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MONEYPENNY GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 25.Sep 2007 7:47 Titel: Swiss Chillmi - Jackpot System Tipp AG Inc. - Uwe von Carnap |
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Offene Anfrage an Herr von Carnap resp. Swiss Chillmi AG:
Jackpot System Tipp AG, Inc.
Repräsentanz Deutschland
Luisenstraße 26
65185 Wiesbaden
Email:
[E-Mail anzeigen]
Bei der Swiss Chillmi AG wurde die Kapitalerhöhung durch Einlage von rund 260'000 Aktien der Jackpot System Tipp AG Inc. aus dem Bestand von Uwe Freiherr von Carnap finanziert. Diese 260'000 Aktien wurden mit einem Wert von rund Sfr. 1,9 Mio. angerechnet. Swiss Chillmi ist heute vermutlich also im Besitz dieser rund 260'000 Aktien. Swiss Chillmi ist somit Grossaktionärin von Jackpot System Tipp AG.
Was ist mit Jackpot System Tipp?
Umgekehrt hat Jackpot System Tipp AG Inc. 20 % der Swiss Chillmi gehalten. Was ist mit dieser Beteiligung von Jackpot an der Swiss Chillmi?
Was ist der genaue Status bei der Verflechung Jackpot/Chillmi Herr von Carnap, Swiss Chillmi ??
Moneypenny |
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MONEYPENNY GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 25.Sep 2007 10:40 Titel: SWISS CHILLMI - IST DA WAS DAHINTER ? |
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Aus wallstreet-online.de:
| Zitat: |
Eine kurze Feststellung noch:
Swiss Chillmi hat 200 Millionen Aktien à Sfr. 0.01.
Der aktuelle "Kurs" soll € 1.60 resp. rund Sfr. 2,64 betragen
Dies ist das 264-fache des nominal einbezahlten Kapitals.
Dies in der Annahme,dass die als Nominalkapital mit Sfr. 1,9 Mio. eingesetzten 260'000 Aktien der Jackpot werthaltig sind.
Swiss Chillmi hält somit vermutlich zwei einzigartige Weltrekorde:
- Aus praktisch null werden 200 Millionen Aktien "gezaubert".
- Die 200 Mio. Aktien werden zum Stückpreis von € 1.60 im
Freiverkehr notiert. Das ergibt einen Gesamt-Firmenwert
von € 320 Mio. oder über Sfr. 500 Millionen.
Dazu kommt, dass erkennbar kein bekannter einziger Profi am Werk ist. Vor allem im Marketing fehlt die starke Figur: Der Mister Chillmi!
Einzige noch erkennbare Figuren sind Peter Bernert bei der Swiss Chillmi AG und ein Emin Trebista (Key Account Europe) bei der Chillmi Vertriebs GmbH. Das sind die einzig noch bekannten Leute auf der Produkteseite. Vermutlich sind es die Einzigen.
Dafür hat es mittlerweile Dutzendschaften von Aktienverkäufern.
Was ist der Gegenwert resp. wo bleibt die Perspektive von Chillmi?
Blicken Sie da noch durch? Ich nicht!
Harren wir der Dinge, die da noch aus dem "Hut" gezaubert werden.
Tellensohn |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 220 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 25.Sep 2007 14:12 Titel: Bericht von einem, der es probiert hat.... |
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Ich habe heute mal nach Chillmi gegoogelt.
An dritter Stelle (http://www.mixology.eu/blog/drinksblog/chillen-mit-chillmi) findet sich ein Testbericht:
| Zitat: |
Chillen mit Chillmi?
Vor Tagen landete ein quadratisches Päckchen mit einer silbernen Dose bei uns. Was mir von Anfang an sympatisch war: das Anschreiben enthielt nur einen Satz. Irgendetwas in der Art von: "Sehr geehrter Herr Adam, wir hoffen Sie für unser neues Produkt Chillmi interessieren zu können. Mit besten Grüßen, Xyz."
Kein Versprechen von einer neuen Welt, vom Durchbruch im Getränkesektor, von einem unbedingten Muss an Geschmack und Stil. So viel Understatement wird belohnt. Chillmi wanderte also erstmal in den Kühlschrank, bis die Gelegenheit zum "chillen" da war. Das Funktionsgetränk sei "speziell für Zeiten erhöhten Stresses", heißt es nämlich auf der Dose.
Gestresst griff ich also vor kurzem nach Chillmi und wartete begierig auf den Effekt. Der Geschmack war angenehm rund und nicht zu süss. Allerdings fehlte ihm eine Basis, eine durchgehende Linie. Als erstes schmeckte ich "Maracujasaft" (ich zitiere dieses Wort aus der Produktbeschreibung), ein Hinweis, wie schwierig es ist, dieses dominante Aroma einzubinden. (Soll an diese Stelle wieder ein Seitenhieb auf die Gelbkrawättler heinein? Nein, ich unterlasse es.) Dann schmeckte ich Tee. Mit "Früchtetee-Extrakt aus Hibiskus, Hagebutte und Apfelschalen" erklärte mir dies die Dose. Im Nachhall war kein Aroma mehr besonders präsent. Vielleicht noch ein Hauch Apfel, einem Hauptbestandteil laut Dosenlegende. Mein Eindruck von Chillmi - nett, aber nicht besonders spannend. Hier wurde zuviel gewollt.
Regelrecht überfordert war ich allerdings von der Verpackung, sprich der Dose, da diese mit einer Fülle von Informationen bedruckt ist. Ein grünes Minz-Chili-Symbol am Kopf wird von der Bezeichnung "Mint & Chili" untermauert. Prominent in der Mitte trohnt das Logo "Chillmi - freeing Drink". Am Boden verläuft ein roter Streifen mit dem Schweizerkreuz und dem Spruch: "Wir sind so frei." Das alles ist ja noch ganz nett, auch wenn ich von einem Minz-Chili-Charakter nichts verspüren konnte. Was mich aber geistig stresste und eindeutig nicht entspannte war folgende Überinformation: "Kalorienreduziertes Diät-Mehrfruchtgetränk mit Chili-Minz-Geschmack mit Süßungsmitteln". Bitte was? Mir ist schon klar, dass das deutsche Lebensmittelgesetz solche kreativen Beschreibungen fördert/fordert, aber dann würde ich diese Beschreibung nicht in meinen Claim mit einbauen.
Ich glaube kaum, dass man mit diesem Produkt Erfolg haben wird. Vor 2 Jahren brachte Coca Cola mit beträchtlichem Werbeaufwand Ipsei auf den Markt. Ipsei war ein Getränk auf Rooibosextrakt- und Traubenbasis. Diesem Drink lag ebenso der Entspannungs- und Wellnessgedanke zugrunde. Wo ist heute Ipsei? Ein paar Erfahrungsberichte hängen noch im Netz. Die Internetseite dagegen zeigt Bonaqua Sportswater, ein anderes Coca Cola-Produkt. Auf gut Deutsch war Ipsei ein Flop. Ich hoffe Chillmi bleibt dieses Schicksal erspart. Denn das Anschreiben war wirklich schön - ja! - stressfrei! |
Und wenn ich mal irgendwo eine Dose auftreiben kann, werde ich auch darüber berichten. |
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finanzprof Newbie
Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 38
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Verfasst am: 25.Sep 2007 19:48 Titel: Swiss Chillmi |
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@thomas_hh
Schön wie Du das schreibst. Nur der Beitrag hat mittlerweile über 10 Wochen auf dem Buckel; er ist uralt.
In unserer schnelllebigen Zeit verpufft so eine Aktion innerhalb von 1 Woche.
Chillmi kann bis heute keine Getränke platzieren. Mögliche Gründe:
- Kann es sein, dass das Geld für die Produktion fehlt?
- Oder, dass das Geld für die Listung bei Grossverteilern fehlt?
- Oder, dass das Geld für das Marketing fehlt?
Ein Projekt dieser Grössenordnung mit leeren Hosentaschen anzugehen ist aus meiner Erfahrung nicht nur tödlich; sondern schlicht unmöglich.
Warten wir auf ein Wunder! |
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MONEYPENNY GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 28.Sep 2007 15:25 Titel: CHILL WITH ME |
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WWW.CHILLMI.AG
Komm chill mit mir! Ab auf’s Sofa im gedämpften Licht!
Passend zum Thema das Chillout-Musikstück „lost in space“
www.massivetracks.net/de-gema-freie-musik-04-ambient.htm !
Dann zwei - drei Schlucke aus der Minze-Chili-Dose „CHILLMI“ mit
dem Schweizerkreuz. Oh, schon ganz entspannt – mein Hirn wird frei. Ich kann nach all dem Stress wieder klarer denken. Dann tauchen ganz klare Fragen auf; Fragen zu Chillmi:
1. Was hat denn Chillmi als Produkt mit der Schweiz zu tun? Wozu steht das Swiss und das Schweizerkreuz. Ist es das versteckte Management? Oder ist es ganz einfach ein Marketinggag der neueren Zeit? Swissness ist in! Das Schweizerkreuz ist geil! Das ist es.
2. Nach weiteren zwei Schlucken: Weitere Gedanken. Wo sind all die versprochenen über 220'000 Chillmi-Dosen geblieben, die am 18.4.2007 in Kroatien abgefüllt wurden. Und die mit 4 Lastwagen nach Deutschland transportiert wurden? Wurden denn seither keine Dosen mehr abgefüllt? Wurden die Dosen mehrheitlich verkauft oder verschenkt?
3. Ich bin ganz entspannt. Ich stelle mir vor, ich läge im Sommer bei strahlender Sonne unter einem kühlenden Baum und sehe den ziehenden weissen Wolken zu. Jede Wolke bringt eine neue Frage: Was ist eigentlich Chillmi? Wieso halten die sich so bedeckt mit Informationen? Wieso ist der Informationsgehalt der Homepage so lausig? Wieso verkaufen die nur Aktien? Wieso wurden nur 10 % aller Aktien im Freiverkehr notiert? Was ist mit den vielen negativen Postings in den Wirtschaftsforen? Wieso unternimmt Chillmi nichts dagegen? Stimmen die negativen Fakten tatsächlich? Könnte es doch sein, dass alles Betrug ist?
4. Und wieder läuft bei mir die Chillout-Melodie „lost in space“. Es wird Nacht. Chillmi ist in meinem Denken plötzlich ein Himmelskörper im endlosen Weltall. Kein aufgehender, strahlender Stern. Vielmehr eine schnell vorbeihuschende Sternschnuppe….. Ab und weg! Verglüht in den weiten des Alls! Alles geht zu schnell; zu schnell um noch einen Wunsch abzusetzen: Die Chillmi-Idee möge Wirklichkeit werden. Hab ich womöglich etwas verpasst?
Moneypenny
PS:
Vielleicht gibt www.chillmi.info etwas mehr an Infos her. |
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Arne Specialist
Anmeldungsdatum: 28.12.2005 Beiträge: 52 Wohnort: Mettmann
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Verfasst am: 28.Sep 2007 16:18 Titel: |
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Monepenny, Sie sollten mal ne neue Scheibe auflegen ... ab der 10ten Wiederholung wird's langweilig ...  |
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finanzprof Newbie
Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 38
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Verfasst am: 3.Okt 2007 11:51 Titel: SWISS CHILLMI / BaFin und Deutsche Börse |
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Börsennotierung und Swiss Chillmi
Die Swiss Chillmi AG ist mit Datum vom 05.09.2007 in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) einbezogen worden. Betroffen davon sind jedoch lediglich 20 Millionen von insgesamt 200 Millionen Aktien. Der Freiverkehr ist ein Segment, welches kein detailliertes Zulassungsverfahren für eine Handelsaufnahme erfordert. So bestehen für eine Emission keine formellen Zugangsbedingungen hinsichtlich einer bestimmten Mindestkapitalausstattung oder eine bestimmte Streuung des Aktienkapitals. Im Freiverkehr an der FWB wird die Gattung an sich einbezogen. Voraussetzung für die Einbeziehung ist, dass die Wertpapiere frei handelbar sind und die ordnungsgemäße Erfüllung der Geschäfte gewährleistet ist (siehe § 13 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der FWB).
Im Falle einer Zulassung zu einem "geregelten Markt" ist auf die Lock-up Vereinbarung des Emittenten oder der Altaktionäre im Prospekt hinzuweisen. Da es sich im Falle der Swiss Chillmi AG aber nicht um eine Zulassung handelt, hat der Hinweis auf eine 24 monatige Haltefrist keine weitere Bedeutung für den Handel im Freiverkehr der FWB. Eine Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Prospektes zum Zwecke der Einbeziehung in den Freiverkehr ist nicht erforderlich. Dieses wäre der Fall, wenn die Zulassung zum "regulierten Markt" angestrebt würde (§ 1 (1) Wertpapierprospektgesetz WpPG). Die Einbeziehung bzw. der Beginn der Handelsaktivitäten ist im Sinne des § 1 WpPG nicht als "öffentliches Angebot" zu werten. Da Fragen zum Themenbereich des WpPG fallen in den Zuständigkeitsbereich der BaFin.
In den AGB's für den Freiverkehr ist ebenso geregelt welche Pflichten der Teilnehmer, in diesem Fall der Antragsteller (Tri Trade Wertpapierhandels GmbH, Börsenplatz 4, Frankfurt) der auch als Skontroführer fungiert, zu erfüllen hat. Nach § 14 der AGB's hat er die Deutsche Börse AG unverzüglich über Umstände zu unterrichten, die für die Beurteilung der Wertpapiere oder der Emittenten wesentlich sind. Dabei handelt es sich insbesondere um Informationen über bevorstehende Hauptversammlungen, Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen. Neben diesen Pflichten hat der Skontroführer den Börsenpreis entsprechend den Regularien zu § 24 Börsengesetz zu ermitteln.
Der Freiverkehr unterliegt der Selbstverwaltung der Börse, die ihre Kompetenz ausübt, wenn Missstände eintreten oder zu befürchten sind. Der Börsenaufsichtsbehörde steht eine Untersagungsbefugnis gemäß § 57 (3) Börsengesetz zu, die auf die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Handels abzielt. Die Überprüfung der Bonität eines Emittenten ist dabei weder von der Börse noch von der Börsenaufsichtsbehörde vorgesehen.
Deutsches Börsengesetz § 24 – Börsenpreis (Dies sind die Kriterien, nach denen Skontroführer Tri Trade den Preis ermittelt!)
(1) Preise für Wertpapiere, die während der Börsenzeit an einer Wertpapierbörse im amtlichen Markt oder im geregelten Markt oder Preise, die an einer Warenbörse ermittelt werden, sind Börsenpreise. Börsenpreise sind auch Preise, die für Derivate an einer Börse ermittelt werden.
(2) Börsenpreise müssen ordnungsmäßig zustande kommen und der wirklichen Marktlage des Börsenhandels entsprechen. Insbesondere müssen den Handelsteilnehmern Angebote zugänglich und die Annahme der Angebote möglich sein. Die Börsenpreise und die ihnen zugrunde liegenden Umsätze sind den Handelsteilnehmern unverzüglich bekannt zu machen. Bei der Ermittlung des Börsenpreises können auch Preise einer anderen Börse oder börsenähnlichen Einrichtung im Inland oder eines organisierten Marktes im Ausland berücksichtigt werden. Die Börsen, die börsenähnlichen Einrichtungen und die organisierten Märkte sind mit den jeweils ermittelten Preisen und zugrunde liegenden Umsätzen den Handelsteilnehmern unverzüglich bekannt zu machen. Das Nähere regelt die Börsenordnung; § 13 Abs. 2 Satz 3 ist auf die Bekanntgabe entsprechend anzuwenden. Die Börsenordnung kann auch festlegen, dass vor Feststellung eines Börsenpreises den Handelsteilnehmern zusätzlich der Preis des am höchsten limitierten Kaufauftrages und des am niedrigsten limitierten Verkaufsauftrages zur Kenntnis gegeben werden muss.
(3) Geschäfte, die zu Börsenpreisen geführt haben, sind bei der Eingabe in das Geschäftsabwicklungssystem der Börse besonders zu kennzeichnen.
Konklusion:
1. Die notierten Aktienkurse Swiss Chillmi AG sind offensichtlich legal. Es sein denn, Tri Trade verstösst gegen die Bestimmungen des Börsengesetzes § 24 !
2. Die Swiss Chillmi AG macht für ihre Aktien kein öffentliches Angebot. Deshalb braucht sie gemäss BaFin auch keinen Emissionsprospekt ! Die paar Aktien, die von Swiss Chillmi an Klein-Investoren verkauft werden machen das offensichtlich nicht nötig.
Alles in Allem: Ich verstehe die Deutsche (Finanz-)Welt nicht. Bin ich so blöd oder ist es das System, welches nicht funktioniert oder gibt es einen anderen Grund? Wer hilft mir da weiter?
Finanzprof
PS: Bei der www.seabedinvest.com von Swiss Chillmi-Partner Hrvoje Capin
www.moneyhouse.ch/u/pub/seabed_invest_ag_CH-170.3.026.994-0.htm
scheint ebenfalls eine eigenartige Notierung geplant zu sein! |
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white turf Specialist
Anmeldungsdatum: 21.02.2007 Beiträge: 244
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Verfasst am: 3.Okt 2007 13:31 Titel: |
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Die Krux liegt hier ganz klar beim "Freiverkehr". Der ist nämlich - im wahrsten Sinne des Wortes - fast "frei" von gesetzlichen Grundlagen
Der Open Market stellt gemäß § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) keinen organisierten bzw. geregelten Markt dar. Die Basis für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Open Market (Freiverkehr) bilden die Freiverkehrsrichtlinien der Deutsche Börse AG.
Denn im Gegensatz zum Amtlichen Markt und zum Geregelten Markt, ist der Open Market ein nicht amtliches, privatrechtliches Segment, das eine Börse nach §57 BörsG zulassen kann, wenn die Wertpapiere weder im Amtlichen noch Geregelten Markt zugelassen oder einbezogen sind und eine ordnungsgemäße Durchführung des Handels und der Geschäftsabwicklung gewährleistet erscheint.
Oder anders formuliert:
Der Open Market ist also keine Börse sondern lediglich ein Börsensegment und unterliegt nicht direkt dem Börsengesetz. Es gelten wie schon erwähnt die Freiverkehrsrichtlinien der Deutschen Börse AG.
Insbesondere gelten z.B. folgende EU-Regelungen für den Anlegerschutz nicht:
- Börsenzulassung im Sinne des § 3 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG).
- Ad-hoc-Publizitätspflicht des § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Seite 5
- Meldung des Erreichens von Schwellenwerten nach § 21 WpHG.
- Pflichtangebot bei Kontrollwechsel gem. Wertpapierübernahmegesetz
(WpÜG).
- Prospekt soweit es sich um eine prospektfreie Privatplatzierung gem.
§ 3 WpPG handelt.
Es gibt auch kein Anrecht auf Ausführung des Kauf-/Verkaufsauftrages.
Hier nun noch etwas zum Wertpapierprospekt:
Die Regelungen des Wertpapierprospektgesetzes schreiben die Prospektpflicht vor, wenn das Unternehmen sich für ein öffentliches Angebot entscheidet. Möchte das Unternehmen jedoch kein öffentliches Angebot machen, sondern eine Privatplatzierung durchführen und im Rahmen des Marktzugangs ausschließlich qualifizierte Anleger gemäß § 2 Nr.6 WpPG ansprechen, muss ein Exposé vorgelegt werden. Das Exposé steht in der alleinigen Verantwortung des Emittenten und ist nicht öffentlich zugänglich. Investoren müssen sich bewusst sein, dass hier nicht die strengen Regelungen des WpPG insbesondere bezüglich dem Inhalt eines von der BaFin gebilligten Wertpapierprospektes gelten. Zudem wird das einem nicht öffentlichen Angebot zugrunde liegende Exposé nicht durch BaFin oder Börse geprüft, sondern lediglich durch den Antragsteller und das ist ja nicht die Firma sondern der einführende Handelsteilnehmer.
Ausserdem hat der Emittent, also eben die Firma deren Aktien am Open Market gehandelt werden, bei nicht Einhalten der Pflichten kaum etwas zu befürchten. Denn, da keine Rechtsbeziehung zwischen ihm und der Deutschen Börse (Betreiber des Open Markets) besteht, erfolgt diesbezüglich keine Überprüfung der DBAG. Die Überprüfung des Emittenten ist Pflicht des Antragstellers.
Ganz streng genommen ist die Aktie der Firma Swiss Chillmi nicht mal "börsennotiert", da der Open Market ja keine Börse ist.
Diese feinen, aber durchaus relevanten Unterschiede von Freiverkehr und Börse dürften dem "qualifizierten" Anleger an den die Swiss Chillmi Aktien vertickt wurden kaum dargelegt worden sein. Und wenn der "qualifizierte" Anleger auch noch eine Risikoerklärung unterschrieben hat, dann ist er eben selber Schuld, wenn das Investment in die Hose geht...
... und vielleicht stellt er dann auch plötzlich fest, dass er eben doch nicht so übermässig "qualifiziert" ist.
Gruss
white turf |
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MONEYPENNY GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 4.Okt 2007 4:06 Titel: Swiss Chillmi und StGB § 263 |
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Ist Swiss Chillmi noch in der richtigen Themengruppe?
Urteilt selbst!
Gesetzestext
| Zitat: |
§ 263 StGB - Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. |
Ist das Einstellen von falschen Kommentaren zu Fotos (Abfüllung!) bereits strafbar?
Ist die Behauptung, Chillmi sei an der Börse notiert, strafbar? |
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MACHTNIX Specialist
Anmeldungsdatum: 28.04.2005 Beiträge: 110 Wohnort: Hinter den 7 Bergen
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Verfasst am: 7.Okt 2007 6:28 Titel: |
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Ein anderer Warndienst schrieb
| Zitat: |
CARNAP Kerstin von
führte in Mainz eine PHONE DIREKT GmbH und lud zur stillen Beteiligung ein. Die Firma war zum Zeitpunkt der Inseratsschaltungen noch nicht einmal im Handelsblatt eingetragen, das Beteiligungsangebot selbst wurde als dürftig bezeichnet. |
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MONEYPENNY GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 7.Okt 2007 8:02 Titel: Swiss Chillmi - Uwe von Carnap |
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@machtnix
Das Geschäft der von Carnaps war immer der Verkauf via Callcenter.
Trend Systeme.IT.GmbH, Wilhelmstrasse 58a, Wiesbaden heute
First Rose GmbH an gleicher Adresse.
Dann auch die Syncom GmbH, Wiesbaden - heute Swiss Chillmi Vertriebs GmbH, Wiesbaden (Aktien- nicht Produktevertrieb wohlgemerkt). Dazu auch die Story vom GWF (Game without frontiers), wo offensichtlich einmal der Jackpot Hauptaktionär Rudolf Goebel aus Welgesheim den Hauptpreis (ein Einfamilienhaus) gewonnen haben soll. Dann kommt die Episode mit dem Glücksspiel (Spielgemeinschaften), dann die Sportwetten. Dann wurden wacker wertlose Aktien von NicStic AG verdonnert; vom Schwager Heinz Piroth notabene. Und jetzt halt Chillmi!
| Zitat: |
Trend Systeme.IT.GmbH, Wiesbaden
Diese Firma wurde am 17.5.2005 umfirmiert in First Rose GmbH.
Uwe von Carnap ist auf diesen Zeitpunkt aus der GmbH ausgeschieden.
Werler Anwalt erzielt erstes Urteil gegen dubioses Spiel
16. 03.2004
Wie wir von der in Werl ansässigen Anwaltssozietät Kroll und Partner erfuhren, hat Herr Rechtsanwalt Scheffel für einen Mandanten kürzlich den bundesweit ersten Rückzahlungsprozess gegen die Spielveranstalterin, die Fa. Trend Systeme GmbH, gewonnen.
Die Vorzüge von "Games without Frontiers" (Spiel ohne Grenzen), die Trend-Systeme aus Neu-Isenburg heute noch anbietet, wurden dem Mandanten der Anwaltskanzlei von einem Freund schmackhaft gemacht. Von einem Pyramidensystem ahnte er nichts und zahlte circa 4.500 Euro in das Spielsystem ein.
Rechtsanwalt Scheffel klagte auf Rückzahlung des eingezahlten Betrages, da es sich bei dem abgeschlossenen Vertrag um ein "Haustürgeschäft" gehandelt habe, für das der Gesetzgeber ein Rücktrittsrecht einräumt.
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat der Klage gegen Trend-Systems vollumfänglich stattgegeben.
Laut den uns vorliegenden Informationen hat die Fa. Trend Systeme GmbH zwar gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, das Landgericht Darmstadt hat in einem Schreiben an den Prozessbevollmächtigten der Fa. Trend Systeme GmbH allerdings deutlich gemacht, dass es die Berufung für aussichtslos hält.
Wenn das Urteil rechtsgültig wird, könnte es möglicherweise bundesweite Auswirkungen haben.
weitere Informationen:
Bericht der Westfalenpost vom 05.03.2004 |
moneypenny |
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MONEYPENNY GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 7.Okt 2007 18:45 Titel: SWISS CHILLMI - ROBERTO CAVALLI |
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aus wallstreet-online von elvis-lebt:
| Zitat: |
Hier kann man sich die Bilder der Cavalli Party in der Nachtresidenz von Düsseldorf schon mal zu Gemüte führen:
http://217.160.136.86/nachtresidenz/
Von Swiss Chillmi als "exklusiver Partner" ist allerdings nicht gerade viel zu erkennen. Von den 120 Bildern zeigen gerade mal ca. 6 Bilder Chillmi. Und diese Bilder hinterlassen kaum den Eindruck, dass Swiss Chillmi hier als "Partner" aufgetreten ist, geschweige denn als *exklusiver"...
Also wenn die Firma wirklich seriöse Absichten hätte und der Focus tatsächlich auf dem Getränk liegen würde und sich nicht nur auf das Verticken von Swiss-Chillmi Aktien beschränkt, dann würden die wohl eher mal dafür sorgen, dass das Produkt auch tatsächlich auf den Markt kommt. Sprich an sogenannen POS (Points of Sales) auch real angeboten wird und vom Konsumenten käuflich erworben werden kann. Denn dann würden nämlich Umsätze generiert und es käme auch mal etwas Geld in die Kasse! Was ja beim Abverkauf der Aktien nicht der Fall ist, da dieses Geld ja gleich in die Tasche der *Altaktionäre* fliesst...
Wobei ich ja immer noch der Meinung bin, dass hier eine ganz ähnliche Story wie bei Cobracrest abgezogen wird, und das Getränk lediglich ein *Instrument* oder *Werkzeug* darstellt um unbedarften Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen oder wie es auch so schön heisst *umzuverteilen*...
Und wenn ich dann Ankündigungen lese mit Inhalten wie *bei der Chillmi als exklusiver Partner auftritt*und dann Bilder der Veranstaltung sehe, welche diese Aussage Lügen strafen, dann bin ich mir sicher, dass ich auf der richtigen Fährte bin.
Swiss Chillmi ist einfach nur Anlegernepp...!
Gruss
elvis-lebt |
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MONEYPENNY GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 8.Okt 2007 13:28 Titel: Swiss Chillmi Präsentation in Düsseldorf (Cavalli Vodka) |
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Aus Berichterstattung, die mir zugegangen ist:
| Zitat: |
Am Samstag war ich in Düsseldorf Cavalli.
Zunächst einmal, es ist Großdisco Nr. 1 in Düsseldorf.
An einigen Wändem waren Schilder von CHILLIMI.
Ein Getränk war nicht zu bekommen, da keines verfügbar.
In der Großdisco , ca. 800 Personen, waren nur Kinder von 18 bis 30 Jahre, rappel voll.
Ausländeranteil 50 %. Ich hatte ein kleines Wasser 0,25 l. Bezahlte bei Verlassen 13,00 € dafür.
Über eine Leinwand waren Getränkereklamen (Vodka usw) von Cavalli. Nichts von Chillmi. Das wars; von wegen Vorstellung von Chillmi.
Eine Präsentation stelle ich mir anders vor.
Zudem: Von Chillmi war kein Mensch da!
Ist das Chillmi ein Phantom?? |
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MONEYPENNY GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 10.Okt 2007 6:40 Titel: Heinz Heinrich Piroth (alias Knoepfel alias Hensley) |
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x (editiert/Mod.) Heinz Piroth auf der Flucht?
Heinz Piroth hat im Juni 2007 die Schweiz fluchtartig verlassen.
Dieses Faktum wurde noch nach dem 7.7.2007 von seinem „Adlatus“ Jörg Vogl energisch dementiert. Siehe auch www.sunway-vertrieb.ch. Trotzdem ist er weg!
Zahlreiche Personen fordern von Piroth Geld. Speziell auch jene, die dem HP für ungültige Diplomatenpässe der Republik Guinea Bissau bis zu Sfr. 70'000 bezahlt haben.
Wo sollen die ihr offensichtlich ertrogenes Geld einfordern?
In Marbella? In Dubai? Sonst irgendwo?
HP ist offensichtlich in neuen Projekten. Er hat auch ein grösseres Paket an Aktien der Swiss Chillmi. Was macht er damit? Verkaufen?
Was hat er bezüglich NicStic vor?
Wer von seinen Leuten ist wieder dabei?
Was ist mit seinem Halbbruder, Gerhard Fischer?
Was ist mit seinem Adlaten Jörg Vogl (TopCap, Sunway etc.)? |
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sanja777 Newbie
Anmeldungsdatum: 05.03.2004 Beiträge: 43
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Verfasst am: 15.Okt 2007 11:48 Titel: |
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na leute nichts neues zu hören
werden wir betrogen etwa mit der aktien kauf von chillmi |
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buffett Specialist
Anmeldungsdatum: 24.03.2007 Beiträge: 66 Wohnort: Mallorca
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Verfasst am: 15.Okt 2007 15:17 Titel: Swiss Chillmi AG |
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| Das kann man durchaus so sehen. Der angebliche Wert von € 1,60 ist auf jeden Fall jenseit aller seriösen Bewertungen. Tatsächlich werden die Aktien von den Telefonverkäufern je nach Menge zwischen 0,38 € und 0,80 € pro Aktie angeboten. Angeblich weil ein Großaktionär ausgefallen wäre, könnte man das Schnäppchen machen und in wenigen Wochen zum 2 - 3 fachen Wert weiterverkaufen. Doch das kennen wir als gängige Lüge bei den Verkäufern, die seit Jahren die Anleger über den Tisch ziehen. Damit sie das nicht falsche verstehen, auch der Wert von 0,38 ist total überzogen. Hinter der Swiss Chillmi AG ist ausschließlich heiße Luft!! |
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sanja777 Newbie
Anmeldungsdatum: 05.03.2004 Beiträge: 43
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Verfasst am: 15.Okt 2007 15:34 Titel: |
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| ja aber ich habe schon gekauft ,was sol ich tun mein geld zuruk zu nehmen oder was,seit 3 monaten vertrostet mich der capin verkäufer |
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MONEYPENNY GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 15.Okt 2007 18:40 Titel: Swiss Chillmi AG |
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| buffett hat folgendes geschrieben:: |
| Das kann man durchaus so sehen. Der angebliche Wert von € 1,60 ist auf jeden Fall jenseit aller seriösen Bewertungen. Tatsächlich werden die Aktien von den Telefonverkäufern je nach Menge zwischen 0,38 € und 0,80 € pro Aktie angeboten. Angeblich weil ein Großaktionär ausgefallen wäre, könnte man das Schnäppchen machen und in wenigen Wochen zum 2 - 3 fachen Wert weiterverkaufen. Doch das kennen wir als gängige Lüge bei den Verkäufern, die seit Jahren die Anleger über den Tisch ziehen. Damit sie das nicht falsche verstehen, auch der Wert von 0,38 ist total überzogen. Hinter der Swiss Chillmi AG ist ausschließlich heiße Luft!! |
Könnte es sein, dass sich bei der Notierung des Aktienwertes jemand strafbar macht?
a) Tri Trade Wertpapierhandels GmbH. Börsenplatz 4. DE- 60313 Frankfurt am Main als Skontroführer?
b) Die Aktienverkäufer von Swiss Chillmi AG aus Frankfurt und Wiesbaden, welche die beim Verkauf erzielten Kurse nicht weitermelden?
c) Das BaFin, weil es nicht merkt was hier gespielt wird?
Fakt ist: Swiss Chillmi macht keine Emission. Sie verkauft höchstens für die Hintermänner Capin, von Carnap & Co. Aktien. Oder auch für Firmen wie First Move GmbH (www.firstmovegmbh.com).
Jede einzelne der 200 Millionen Aktien von Swiss Chillmi hat einen einbezahlten Nominalwert von Sfr. 0.01 (1 Rappen oder 0,6 Cents). Die Aktien werden also minimal zum 63fachen des Nominalwerts verkauft. Die Börsennotierung beträgt das 283fache des Nominalwerts. Dies bei einer Firma, die seit 8 Monaten am Markt ist. Darf man die Hintermänner da Betrüger nennen? Ich warte auf die Strafklage!
moneypenny |
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buffett Specialist
Anmeldungsdatum: 24.03.2007 Beiträge: 66 Wohnort: Mallorca
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Verfasst am: 15.Okt 2007 19:18 Titel: Chillmi |
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Hallo sanja777 ,
versuchen Sie ihr Geld zurückzubekommen. Sie würden leider betrogen. Weisen Sie Capin daraufhin, dass Sie zur Staatsanwalt gehen, falls das Geld nicht zurückgezahlt wird. Wieviel haben Sie denn "angelegt"?
Was hat man Ihnen versprochen? Was haben Sie unterschrieben? Vielleicht kann man Ihnen helfen? |
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Winningwill Newbie
Anmeldungsdatum: 27.09.2007 Beiträge: 33 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 15.Okt 2007 20:30 Titel: Swiss Chillmi |
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Hallo Leute, mal ein paar positive Worte zu Swiss Chillmi AG
In diesem und in einigen anderen Foren, werden fast täglich negative Beiträge
über Swiss Chillmi AG geschrieben. Das geht mir mittlerweile gehörig auf den Senkel.
Denn so wie sie verfasst sind, handelt es sich scheinbar, abgesehen von einigen Trittbrettfahren welche meinen auch ihren Senf beigeben zu müssen, immer um den gleichen Personenkreis.
Die meisten Posting-Schreiben haben meiner Meinung nach nur das Ziel die Markteinführung von Chillmi zu verhindern, mindestens aber zu erschweren.
Sowie Chillmi-Aktionäre bzw. potentielle Investoren zu verunsichern.
Einige von den Posting-Verfassern führen regelrecht einen Grabenkrieg, wie z. b. Monypenny, welcher scheinbar einen Finanziellen Verlust hinnehmen musste und diesen offenbar nur schwer verkraften kann.
Es werden jede Menge Negativ-Fakten u. -Beweise veröffentlicht, die von einem normalen Leser überhaupt nicht auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden können.
Und egal welche Informationen Chillmi AG auch veröffentlicht, sie werden Negativ interpretiert
Jetzt mal zu tatsächlichen Fakten, welche ich selbst nachprüfen konnte und nachgeprüft habe.
Fakt ist, dass alles was bisher hier und in einigen anderen Foren Nachteilig über Chillmi AG berichtet wurde, nicht der Wahrheit entspricht.
Fakt ist auch, dass mit Sicherheit keiner dieser Negativ-Schreiber sich jemals die Mühe gemacht hat und Chillmi zum verkosten angefordert hat.
Chillmi gibt bzw. gab es noch kostenlos zum probieren, man muss nur anrufen und es anfordern. Rufnummer siehe Chillmi-Homepage
Und ob einer der Negativ-Schreiber jemals eine Chillmi-Information auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft hat, wage ich ernsthaft zu bezweifeln.
Fakt ist aber auch, dass ich und einige meiner Bekannten, welchen ich Chillmi zur Verkostung vorgesetzt habe, Chillmi bereits im Juni 2006 probiert haben.
Deren Reaktionen auf die damalige Kostprobe waren mit ausschlaggebend für mein
Chillmi-Engagement
Damals aber wirklich noch Handabgefüllt in 1/2ltr. Glasflaschen die als Geschmacksmuster an interessierte Investoren verschickt wurden.
Weiter wird behauptet, Chillmi AG sei nichts weiter als eine Luftnummer und mehr als die zwei „Handabgefüllten Paletten“ gibt es nicht. Die Chillmi-Information von 120 Paletten
abgefüllter Dosen sind reines Fantasiegebilde um Investoren zu locken.
Fakt ist, dass ich bin heut am 15.10.2007 aus diesem Grund nach Wiesbaden gefahren bin um diesem Gerücht auf den Grund zu gegen. Und ich war gegen 13Uhr in der Luisenstraße 26 bei Chillmi.
Dort habe ich mit Herrn Bernert über den Fortgang der Swiss Chillmi AG, als auch die Gründe auf den geänderten Buissenesplan gesprochen, seine Erklärung hierfür waren plausibel und Glaubwürdig.
Ich werde hier aber keine Details dieser Unterhaltung von mir geben.
Alles in allem hat weder Herr Bernert noch die Büroräumlichkeiten die Vorfand keinen unseriösen Eindruck auf mich gemacht.
Anschließend bin ich mit Herrn Bernert zu einem Vorort von Wiesbaden gefahren.
Dort hat Chillmi AG ein Lager angemietet und da sind die Getränke-Paletten gelagert.
Hier stehen nach meiner Schätzung in vier Lagerboxen noch ca. 70-80 der Paletten welche
auf der Chillmi-Homepage abgebildet sind.
Die restlichen Paletten sind laut Aussage von Herrn Bernert bereits ausgeliefert.
Die noch am Lager befindlichen Paletten wurden sowohl von Herrn Bernert’s Sekretärin als auch von mir Fotografiert.
Ich gehe davon aus das diese Bilder in kürze in der Homepage von Swiss Chillmi zu sehen sein.
Zum Abschluß bleibt nur noch zu sagen: Liebe Mitaktionäre wir müssen Geduld aufbringen und darauf hoffen dass sich Chillmi am viel umkämpften Getränkemarkt durchsetzt. Denn
verdient hätte es dieses Getränk allemal.
Und noch ganz wichtig nicht von den Negative-Schreiern verrückt machen lassen.
Gruß Karl |
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