Streitgebühren.[/b] Für die Geschädigten stellt sich somit die Frage: Sollen sie gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen?
Fakt ist, dass die EDW ein Einlagensicherungsfonds ist und dass ein geschädigter Anleger 90 Prozent seiner Forderungen, maximal jedoch 20 000 Euro, bekommen kann.
Erste Feststellung: 20 000 Euro ist absolute Obergrenze, wer mehr investiert hat, schaut an der Stelle schon in die Röhre.
Zweite Feststellung: So klar diese Formulierung eben klang, so unsicher ist sie spätestens beim Blick auf das Kleingedruckte der EDW.
Es sieht so aus, dass alle „Managed Account“-Produkte aus der Haftung rausfliegen, weil es sich hier nicht um erstattungsfähige Einlagen handelt.
Damit ist die EDW für einen Großteil der Gelder schon fein raus. Darüber hinaus sind nur Einlagen in Euro geschützt. Hat der Kunde sein Konto in Dollar führen lassen, ist auch hier nichts zu holen.
Ausschließlich heiße Asche hinterlässt nun unser havarierter Phönix, der so wunderbar aufstieg, am deutschen Finanzhimmel .. mit Hilfe der BaFin ..  |
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