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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 2.Feb 2004 10:52 Titel: ............... |
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@ Klein
Der guten Ordnung halber:
"Hättest Du geschwiegen, wärst Du ein Weiser geblieben".
Aus dem "Buch der Sprüche". Die genaue Stelle herauszufinden, habe ich momentan keine Zeit.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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Klein Newbie
Anmeldungsdatum: 19.10.2003 Beiträge: 10 Wohnort: Essen
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Verfasst am: 2.Feb 2004 11:31 Titel: |
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Viel Spass bei der Suche nach Stellen zu Worten, die es nicht gibt.
Quatsch.
Weber |
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Balduin Specialist
Anmeldungsdatum: 28.02.2003 Beiträge: 216 Wohnort: sachsen
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Verfasst am: 2.Feb 2004 11:57 Titel: |
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| Was soll der Schwachsinn eigentlich? Die Steuerkanzlei Marbella S.L. ist eine juristisch eigenständige Rechtsperson und unter der Nr. B92354380 Legal registriert. Sie hat nichts zu tun mit der Rechtsanwaltskanzlei Marbella, außer der üblichen Bürogemeinschaft, in der über 80 Dienstleister organisiert sind. |
Hat den einer was von "Schwachsinn" geschrieben?
Es ist wohl kein Problem, wenn jetzt die Werbung über die Steuerkanzlei Marbella S.L. läuft, und die User durch den Beitrag darauf hingewiesen werden, dass hier die gleiche "Dienstleistung" angeboten wird, unter gleicher Tel. Nummer - nur eben jetzt Ansprechpartner die Steuerkanzlei und nicht die Rechtsanwaltskanzlei. |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 2.Feb 2004 15:08 Titel: ............... |
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Hallo Herr Maurischat
Ich war mir sicher, daß meine Version die richtige ist. Danke für die überzeugende Belehrung.
Während meiner Suche im Buch Ecclesiasticus fiel mir ein Spruch auf, der wohl für mich gedacht ist: "Ehe Du nicht nachgeprüft hast, mache keine Vorwürfe / untersuche zuerst und nachher tadele", aber auch diese Stelle. die mir irgendwo noch in Erinnerung war: "Manch einer schweigt und wird für weise gehalten, und mancher macht sich verhaßt wegen seines vielen Redens".
Mit den besten Wünschen, Browser |
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Klein Newbie
Anmeldungsdatum: 19.10.2003 Beiträge: 10 Wohnort: Essen
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Verfasst am: 3.Feb 2004 2:27 Titel: Philosoph staat "Weiser" |
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Lieber Herr Maurischat,
ich bin für Bildungslücken anderer nicht zuständig und auch nicht ansprechbar. Es handelt sich eben nicht um einen "Weisen", wie arrogant gekontert wurde, sondern um den "Philosophen", wie von mir zitiert und von Ihnen bestätigt wird. Lächerlich, diese Diskussion unter Normalgebildeten.
Udo Weber,
Wer ich bin? Ein neuer Mitarbeiter der Steuerkanzlei Marbella (von Herrn Elders), ich bin Dipl. Volkswirt und Steuerberater. |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 3.Feb 2004 8:32 Titel: |
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Hm...
Interessant, sehr interessant... |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 3.Feb 2004 10:25 Titel: ............... |
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@ Klein
Sie sind "für Bildungslücken anderer nicht zuständig", haben Sie richtig erkannt. Um Ihre eigenen Bildungslücken sollten Sie sich schon kümmern. Nebenbei bemerkt, da Sie den von Herrn Maurischat zitierten Spruch gar nicht erst kannten, füge ich hiermit gleich hinzu, daß, würde man den Satz korrekt ins Deutsche übertragen, "Philosph" als "Denker", "Weiser", übersetzt werden müßte.
Kommen wir aber zum Wesentlichen. Ich bin seit einiger Zeit dabei, nützliche Adressen aus dem Forum herauszulesen, um sie bei Bedarf zur Hand zu haben.
Demnächst werde ich auch in Spanien zu tun haben. Selbst wenn in nächster Zeit aus den Forumsbeiträgen ersichtlich werden würde, daß mit der Steuerkanzlei, in der Sie beschäftigt sind, alls seine Ordnung hat, würde ich dieses Büro nicht konsultieren, solange Sie dort beschäftigt sind.
Damit will ich auch darauf hin weisen, daß Sie als "Angestellter" bei der Außendarstellung Ihres Brötchengebers eigentlich anders vorgehen sollten. Denn das fällt in Ihren Zuständigkeitsbereich.
Bitte ersparen Sie mir eine Antwort. Für den Fall, daß Sie doch etwas erwidern sollten, gleich meine Antwort: "Ich habe das von Ihnen nicht anders erwartet"! |
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Klein Newbie
Anmeldungsdatum: 19.10.2003 Beiträge: 10 Wohnort: Essen
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Verfasst am: 3.Feb 2004 23:45 Titel: |
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Mit so unsachlichen Menschen, die fälschlich dargestellte Nebensächlichkeiten zum Hauptsache erheben und aus selbstherrlichen Verfälschungen in der Hauptsache sich selbst als "Herr Lehrer, ich weiss was" anderen Unwahrheiten als Wahrheiten verkaufen wollen, sind keine Mandanten oder Partner unserer Steuerkanzlei.
Aber wer darüber hinaus nach der Verbreitung von Lügen dann auf Nebenschauplätzen mit Schaumschlägereien seine eigenen Lügen in der Hauptsache kaschieren und überblenden will, disqualifiziert sich selbst und macht sich bei den Lesern und Mitgliedern in diesem Forum, die ein äußerst gehobenes Niveau haben und sicherlich nicht solche BILD-Bildung besitzen, geradezu lächerlich.
Sie besitzen nicht einmal genug Persönlichkeit zu sagen, ich bin eigentlich mehr Dichter, Vermuter und Falschkombinierer als sachkompetenter Berichterstatter, der sich nur mal wichtig tun wollte?
Ich überlasse dem Leser dieses Forums das Urteil, welche Wertigkeit Ihre Aussagen und Ihr Diskussionstil haben.
Udo Weber |
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solar Pathfinder
Anmeldungsdatum: 03.10.2003 Beiträge: 286 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 4.Feb 2004 0:25 Titel: Na na meine Herren |
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Ich fand diese ganze Sache bisher eigentlich sehr interessant.
Man muss sich ja nicht umarmen, aber ein winzig kleines Stück Entgegenkommen und das einstellen, solcher Verbalattacken wäre doch dem eigentlichen Thema zuträglicher.
Es ist evtl. etwas heikel, auch nicht unbedingt eingängig, verständlich, evtl. auch durch die Presseberichte aufgeheizt, aber
die Presse zerreisst eh alles, was sie in die Finger bekommt, aber die Thematik als solche, wäre doch auch, auf einer weniger emotionsgeladeneren Ebene, durchaus Wert diskutiert zu werden.
Wir haben das Jahr mit den meisten Firmenpleiten( hinter uns)?
Wer weiss, oder heisst das "Marktbereinigung"?
Man ist wohl leicht geneigt, immer an den Symptomen zu basteln, jeder auf seine Art, versuchen wir doch mal die Ursachen zu finden und diese langfristig zu bekämpfen.
Nur mal so, ein lockerer Vorschlag. |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 4.Feb 2004 1:47 Titel: ............... |
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@ Solar
Wie schön ihr Versuch, wieder zum Thema kommen zu wollen.
Aber ich bin gerade heiß geworden, da ich Arroganz und Schwatzhaftigkeit, erschwert durch die Unfähigkeit, den Inhalt eines Textes den Fakten und dem Sinne nach erfassen zu können, nicht ertrage, ohne meiner gesellschaftlichen Pflicht der wohlmeinenden Belehrung und Korrektur nachzukommen. Ich spreche von Ihnen, Herr Weber oder Herr
@Klein
...wie auch immer. Oberlehrerhaft möchte ich Sie dringend darum ersuchen, Ihre Grammatik und Ihre Syntax einer eingehenden Nachschulung zu unterziehen, bevor Sie sich als Dipl.-Volkswirt und Steuerberater outen. Bei Nichtbeachtung meiner gutgemeinten Ratschläge gibt es zwei Jahre wegen Dummkommens und anschließender Rücksendung ans Werk mit der Bitte um Überarbeitung (Ihrer Person).
Was das Meinungsbild der Forumsbesucher bzgl. meiner Person angeht, so machen Sie sich darüber bitte keine Gedanken. Gedanken sollten Sie sich vielmehr darüber machen, daß Sie, ich habe schon darauf hingewiesen, zur positiven Außendarstellung des Unternehmens Ihres Brötchengebers durch Ihre Äußerungen nicht beigetragen haben. Mit Ihrem darauf folgenden Statement haben Sie diese schlechte Darstellung nicht nur getoppt, Sie haben auch Ihre persönliche Natur, Ihren Charakter, in ein denkbar ungünstiges Licht gerückt.
Nun, leben Sie damit. Sie müssen damit klar kommen.
Und damit komme ich, lieber Solar, selbst zum Thema zurück.
Leute wie @ Klein gibt es nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch in der Politik. Wundern wir uns da noch, daß es so viele Insolvenzen gibt? Wenn ich richtig informiert bin (!), hat es im vergangenen Jahr insgesamt ca. 70.000 Unternehmens- und Privatinsolvenzen gegeben. Wieviele davon wurden durch Personen, Behörden, sonstige Einrichtungen etc. nicht verhindert oder gar verursacht, entweder durch falsche Beratung, durch Unflexibilität der verschiedensten Institutionen, durch allgemeine Unfähigkeit der betroffenen und involvierten Personen; natürlich dürfen wir auch die gewerbsmäßigen Betrüger nicht vergessen. Aber diese sind ja noch in der starken Minderheit.
Bei allen Usern möchte ich mich gleichzeitig entschuldigen, daß ich meiner persönlichen Betroffenheit so viel Raum gegeben habe, sich Luft zu machen, obwohl die eigentlichen Aufgaben des Forums woanders liegen: Betrügereien aufzudecken und Betrüger zu entlarven, ist nur eine vornehmsten.
Wußten Sie schon, daß Herr Maurischat mit dem Ex-Kanzler Helmut Kohl etwas gemeinsam hat:
.......die Karawane zieht weiter.
In diesem Sinne und mit den besten Wünschen, Browser |
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Elders Newbie
Anmeldungsdatum: 24.02.2004 Beiträge: 35
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Verfasst am: 26.Apr 2004 11:27 Titel: Der einzige Weg: "Insolvenzantrag" |
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Zu den Ausführungen selbst will ich nur anmerken: Der Verfasser hat keinerlei Ahnung über die wirklichen Möglichkeiten, denn seine Kenntnisse reichen nicht aus, qualifiziert dazu Stellung zu nehmen. Anerderseits publizieren wir auch in dieser Richtung keine Richtigstellung, weil wir damit schlechteste und sehr üble Erfahrungen gemacht haben, wie die vielen Beträge in diesem Forum ja beweisen.
Wir bitten die Forumsmitglieder daher um Verständnis.
Udo Weber
Dipl. Kfm.
für den erkrankten Herrn Elders |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 27.Jun 2004 21:59 Titel: |
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Heute in Spiegel TV
Insolvenzbetrug -
Das kriminelle Netzwerk der Firmenplattmacher
Mitunter bieten sie ihre Dienste per Zeitungsannounce an, versprechen Hilfe für in Zahlungsnot geratene Unternehmer. Hinter den vermeintlichen Sanierern stecken jedoch nicht selten Plattmacher - Firmenbestatter, die ein Unternehmen nur übernehmen, um es sterben zu lassen. Ihre Masche ist stets dieselbe: Statt eine Firma zu retten, schlachten sie sie aus. Mitarbeiter, Banken, Gläubiger und Zulieferer sind die Geprellten. Die Hintermänner werden fast nie gefasst. Sie verstecken sich hinter Briefkastenfirmen im Ausland und lenken nicht selten ein ganzes Netzwerk an Strohmännern. Experten berichten von einem rasanten Anstieg der illegalen Firmenbestattungen, der geschätzte Schaden geht in die Milliarden. SPIEGEL TV über die dubiosen Geschäfte der Plattmacher.
Herr Elders hat mit den Reportern nicht gesprochen. |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 11.Jul 2004 7:31 Titel: GmbH-Bestatter |
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Fallen Sie nicht auf diese Leute herein.
Sie lesen eine Anzeige in der Zeitung: Übernehme Ihre GmbH mit allen Verbindlichkeiten - sofortige Entlastung des Geschäftsführers - oder so ähnlich !! Vorsicht !!!
Die Zahl unseriöser Übernahmeangebote ist in den vergangenen Monaten deutlich angestiegen. Die Konjunktur blüht – für angebliche Firmensanierer und Firmenbestatter. Die Verheißungen der selbsternannten Firmensanierer versprechen Befreiung von allen finan-ziellen Sorgen und jeglicher Geschäftsführung. Tatsächlich aber stoßen diese fiesen Gauner ihre Klientel direkt in den Ruin – und gegen eine horrende Zahlung. Strafrechtlich verantwortlich sind und bleiben jedoch meist die ehemaligen Gesellschafter oder Geschäftsführer der „sanierten“ oder „entsorgten“ Gesellschaften.
„Firmenbestatter“ und „GmbH-Entsorger“, Plattmacher oder „GmbH-Bestatter“ gibt es seit vielen Jahren in Deutschland. Genauso wie angebliche „Kreditvermittler“ mit arabischen Scheichs locken und nach Vorkasse auf Nimmerwiedersehen verschwinden, nutzen „Firmenbestatter“ die Gutgläubigkeit von finanziell bedrängten Geschäftsführern aus, machen unhaltbare Versprechungen, kassieren schnell einige Tausender und verschwinden dann wieder von der Bildfläche.
Um das Unwesen der Firmenbestatter und des „Konkurs-Tourismus“ (Sitzverlegung innerhalb Deutschlands, um dem Gerichtsvollzieher möglichst lange zu entgehen) zu bekämpfen, hat das Landeskriminalamt Berlin (LKA) in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt unter der Leitung des Chefermittlers Jörg Dessin eine Ermittlungsgruppe „Platt“ gegründet, die bundesweit mit anderen Landeskriminalämtern zusammenarbeitet. Leider setzen die Ermittlungen immer erst dann ein, „wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen“ ist und bisher erfolgreiche Geschäftsführer einen nicht mehr zu behebenden Schaden erlitten haben.
Denn durch die illegalen Praktiken der Firmenbestatter kommen deutsche Geschäftsführer in nahezu ausweglose berufliche Situationen, die munden in der Abgabe der eides-stattlichen Versicherung, der Durchgriffshaftung, dem Verlust des persönlichen Vermögens, einem Gewerbeverbot etc. – von den Vernehmungen bei Kripo, Staatsanwaltschaft und langwierigen und kostenaufwendigen Gerichtsprozessen erst gar nicht zu reden. Die berufliche Existenz und die private Zukunft von Geschäftsführer und ihren Familien werden durch die illegalen Praktiken der Firmenbestatter vernichtet. Nicht selten enden bedauerns-werte Geschäftsführer als Sozialhilfe-Empfänger.
Diese Situation hat sich jetzt noch verschärft. Denn bei vielen ehemaligen Vermittlern von sogenannten „steuerbegünstigten Kapitalanlagen“ ist der finanzielle Notstand ausgebrochen. Hochbesteuerte Bundesbürger rissen diesen Vermittlern in den vergangenen Jahren nahezu alles aus den Händen, was mit hohen Steuervorteilen garniert war. Jahrelang „kaufte man Steuervorteile“, egal welche Risiko-Anlage sich dahinter verbarg. Nun aber hat die rot/grüne Regierung die Steuervorteile auf bisher beliebte Sektoren ganz entscheidend gekappt – und bei zahlreichen Vermittlern läuft nichts mehr – sie sind arbeitslos. Und was für die meisten noch schlimmer ist, sie sind ohne finanzielle Einnahmen.
Man muss also dringend neue Geldquellen erschließen, und viele dieser Damen und Herren entdecken die illegale GmbH-Entsorgung als lukrative Einnahmequelle. Sie werden GmbH-Entsorger, werben in zahlreichen Zeitungsanzeigen für ihre „diskreten und seriösen Dienste“ und stürzen sich dann mit Eloquenz und Vehemenz auf GmbH- und AG-Geschäftsführer, die in finanzielle Bedrängnis geraten sind. Dabei kommt diesen Firmen-bestattern eine besondere Entwicklung zu Hilfe: Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Abschwung. Die Zahlungsmoral vieler privater Schuldner verschlechtert sich dramatisch – auch die Zahlungsmoral von Bund, Ländern und Kommunen.
Als Folge geraten immer mehr Gesellschaften (GmbH/AG) an den Rand des Ruins, haben hohe finanzielle Verluste und steuerliche Verlustvorträge. Geschäftsführer – besonders geschäftsführende Gesellschafter – kämpfen bis zuletzt um das finanzielle Überleben ihrer Gesellschaft. Und wenn es dann fast zu spät ist, wenn der Konkurs bzw. die Insolvenz mit persönlicher Durchgriffshaftung kaum noch abwendbar erscheint, möchte man die Gesell-schaft lieber heute als morgen los sein. Anstatt sich an einen seriösen Fachmann für Insolvenzrecht zu wenden (Bsp.: Rechtsanwalt Dr. Peter Fissenewert von der Kanzlei Seufert Rechtsanwälte und Notare, Rankestr. 34, 10789 Berlin, Tel.: 030/8800970).
Firmensanierer oder der Königsweg aus der Krise
Wer vor dem Abgrund einer Insolvenz steht, der greift nach jedem Strohhalm, für den sind Anzeigen in den sogenannten Glücksritterrubriken ein Streif am Horizont. Die Anzeigentexte unterscheiden sich kaum: „GmbH-Risiko – wir helfen, kaufen und sanieren Ihre Firma, auch bei drohender Krise“. Auf diese Anzeigen reagieren meist Gesellschafter oder Geschäftsführer von Gesellschaften mit einem eigenen Haftungsrisiko, wie es etwa bei einer insolventen GmbH der Fall ist. Wenn Geschäftsführer Kontakt zu den Sanierern aufnehmen, haben die Banken meist bereits den Geldhahn zugedreht.
Die Geschäfts laufen schlecht, das wissen die Hilfesuchenden selbst. Vor dem ersten Beratungsgespräch leben sie in dem Bewusstsein, dass sie eigentlich schon tot sind und niemand mehr ihnen helfen kann. Vor diesem Hintergrund erklärt sich, dass Geschäftsführer auf die verlockenden Angebote eingehen. Sie glauben es einfach zu gerne, dass jemand den Königsweg gefunden hat, der sie jeglicher Verantwortung für eigene Haftung offener Rechnungen und Gesellschaftsschulden entbindet.
Zahlungsschwierigkeiten können nämlich schnell die Schwelle der Insolvenz erreichen: Wer befürchtet, in absehbarer Zeit seinen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen zu können, muss binnen drei Wochen einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen. Sonst drohen ihm bereits strafrechtliche Konsequenzen. Doch der vermeintliche Königsweg kostet eine erkleckliche Summe. Im ersten Schritt sind es zehn bis zwanzigtausend Euro, die berappt werden müssen. Was verwundert, denn leere Kassen sind der Anlass des Hilferufs.
Offenbar gibt es aber immer noch eine Möglichkeit, die letzten Reserven zu aktivieren. Wem das Insolvenzstrafrecht droht, der benötigt Bargeld in der Hand. Diese Menschen mobilisieren jedoch alles, ziehen sich bis auf das letzte Hand aus und sind auch bereit, Haus und Hof zu verkaufen. Leider entpuppt sich der vermeintliche Königsweg sehr bald als teurer Holzweg. Schnell stellt sich heraus, dass der versprochene Verkauf in diesem speziellen Fall nicht funktionierte, obwohl selbstverständlich alle nationalen und internationalen Kontakte nachgefragt worden seien.
Aber auch für diesen Fall haben die Sanierer eine Lösung parat:
Sie präsentieren einen Käufer, der die Firma demnächst – in der Regel im Ausland – zum Erlöschen bringen soll. Kostenpunkt der Bemühungen: weitere 10.000 bis 20.000 Euro. Am Ende des munteren Schuldnersuchspiels gibt es nur einen Gewinner – dafür aber gleich mehrere Verlierer:
Zum einen die Gläubiger, die der dubiosen Geschäftemacher nicht habhaft werden, weil diese inzwischen unter anderem Namen firmieren oder ihren eigenen Rat befolgend den Wohnsitz ins Ausland verlegt haben und die finanziellen Mittel der Gesellschaft. Denn diese dürften nach dem Sanierungsabenteuer ohnehin endgültig verpulvert sein.
Zum anderen steht in der Regel der Geschäftsführer als Initiator der Aktion vor einem Scherbenhaufen. Er haftet nämlich entgegen aller Beteuerungen auch weiterhin für Bankkredite, persönliche Bürgschaften, Steuerschulden und Sozialabgaben, auch wenn er nicht mehr als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen ist. Und er muss sich mittlerweile gegenüber dem Staatsanwalt verantworten. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt dann auch meistens noch ein dritter Mann: Es ist der Notar, der den Kaufvertrag besiegelt hat. Denn ihm wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe vor. Sie brauchen nur die Internetseiten der „IGG Interessengemeinschaft geschädigter Geschäftsleute“ anklicken, und Sie erhalten einen Überblick, welche Figuren in Deutschland auf diesem Gebiet ihr Unwesen treiben.
(eine Internetseite konnte nicht gefunden werden, einige Figuren finden Sie aber in diesem Forum - GOMOPA)
Bewährte und erprobte Konzepte?
In Inseraten lesen Sie immer wieder: „Niemals Konkurs im Ausland“ – „Geschäftsführerwechsel statt Risiko“ – „Wir lösen Ihre GmbH-Probleme mit deutschen Geschäftsführern und nur in Deutschland mit deutscher Anschrift“. Aber genau das geht nicht! Denn genau das führt Sie in das späte Verderben. Es ist in Deutschland nicht möglich, Lücken deutschen GmbH-Rechts zu schützen, dafür ist Deutschland zu perfekt organisiert.
Allein im Rahmen der EU lassen sich heute noch interessante Firmenverkäufe von finanziell schwachen, „konkurs-bedrohten“ Firmen realisieren, soweit dies professionell und rechtlich legal geschieht.
Solche Firmenverkäufe im Rahmen der EU setzen jedoch internationale Steuer- und Rechtskenntnisse voraus und erfordern eine ganz besondere Logistik. Und genau in diesem Umfeld haben sich die Profi-Abzocker in Deutschland etabliert. Sie sitzen in ihren feudal eingerichteten Büros und haben einen kompetenten Rechtsanwalt an ihrer Seite. Dieser ist für Profi-Abzocker lebenswichtig, da sie laufend durch die Kripo überwacht werden, die Telefon-Gespräche werden abgehört, es finden Büro- und Hausdurchsuchungen statt. Aber all das kann einen Profi-Abzocker nicht erschüttern, denn er kooperiert mit den Behörden.
Die Tätergruppe setzt sich meist zusammen aus Notaren, und Vermittler, die derartige Übernahmen professionell betreiben. Beim Notartermin wird dann ein Strohmann präsentiert, der neuer Geschäftsführer, teilweise auch Gesellschafter wird. Offiziell wird diese Firma für 1 Euro verkauft. Tatsächlich muss der alte Geschäftsführer mindestens 10.000 Euro bezahlen, um die Firma los zu werden, in ganz kriminellen Fällen sogar bis zu 50.000 Euro. Den sogenannten Veräußerern (Altgeschäftsführern) sind die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen (Konkursverschleppung, Bankrottdelikte und Untreue) ihres Handelns vielfach nicht bewusst.
Die Firmenbezeichnungen lauten bis zu „Wirtschaftsberatung“ und „Wirtschaftshilfe“. Nach der telefonischen Kontaktaufnahmen erhält der Verkaufswillige einen Fragebogen, in dem detaillierte Fragen zu dem Unternehmen gestellt werden. Danach stellt der Vermittler Kontakt mit den eigentlichen Firmenaufkäufern her. Sehr schnell kommt das erste Treffen zustande. Hier wird den Verkaufswilligen eröffnet, dass für die Entlastung als Geschäftsführer eine Übernahmegebühr oder Entsorgungsentgelt entrichtet werden muss. Dieser Preis richtet sich nach den Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Ist der Verkäufer nicht in der Lage, den Verkaufspreis in bar zu entrichten, wird ein notarielles Schuldanerkenntnis gefertigt, das eine schnelle Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Verkäufers ermöglicht. Amtsgerichte, Polizei und Staatsanwaltschaften oder Wirtschaftsverbände und Handelskammern können mittlerweile an charakteristischen Merkmalen erkennen, ob es sich um ein Ankäufer-Verfahren handelt. Bei den amtsbekannten Übernehmern handelt es z.B. um Arbeitslose, denen für die Übernahme pro GmbH ein zusätzliches Einkommen von 250 Euro versprochen und gezahlt wurde. Teilweise übernehmen sie 20 Firmen pro Woche als Gesellschafter bzw. als Geschäfts-führer.
Die Tricks der Pleite(n)macher
Nach der Übertragung der Geschäftsanteile wird beim Notar eine Gesellschafterversammlung einberufen, in der sich der nunmehr alleinige Gesellschafter zum Geschäftsführer bestellt. Sowohl über die Privatanschrift des Geschäftsführers als auch über den künftigen Sitz des Unternehmens werden gegenüber dem Handelsregister bewusst falsche Angaben gemacht. Das führt dazu, dass sowohl gewöhnliche Postsendungen als auch gerichtliche Titel nicht zugestellt werden können. Nachdem zunächst die Firmen durch natürliche Personen direkt übernommen worden sind, tritt nunmehr die GmbH als Ankäufer auf.
Die gesellschaftsrechtlichen Einzelheiten dieser juristischen Person sind unklar. Zumeist handelt es sich um veräußerte Unternehmen, die zum Zwecke der Ankäufer instrumentalisiert werden. Der Geschäftsführer der GmbH kauft im Namen der GmbH die Geschäftsanteile an der zu veräußernden Firma und bestellt einen weiteren Mitarbeiter der Aufkäufer zum Geschäftsführer. Diese Vorgänge werden weder buchhalterisch noch bilanziell bei der Aufkäufer-GmbH noch bei der verkauften GmbH erfasst. Ein weiteres Anzeichen, dass es sich um Firmenübernahme handelt, ist, wenn notarielle Verträge von bestimmten Notaren beurkundet werden. Diese machen auf Zuruf der Ankäufer entsprechende Termine.
Die Aufkäufer haben vorgefertigte Notarverträge in ihren Computern und füllen diese mach den Informationen der Verkäufer aus. Ist der zeitliche Druck hoch, werden diese vorgefertigten Verträge dem Notar zugefaxt. Da die Firmen zum Teil wie am Fließband übertragen werden, bleibt es nicht aus, dass dem Notar Fehler unterlaufen, die ihm bei ordnungsgemäßer Ausübung seiner Berufspraxis nicht unterlaufen wären. Dem Berufsgrundsatz der Überparteilichkeit fühlen sich diese Notare nicht verpflichtet. Ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht kommen sie in den bisher bekannt gewordenen Fällen nicht nach, so dass eine starke wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen Aufkäufern und Notaren anzunehmen ist.
Nach der notariellen Beurkundung der Abtretung der Gesellschaftsanteile und der Übergabe des „Entsorgungsgeldes“ wird eine schuldrechtliche Vereinbarung geschlossen. In den ersten notariellen Verträgen ist die Rede davon, dass die schuldrechtliche Vereinbarung mündlich geschlossen wurde. In diesen Fällen wird eine relativ einfache Vereinbarung im Umfang von drei bis vier Seiten genutzt, die einer ausgefeilten Version im Umfang von ca. 20 Seiten weicht, in deren Anhang relevante Strafvorschriften detailliert aufgelistet werden.
Mittlerweile hat die schuldrechtliche Vereinbarung einen solchen Umfang, dass die Altgeschäftsführer, selbst wenn sie rechtlich dazu in der Lage wären, weder den Inhalt würdigen noch die Konsequenzen im Einzelnen nachvollziehen können. Hervorzuheben ist die Besonderheit einer Verschwiegenheitsklausel, in der sich die Vertragsbeteiligten zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichten, insbesondere gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Die schuldrechtliche Vereinbarung enthält detailliert, welche Unterlagen und Anlagengegenstände zu übergeben sind. Am Anlagevermögen haben die Erwerber allerdings meist kein Interesse, so dass dem Altgeschäftsführer „treuhänderisch“ das Anlagevermögen überlassen wird.
Weiterhin wird festgehalten, dass die Firma zum Zwecke der Sanierung bzw. Liquidierung übergeben wird. Neben der schriftlichen Vereinbarung wird mündlich eine zusätzliche Vereinbarung über ein Entsorgungsentgelt geschlossen. Erst nach Zahlung erfolgt die Übertragung des Firmenmantels. Sehr schnell informiert nun der alte Geschäftsführer seine Gläubiger über den Verkauf an den Unternehmer. Als neue Adresse des Unternehmens wird ein Briefkasten angegeben. Da sich die Gläubiger nun zunächst an diese Adresse wenden, gehen ihre Mahnaktivitäten ins Leere.
Die neuen Geschäftsführer beantragen dann häufig die Sitzverlegung des Unternehmens. Diese Sitzverlegung hat zunächst auch den Hintergrund, dass u.a. von Gläubigern gestellte Gesamtvollstreckungsanträge wegen Nichtzuständigkeit kostenpflichtig vom Gericht abgewiesen werden. Bei der Sitzverlegung handelt es sich daher lediglich um ein Scheinmanöver. Die Unterlagen der übernommenen Firmen werden durch die neuen Geschäftsführer übernommen und unsortiert in zentralen Lagern abgekippt. Für den Altgeschäftsführer gibt es keine Möglichkeit mehr, Zugriff auf die Unterlagen zu nehmen. Was von den Verkäufern vergessen wird: Die Vorschrift des § 64 GmbHG ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 BGB, da die Verletzung der Konkursantragspflicht Schadenersatzansprüche von Gläubigern begründet.
Aber es gibt andere Möglichkeiten, den Rettungsanker zu werfen, als sich auf windige Helfer einzulassen. Nur die anwaltliche Hilfe ist der richtige Königsweg aus der Krise. Dieser sollte nicht nur das Insolvenzrecht, sondern auch das Strafrecht beherrschen, da in jedem Fall der Beantragung der Insolvenz strafrechtliche Ermittlungen erfolgen.
Quelle: http://www.talk2experts.de/disp/ead8439bb8f85d0655423fd819a7c87d/t2e2-xprt-art2-0?artid=131&ch=10 |
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timo-mueller Newbie
Anmeldungsdatum: 26.11.2004 Beiträge: 15
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Verfasst am: 26.Nov 2004 18:17 Titel: |
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| Balduin hat folgendes geschrieben:: |
Der Hinweis aus dem ZDF Bericht:
| Zitat: |
Staatsanwaltschaft ermittelt
So verstecken sich die Herren von der Rechtsanwaltskanzlei Marbella auch in Spanien. Eine funktionierende Büroadresse existiert nicht. Als wir die auf der Visitenkarte angegebene Anschrift überprüfen, landen wir auf dem Postamt. Der Postmitarbeiter weist uns den Weg zu den Schließfächern: Nummer 138 - dort sitzt die Rechtsanwaltskanzlei Marbella. |
der Link dazu: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,2053697,00.html
und
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,2053699,00.html |
Versteh ich nicht so ganz, oder es wurde gar nicht recherchiert. Ich selbst habe im Juni 2004 mehrmals die Kanzlei auf der Hauptstrasse in Marbella besucht und wurde dort auch zufrieden beraten. Seither gute und vor allen Dingen kompetente Betreuung. Wer hin möchte: Die Kanzlei befindet sich um Bürozenter GOLDEN auf der Avenida Ricardo Sorriano Nr. 72, mitten im Zentrum von Marbella.
Aber: Die Büroadresse wäre ja wohl keine Sensation gewesen für das ZDF!!! Also besser weglassen, eine Sensation ist wichtiger als die Wahrheit.
Ach so, wenn auf der Visitenkarte eine Postfachnummer angegeben ist, ist dort auch der Sitz einer Firma? Welch ein Schwachsinn. Ich empfehle allen Firmen, also die hunderttausende deutsche Postfachinhaber: Nicht auf die Visitenkarte schreiben, dann kommt der Staatsanwalt oder gierige Jounalstien. Ein Postfach ist völlig unseriös!
Wo leben wir eigentlich Leute?
Timo |
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eunet183 Newbie
Anmeldungsdatum: 24.10.2003 Beiträge: 5
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Verfasst am: 1.Dez 2004 17:37 Titel: |
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1. Die Gesellschaft heisst richtig: STEUERBERATUNGSKANZLEI MARBELLA SL
2. Die Gesellschaft wurde am 17.07.2002 gegründet einziger Gesellschafter und Geschäftsführer ist Herr ELDERS HERBERT HEINRICH.
3. Die Gesellschaft hat als Zweck: Kommerzielle, Steuerliche, Industrielle und private Beratung von Firmen und Privatleuten, im nationalen und internationalen Bereich, wobei die Gesellschaft im Bereich der Steuerberatung gerichtliche und aussergerichtliche Prozesse in Bezug auf Steuern jeglicher Art durchführen kann.
4. Gemäß Art. 378 der Handelsregisterverordnung ist jede Gesellschaft verpflichtet, jährlich die Bilanzen dem Handelsregister vorzulegen. Die Nichtbefolgung führt zur Sperrung des Handelsregisters. Laut Handelsregisterauszug hat die STEUERBERATUNGSKANZLEI MARBELLA SL bisher keine Bilanzen vorgelegt (2002 und 2003 hätten schon vorgelegt werden müssen).
Ergo: Der gute Herr Elders (er ist immerhin einziger Gesellschafter und Geschäftsführer laut Handelsregister) befolgt noch nicht einmal bei seiner eigenen Gesellschaft die spanischen Rechtsvorschriften.
Das nenne ich eine Visitenkarte für einen Steuerberater!!!
PS: RECHTSANWALTSKANZLEI MARBELLA SL
Gegründet am 08.05.2002, ähnlicher Zweck, gleicher Sitz, einziger GF gleich, auch keine Bilanzen vorgelegt.
Die ASC STEUERBERATUNG ASCANIA SL wurde übrigens zum 25/07/2002 aufgelöst. |
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tom2903 Newbie
Anmeldungsdatum: 28.10.2004 Beiträge: 18
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Verfasst am: 11.Dez 2004 19:42 Titel: |
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| money-baer hat folgendes geschrieben:: |
Nun, ich hatte damlas (vor 3 Jahren) mit einem deutschen Repräsentanten zur tun und dieser hat für meinen Klienten eine Immo-SL abgewickelt. Auch nach der Installation dieser SL keine Problem mit dem hiesen FA oder einer anderen Stelle.
Die heutigen Ansprechpartner lesen sich so:
Kooperations Anwälte und Anwalts-Kanzleien/ Berater für unsere Kunden, Verfasser der Texte:
* RA-Kanzlei Dr. jur. Stenbock, Anwälte u.a.: Dr.jur. Morgan H. Bedford, Manager, Dr.jur. Nick. C. Colessides, Dr.jur. Bengt I. Stenbock, Dr.jur. Roger V. Bennett
* Rechtsanwalts- und Steuer- Kanzlei Ascania Marbella, internationale Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatung(Spanien/Deutschland): Dipl. Kfm. H. Elders, Dipl. Kfm. Bartscher, RA Dr.jur. R. Gonzalez- Nuiz, RA C. Krause, Dipl. Volkswirt Dr. G. Scholten
* Kanzlei London CL Consulting, London / Berlin
* Helping Hand Dept Assistance Management Ltd
* Sozial- Hilfswerk SH e.V. Schuldnerberatung
* Skripte, auch: Prof. Dieter Zimmermann,Ev. Fachhochschule Darmstadt, Forum Schuldnerberatung
Hab diese Angaben aber noch nicht überprüft. |
moin,
wer mit solchen firmen zusammenarbeit gehört ins gefängnis.
ich habe mit diesen firmen
Helping Hand Dept Assistance Management Ltd
* Sozial- Hilfswerk SH e.V. Schuldnerberatung
wegen insolvenzbetrug ( statsanwltschaft kiel ist dadran ) zu tun gehabt.
und es sind viele kunden diese firmen um ihr geld und ihr recht auf insolvenzberatung etc. geprellt worden.
ich kann mich nur wiederholen............
......eine insolvenzberatung kann nur mit der dazugehörigen zulassung gemacht werden, und alle anderen werden abgemahnt und mehr.
aber es werden ja immer sehr gute geschäfte mit der armut anderer gemacht....
ip mediaagentut ltd & co kg |
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Elly * Consulter *
Anmeldungsdatum: 18.03.2004 Beiträge: 1180
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Verfasst am: 13.Dez 2004 11:56 Titel: |
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Und da fällt einem in diesem Zusammenhang wieder Herr Diemtar Kurschel ein, der in der Zwischenzeit wegen verschiedener Vorwürfe heftigst in das behördliche Visier geraten ist.
| eunet183 hat folgendes geschrieben:: |
1. Die Gesellschaft heisst richtig: STEUERBERATUNGSKANZLEI MARBELLA SL
.......................................
Ergo: Der gute Herr Elders (er ist immerhin einziger Gesellschafter und Geschäftsführer laut Handelsregister) befolgt noch nicht einmal bei seiner eigenen Gesellschaft die spanischen Rechtsvorschriften.........................
......................... |
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Schelm2004 Specialist
Anmeldungsdatum: 09.12.2004 Beiträge: 74
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Verfasst am: 14.Dez 2004 0:08 Titel: |
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@ Klaus Maurischat
Ein sehr substanzhaltiger Beitrag zum Thema in der sachlichen Aufarbeitung, jedoch halte ich den alleinigen Verweis auf den Rechtsanwalt als Hilfestellung nicht für die wirkliche Rettung. Zugegeben auch mir sind einige Vertreter dieses Standes bekannt, die auch betriebswirtschaftlich leidlich fit sind - die meisten jedoch nicht wirklich. Wenn wir uns jetzt noch der unumrückbaren Tatsache stellen, dass die Vielzahl der kleinen mittelständischen Unternehmer selbst betriebswirtschaftlich als Katastrophe bezeichnet werden müssen, bleibt die Frage: Woher die verlässliche Datenbasis für eine Einschätzung der Insolvenztatbestände nehmen und für den Anwalt aufbereiten ?
Daran scheitert doch die fachlich versierte Analyse in der Praxis. Trommeln Sie einen Haufen betriebswirtschaftlich erfahrene Haudegen zusammen und lassen Sie diese mal über das Thema "Eigenkapitalersetzende Mittel und ihre wirkliche Anrechung auf Überschuldungstatbestände" laut InsO dikutieren - ich garantiere beindruckende Meinungsverschiedenheiten. Ebenso sehe ich in juristischer Hinsicht gravierende Definitionslöcher bei der Thematik "drohende Zahlungsunfähigkeit" - spätestens der eingeschaltete Staatsanwalt wird es sich wieder mal einfach machen und bei der Beurteilung schwerpunktmäßig die bilanzielle Passivseite in den Focus stellen - und was ist mit Aktivwerten ? Die Antworten werden in Richtung mangelnde Bewertbarkeit und Transparenz, unkalkulierbare Einbringlichkeit etc. abdriften. Eine beachtliche Herangehensweise, da ich damit selbst für gesunde Firmen Insolvenztatbestände herleiten kann.........
Ich will damit nur deutlich machen, dass wir uns auf einem riesigem Spielfeld befinden, was der Gesetzgeber auch nicht nur ansatzweise im Griff hat. Verdeutlicht wird dies durch die beachtlich schlechte Umsetzung der betrieblichen Neuerungen der InSo seit 01.01.1999 mit Einführung des praktisch untauglichen InSo-Planverfahrens und Abschaffung des gerichtlichen Vergleiches, grandios hohen Fremdanmeldungsquoten und einer de facto eingetreteten Verschlechterung des Gläubiger in der Abwicklung von Verfahren sowie mittlerweile atemberaubenden Urteilen wegen Insolvenztatbeständen auch bei absoluten Geringfügigkeiten.
ABER: In einem solchen Umfeld heisst es für den betroffenen Unternehmer mehr denn je, sich seiner Verantwortung zu stellen und wirkliche Dienstleister an seine Seite zu holen - optimalerweise ein Team aus RA / StB und betriebswirtschaftlichem Experten, denn Fallen lauern auf allen Gebieten und kein einzelner Profi wird dies lösen können. Ausschließlich mit einer professionellen Begleitung in Deutschland, sauberen Aufarbeitungen, Dokumentationen und Ehrlichkeit gibt es einen ordentlichen Neuanfang - alles andere sind zeitlich befristete Seifenblasen.
Schelm2004 |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 14.Dez 2004 9:26 Titel: ... |
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@ Schelm2004
Hallo,
ein hervorragender Beitrag von Ihnen, der es in Deutlichkeit, Konsequenz und Sachlichkeit auf den Punkt bringt...
Freundlche Grüße
Peter Wihelm |
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