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JB777 Newbie
Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 48 Wohnort: Zürich
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Verfasst am: 29.März 2006 11:40 Titel: |
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| Der Betrug lief schon länger, wenn nur die Scheingewinne zurückbezahlt werden müssen, denke ich kommen Sie noch gut weg, denn eigentlich müssten Sie ja auch noch einen Teil der zu hohe Rückzahlung zurückzahlen, da ja tatsächlich statt Gewinne Verluste gemacht wurden. |
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maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 228
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Verfasst am: 29.März 2006 13:24 Titel: |
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Danke für die Antwort - aber "...Der Betrug lief schon länger...-selbst das Bafin / EdW weiß noch nicht, ab wann der Betrug lief (Stand 28.03.06). Der IV RA Schmitt hat wohl den Auftrag, sofort dem Bafin/EdW seinen Erkenntnisstand mitzuteilen, weil der EdW vermutlich die Scheingewinne nicht ersetzen wird. ...und solange kann der Betrug nicht gelaufen sein, da ja das Bafin erst 3 Monate vorher für ca. 250.000 Euro eine Betriebsprüfung gemacht hat. Der RA Schmitt hat ja sogar im Fernsehen gesagt, dass der Betrug so offensichtlich und primitiv war, dass es sowohl dem Bafin als auch dem WP aufgefallen wäre bzw. hätte auffallen müssen. Der konkrete Nachweis fehlt also. Unabhängig davon, erhebt sich aber die Frage ob der IV das einmal ausbezahlte Guthaben zurückfordern kann. Bei meinem Betrag mag das noch gehen, aber es waren ja auch m.W. institutionelle Anleger mit mehreren Millionen Euro oder private Anleger mit großen Beträgen investiert. Die jetzt das Geld investiert und nicht mehr in bar zur Verfügung haben. Werden die dann auch noch u.U. zur Abgabe der EV getrieben, dass kann doch wohl nicht sein.
Stellt man sich eine Baufirma vor, die einem Häuslebauer ein kleines Auto in die Garage stellt - sozusagen als Zugabe- und geht dann in Konkurs, würde kein IV auf den Gedanke kommen, dass Auto zurückzufordern, auch wenn betrügerischer Konkurs vorliegen würde.
Ich habe auch nochmal mit einen anderen RA (gr. Soziität) zu dieser Aufforderung gesprochen, der meinte "...als Jurist bekomme ich da ja das große Lachen..." und freut sich schon auf die gerichtliche Auseinandersetzung mit RA Schmitt. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2938
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Verfasst am: 30.März 2006 22:38 Titel: |
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direct/ ARGE PHOENIX: Massenbetrugsfall Phoenix Kapitaldienst - Grundsätzliche Zustimmung zum Insolvenzplan
Pressemitteilung von: ARGE PHOENIX
ProtectInvestAlliance (PIA) begrüßt die grundsätzliche Zustimmung zu einem Insolvenzplan - Erste Auszahlungen an geschädigte Anleger damit zum Jahreswechsel möglich - Gründung eines Rechtsverfolgungspools gegen Wirtschaftsprüfer besprochen
Frankfurt/Kirchentellinsfurt, 29. März 2006. Die Voraussetzungen für eine vergleichsweise rasche Entschädigung der über 30.000 geschädigten Kapitalanleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst sind geschaffen: In der heutigen Sitzung auf Einladung des Gläubigerausschusses, in der einige Rechtsanwälte der geschädigten Kapitalanleger präsent waren, stimmten Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss und Anlegeranwälte grundsätzlich der Durchführung eines Insolvenzplans zu.
"Wir haben uns bereits Ende November zuversichtlich über den für die geschädigten Anleger vorteilhaften Weg eines Insolvenzplans gezeigt. Wir haben diesen Weg vor allem über die von der ARGE PHOENIX in den Gläubigerausschuss entsandten Mitglieder konstruktiv begleitet. Deshalb freuen wir uns über die heutige grundsätzliche Zustimmung" erklärt Rechtsanwalt Klaus Nieding. Als einzige deutsche Anlegervertretung konnte die ARGE PHOENIX Mitglieder in den Gläubigerausschuss entsenden.
In einem Insolvenzplan wird die Verteilung der Insolvenzmasse an die Beteiligten geregelt, sie muss mehrheitlich von den Gläubigern verabschiedet werden. Durch einen Insolvenzplan kann im vorliegenden Fall Phoenix ein Rechtsstreit von möglicherweise bis zu zehn Jahren vermieden werden, in dem die Ansprüche der Beteiligten - vermutlich durch alle Instanzen - ansonsten gerichtlich geklärt werden müssten. Derzeit befinden sich rund 230 Mio. EUR in der Masse. Der Insolvenzplan soll Ende Juli 2006 vorgelegt und bis Ende August durch das Insolvenzgericht geprüft werden. Die rechtsverbindliche Verabschiedung des Plans ist für November 2006 vorgesehen. Erste Auszahlungen an Phoenix-Geschädigte sind damit bereits zum Jahreswechsel 2006/2007 möglich.
Um zugleich die rechtlichen Interessen der Geschädigten gegen den Phoenix-Wirtschaftsprüfer Dr. Puckler und den BaFin-Sonderprüfer Ernst & Young möglichst effizient zu bündeln, wurde auf der Sitzung zudem die Einrichtung eines Rechtsverfolgungspools diskutiert. Den beteiligten Wirtschaftsprüfern wird seitens des Insolvenzverwalters sowie der ARGE PHOENIX eine Vielzahl von prüferischen Fehlleistungen vorgeworfen. Ziel des Rechtsverfolgungspools ist es, Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer durchzusetzen.
Rechtsanwalt Andreas Tilp: "Für uns ist unabdingbar, dass im Interesse unserer rund 3.500 Mandanten die endgültige Verabschiedung des Insolvenzplans einhergehen muss mit der faktischen Einrichtung eines Rechtsverfolgungspools gegen die Wirtschaftsprüfer."
Nach Erkenntnissen der ARGE PHOENIX haben es bis dato rund 2.000 Anleger versäumt, ihre Forderungen gegenüber der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) anzumelden. Die EdW hat ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die ihr nach dem Gesetz obliegenden Zahlungspflichten zu erfüllen. Die EdW selbst geht vom Ablauf der Anmeldefrist ab dem 1.4.2006 aus, so dass für die Geschädigten höchste Eile geboten ist.
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| Die in der ProtectInvestAlliance (PIA) vereinten Kanzleien NIEDING+BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte vertreten in diesem Massenbetrugsfall inzwischen rund 3.500 geschädigte Anleger in der sogenannten ARGE PHOENIX. |
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ÜBER PIA:
In der ProtectInvestAlliance (PIA) vertreten die beiden Kanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de) und TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de) über 6.000 geschädigte Privatanleger und institutionelle Investoren in den Massenschadensfällen Phoenix (www.arge-phoenix.de), AMIS (www.arge-amis.de), AHBR (www.arge-ahbr.de) und Euro-Gruppe (www.arge-eurogruppe.de).
NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft ("eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert hier mit langer Tradition berät") sowie TILP Rechtsanwälte ("juristisch exzellentes Niveau") zählen aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf diesem Gebiet (JUVE Handbuch 2005/06). Die Kanzleien verfügen seit über zehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Investoren.
| Zitat: |
Pressemitteilung übermittelt von directnews.
Für den Inhalt dieser Pressemitteilung ist allein das berichtende Unternehmen oder die berichtende Institution verantwortlich. |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2938
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Verfasst am: 4.Apr 2006 19:33 Titel: |
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Phoenix-Skandal: Erstes Schadensersatz-Urteil gegen Vermittler
Das Landgericht (LG) Kassel hat mit Urteil vom 31. März 2006 einen Anlagevermittler aus dem Raum Kassel zu rund 143.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Begründung des Richters: Der Vermittler habe seine Kunden nicht über die Risiken informiert, die mit der Investition in den höchst spekulativen Phoenix Managed Account verbunden waren.
Die Klage war im April 2005 von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte unmittelbar nach Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH eingereicht worden. „Ein aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg stammendes Ehepaar wollte Geld zur Sicherung seiner Altersvorsorge anlegen, hatte aber kein Interesse an spekulativen Geldanlagen“, erklärt Rechtsanwalt Bernd Jochem von der Kanzlei Rotter. Trotz dieser Vorgabe habe der Vermittler empfohlen, das Geld in den Phoenix Managed Account zu investieren. Dabei habe er es unterlassen, auf das damit verbundene Totalverlustrisiko hinzuweisen. Auch habe er jeden Hinweis auf negative Berichte unterlassen, die bereits zum Empfehlungszeitpunkt zur Phoenix Kapitaldienst GmbH in der Presse kursierten.
„Vor Gericht bestätigten weitere Anleger, von demselben Vermittler ebenfalls nur unzureichend auf die Risiken hingewiesen worden zu sein“, erklärt Jochen weiter. Das Urteil zeigt aus seiner Sicht, dass es Sinn macht, auch gegen die Vermittler des Phoenix Managed Account vorzugehen. „Denn viele Vermittler haben den Angaben der Phoenix-Betreiber blind vertraut, ohne das Anlagemodell zu hinterfragen“, so Jochen.
Vermittler will sich zur Wehr setzen
Das sieht die Berliner Rechtsanwältin Birgit Müller, die den betreffenden Vermittler vertritt, durchaus anders. „Zum einen ist das Urteil noch nicht einmal rechtskräftig“, so die Juristin, „denn bisher wurde es nicht einmal zugestellt.“ Sollte es dazu kommen, werde ihr Mandant aber in jedem Fall in Berufung gehen. (hh)
Quelle: FONDS professionell |
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JB777 Newbie
Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 48 Wohnort: Zürich
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Verfasst am: 5.Apr 2006 12:16 Titel: |
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@maleh
Der Fall geht selbstverständlich lange zurück, das ist ja wohl bekannt von Insolvenzverwalter.... Das BaFin und der WP und Sonderprüfer haben es nicht gemerkt und das ist auch der Grund wieso, dass der Insolvenzverwalter nun auch schaut dort Geld zu holen. Da wurde geschlampt, ob beim BaFin oder beim Sonderprüfer wird sich zeigen, die haben eine "agrees upon procedure" vom BaFin, wenn da das Konten abgleichen mit MAN nicht drin war, dann sind sie fein raus, und man müsste eigentlich das BaFin dann zum Schadenersatz verdonnern. Nur das wird dann wohl schwierig sein, der Deutsche Staat wird wohl kaum zahlen, wenn aber ein andere Schuldiger gefunden würde, dann müsste der bluten.
Viel Glück bei Ihrem Rechtsstreit, die Frage ist aber was Sie das kostet, das kann den Schaden natürlich erheblich vergrössern.
Ob sie rechtlich durchkommen wird sich zeigen, bitte halten Sie uns doch auf dem laufenden, das ist sicher interessant.
Ihr Beispiel hinkt aber trotzdem, denn Sie haben nicht eine Dienstleistung von eine unabhängigen Firma genommen (und auch da würde man sich fragen, ob Ihr Beispiel nicht etwa Konkursbetrug ist), sondern waren ein Mitglied in einem Investorenpool. So es ist der natürliche und sinnvolle Weg die Scheingewinne zurückzufordern. Falls das nicht gehen würde, wäre es ein weiterer Schandfleck für den Finanzplatz D.
Ich mag Ihnen gerne zugestehen, dass Sie nach Treu und Ehre gehandelt haben, aber auf jeden Fall gibt es auch Anleger, die wohl etwas mehr wussten. Und wie soll man das auseinander halten. Scheingewinne sind unrechtmässige Gewinne, die ja tatsächlich nie bestanden und sie wurden von anderen Anlegern weggenommen und haben denen einen Schaden verursacht. So ist es nur recht, wenn diese zurückbezahlt werden müssen, tatsächlich denke ich, dass Sie sogar Ihre Verluste tragen müssten. Kann doch nicht sein, dass Phoenix zum modernen Robin Hood wird. |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2938
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Verfasst am: 10.Mai 2006 6:38 Titel: |
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Falls die Verantwortlichen bestraft werden, würde bei 7.000 Betrugsofern, je eine Woche Haft (unabhängig von der Schadenssumme) = 134 Jahre -- Wer glaubt daran?
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Wirtschaftsprüfer will Steuern zurück
Damit der Betrug an tausenden Anlegern nicht aufflog, überwies der zusammengebrochene Finanzdienstleister Phoenix jahrelang Steuern ans Finanzamt. Die fordert der Wirtschaftsprüfer des Skandalunternehmens nun zurück - schließlich seien die versteuerten Gewinne ja frei erfunden gewesen
Der vom Insolvenzverwalter eingesetzte Wirtschaftsprüfer der Skandalfirma Phoenix Kapitaldienst will vom Unternehmen gezahlte Steuern vom Fiskus zurückfordern. Phoenix habe für die fingierten Gewinne über die Jahre hinweg "sehr erkleckliche" Summen an Steuern gezahlt, sagte Wirtschaftsprüfer Otto Lakies am Dienstag im Prozess um millionenschweren Anlagebetrug vor dem Frankfurter Landgericht als Zeuge.
Tatsächlich habe Phoenix aber statt der ausgewiesenen Scheingewinne Verluste gemacht, sagte Lakies. "Wir werden die Steuerbescheide ab 1996 angreifen", kündigte Lakies an. Er rechne jedoch damit, dass die Finanzverwaltung die Rückforderung ähnlich wie im Fall Flowtex, bei dem Gewinne mit dem Handel nicht vorhandener Bohrgeräte versteuert wurden, "nicht ohne Murren" begleichen werde. "Die werden das bis vor den Bundesfinanzhof treiben", sagte er. Eine Entscheidung erwarte er erst in fünf bis sieben Jahren
Vor dem Landgericht müssen sich seit Ende April zwei Ex-Manager von Phoenix Kapitaldienst wegen Betrugs und Urkundenfälschung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der 63 Jahre alten Geschäftsführerin und dem 46 Jahre alten Prokuristen vor, allein von Juli 2004 bis Januar 2005 knapp 7.000 Anleger um rund 123 Millionen Euro geprellt haben. Über die Jahre sollen insgesamt rund 40.000 Anleger um rund 700 Millionen Euro geschädigt worden sein.
Link / Quelle: Manager-Magazin.de |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2938
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Verfasst am: 21.Mai 2006 14:54 Titel: |
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Geschädigte Anleger geben grünes Licht für Phoenix-Insolvenzplan
Die Hauptvertreter der geschädigten Anleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH haben grünes Licht für den seit geraumer Zeit diskutierten Insolvenzplan gegeben. Sie haben den Insolvenzverwalter Frank Schmitt von der Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH einstimmig damit beauftragt, einen Insolvenzplan zu erstellen. Damit sind die langwierigen Vorverhandlungen abgeschlossen, das Insolvenzplanverfahren kann jetzt offiziell eingeleitet werden. Der nun auszuarbeitende Insolvenzplan kann voraussichtlich schon im Spätsommer dem Insolvenzgericht zur Prüfung vorgelegt werden, heißt es in einer Mitteilung des Insolvenzverwalters.
Das Team des Insolvenzverwalters setzt eigenen Angaben zufolge jetzt alle Kräfte daran, den Insolvenzplan möglichst schnell zu erarbeiten. Die weitere Terminierung – insbesondere hinsichtlich des Abstimmungstermins – muss in enger Koordination mit dem Insolvenzgericht erfolgen. Aufgrund dieser Aussichten äußerte sich Insolvenzverwalter Frank Schmitt nach dem Treffen mit den Gläubigervertretern zuversichtlich: „Es besteht damit die Hoffnung, langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen, die zu erheblichen Verzögerungen der Auszahlungen an die Anleger führen würden, zu vermeiden.“
Der Insolvenzplan wird zunächst nur die Modalitäten für die Verteilung der vorhandenen Insolvenzmasse in Höhe von rund 230 Millionen Euro regeln. „Wichtig ist, dass der Löwenanteil der gesicherten Masse so schnell wie möglich an die geschädigten Anleger fließt, und damit dort ankommt, wo er hingehört“, sagte Schmitt.
Wenn das Insolvenzplanverfahren ohne Verzögerungen abläuft, könne es Anfang 2007 zur Auszahlung an die Anleger kommen. Voraussichtlich werde die Insolvenzquote bei rund 30 Prozent liegen. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) könnte dann im Anschluss mit der Entschädigung der Anleger beginnen. Die EdW zahlt grundsätzlich auf einen ggf. anfallenden Differenzbetrag noch 90 Prozent beziehungsweise maximal 20.000 Euro an die Anleger aus.
Weiterhin haben sich einige Anleger zu Rechtsverfolgungspools zusammengeschlossen. Sie wollen mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer der Phoenix geltend machen. Zum Poolverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rainer Riggert von Schultze & Braun bestellt. Er wird in den kommenden Wochen alle Anleger anschreiben, die potentielle Schadensersatzansprüche haben, und ihnen Gelegenheit geben, sich an dem Pool zu beteiligen.
Quelle: FONDS professionell |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2938
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Verfasst am: 12.Jul 2006 4:23 Titel: |
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Haftstrafen im Fall Phoenix Kapitaldienst – Anwälte dennoch unzufrieden
Im Skandal um den Anlagebetrug bei Phoenix Kapitaldienst sind am Dienstag zwei Führungskräfte zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Frankfurter Landgericht verurteilte den früheren Prokuristen der Firma wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu sieben Jahren und vier Monaten Haft. Die ebenfalls angeklagte ehemalige Geschäftsführerin muss wegen Untreue für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Während der Verhandlungen waren skandalöse Details des Anlagebetruges an Tageslicht gekommen, mit dem die Verantwortlichen tausende Anleger um mehrere hundert Millionen Euro geprellt haben sollen. Das Gericht blieb mit seiner Entscheidung leicht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den ehemaligen Prokuristen acht Jahre Haft gefordert und für die Geschäftsführerin zwei Jahre und neun Monate.
Aus Sicht der ProtectInvestAlliance (PIA), einem Joint Venture der beiden auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzleien Nieding + Barth und Tilp Rechtsanwälte, sind die heutigen Urteilssprüche des Landgerichts Frankfurts im Phoenix-Prozess unbefriedigend.
„Insbesondere die Verurteilung der Geschäftsführerin zu nur zwei Jahren und drei Monaten bedeutet bei guter Führung, dass sie bereits in Kürze wieder auf freiem Fuß ist. Für die mehr als dreißigtausend Phoenix-Geschädigten ist das ein Schlag ins Gesicht“, sagt Rechtsanwalt Klaus Nieding.
Rechtsanwalt Andreas Tilp äußerte sich ebenfalls enttäuscht: „Vor dem Frankfurter Landgericht wurde ohnehin nur ein Teil des gesamten Skandals verhandelt – für die geschädigten Anleger brachte dieser Prozess jedoch keine konkret verwertbaren Erkenntnisse im laufenden Insolvenzverfahren.“
Die ARGE Phoenix vertritt mehr als dreitausend geschädigte Phoenix-Anleger.
Quelle: FONDS professionell
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 26.Jul 2006 5:45 Titel: |
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"Entschädigungsfall ausgerufen"
Die Anlagefirma Phoenix hat bei ihren Kunden einen Schaden von gut 200 Millionen Euro verursacht. Für den soll jetzt die Konkurrenz geradestehen. Billig wird das nicht.
Mathematik kann so einfach sein. 200 Millionen Euro Schaden sind deutschen Anlegern entstanden, weil sie sich auf die Aussagen der Phoenix Kapitaldienste verlassen hatten. Doch Ersatzansprüche greifen ins Leere, die Firma selbst ist insolvent. Stattdessen sollen die Anleger von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) entschädigt werden, einer Art gebündelter Notgroschen jener Unternehmen, die Mitglied in der EdW sind. Doch in der Kasse finden sich nur 10 Millionen Euro. Es bleiben also 190 Millionen Euro offen. 190 Millionen Euro, die die Anleger auf jeden Fall erhalten sollen.
So will es zumindest die Politik. Finanzstaatssekretär Karl Spiller (SPD) wird zitiert, dass eine Lösung des Entschädigungsfalles ohne Sonderzahlungen der Wertpapierhandelsunternehmen wohl nicht möglich sei. Das Gesetz weißt den Weg, wie das funktionieren könnte. "In solchen Fällen kann von den Mitgliedern des EdW ein Sonderbeitrag verlangt werden", erklärt Stefan Olbermann, Pressesprecher des Bundesfinanzministeriums. Möglich macht das das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Noch haben die betroffenen Unternehmen eine Schonfrist. Noch.
"Ohne Erhebung von Sonderbeiträgen wird es voraussichtlich nicht gehen. Wir planen derzeit die Erhebung für das vierte Quartal 2006. Natürlich sind wir uns bewußt, dass es sich um einen großen Schaden handelt. Wir werden die notwendigen Beiträge daher über mehrere Jahre verteilen", erklärt Christian Swatzina von der EdW. "Je größer ein Unternehmen, um so mehr muss es zahlen", erläutert er den Zahlungsschlüssel. Normalerweise entrichten die Unternehmen einen gewissen Anteil ihrer Bruttoprovisionserträge sowie teilweise zusätzlich einen Anteil der Bruttoerträge aus Finanzgeschäften.
Ein Sonderopfer Phoenix, das hat nach der Erfahrung mit Philipp Holzmann den Ruch politischer Willkür. Gerhard Schröder, ehemals deutscher Kanzler, hatte versucht, das marode Unternehmen auf politischem Wege zu retten. Ein Vergleich, den Olbermann naturgemäß gar nicht erst aufkommen lassen will. "Wir können da gar nichts entscheiden, wir sind lediglich über den Sachverhalt und die Überlegungen der EdW unterrichtet." Tatsächlich ist es Sache der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den so genannten Entschädigungsfall festzustellen. "Erst wenn diese Feststellung getroffen wurde, werden wir aktiv", so Swatzina. Gut 15mal ist das seit Gründung der EdW geschehen.
Bereits am 1. März 2005 hatte die BaFin der Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix den weiteren Geschäftsbetrieb untersagt, Tage später den Entschädigungsfall festgestellt. Seit Sommer 2005 läuft das Insolvenzverfahren. Der Gesellschaft wurde Betrug in mehreren tausend Fällen vorgeworfen. Das Unternehmen hatte den mit Termingeschäften spekuliert und viel Geld verloren. Um diese Lücken zu decken, sollen neu eingeworbene Anlegergelder genutzt worden sein. Auch das eine Form der Mathematik. Für die Anleger mag das tröstlich sein. Indes ärgerlich für Angestellte betroffener Banken, die entlassen wurden - ohne dass ein Entschädigungsfonds helfend eingreift.
Quelle: Manager-Magazin / Arne Gottschalck |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 31.Jul 2006 3:52 Titel: |
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kapital-markt intern' kritisiert Phoenix-Insolvenzverwalter: Beitritt zum Rechtsverfolgungspool 'Puckler' wegen unklarer Erfolgsaussichten und Gebührenstruktur nicht zu empfehlen
Pressemitteilung von: 'markt intern'-Verlag
Der Brancheninformationsdienst 'kapital-markt intern' ('k-mi') kann geschädigten Phoenix Kapitaldienst-Anlegern derzeit nicht empfehlen, dem von der Kanzlei Schultze & Braun/Achern initiierten 'Rechtsverfolgungspool Dr. Puckler' beizutreten. Mit diesem Pool versucht die Kanzlei, die auch den Phoenix- Insolvenzverwalter stellt, Ansprüche gegen den ehemaligen Phoenix-Wirtschaftsprüfer (WP) Dr. Godehard Puckler durchzusetzen. Seine kritische Haltung begründet 'k-mi' mit der mangelnden Aufklärung der Anleger über die Erfolgsaussichten. Den Anlegern wurde weder hinreichend deutlich gemacht, daß die Schadenersatzansprüche durch die Haftungsbegrenzung der WP-Versicherung stark limitiert sein können, noch daß die Erfolgsaussichten aufgrund der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vage sind. Zudem ist die Gebührenregelung des Pool-Vertrages für Anleger kaum nachzuvollziehen. Auch wirkt die Aussage von Schultze & Braun, Anleger, die dem Pool bereits beigetreten seien, könnten ihre Unterschrift nicht widerrufen, wenig seriös, da sie nach Auffassung der von 'k-mi' befragten Juristen geltendem Recht widerspricht. Danach können Anleger gemäß Paragraph 312b BGB mit einer Frist von 2 Wochen nach Widerrufsbelehrung vom Vertrag zurücktreten. Die Voraussetzung dafür ist ein Vertragsabschluß bzw. dessen Anbahnung per Fernkommunikation, d. h. auch per Briefpost. Diese Voraussetzung dürfte für die überwiegende Zahl der Anleger gegeben sein. Alles in allem wirft das Angebot zum Pool-Beitritt derzeit mehr Fragen auf als es beantwortet.
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Weitere Informationen:
Christian Prüßing
Redakteur 'kapital-markt intern' |
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 16.Dez 2006 7:18 Titel: |
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Weitere Anklage im Phoenix-Betrugsprozess erhoben
In einem der größten Fälle von Anlagebetrug in Deutschland hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage erhoben. Der Geschäftsführer des dänischen Ablegers des insolventen Kapitaldienstleisters Phoenix habe mehr als 1800 skandinavische Anleger um knapp 200 Millionen Euro betrogen, teilte die Anklagebehörde am Freitag mit. Der 60 Jahre alte Deutsche sei im April in Dänemark festgenommen worden und befinde sich bereits seit Mai in Untersuchungshaft.
Anders als in Deutschland, wo rund 30 000 Kleinanleger von dem Betrug betroffen waren, zählten zu den Geschädigten in Skandinavien vor allem Großanleger. So sollen zu den geschädigten Firmen nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch ein schwedisches Möbelhaus und ein dänischer Spielwarenfabrikant gehören, die über Investitionen bei Phoenix die Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter aufstocken wollten.
Der Beschuldigte, der sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert hat, gilt als einer der engsten Vertrauten des im April 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommenen Firmengründers. In dem Prozess um den Kapitalanlagebetrug hatte das Frankfurter Landgericht bereits im Juli dieses Jahres zwei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der ehemalige Prokurist der Firma erhielt eine Haftstrafe von sieben Jahren und vier Monaten, die Witwe des Firmengründers und zeitweilige Geschäftsführerin des insolventen Kapitaldienstleisters musste wegen Untreue für zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter.
Quelle: www.foerderland.de/626+M5d9b7846300.0.html _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 21.Dez 2006 7:57 Titel: |
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Entschädigung für Phoenix-Anleger
Die geprellten Anleger der Anlage-Gesellschaft Phoenix sollen ab Frühjahr entschädigt werden. Wie die Entschädigungs-Einrichtung der Wertpapier-Handels-Unternehmen MDR 1 RADIO THÜRINGEN mitteilte, können erste Zahlungen im April geleistet werden. Ursprünglich sollte damit schon jetzt begonnen werden. Allerdings ist das so genannte Insolvenz-Plan-Verfahren noch nicht abgeschlossen. Im April 2005 war der bisher größte Anlagebetrug der deutschen Wirtschaftsgeschichte aufgeflogen. Phoenix hatte mit hohen Renditeversprechen 30.000 Kleinanleger gelockt, darunter 10.000 Thüringer.
Quelle: http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3913393.html _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 21.Dez 2006 8:01 Titel: |
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Weiterer Phoenix-Skandal
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat gegen einen weiteren führenden Manager des Kapitalanlagedienstes Phoenix Anklage wegen schweren Betruges mit einem Gesamtschaden von knapp 200 Millionen Euro erhoben.
Phoenix Kapitaldienst: Anlagebetrug im großen Stil auch in Dänemark
"Der für den skandinavischen Kapitalanlegermarkt zuständige Mitarbeiter des Unternehmens hat zwischen April 2001 und März vergangenen Jahres in 1814 Einzelfällen von ahnungslosen Geldanlegern 200 Millionen Euro kassiert", sagt Staatsanwalt Wilhelm Möllers. Der 60 Jahre alte, namentlich nicht genannte, Deutsche sei im April in Dänemark festgenommen worden und befinde sich bereits seit Mai in Untersuchungshaft.
Den Ermittlungen zufolge zweigte der 60-Jährige von den Einnahmen rund 3,3 Millionen Euro für sich ab. Nach seiner Festnahme in Kopenhagen im April diesen Jahres und der Auslieferung einen Monat später verweigerte der Manager zunächst die Aussage. Mit dem ehemaligen Phoenix - Geschäftsführer Dieter Breitkreuz unterhielt er laut Möllers ein "intimes Geschäftsverhältnis"; der Geschäftsführer ist im April 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen.
Anders als in Deutschland, wo rund 30.000 Kleinanleger von dem Betrug betroffen waren, zählten zu den Geschädigten in Skandinavien vor allem Großanleger.
So sollen zu den geschädigten Firmen nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch das schwedische Möbelhaus Ikea und der dänische Spielwarenfabrikant Lego gehören, die über Investitionen bei Phoenix die Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter aufstocken wollten. Der neue "Phoenix"-Prozess soll laut Möllers im Februar bei einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts beginnen.
Phoenix Kapitaldienst hatte im Auftrag von tausenden Anlegern in der Bundesrepublik so genannte Managed Accounts verwaltet. Bei diesen Anlageprodukten betreut ein Finanzmanager Kundengelder, die auf einem separaten Konto angelegt sind. Phoenix hatte vorgegeben, das Geld mehrerer Anleger gebündelt und in Termingeschäften angelegt zu haben. Mit diesen Einlagen sollte Phoenix dann im Auftrag auf Preisschwankungen von Rohstoffen, Devisen oder Aktien speklulieren. Das allerdings ging schief.
Phoenix Kapitaldienst geriet bereits im Jahr 1992 in Schwierigkeiten, als Optionsgeschäfte des Investmentunternehmens platzten. Zur Deckung der Verluste setzte Phönix Kapitaldienst stets aufs Neue das Geld weiterer Anleger ein, die sich zu einem Investment in die betroffenen "Phoenix Managed Account" entschieden hatten. Mit Falschbuchungen wurde der Betrug vertuscht, sagte der Ex-Prokurist des Unternehmens in der ersten Gerichtsverhandlung in diesem Fall aus. Er habe gehofft, die immer größeren Löcher durch lukrative neue Geschäfte zurückverdienen zu können.
Das aber passierte nicht, im Gegenteil: Ende der neunziger Jahre betrug die Differenz zwischen den manipulierten Buchwerten und dem fairen Wert der Anlagen bereits 40 Millionen bis 50 Millionen US-Dollar. 1997 sei bei einem Krisengespräch zwischen dem damaligen Firmenchef und ihm erstmals die Idee aufgekommen, "Positionen einfach zu erfinden", sagte der Ex-Prokurist vor Gericht weiter aus.
Der Skandal wurde vor mehr als einem Jahr publik, als schließlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Wind von den zwielichtigen Geschäften bekam und die Phoenix-Konten sperrte.
Die beiden in Deutschland maßgeblichen Phoenix-Manager wurden bereits im Juli vom Landgericht Frankfurt zu Haftstrafen von sieben Jahren und vier Monaten sowie zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Quelle: www.manager-magazin.de _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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GoMo&Pa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2172
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Verfasst am: 9.Feb 2007 8:51 Titel: |
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Gericht verhandelt über Anlagebetrug in dreistelliger Millionenhöhe
Der zweite Prozess um einen der wohl größten Fälle von Anlagebetrug in Deutschland hat am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht begonnen. Der Geschäftsführer des dänischen Ablegers des insolventen Kapitaldienstleisters Phoenix soll mehr als 1800 skandinavische Anleger um knapp 200 Millionen Euro betrogen haben. Der 60-jährige Deutsche war im April vergangenen Jahres in Dänemark festgenommen worden.
Anders als in Deutschland, wo rund 30 000 Kleinanleger von dem Betrug betroffen waren, zählten zu den Geschädigten in Skandinavien vor allem Großanleger.
So sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch ein schwedisches Möbelhaus und ein dänischer Spielwarenfabrikant (IKEA und LEGO)zu den geschädigten Firmen gehören, die über Investitionen bei Phoenix die Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter aufstocken wollten.
Der Angeklagte, der sich vor dem Prozess bislang nicht zu dem Vorwürfen geäußert hat, gilt als einer der engsten Vertrauten des im April 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommenen Firmengründers von Phoenix. Im ersten Prozess um den Anlagebetrug hatte das Frankfurter Landgericht im Sommer vergangenen Jahres zwei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der ehemalige Prokurist der Firma erhielt eine Haftstrafe von sieben Jahren und vier Monaten. Die Witwe des Firmengründers und zeitweilige Geschäftsführerin des insolventen Kapitaldienstleisters musste wegen Untreue für zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter.
(Quelle: Teilweise ddp) |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5849
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Verfasst am: 21.Feb 2007 20:20 Titel: |
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Streit um Entschädigung für Phoenix-Opfer
Neuer Ärger für die Phoenix-Anleger: Weil immer mehr Unternehmen sich unter Verweis auf drohende Zahlungsunfähigkeit weigern, Schadensersatz zu bezahlen, müssen sie noch länger auf ihr Geld warten. Als Lösung ist auch eine Finanzierung über einen Kredit im Gespräch. Derweil wächst der Widerstand.
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Die Bundesregierung rechnet frühestens Mitte Juni mit den ersten Zahlungen. Dies geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die dem Handelsblatt vorliegt. Darin weist die Regierung auch Vorwürfe zu lascher Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zurück.
Phoenix war einer der größten Fälle von Kapitalanlagebetrug, die es je in Deutschland gegeben hat. Noch ist unklar, wie die Schadensersatzzahlungen finanziert werden sollen. Rund 29 000 Meldungen sind bislang bei der zuständigen Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen eingegangen (EdW). Experten rechnen mit einem Schaden von rund 180 Mill. Euro. Das ist weit mehr als die EdW in der Kasse hat; laut Bundesregierung waren es zum Jahreswechsel gerade einmal fünf Mill. Euro. Deshalb sollen die etwa 760 Wertpapiermakler, die dem EdW zwangsweise angehören, den Rest bezahlen.
Doch immer mehr Unternehmen weigern sich zu zahlen. Rund jedes zehnte EdW-Mitglied habe sich bisher unter Verweis auf drohende Zahlungsunfähigkeit gemeldet und eine Ausnahmeregelung gefordert, so Mitarbeiter der Einrichtung. Derzeit suche man „nach Lösungen, die zu Geldeingängen führen“. Im Gespräch sei auch die Finanzierung über einen Kredit. Darüber soll aber erst im April entschieden werden.
Derweil wächst der Widerstand: So kündigte der Verband der unabhängigen Vermögensberater (VuV) Klagen gegen eine höhere Umlage an. Sauer stößt den Maklern auf, dass die EdW für die Schadenregulierung selber 6,7 Millionen Euro Bearbeitungsgebühren angemeldet hat. „Wenn so viel Geld in der Administration versickert, wird die Schadenssumme immer größer und wir werden immer mehr geschröpft“, sagt Markus Ross, Vorstand des Vermögensverwalters Ceros.
Um den drohenden Zahlungen zu entgehen, werde man die Bescheide der EdW anfechten und versuchen, die geplanten Auszahlungen an die Anleger zu verzögern. „Warum soll ich für leichtsinnige Leute zahlen, die Phoenix auf den Leim gegangen sind?“, schimpft er. „Von mir aus müssten die Anleger gar nichts bekommen.“ Rund zwei Dutzend Unternehmen wollen zudem selber im Fall Phoenix ermitteln, vor allem wegen möglicher Schadensersatzansprüche gegen britische Geschäftspartner des insolventen Optionshändlers. Außerdem wollen sie prüfen lassen, wie hoch die Entschädigungsansprüche der Anleger gegenüber der EdW tatsächlich sind.
Man erwäge auch die Abwanderung aus Deutschland, heißt es bei Ceros. „Wir prüfen, Teile nach Österreich zu verlagern, dort haften Unternehmen nur mit bis zu zehn Prozent des Eigenkapitals“, so Ross. Auch der Verband der Auslandsbanken (VAB) verweist auf einen drohenden Firmenexodus. „Es geht hier um den Finanzplatz Deutschland“, sagt Geschäftsführer Jens Tolckmitt. Nicht nur im VAB wird der Ruf nach Reformen lauter: Angedacht ist vor allem die Zusammenlegung aller Entschädigungseinrichtungen zu einer einzigen. „Der Fall Phoenix zeigt, dass die bisherigen Regeln antiquiert sind. Es ist mehr als verständlich, wenn Unternehmen nicht für Betrüger geradestehen wollen. Zumal die Kontrollen versagt haben“, sagt FDP-Finanzexperte Frank Schäffler, der sich mit dem Fall befasst. „Das Entschädigungssystem, vor allem die EdW, ist nicht verfassungskonform und mit dem Europarecht nicht in Einklang zu bringen“, sagt auch Michael Sterzenbach, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Wertpapierfirmen an den deutschen Börsen (BWF).
Handelsblatt |
Die EdW: Insgesamt 16 Mal musste die 1998 gegründete Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen zahlen, insgesamt 13 Mill. Euro. Doch bei Phoenix wird der Schaden auf rund 180 Mill. Euro geschätzt, in der Kasse der EdW sind aber nur fünf Mill. Euro. |
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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 8.März 2007 7:31 Titel: Zweites Verfahren um Phoenix-Betrug geplatzt |
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Der zweite Prozess in einem der größten Fälle von Anlagebetrug in Deutschland ist geplatzt.
Das Frankfurter Landgericht setzte am Dienstag das Verfahren gegen den Geschäftsführer des dänischen Ablegers des insolventen Kapitaldienstleisters Phoenix aus. Die vorliegenden Fakten seien für eine Verurteilung des Angeklagten nicht ausreichend, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Wiens auf ddp-Anfrage. Der 60 Jahre alte Angeklagte befinde sich daher auf freiem Fuß.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, mehr als 1800 skandinavische Anleger um knapp 200 Millionen Euro betrogen zu haben. Der bereits verurteilte ehemalige Prokurist von Phoenix hatte den dänischen Geschäftsführer jedoch im Laufe des Verfahrens erheblich entlastet. Demnach sei der 60-Jährige, einer der engsten Vertrauten des im April 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommenen Firmengründers, für die Betrugshandlungen in Dänemark nicht verantwortlich. Um das Verfahren neu aufrollen zu können, seien nun zunächst weitere Ermittlungen in Dänemark notwendig, sagte Richter Wiens.
Die gesamte Meldung _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 11.März 2007 15:14 Titel: |
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Zusatzkosten für Finanzdienstleister nach Phoenix-Pleite
Zwei Jahre nach der Phoenix-Pleite kommen auf die Finanzdienstleister Zusatzkosten in Millionenhöhe zu. Grund sind die Entschädigungsansprüche der Phoenix-Opfer. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandels-Unternehmen -EdW - geht von rund 180 Millionen Euro aus. Doch die EdW hat das Geld nicht.
Im vergangenen Jahr hat die Einrichtung gerade mal 3,5 Millionen Euro von den Finanzdienstleistern an Beiträgen eingenommen. Um die 180 Millionen Euro tatsächlich auszahlen zu können, sollen von den 700 Mitgliedsunternehmen Sonderbeiträge erhoben werden.
Das jedoch würde den Ruin vieler Finanzdienstleister bedeuten. Selbst wenn die EdW einen Teil der Summe über Kredite finanzieren würde, müssten die Mitglieder letzten Endes dafür bluten. Ist der EdW demzufolge eine Fehlkonstruktion? Die Politik ist gefordert, um die Anleger besser und wirksamer als bisher zu schützen.
Phoenix-Anleger sollen ab Juni aus der Insolvenzmasse des Pleite-Unternehmens erste Zahlungen erhalten. Im Herbst wird dann die EdW mit der Entschädigung beginnen. Da viele Anleger nicht mehr als 30.000 Euro bei Phoenix eingezahlt hatten, dürften die meisten bis zu 95 Prozent ihres Geldes wieder bekommen. Vom bislang größten Anlagebetrug der deutschen Wirtschaftsgeschichte waren 30.000 Anleger betroffen. _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
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(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5849
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Verfasst am: 29.März 2007 6:29 Titel: |
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Klage gegen Frankfurter Sparkasse
Die ProtectInvestAlliance (PIA), ein Joint Venture der auf den Schutz institutioneller wie privater Investoren spezialisierten Kanzleien NIEDING+BARTH und TILP Rechtsanwälte, hat im Auftrag einer Mandantin am 23. März 2007 beim LG Frankfurt am Main Klage gegen die Frankfurter Sparkasse (FRASPA) eingereicht. Im Fall der seit 2005 insolventen Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH vertritt PIA mehr als 3000 geschädigte institutionelle und private Investoren.
Nach Auffassung der PIA haftet die FRASPA wegen Beihilfe zu einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 39, 34a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wie auch aufgrund eigener Aufklärungspflichtverletzungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 24.04.2002 festgestellt, dass die Phoenix Kapitaldienst durch die Verwendung sogenannter Sammelkonten gegen § 34a WpHG verstoßen hat.
Rechtsanwalt Klaus Nieding erläutert den Zusammenhang zur nun eingereichten Klage gegen die FRASPA: „Trotz der bereits seit 1998 bestehenden gesetzlichen Regelungen sowie des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2002 wurden von Phoenix weiterhin Einzahlungen auf diesen Einsammelkonten entgegengenommen. Die FRASPA hatte jedoch Kenntnis von beiden Umständen, dennoch betrieb sie weiterhin für Phoenix diese Konten und hielt damit einen sogar rechtskräftig festgestellten rechtswidrigen Zustand aufrecht.“
„Die FRASPA hat damit nicht nur dazu beigetragen, das Betrugssystem Phoenix bis zuletzt aufrechtzuerhalten, sondern dieses erst ermöglicht. Denn durch ihr Handeln hat sie dazu beigetragen, dass der Schutz der Anlegergelder nach § 34a WpHG unterlaufen wird“ meint Rechtsanwalt Andreas Tilp. Weitere Einsammelkonten wurden unter anderem bei der Postbank AG unterhalten. „Daher können wir auch eine Klage gegen das Bonner Institut derzeit nicht ausschließen.“
Sollte sich die PIA gerichtlich gegen die FRASPA durchsetzen, drohen der Bank Schadenersatzzahlungen von mehreren hundert Millionen Euro. Im Extremfall ist sie zum Ersatz des gesamten Schadens auch für diejenigen Anleger verpflichtet, die bei ihr keine Konten führten. Für ihr Vorgehen gegen die Einzahlungsbanken wurden PIA bereits mehrere Rechtsschutzdeckungszusagen erteilt.
Die Straßburger Kanzlei ASA, die rund 1100 französische Mandanten im Fall Phoenix Kapitaldienst vertritt, schließt sich im Vorgehen der PIA gegen die FRASPA und weitere Einzahlungsbanken an, d.h. die PIA vertritt die ASA-Mandanten sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Vorgehen gegen die FRASPA exklusiv.
FRASPA handelte nach Auffassung der PIA mit Vorsatz
§ 34a des WpHG wurde am 9. September 1998 bekannt gegeben. Unter anderem regelt dieser Paragraf die Trennung der Kundengelder von den eigenen Geldern von Finanzdienstleistern. Mit Rundschreiben an die Banken und Finanzinstitute vom 21. Oktober 1998 führte das damalige Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) aus, dass der Wortlaut des § 34a des WpHG hinsichtlich der Verpflichtung zur Trennung von Kundengeldern voneinander eindeutig sei und keinen Raum für Einsammelkonten lasse. Darunter seien auch solche Konten zu verstehen, die im Namen des Finanzdienstleisters errichtet werden, um darauf die Gelder mehrerer Kunden zu verwahren.
Hierzu Rechtsanwalt Klaus Nieding: „Das BAWe hat in diesem Rundschreiben eindeutig klargestellt, dass auch die Verwendung von Kundenreferenznummern nicht ausreicht, um den Anforderungen des § 34a WpHG gerecht zu werden. Die nun beklagte FRASPA hat als Bank sowohl die finanzmarktrechtlichen Gesetze als auch die Informationsschreiben ihrer Aufsichtsbehörde zu kennen. Daher ist das Verhalten der FRASPA auf jeden Fall schuldhaft, so dass sie für die entsprechenden Schäden der betroffenen Anleger einzustehen hat.“
Vorgehen gegen die FRASPA hat mögliche Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der EdW
Die gegenwärtige Diskussion um die Defizite der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) könnte eine neue Wendung durch das jetzige Vorgehen gegen die FRASPA erfahren. „Sollten Zahlungen durch die FRASPA auf Basis unserer Klage an die geschädigten Phoenix-Anleger erfolgen, könnten sich die Entschädigungsleistungen der EdW deutlich reduzieren. Dies wäre ein Ausweg aus der derzeitigen Krise. An der offenkundig mangelhaften Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie in das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz hierzulande ändert das freilich nichts“ kommentiert Rechtsanwalt Andreas Tilp.
Die EdW sieht sich bei einer Kapitalausstattung von rund fünf Millionen Euro gegenwärtig Entschädigungsforderungen von rund 200 Millionen Euro gegenüber. Viele EdW-Mitgliedsunternehmen sind im Falle einer Nachforderung durch die EdW in ihrer Existenz gefährdet. Erste Finanzdienstleister haben bereits ihren Sitz nach Luxemburg verlegt, um den EdW-Zwangsbeiträgen zu entgehen. Zahlreiche Finanzdienstleister mussten zudem zum Teil erhebliche Rückstellungen in ihren Bilanzen bilden. Die Unsicherheiten um die EdW-Finanzierung hält darüber hinaus etliche Finanzdienstleister zur Zeit davon ab, überhaupt ein Unternehmen neu zu gründen, da sie nach der gesetzlichen Regelung paradoxerweise für eine mögliche EdW-Zahlung im Fall Phoenix Kapitaldienst mit haften müssten, obwohl ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Phoenix-Betrügereien noch gar nicht existierte.
Einer der größten Betrugsfälle im deutschen Kapitalmarkt: Phoenix Kapitaldienst
Der Fall Phoenix ist einer der größten Betrugsfälle im deutschen Kapitalmarkt. Am 11. März 2005 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH den weiteren Geschäftsbetrieb untersagt. Wenige Tage später, am 15. März 2005, stellte die BaFin den Entschädigungsfall fest. Am 1. Juli 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren über das Phoenix-Vermögen. Zuvor hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen die Phoenix Kapitaldienst GmbH und deren Verantwortliche aufgenommen. Zwei verantwortliche Personen der Phoenix Kapitaldienst GmbH wurden inzwischen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Groben Schätzungen zufolge könnten Anlegerschäden von rund 700 Millionen Euro eingetreten sein.
Lesen Sie hier die -> Stellungnahme der FRASPA
Quelle: FONDS professionell |
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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 19.Apr 2007 8:04 Titel: |
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Phoenix-Anleger hoffen auf Entschädigung
Zwei Jahre nach der Pleite der Betrugsfirma Phoenix Kapitaldienst können die 30 000 geprellten Anleger auf Entschädigung noch in diesem Sommer hoffen. Am heutigen Donnerstag wird in Frankfurt über einen Insolvenzplan abgestimmt; 200 Millionen Euro sollen danach ausgeschüttet werden. Wird der Insolvenzplan angenommen, könnten die Gläubiger im dritten Quartal dieses Jahres Geld bekommen", sagte Insolvenzverwalter Frank Schmitt. Erste Anlegervertreter signalisierten bereits Zustimmung, es wird aber auch mit Widerstand gerechnet, weil einige Geschädigte ihre Ansprüche möglicherweise gesondert behandelt sehen wollen. Zu der Versammlung werden etwa 1000 Gläubiger erwartet.
Der Insolvenzplan schlägt vor, den Großteil der gesicherten Insolvenzmasse von 230 Millionen Euro vorab auszuschütten. Dabei sollen den Anlegern ihre Nettoeinlagen inklusive der Vermittlungsprovisionen angerechnet werden - nicht aber Scheingewinne, die Phoenix Kapitaldienst durch erfundene Optionsgeschäfte vorgegaukelt hatte. "Das ist aus unserer Sicht eine faire Lösung, weil alle Gläubiger gleich behandelt werden", sagte Schmitt.
Rechtsanwalt Klaus Nieding, der über eine Anwaltskooperation (Arge Phoenix) mehr als 3000 geschädigte Phoenix-Anleger vertritt, sagte am Mittwoch: "Wir werden dem Insolvenzplan zustimmen, damit die Anleger endlich Geld bekommen. Das heißt aber nicht, dass wir auf weitere Ansprüche verzichten." So ist beim Frankfurter Landgericht bereits eine Schadenersatzklage gegen die Frankfurter Sparkasse (Fraspa) anhängig, bei der viele Phoenix-Konten geführt wurden. Die Anwälte werfen der Bank vor, den Anlagebetrug der insolventen Firma Phoenix Kapitaldienst durch die Einrichtung von Sammelkonten erst möglich gemacht zu haben.
Klage gegen Bundesrepublik
Zudem will die Arge Phoenix die Bundesrepublik Deutschland verklagen. Der Vorwurf: Eine EU-Richtlinie zur Anlegerentschädigung sei vom deutschen Staat fehlerhaft umgesetzt worden. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), die zumindest einen Teil des Geldes im Fall Phoenix erstatten soll, sei chronisch unterfinanziert.
Sollte der Insolvenzplan mehrheitlich gebilligt werden, könnten Anleger im Spätsommer 2007 etwa 30 Prozent ihrer Einlagen zurückbekommen. "Findet der Plan keine Mehrheit, muss das bis zum Bundesgerichtshof durchgefochten werden - das kann acht bis zehn Jahre dauern", sagte Insolvenzverwalter Schmitt.
Quelle: Auszugsweise dpa _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 21.Apr 2007 7:33 Titel: |
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