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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2447
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Verfasst am: 15.Jun 2006 13:25 Titel: Rechtsstreit about GoMoPa? |
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| Zitat: |
Google
Unerwartet wurde ich Zeuge eines wichtigen Internet Prozesses.
Für Google war es sicher nicht der erste derartige Prozess. Öfter finden wir bei Google:
Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org
Bis heute hatte ich angenommen, die Gründe für die Entfernung von Such-Ergebnissen seien eindeutige Ansprüche Dritter. In der Regel Gerichtsentscheidungen. Google dürfte nicht selbst entscheiden, was im Suchergebnis entfernt wird. Google sei nicht verantwortlich für die Suchergebnisse, brauche eine Zensur weder automatisch durchzuführen noch manuell.
Zur Information:
Das Suchergebnis erscheint nach Eingabe des Suchwortes in folgender Form:
- Titel-Text
- erste Zeilen des Header-Textes
Der Titel-Text und die ersten Zeilen des Header-Textes benötigen keinen direkten Bezug zum Suchwort. Beispiel: Geben Sie als Suchbegriffe ein "und" oder "wenn".
Nun wissen wir von der Pressekammer, dass Google zu einer -> Gefahrenquelle erklärt werden kann, als eine besonders gefährliche Einrichtung.
Die Amerikaner hatten das schon zu spüren bekommen, als deren Militär-Basen mit den bis dahin top-geheimen Flugzeugen plötzlich einfach zu finden waren über die Google-Weltkarte.
Chinesen beschäftigen laut Aussage des Google-Anwalts der Kanzlei Taylor mehr als 4000 Kontrolleure, um der chinesischen Zensur gerecht zu werden. Der Westen protestiert.
Die Pressekammer protestiert nicht.
Was war los in Sache 324 O 993/05 Andreas Kodsi vs. Google inc.?
Im Internet finde ich folgendes:
Google, 28.04.06: 20:30 [in den Zeiten angepasst - RS]:
Wenn man bei Google "die Dienstleister" oder den Namen des Chefs "Andreas Kodsi" eingab, wurde man auf eine Seite weitergeleitet, die da heißt Immobilienbetrug. Da ist ja einiges gelaufen mit der Firma Schwaben Finanz und Kulsa. Zur Zeit verkaufen die Dienstleister für Eric Moz., der sitzt übrigens in Leinfelden-Echterdingen und soll in Chemnitz viele Objekte .... . Die Exfirma hieß damals M&M und wurde elegant abgestossen, weil zu viele Rückabwicklungen drohten.
Altavista 28.04.06, 20:55:
Die Dienstleister + Andreas Kodsi + Immobilien - Immobilie - Deutschland - Gomopa Finanzforum
Immobilie - Deutschland - Die Dienstleister + Andreas Kodsi + Immobilien. ... Der Chef Herr Andreas Kodsi ist soo ein Koleriker und schreit den ganzen Tag nur seine Mitarbeiter an ... aber das man solchen Leuten wie Andreas Kodsi und all seinen Verkäufern ...
Keinesfalls möchte ich unterstellen, diese im Internet gefundenen Aussagen seien zutreffend. Diese sind Beispiele des Problems, welches die Pressekammer dazu brachte, sich gegen Google zu entscheiden.
Was scheint Tatsache zu sein?
Der Kläger, Andreas Kodsi ist als Geschäftsmann umstritten. Viele sehen sich als von ihm geschädigt an, sein Arbeitsstil wird im Internet heftig kritisiert. Zu vergleichen mit dem negativen Image von Dialer-Dolzer im viel diskutierten Heise-Fall.
Google ist als erfolgreichste Internet-Suchmaschine und gefährlicher Konkurrent des Markt-Monopolisten Microsoft weltweit tätig und bekannt. Neben der oben beschriebenen Darstellungsform der Such-Ergebnisse hat Google eine Reihe von Kriterien installiert, die Seiten in der Ergebnis-Liste platzieren nicht nur nach der finanziellen Macht der Site-Besitzer und üblicher wirtschaftlicher Hierarchiestruktur. Einige der für Google wichtigen Kriterien sind: Beliebtheit, Verlinkung, Zugriffshäufigkeit.
Passt natürlich nicht Geschäftsleuten wie Andreas Kodsi und Mario Dolzer.
Für so etwas ist die richtige Adresse die Pressekammer Hamburg. Fragwürdiges Geschäftsgebaren spielt keine Rolle.
Zum Thema Gegenschläge: die Form des Schlagabtausches bestimmt der Angreifer.
Google ist ein Wirtschaftsunternehmen. Meinungsfreiheit, genauer, Suchfreiheit ist Bestandteil des Geschäftskonzepts. Ähnlich wie bei Springer wird der Verlust von Prozessen einkalkuliert.
Die Folgen für die Internet-Gemeinschaft bestimmen jedoch Leute wie Andreas Kodsi und Mario Dolzer. Hier leistet die PressekammerVorschub.
In diesem Fall nutzt auch nicht, dass es lange gedauert hat, bis die Pressekammer dem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung stattgegeben hatte. Zwei Monate seien die Schriftsätze gelaufen. Entscheidend für die Kammer sei, dass in der Ergebnisliste der Name erscheine plus die persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerung.
Google müsse so etwas erkennen und vermeiden.
Hallo?
In einer Pause, während der die Richter sich erholten, fragte ich den Vorsitzenden, was ist denn wenn ich z.B. einen Artikel über Immobilienbetrug als Autor ins Internet stelle mit einer Überschrift (Header), welche da lautet "Internetbetrug"? Bei Google würde dann der Name Rolf Schälike erscheinen, dazu in den ersten beiden Textzeilen "Internetbetrug".
Müssten dann die Zensoren von Google dieses Ergebnis sperren?
- Herr Schälike, Sie sind hier die Öffentlichkeit, lautete die Antwort des Vorsitzenden.
Eine Antwort erwarte ich nicht, entschuldigte ich mich als Öffentlichkeit.
An Schluss der Sitzung hatte ich keine Lust, solch eine Frage noch einmal zu versuchen, Herrn Andres Buske zu verstehen, auch wenn während der Sitzung ich meinen Ohren nicht traute als er sagte, sie wären etwas doof, deswegen bitte ... . [Könnte mich natürlich verhört haben. War möglicherweise auch ironisch gemeint.]
Der Google-Anwalt begann daraufhin zu erläutern: Irgend eine Prüfungspflicht wäre nicht leistbar. Niemand könne bei Google sicher feststellen, was eine Tatsachenbehauptung und was als Meinungsäußerung zu bewerten sei.
Natürlich könne Google - wie in China - viertausend Leute einstellen, welche die Suchergebnisse nach zu zensierenden Inhalten prüfen.
Bloß wer erwarte im Suchergebnis schon einen Bericht?
Ein Rezipient wird aus einem Suchergebnis soundso nicht erkennen, was im Inhalt steht und bat den Vorsitzenden, er möge definieren, was das Verständnis eines Lesers bezüglich der Suchergebnisse ist.
Der Vorsitzende lachte, weil im Suchergebnis vierundzwanzig Elemente erscheinen, und der Google-Anwalt, scheinbar nicht wissend, dass die Richter nicht für Definitionen, sondern für Entscheidungen hinsichtlich des Verständnisses eines durchschnittlichen Rezipienten zuständig sind, erläuterte, dass Google kein technisches Unternehmen, sondern ein Inhaltsunternehmen sei.
Kannte er denn das Heise-Urteil nicht? Auch Heise ist kein technisches Unternehmen, betreibe trotzdem eine -> Gefahrenquelle mit einer besonders gefährlichen Einrichtung.
Auf die Bereitschaft des Anwalts, weitere Details zu erläutern, erhielt er die folgerichtige Antwort:
- Nee, das reiche auch so.
Am Dienstag, den 02.05.06, um 12:00 werden wir im Raum 822 die Entscheidung im Tenor hören.
Die Bedeutung dieser Entscheidung ist nicht geringer als die des Heise-Urteils. Im Saal keine Vertreter der Presse. Die Verkündung erfolgt nicht wie vor kurzem im Fall Schröder vs. Westerwelle würdevoll im Sitzungssaal verbunden mit einer Presserklärung. Nein, nur im Geschäftszimmer in Anwesenheit von mir, des unbedeutenden Zuhörers.
02.05.06: Die Einstweilige Verfügung v. 02.02.06 wird bestätigt.
Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
Meine Voraussage vom 28.04.06, 7:30 zum Fall - ohne diesen zu kennen - hat sich bestätigt.
Bericht zum Urteil -> Verkündung am 02.Mai 2006 und Diskussion mit Richter Dr. Weyhe. |
Andreas Kodsi = www.gomopa.net/Finanzforum/Erfahrung-mit/Die-Dienstleister-und-Andreas-Kodsi-und-Immobilien.html |
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