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VermögensGarant AG und 9,25% p.a.???

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brunneng
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.Apr 2005 15:38    Titel: die Garantien.. Antworten mit Zitat

Wir wurden als Bank nacheinander von Vermögensgarant und WorldSwissCapital angesprochen. Unsere Leute sind wohl leider immer noch im Gespräch, und das Geschäft der beiden Firmen läuft wohl prächtig. Warum sie mit weiteren Banken verhandeln, wenn sie schon verschiedene Banken haben (angeblich).. Ich als Jurist sage: äusserstes Misstrauen.

Hier werden Aussagen getätigt, die die Tinte auf dem Papier (vielleicht )nicht wert sind. Die verantwortlichen Personen haben, soweit ich herausfinden kann, keinen Track Record, aber eine Inhaber-Teilschuldverschreibung auf dem Graumarkt bekommen Sie vom Metzgereibetrieb im Ort per Postwurf, und da weiss man wenigstens, bei wem man sich beschweren kann, wenn es schief geht.

Ich greife ein paar Punkte des Produkts IV heraus.

"kein Kursrisiko wie z. B. bei Aktien oder Fonds, Rückzahlung am Laufzeitende zum Nennwert"
(wenn es das Unternehmen dann noch gibt. Siehe Parmelat oder auch Argentinien Anleihen.
Kein Kursrisiko während der Laufzeit, weil es keinen Markt gibt)

"ein Inhaberwertpapier - Wertpapier ist jederzeit frei übertragbar"
(ehm.. es gibt keinen Markt.. ausser, man findet )

"externe Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
externe Revisionsstelle durch unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft"
(->http://www.anlegerschutzauskunft.de/as_Sonst/as_vg2.htm, Urteil nicht transparent)

"Kapitalgarantie, angelegtes Kapital wird durch die Depotbank (Rating Moody`s Aa3) abgesichert"
So ein Rating haben wir auch.. aber wenn das Geld bei uns angelegt ist, wie soll es dann die Rendite erwirtschaften? Wenn irgendjemand hier wüsste, wie das geht, wäre unser Geld schon länst da. Und wenn wir nur die Garantie geben.. dann nur gegen Hinterlegung des entsprechenden Betrages, der dann nicht mehr zur Arbeit zur Verfügung steht.. Kein Asset Management jedenfalls durch uns..

Prospekt,
der Prospekt ist nicht geprüft. Papier ist geduldig.

Lesen Sie mal die Abtretungserklärung.
".. tritt die XY ihre Ansprüche gegen die Depotbank an den Zeichner ab"
Entschuldigung??

1. Gegenstand der Abtretung, "der Anspruch gegen.." - diese Ansprüche beziehen sich auf ein Depot, es wird aber bei der Bank nicht für jeden Anlagebetrag ein Depot eingerichtet.. die Bank wird nicht für jedes graue Wertpapier ein eigenes Konto erstellen! Der Anspruch bezieht sich auch nur auf das, was da ist - und wenn das Konto abgeräumt wurde, geht er ins Leere.

2. Der Vertrag wird geschlossen zwischen Investor und XY (AG).
Damit eine Abtretung funktioniert, muss sie der Bank angezeigt werden. Vorgesehen ist im Formular ANZEIGE.. durch wen, an wen? Ach ja, die PARTEIEN haben sich verpflichtet, die Abtretung anzuzeigen.
a) Die Anzeige durch den Investoren funktioniert nicht. Das ist so, als würde ich zu meinem Arbeitgeber gehen und sagen, Hans Meier hat mir sein Gehalt abgetreten, zahlt es ab jetzt an mich.
b) Wenn die XY nicht anzeigt, wird sie eventuell im Nachhinein, wenn man "Pflichtverletzung" ruft, darauf hinweisen, dass sich ja BEIDE Parteien zur Anzeige verpflichtet hatten..

3. Insolvenz. Tut mir leid, verteilt wird im Insolvenzfall Masse (und nur insoweit "vorrangig", als alle wirklich vorrangigen Forderungen - Sozial, Löhne, Steuern, Verwalter.. befriedigt sind).

4. Vertrieb. Wenn ich einem Kunden erzähle, er kann 8,5% mit Kapitalgarantie bekommen, kauft er und bringt seine Freunde. Dann errichten wir ein schönes Schneeballsystem.
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bigmike1
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.05.2004
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 25.Apr 2005 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

@ brunneng

Sie sind also Banker - sogar Jurist! Hört, hört!

Ich kann mich des Eindrucks nicht ganz erwehren, dass eine oder sogar beide Berufsangaben - vielleicht nicht ganz der Realität entsprechen - die Art, wie Sie sich ausdrücken, lässt mich jedenfalls so denken.

Wahrscheinlicher scheint mir, dass Sie ein notorisch Ungläubiger oder vielleicht sogar ein neidischer Wettbewerber sind!!??

Jeder sollte sich ein eigenes Urteil bilden und sich dazu bitte sachkundig machen - entweder bei der VG Vermögensgarant AG oder der WorlSwissCapital AG - und dann, wenn er will, hier was Vernünftiges von sich geben - aber nicht solch ein .... (sorry, ist von meiner Selbstzensur nicht freigegeben worden!).

Gruß
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Salamander
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.02.2004
Beiträge: 131
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 27.Apr 2005 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

@bigmike1
Zitat:
Ich kann mich des Eindrucks nicht ganz erwehren, dass eine oder sogar beide Berufsangaben - vielleicht nicht ganz der Realität entsprechen - die Art, wie Sie sich ausdrücken, lässt mich jedenfalls so denken.

Nun denn, da stimme ich Ihnen zu. Ob aber nun Banker und/oder Jurist oder nicht... die aufgeworfenen Fragen werden mit diesem Ihrem Posting wohl eher weniger beantwortet - oder?
Und das ist ja wohl des Pudels Kern.

Herzliche Grüße aus Sachsen

Jens Müller
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bigmike1
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.05.2004
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 11.Mai 2005 20:43    Titel: VermögenGarant - Erst (richtig) lesen - dann schreiben Antworten mit Zitat

@ brunneng (und alle, die sich für dieses Thema interessieren)

Zu Ihren "vollmundigen" Äusserungen darf ich mich heute - aufgrund der Ermunterung durch Jens Müller aus Sachsen noch einmal etwas detaillierter äussern:

1. Zunächst einmal greifen Sie wahllos einige "Punkte" des Produkt IV heraus. Meine Frage: Wo heraus denn bitte? Aus dem Prospekt oder woher haben Sie Ihre "Zitate" - denn nicht alles was Sie "zitieren" ist Aussage der Vermögensgarant oder Bestandteil des Prospektes!

2. Die Hinweise "kein Kursrisiko wie z. B. bei Aktien..., Rückzahlung am Laufzeitende zum Nennwert" sind rechtlich einwandfrei. Es gibt für dieses Produkt kein Kursrisiko, da es gar keine Kurse gibt und die Rückzahlung am Laufzeitende zum Nennwert basiert auf den im Prospekt genannten Verträgen und den Bedingungen, zu denen das Anlegerkapital bei der Aa3-Bank (Depotbank) angelegt wird. Die Depotbank sichert der anlegenden Gesellschaft - VermögensGarantSWISS AG (Treuhänderin)- die Rückzahlung am Laufzeitende zum Nennwert zu!

3. "Ein Inhaber-Wertpapier ist jederzeit frei übertragbar." Dass dies so ist, besagt schon der Name Inhaber-Wertpapier. Man kann dieses Papier jederzeit ohne Formalien zum Beispiel auf seine Kinder übertragen. Inhaber sind dann die Kinder. Das soll ja in bestimmten Fällen durchaus Sinn machen - oder? Die freie Übertragbarkeit heisst aber nicht - und so haben Sie dies wohl verstanden - dass man dieses Papier jederzeit wie z. B. eine Aktie auf einem geregelten Markt wieder verkaufen kann, weil es hierfür keinen geregelten Markt gibt. Dies wurde aber auch nirgendwo behauptet. Gleiches trifft übrigens auf alle geschlossenen Fondskonstruktionen zu, in die über Jahrzehnte Jahr für Jahr viele Milliarden DM, EURO und Dollars investiert wurden!

4. Ihren ersten Hinweis auf die externe Mittelverwendungskontrolle habe ich überhaupt nicht verstanden. Sollte es Zustimmung oder Kritik sein?

5. Jetzt kommts aber:"Kapitalgarantie, angelegtes Kapital wird durch die Depotbank (Rating Moody´s Aa3) abgesichert". Also von einer Kapitalgarantie ist im Prospekt an keiner Stelle die Rede! Auch die VermögensGarant spricht in keinster Weise davon. Ich habe aber gehört, dass es Vermittler geben soll, die derartiges in Umlauf gebracht haben (weil sie´s wohl nicht besser wussten). Woher haben Sie also Ihr Zitat????? Bei diesem Produkt gibt es keine Kapitalgarantie!!! Wohl aber eine Kapitalabsicherung durch die Depotbank (wie oben von mir bereits beschrieben). Keiner wirbt mit einer Garantie - ich weiss beim besten Willen nicht, wie Sie darauf kommen!

6. "Der Prospekt ist nicht geprüft. Papier ist geduldig." Dies ist Polemik. Wenn Sie richtig recherchiert hätten, wüssten Sie, dass dieser Prospekt BaFin-geprüft ist (was immer dies auch Wert sein soll, da es nur eine rein formale und nicht inhaltliche Prüfung ist - aber so will es das Gesetz(!)). Also was soll Ihre Aussage? Weitere Prospekt-Pflichtprüfungen gibt es nicht!

7. Zum Thema Abtretungserklärung kann ich aus meiner Sicht (ich bin übrigens weder Jurist noch Banker!) folgendes sagen: Wie Sie dem Prospekt und der Abtretungserklärung entnehmen können, tritt die (deutsche) VG Vermögensgarant AG ihre Ansprüche gegenüber der VermögensGarantSWISS AG (=Treuhänderin), die letztlich Kontoinhaberin bei der Depotbank ist, an den Kapitalanleger ab. Bei einer angenommenen Insolvenz der VG Vermögensgarant AG können Gläubiger nicht auf das Depot der Schweizer Gesellschaft zurückgreifen, da dieses wie eben geschildert abgetreten ist. Sollte die Schweizer Gesellschaft in Konkurs gehen, haben Gläubiger ebenfalls keinen Zugriff auf das Depot, da dieses bei der treuhänderin "Sondervermögen" darstellt (vergleichbar wie bei Investmentfonds). Es steht dem Anleger (=Zessionar) übrigens frei, die Abtretungserklärung der VermögenGarantSWISS AG selbst unverzüglich vorzunehmen - und zwar versehen mit seiner und der Unterschrift der VG VermögensGarant AG (=Zedent). Also: Wo ist das Problem?

Ich glaube, das reicht für´s Erste. Ich hoffe, auch Sie, Herr Müller, sehen jetzt etwas klarer?

Gruß

bigmike1
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Salamander
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.02.2004
Beiträge: 131
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 12.Mai 2005 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

@bigmike1
Zitat:
aufgrund der Ermunterung durch Jens Müller aus Sachsen noch einmal etwas detaillierter äussern



Schön, dass aus meiner Ermunterung ein solches Ergebnis entstanden ist.
Haben Sie herzlichen Dank!
Das ist doch eine Auskunft, die mir das Herz erfrischt: Kurz, knapp, präzise.
Zitat:
Ich hoffe, auch Sie, Herr Müller, sehen jetzt etwas klarer?

Dem ist in der Tat so.
Kompliment aus Sachsen

Jens Müller
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gaugraf
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 23.Mai 2005 17:30    Titel: Vermögensgarant der große Millionen Bluff Antworten mit Zitat

Hallo liebe Leute,

KMI meldet heute Credit Suisse arbeitet gar nicht mit Vermögensgarant zusammen. Unterlassungserklärung von Vermögensgarant akzeptiert.
Treuhänder gewechselt, Geld auf Firmenkonto Garant, nicht bei Treuhänder. Fakt ist somit, die Anlegergelder sind nie auf dem Depot bei der Credit Suisse gelandet, womit auch der garantierte Kapitalschutz eine Farce ist ......

Der Rest wird Geschichte ? Wollen hoffen nicht.
Bis dahin und immer die Augen auf.

Gaugraf
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bigmike1
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.05.2004
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 23.Mai 2005 17:37    Titel: kmi: Über´s Ziel hinaus geschossen? Antworten mit Zitat

Sieht im Moment so aus, als wäre kmi mit ihrer Darstellung extrem über´s Ziel hinaus geschossen!

Prüfung aller "Vorwürfe" ist in Bearbeitung - Stellungnahme wird in Kürze erfolgen.

Stimme "gaugraf" zu: Augen immer schön offen lassen!
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unbelievable
Specialist


Anmeldungsdatum: 29.04.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 27.Mai 2005 9:34    Titel: Antworten mit Zitat

k-mi hat folgendes geschrieben::
Anleger der Berliner VermögensGarant hinters Licht geführt
Angebliche Kapitalgarantie durch Credit Suisse nur eine Erfindung


Die VG VermögensGarant AG/Berlin hat die Zeichner von Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einer fingierten Kapitalabsicherung durch das renommierte Bankhaus Credit Suisse getäuscht. Gegenüber dem Düsseldorfer Informationsbrief 'kapital-markt intern' (k-mi) erklärte ein Sprecher der Credit Suisse/ Lugano: "Eine Kooperation der Credit Suisse und der VermögensGarant AG hinsichtlich der in deren Werbematerial beschriebenen Produkte – insbesondere die von Ihnen angefragte Inhaber-Teilschuldverschreibung mit 8,25 % Zinsen p. a. – besteht nicht. Wir distanzieren uns von dem durch die VermögensGarant AG gemachten Angaben. Es wurde der VermögensGarant AG die Nutzung unseres Firmennamens, der Marke Credit Suisse und eine weitere Verbreitung von Werbematerialien untersagt und eine entsprechende Unterlassungserklärung sowie die Vernichtung des Werbematerials verlangt."
Nachweislich hatte die VermögensGarant im Verkaufsprospekt die Credit Suisse als Kapitalgaranten angegeben. Ferner liegt 'k-mi' ein offenbar gefälschtes Dokument mit Briefkopf der Credit Suisse vor, in dem der Unterzeichner die Kapitalgarantie ebenfalls bestätigt. Nach Informationen von 'k-mi' befanden sich Ende März rund 9,7 Mio. Euro an Anlegergeldern nicht in einem Schweizer Depot, sondern auf einem Berliner Geschäftskonto der Vermögensgarant.
Für viele Anleger könnte diese Enthüllung jedoch zu spät kommen. Bereits im August letzten Jahres hatte Vermögensgarant die Plazierung einer Inhaber-Teilschuldverschreibung über 50 Mio. Euro bekannt gegeben und weitere Tranchen über 150 Mio. Euro angekündigt. Aufgrund der hohen versprochenen Zinsen inmitten einer Niedrigzinsphase (8,25 bis 9,25 Prozent), einer zehnprozentigen Bonuszahlung am Laufzeitende und der vermeintlichen hundertprozentigen Kapitalabsicherung durch die Credit Suisse, dürfte eine erhebliche Zahl von Anlegern auf das Angebot hereingefallen sein.
Anleger sollten unverzüglich anwaltlichen Rat einholen, um möglicherweise noch einen Teil ihrer Einlage zu retten. Unbenommen davon droht den Verantwortlichen der VermögensGarant wohl ein Verfahren wegen Kapitalanlagebetrug.
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Salamander
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.02.2004
Beiträge: 131
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 27.Mai 2005 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Na da bin ich aber jetzt gespannt, wie einige Kollegen hier Ihren Kunden das wohl erklären.
@hdschulz hat sich hier im Thread ja genauso ins Zeug gelegt wie @VanHelsing und @bigmike1...
Und was da so alles über negative Vorurteile gepostet wurde...
Gott sei Dank behalte ich mir mein Bauchgefühl und lasse es nicht von der Fülle der Brieftasche übertönen. Oft geschrieben und trotzdem immer wieder schreibenswert:
"Gier frist Hirn"
Ich möchte mich selbst zitieren in dem ich schreibe:
Ja ich sehe nun klarer!!!
Man stelle sich nun vor, sowohl auf Kunden- als auch auf Anbieterseite, es gäbe unser Forum nicht...
Ein A L P T R A U M ! ! !
Herzliche Grüße und ein großes Dankeschön an alle, die den hier lesenden Kunden und uns Beratern geholfen haben, Schaden zu verhindern.
Gleichzeitig die Hoffnung auf eine gute Vermögensschadenshaftpflicht all denen, die ... sagen wir mal "zu gutgläubig" waren und ihre Kunden dieses Produkt verkauften.

Jens Müller
aus dem innerlich und äußerlich sonnigen Sachsen
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hdschulz
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 27.08.2004
Beiträge: 1014

BeitragVerfasst am: 27.Mai 2005 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

@Salamander
Zitat:
Na da bin ich aber jetzt gespannt, wie einige Kollegen hier Ihren Kunden das wohl erklären.
@hdschulz hat sich hier im Thread ja genauso ins Zeug gelegt wie.....

Wenn Sie meine Statements aufmerksam gelesen hätten, wäre Ihnen aufgefallen, daß ich einen eventuellen Mitvertrieb erst nach Klärung von bestimmten Fragen erwogen habe. Dabei ist es geblieben, so daß ich heute niemandem etwas erklären muß.
Im Übrigen bin ich sehr skeptisch, ob das alles so stimmt, was kmi verbreitet. Unabhängig davon ist Vermögensgarant für mich allerdings schon seit Monaten kein Thema mehr.
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Salamander
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Anmeldungsdatum: 09.02.2004
Beiträge: 131
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 27.Mai 2005 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Ihnen die "Jacke" nicht passt - um so besser.

Grüße aus dem sonnigen Sachsen


Jens Müller
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bigmike1
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.05.2004
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 30.Mai 2005 18:13    Titel: Muss alles richtig sein, was kmi so "berichtet"? Antworten mit Zitat

An alle, die sich mit diesem Thema beschaeftigen:

Es wird bald Neuigkeiten geben - ... und da werden einigen die Augen uebergehen ...

Man sollte VG Vermoegensgarant nicht zu frueh aufgeben!

Augen offen halten!
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2005 9:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Strafanzeige gegen Vermögens-Garant AG

Die Berliner Vermögens-Garant soll Tausende Kleinanleger mit einer fingierten Kapitalabsicherung getäuscht haben. Gegen das Unternehmen hat jetzt das Deutsche Institut für Anlegerschutz (DIAS) Strafanzeige wegen Prospektbetrug gestellt. Im Verkaufsprospekt und im Internet werbe die Vermögens-Garant bei der Zeichnung von Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einer Verzinsung von 8,25 Prozent und einer fingierten 100prozentigen Kapitalabsicherung. Bundesweit seien schätzungsweise bis zu 30 000 Anleger in diese Anlageform gelockt worden, sagte DIAS-Chef Volker Pietsch. Als Kapitalgarantiegeber sei die Credit Suisse angegeben worden. Diese habe bereits mitgeteilt, daß es keine Kooperation mit der Vermögens-Garant gebe. Gegen Vorstand und Aufsichtsratsmitglieder der Vermögens-Garant ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft schon seit dem vergangenen Jahr. Die Vermögens-Garant wies die Vorwürfe zurück. "Wir haben bundesweit nur etwa 900 Kunden und bislang immer die Zinsen gezahlt", so ein Unternehmensvertreter. Erst vor zwei Wochen sei durch drei unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Revision vorgenommen worden. Die DIAS beobachtet die Vermögens-Garant bereits seit Monaten. Pietsch: "Inhaberschuldverschreibungen sind auf dem grauen Kapitalmarkt die Abzocke Nummer eins." Potentielle Opfer der Vermögens-Garant sollten unverzügliche rechtliche Hilfe suchen und ihre Ansprüche zivilrechtlich geltend machen.

Quelle: DPA/Welt
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Salamander
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Anmeldungsdatum: 09.02.2004
Beiträge: 131
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2005 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Würde mich nicht wundern, wenn wir da einen kleinen Beitrag geleistet hätten...

@bigmike1
Zitat:

Man sollte VG Vermoegensgarant nicht zu frueh aufgeben!

Augen offen halten!


Also wir hier und vor allem die Behörden scheinen Ihren Rat ja beherzigt zu haben

Beste Grüße aus Sachsen

Jens Müller
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chef-manni
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Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 23.Jun 2005 8:35    Titel: VermögensGarant Antworten mit Zitat

Gegen diese Firma wird in Berlin ermittelt (dpa 22.06.05).

Der angebliche Garant "Credit Suisse" hat eine Garantieübernahme wie es VG prospektiert dementiert.
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Fake vom US Corp. Service!!
Newbie


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 23.Jun 2005 9:31    Titel: Stellungnahme des Vorstands auf deren Website Antworten mit Zitat

Folgendes gefunden auf http://www.vermoegensgarant.de :


Zitat:
P R E S S E M I T T E I L U N G



In jüngster Vergangenheit erfolgten in kapital-markt intern (k-mi) Veröffentlichungen, die in Bezug auf die VG VermögensGarant AG unwahre Tatsachen behaupten. Nunmehr gab das Deutsche Institut für Anlegerschutz e.V. (DIAS) am 21.06.2005 eine Pressemitteilung heraus, die ebenfalls unwahre Veröffentlichungen enthält, welche in verschiedenen Printmedien verbreitet wurden. Auch die Schutzgemeinschaft für geschädigte Anleger e.V. verbreitet auf ihrer Internetrepräsentation in Bezug auf die VG VermögensGarant AG Unwahrheiten. Strafrechtliche Schritte werden eingeleitet. Hiermit wird zu den erhobenen Vorwürfen folgendes mitgeteilt:

Die vom DIAS verbreitete Behauptung, bei der VG VermögensGarant AG hätten 30.000 Anleger insgesamt weit über 50 Millionen Euro angelegt, ist falsch. Tatsächlich haben bei der VG VermögensGarant AG mit Stand vom 21.06.2005 insgesamt 1.141 Anleger eine Summe von zusammen 18,2 Millionen Euro gezeichnet.

Der VG VermögensGarant AG ist von der vom DIAS behaupteten Straf-anzeige bislang nichts bekannt. Sofern es eine solche gibt, wird das Ermittlungsverfahren zeigen, dass es keinen Anhalt für strafrecht-liches Missverhalten von Organen der VG VermögensGarant AG gibt.

Die VG VermögensGarant AG hat Kenntnis davon, dass aufgrund einer Strafanzeige der niederländischen ABN AMRO Bank ein Ermittlungs-verfahren eingeleitet wurde. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin sind aber noch nicht abgeschlossen. Die gegen die Organe der VG VermögensGarant AG erhobenen Vorwürfe sind aus der Luft gegriffen und entbehren jeglicher tatsächlicher Grundlage.

Die VG VermögensGarant AG erwarb durch eine Abtretung (Faustpfand) mit notariell beglaubigten Unterschriften von der Stiftung Grünes Ökologisches Kreuz Europa ein Wertpapier (MTN mit der ISIN NL0000056125 und dem Common Code 010431824) dessen Ablauf zum 05.01.2009 festgeschrieben war. Emittentin dieses Papiers war die ABN AMRO Bouwfonds Niederlands. Aufgrund dieses Wertpapiers war die von der VG VermögensGarant AG prospektierte Kapitalabsicherung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen I-III eindeutig sichergestellt, wie auch kapitalbesichernd aus dem Vertrag mit der Stiftung Grünes Ökologisches Kreuz Europa selbst. Nach dem heutigen Kenntnisstand der VG VermögensGarant AG muss davon ausgegangen werden, dass durch die Stiftung Grünes Ökologisches Kreuz Europa eine unberechtigte Abtretung des Wertpapiers (MTN) an die VG VermögensGarant AG erfolgte. Die VG VermögensGarant AG hat aufgrund dieses Umstandes bereits Strafanzeige gegen die Stiftung Grünes Ökologisches Kreuz Europa erstattet und es wurde ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingeleitet.

Noch vor der Strafanzeige der niederländischen ABN AMRO Bank hatte ein Großinvestor die Platzierung der Emissionen I -III angeboten, diese Platzierung aber dann aufgrund der Anzeige zurück gestellt und bis heute nicht realisiert.

Daher werden den Anlegern der Inhaber-Teilschuldverschreibungen I-III der VG VermögensGarant AG in Abstimmung mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft die geleisteten Einlagen zurückbezahlt.

Die gegen die VG VermögensGarant AG erhobenen Vorwürfe einer fingierten Absicherung der Anlagegelder betreffend der Inhaber-Teilschuldverschreibungen IV - V ist unzutreffend und unhaltbar. Richtig ist, dass es zwar zwischen der Credit Suisse Private Banking und der VG VermögensGarant AG keinen direkten geschäftlichen Kontrakt gibt. Prospektgemäß hat die VG VermögensGarant AG die 100%ige Tochtergesellschaft VG VermögensGarant SWISS AG mit der Vermögensverwaltung beauftragt. Der entsprechende Vermögensver-waltungsauftrag ist auch Bestandteil des Verkaufsprospektes der VG VermögensGarant AG. Allein aus diesem Grund musste der geschäftliche Kontrakt zwischen der VG VermögensGarant SWISS AG und der Credit Suisse Private Banking geschlossen werden. Dies erfolgte in Form des am 17.12.2004 eröffneten kapitalgeschützten Depotkontos (Protected Investment Note) bei der Credit Suisse Private Banking in Lugano. Zusätzlich zu dieser Depoteröffnung bestätigte die Credit Suisse Private Banking in Lugano mit Schreiben vom 17.12.2004 schriftlich den 100%igen Kapitalschutz. Die VG VermögensGarant AG erachtete es seinerzeit im Investoreninteresse für erforderlich, die Depotbank im Prospekt namhaft zu machen, was im Verkaufsprospekt auch erfolgte. Credit Suisse Private Banking war mit dieser Benennung nicht einverstanden. Die VG VermögensGarant AG wurde anlässlich eines persönlichen Gesprächs bei der Credit Suisse in Zürich gebeten, auf die Namensnennung der Depotbank zu verzichten. Dies wurde von der VG VermögensGarant AG akzeptiert und eine entsprechende und übliche Unterlassungserklärung wurde abgegeben. In diesem Zusammenhang hat sich Credit Suisse Private Banking zunächst vorbehalten, Anlage-gelder anzunehmen. Bis heute hat die VG VermögensGarant AG aber trotz mehrfacher Bitten keine verbindliche Erklärung Seitens der Credit Suisse erhalten.

Vorsorglich und im Investoreninteresse machte die VG VermögensGarant AG unverzüglich nach dem Gespräch mit der Credit Suisse von dem prospektkonformen Recht zur Änderung der Finanzanlage Gebrauch, ohne die prospektierte Absicherung und das dazu gehörige Mindest-bankenrating von Aa3, Moody's zu unterschreiten. Satzungsgemäß erfolgten hierzu entsprechende Veröffentlichungen am 03.03.2005 und 17.06.2005 im Bundesanzeiger. Außerdem wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schriftlich durch die VG VermögensGarant AG informiert. Die am 01.06.2005 beendete und von einem externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfer bei der VG VermögensGarant AG durchgeführte Zwischenprüfung zur freiwilligen Mittelverwendungskontrolle ergab, dass die Eigen-kapitalvermittlungsgebühren und Verfügungen der Zahlung mit der Emission verbundenen Aufwendungen und Gebühren nach wirksamem Beitritt zur Gesellschaft und Erfüllung der Einzahlungsver-pflichtungen ordnungsgemäß vorgenommen, dass die jeweiligen Vergütungen angemessen und die Kostenansätze im Rahmen des Investitionsplanes eingehalten, der Kapitalschutz zum Laufzeitende nachgewiesen, die Depotbank als Garantin der Anlage zur Absicherung des Investments zum Laufzeitende die prospektierten Mindestrating-Anforderungen (Aa3, Moody's) erfüllt.

Die in einem Artikel der Tageszeitung vom 22.06.2005 zu lesende Behauptung, ein Mitarbeiter der VG VermögensGarant AG habe auf Be-fragen mitgeteilt, der Prospekt der Emissionen IV - V sei ungültig, muss von der VG VermögensGarant AG dementiert werden. Nach Befragen aller in Betracht kommenden Mitarbeiter der VG VermögensGarant AG wurde eine derartige (unzutreffende) Äußerung nicht gemacht. Es wurde lediglich den Tatsachen entsprechend auf Befragen mitgeteilt, dass ein neuer Prospekt in Bearbeitung ist.

Falsch ist die vom DIAS verbreitete Behauptung Vorstand und Auf-sichtsrat der VG VermögensGarant AG seien zurückgetreten. Der Vorstand Thomas Dehne ist personell unverändert, dies bestätigt auch der Einblick in den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister. Der Aufsichtsrat ist personell voll besetzt und handlungsfähig.

Sowohl die Publikationen von k-mi, DIAS und die Darstellungen auf der Internetseite der Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. basieren auf unsauberen Recherchen, arbeiten mit Halb- und Unwahrheiten und verfolgen offenkundig nur das Ziel, die VG VermögensGarant AG zu diffamieren.

Berlin, den 22.06.2005


Thomas Dehne
Vorstand der
VG VermögensGarant AG



Hört sich alles danach an, als würden die sich versuchen raus zureden...

Euer Sunriser
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 27.Jun 2005 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sunriser,
das muss kein Rausreden sein. Es wäre nicht die erste Firma, die gezielt kaputt gemacht wurde.
Warten wir es ab, wer gelogen hat.
Eine Vorverurteilung bringt nichts.
Grüße
Brendle
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baufi
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.Jun 2005 9:34    Titel: Vermögensgarant Anlagebetrug? Antworten mit Zitat

Hallo User,
auch ich kann mich der Meinung von Brendle nur anschliessen. Es muß jetzt geklärt werden, was an den Vorwürfen und Behauptungen dran ist.

Klar ist aber auch, dass man im Moment von einer Zeichnung einer Inhaber(Teil-)schuldverschreibung bei VermögensGarant abstand nehmen sollte, bis alles eindeutig geklärt ist.


Brendle hat folgendes geschrieben::
Hallo Sunriser,
das muss kein Rausreden sein. Es wäre nicht die erste Firma, die gezielt kaputt gemacht wurde.
Warten wir es ab, wer gelogen hat.
Eine Vorverurteilung bringt nichts.
Grüße
Brendle


Grüße
baufi
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bigmike1
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.05.2004
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 28.Jun 2005 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Salamander hat folgendes geschrieben::
Würde mich nicht wundern, wenn wir da einen kleinen Beitrag geleistet hätten...

@bigmike1
Zitat:

Man sollte VG Vermoegensgarant nicht zu frueh aufgeben!

Augen offen halten!


Also wir hier und vor allem die Behörden scheinen Ihren Rat ja beherzigt zu haben

Beste Grüße aus Sachsen

Jens Müller


Natürlich habe ich die ganze Angelegenheit mitverfolgt und möchte nur einmal darauf hinweisen, dass "die Behörden" von sich aus keinen Anlass hatten, gegen die VG Vermögensgarant AG zu ermitteln. Es waren gezielte Aktionen (Anzeigen) von Publikationsorganen oder sog. "Anlegerschützern", die dies alles initiiert haben.

Bis heute ist kein Anleger bekannt, der irgendwie zu Schaden gekommen ist! - Ich gehe davon aus, daß dies auch so bleibt !

Es ist schon merkwürdig, wie sich einige da "ins Zeug gelegt" haben. Mir fehlt leider das Insiderwissen, um mehr über die Hinter- und Beweggründe dieser "Initiatoren" sagen zu können.
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 28.Jun 2005 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo bigmike1,

ich kann mich noch gut an einen "Anlegerschützer" erinnern (sehr bekannt), der erst seine Kunden mit Immobilien betrogen, dann sich als Anlegerschützer bezeichnet hat und teilweise zusammen mit seinem Freund nur die anlagen mit empfehlenswert bezeichnet hat, die einen Beratungsvertrag unterschieben haben. Wer sich geweigert hat wurde gnadenlos niedergemacht. Leider gibt es da 2 oder 3 offizielle Beratungsstellen, die sich voll auf sein Urteil verlassen haben.
Eines seiner fachmännischen Bewertungen war vor ca. 20 Jahren. Kunden haben eine (spekulative) Sachwertanlage gezeichnet. Genauer gesagt: sie kauften eine Ware, sollten die daheim längere Zeit lagern und dann bei steigendem Wert veräußern.
Sein Urteil: vom Kauf abzuraten, da keine Mittelverwendungskontrollen!!!!
Das wäre das gleiche, ich gehe zum Bäcker, kaufe 2 Brötchen und frage den Bäcker bevor ich zahle, welche Mittelverwendungskontrolle für mein gezahltes Geld er hat. Der Mann wirft mich hochkant raus!
Hätte der "Anlegerschützer" gesagt: wegen zu hohen Spekulationsrisiken, ich hätte das akzeptiert. Doch so? Der Mann hat Null Ahnung von BWL.
Würde mich nicht wundern, wenn dies Spiel bei der VG Vermögensgarant wiederholt wird.
Denn was Verbraucherschutz und Finanztest bringt ist: erkennen nach Methode Schrotflinte: ein Korn wird ja hoffentlich treffen!
Grüße
Brendle
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