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Bonny B. Specialist
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 76
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Verfasst am: 14.Aug 2005 15:25 Titel: |
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Presseinformationen
VermögensGarant AG: Bluff mit falschem Professorentitel
Samstag, 13 August 2005
weiter … |
Quelle: http://www.fachanwalt-hotline.de/content/blogcategory/27/64/
| Zitat: |
VermögensGarant AG: Bluff mit falschem Professorentitel
Die VermögensGarant AG soll Tausende Kleinanleger mit einer fingierten Kapitalabsicherung getäuscht haben. Im Verkaufsprospekt und im Internet wirbt die VermögensGarant bei der Zeichnung von Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einer Verzinsung von 8,25 Prozent und einer fingierten 100-prozentigen Kapitalabsicherung. Bundesweit sind wahrscheinlich bis zu 30 000 Anleger in diese Anlageform gelockt worden.
Die Unternehmensleitung der Berliner VermögensGarant AG hat die von den Verbraucherschützern erhobenen Vorwürfe des Prospektbetrugs als Diffamierungen bezeichnet. Behauptungen, das Unternehmen habe in Emissionsprospekten bewusst falsche Angaben zur Absicherung des Anlegerkapitals gemacht, seien "unhaltbar", wurde erklärt. Die Vorwürfe basierten auf unsauberen Recherchen, aus Halb- und Unwahrheiten und verfolgten offenkundig nur das Ziel, die VermögensGarant AG zu diffamieren.
Die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. verfolgt nur ein einziges Ziel und das sind die Interessen der Anleger. Diese wären sicher die Letzten, die das Unternehmen, dem sie ihr Geld anvertraut haben, diffamieren würden.
Der Vorwurf der unsauberen Recherche ist grotesk. Das Ergebnis der Recherche ist allerdings oft gelinde ausgedrückt unsauber, wie das Beispiel am Aufsichtsrat der VermögensGarant eindrucksvoll aufzeigt:
Laut Webseite der Vermögensgarant AG besteht der Aufsichtsrat aus folgenden Personen: RA u. Notar a.D. H. Harmen Brodach, Prof. Dr. Dr. Hans Jürgen Reimann und Thorsten Christian Barth.
Da sich ein Professor als Aufsichtsratsmitglied schon seines Titels wegen des Vertrauens der Anleger sicher sein kann, wird kaum jemand an der Kompetenz einer solchen Kapazität zweifeln.
Nach unseren Recherchen soll Dr. Reimann mit rechtskräftigem Urteil vom 03.02.03 wegen Betruges zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden sein. Das Urteil ist zur Bewährung bis zum 02.02.07 ausgesetzt. (Az.: 841 LS 255 Js 213077/99). Obwohl Dr. Reimann bereits einmal wegen Titelmissbrauchs rechtskräftig verurteilt wurde, soll Reimann seit Jahren weiterhin unter Führung des Professorentitels auftreten. Dazu soll ein erneutes Ermittlungsverfahren laufen (AZ 225 Js 232798/04).
Ärztekollegen fragen sich, wie es denn sein kann, dass ein Arzt der wiederholt sowohl das Berufsrecht verletzt als auch strafrechtlich auffällig wird, am Patienten tätig sein darf. Die Öffentlichkeit wäre entsetzt, wenn sie erfahren würde, welchem Mediziner sie da ausgesetzt sei!
Die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. kann dies für die betroffenen Anleger bestätigen. Die sind mehr als bestürzt, wem sie da ihr Geld anvertraut haben! Wie soll ein Aufsichtsrat der, wie aus einem Gerichtsurteil (LBG-A /02 ) hervorgeht, sich in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, die Interessen der Anleger überwachen und deren finanziellen Interessen uneigennützig vertreten?
Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft die Büro- und Geschäftsräume der VermögensGarant wegen Verdachts des Kapitalanlagebetrugs durchsucht. Dem Vernehmen nach sind dabei Unterlagen sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden.
Für die DSK im BSZ® e.V. entpuppt sich die VermögensGarant AG mit ihren himmlischen Performance-Werten und falschem Professorentitel als plumper Vernichter von anvertrautem Eigenkapital der Investoren.
Betroffene Anleger können der BSZ®- Interessengemeinschaft „VermögensGarant AG“ beitreten und durch BSZ® Rechtsanwälte Schadensersatzklagen vorbereiten. Die DSK/BSZ® Interessengemeinschaft „Vermögens Garant AG" bietet betroffenen Anlegern die Möglichkeit von DSK/BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort zu ergreifen sind. Bestehende Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaft durchgesetzt werden.
Die Aufnahme in eine der vom DSK/BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren der/s DSK/ BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-2089906
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106 |
Quelle: http://www.fachanwalt-hotline.de/content/view/2160/64/
LG Bonny B. |
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Schinderhanne Specialist
Anmeldungsdatum: 05.04.2005 Beiträge: 128
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Verfasst am: 14.Aug 2005 20:33 Titel: Re: @ VanHelsing |
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| underground fighter hat folgendes geschrieben:: |
| Da mir so gut wie alle Verantwortlichen der Vermoegensgarant und der FFVC AG bekannt sind,... |
Ach, Sie kennen den Herrn "Professor"! Warum haben Sie denn das verschwiegen?
| Zitat: |
| ...Dies schadet einer soliden Geschäftsführung wie der Vermoegensgarant, wo [das] Image zählt, in einem sehr hohen Maße, wobei zu sagen ist, dass die Anleger dadurch sehr verunsichert werden. |
Genau, welche Ironie, der anonyme Kenner der Firma beschreibt hier warum selbige untergeht: An dem Chaos in der Geschäftsetage!
LG S. |
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underground fighter Newbie
Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 14.Aug 2005 22:13 Titel: Re: @ VanHelsing |
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| Zitat: |
| Ach, Sie kennen den Herrn "Professor"! Warum haben Sie denn das verschwiegen?. |
Von Verschweigen kann keine Rede sein! Schließlich steht der Professortitel überhaupt nicht im Gespräch! (ps. es geht hierbei hauptsächlich um die Inhaberschuldverschreibungen)
| Zitat: |
@ bigmike1: Hier wird scheinbar nach dem Muster: "Nur ordentlich mit Dreck bewerfen - irgend etwas wird schon kleben." verfahren. |
Diese Aussage muß ich bei dieser Gelegenheit mal außerordentlich betonen!!!
| Zitat: |
| Genau, welche Ironie, der anonyme Kenner der Firma beschreibt hier warum selbige untergeht: An dem Chaos in der Geschäftsetage! |
Wenn Sie selbst noch kein Unternehmen geleitet haben, können Sie eine solche Aussage überhaupt nicht tätigen. Jede Unternehmensleitung (besonders ein Dienstleistungunternehmen in der Finanzbranche) ist von einem guten Image (auch wenn indirekt) abhängig. Solche Öffentlichkeitsberichte sind in erster Linie schädigend - mit eventuell negativen Folgen für die Investoren - unabhängig von der Schuldfrage der Geschäftsfürhung!!!
Wieviele Unternehmen sind schon an Negativberichten (auch oft unberechtigt) gescheitert?! -
Gruß an S. |
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bigmike1 Specialist
Anmeldungsdatum: 24.05.2004 Beiträge: 92
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Verfasst am: 15.Aug 2005 19:51 Titel: |
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@ Bonny B.
Tolle Werbung! Bekommen Sie von den 75 € pro Mitglied eigentlich was ab?
Und wie immer: Mal wieder mal schöne Behauptungen aufgestellt, ohne auch nur irgendeine Anlegerschädigung nachgewiesen zu haben. Das imponiert mir mächtig!
Und "Schinderhanne" haut - ebenfalls ohne irgendeinen Nachweis anlegerschädigenden Verhaltens - in die gleiche Kerbe.- Tolle Moderatorin.... und so schön "moderat". Super! |
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bigmike1 Specialist
Anmeldungsdatum: 24.05.2004 Beiträge: 92
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Verfasst am: 15.Aug 2005 19:54 Titel: |
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Ach, da fällt mir noch ein:Was macht eigentlich VanHelsing?
Hat sich ja lange nicht gemeldet - oder schreibt er vielleicht oder einem anderen "Synonym"? Fragen über Fragen ...... |
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underground fighter Newbie
Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 15.Aug 2005 21:49 Titel: Re: @ VanHelsing |
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| Zitat: |
Pressemitteilungen der DIAS
12.08.2005
VermögensGarant AG-Skandal
Keine Kapitalschutzgarantie durch Societe Generale
Die Berliner VermögensGarant AG ist auch nach einer von der Berliner Staatsanwaltschaft Ende Juli durchgeführten Durchsuchung weiterhin aktiv am Markt tätig. Dies teilte das Deutsche Institut für Anlegerschutz (DIAS) am Freitag in Berlin mit. Die Kapitalanlagegesellschaft biete weiterhin eine 100 % kapitalgeschützte Inhaber-Teilschuldverschreibung mit einer Rendite von 8,25 % p.a. an.
Eine derart wundersame Geldvermehrung mit Nullrisiko schließe generell den Verdacht eines Schneeballsystems nicht aus, sagte DIAS-Vorstand Volker Pietsch.
DIAS liegen schriftliche Dokumente vor, in denen die VermögensGarant erklärt, dass diese „prospektkonform eine 100 % kapitalgeschützte Anlage gewählt habe“. „Die Anlage erfolge bei der Societe Generale“.
Die Societe Generale teilte dem Deutschen Institut für Anlegerschutz auf Anfrage mit, dass es keinerlei vertragliche Beziehungen zur VermögensGarant gebe. Damit gewähre sie auch keine Kapitalschutzgarantie für das eingesetzte Kapital der Anleger.
Bereits im vergangenen Jahr wurde nach Erkenntnissen von DIAS eine große Zahl von Anlegern dadurch getäuscht, indem die VermögensGarant im Verkaufsprospekt vorgab, die ABN AMRO BANK trete mit einer 100 %-Garantie für die Sicherheit des eingesetzten Anlegergeldes ein. Die ABN AMRO BANK hatte daraufhin im September letzten Jahres gegen die VermögensGarant Strafanzeige erstattet.
Im Anschluss daran gab die VermögensGarant im Emissionsprospekt die Credit Suisse als Garantin für einen 100 %igen Kapitalschutz an. Die Credit Suisse handelte prompt und ging wettbewerbsrechtlich gegen das Unternehmen vor. Die VermögensGarant habe eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben und sich verpflichtet, das Werbe- und Prospektmaterial vom Markt zu nehmen, teilte die Credit Suisse dem DIAS auf Anfrage mit. Das Deutsche Institut für Anlegerschutz erstattete daraufhin Ende Juni Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der VermögensGarant wegen Kapitalanlagebetrugs.
Tausende Anleger wurden seitdem nach Erkenntnissen von DIAS bundesweit mit einer fingierten Kapitalabsicherung getäuscht. „Die Anleger gehen nach den uns vorliegenden aktuellen Anfragen davon aus, dass ihre Einlage ohne Einschränkung in voller Höhe durch die Societe Generale abgesichert sei“, sagte Pietsch.
Das Deutsche Institut für Anlegerschutz bittet alle Anleger, die mit dem Hinweis einer 100%igen Absicherung ihrer Geldanlage durch die Societe Generale von der VermögensGarant geworben wurden, um eine schriftliche Mitteilung über den individuellen Ablauf der Anlageberatung.
Zahlreiche besorgte Anleger meldeten dem Deutschen Institut für Anlegerschutz Vorkommnisse über erhebliche Verzögerungen bei den vierteljährigen Zinszahlungen.
?. |
Keine Panik schieben! Der Vorstand der Vermoegensgarant AG bzw. Herr Thorsten Christian Barth wird in kürze dazu eine Stellungnahme abgeben.
Auch ich bin gespannt, wie @VanHelsing die FFVC AG in Verbindung mit der Vermoegensgarant AG setzen wird. @VanHelsin, bitte noch dieses Jahr!!!
Sollte @bigmike1 recht haben, dass @VanHelsing sich hinter einem anderen Namen versteckt, so ist dies hinterlistig und dreist - nicht zu übertreffen!!
GN |
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Bonny B. Specialist
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 76
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Verfasst am: 15.Aug 2005 22:59 Titel: |
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| bigmike1 hat folgendes geschrieben:: |
@ Bonny B.
Tolle Werbung! Bekommen Sie von den 75 € pro Mitglied eigentlich was ab?
Und wie immer: Mal wieder mal schöne Behauptungen aufgestellt, ohne auch nur irgendeine Anlegerschädigung nachgewiesen zu haben. Das imponiert mir mächtig!
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Oh, wie ärmlich von Ihnen, bigmike1.
Jemand gibt eine im Netz gefundene Information kommentarlos weiter und schon wird eine finanzielle Beteiligung vermutet?
Merken Sie gar nicht, wie Sie sich mit solch dummen Äußerungen selber ins Abseits manövrieren? Wieviel zahlt Ihnen denn die VermögensGarant für Ihre unerträgliche und aufdringliche Lobhudelei?
Bonny B. |
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underground fighter Newbie
Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 16.Aug 2005 7:54 Titel: @ Bonny B. |
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GM an alle Migestalter dieses Forums,
in aller erster Linie muß hier mal gesagt werden, dass es hier um eine Aufklärung geht.
Selbstverständlich hat jeder hier die Möglichkeit, alle möglichen Infos`s über die Vermoegensgarant und die FFVC AG reizustellen.
Doch Vorsicht ist geboten bei den Beurteilungen! Wie schon gesagt, sind eine Menge an Leser selbst Investoren und durch diffarmierende Berichterstattungen, durch Halb- oder Unwahrheiten verunsichert.
Das niemand was zu verheimlichen haben sollte, insbesondere nach solchen öffentlichen Pressemitteilungen, sollte uns allen klar sein!
Bei dieser Gelegenheit muss ich auch meine Bedenken über den Inhalt der Pressemitteilung von @ Bonny B. reingestellt äußern. Zwar hat bigmike1 seine Aussage sehr unglücklich formuliert, doch ich meine, dass selbe folgende Aussagen wollte. Es erscheint sehr eingenartig in Bezug des Angebots, auf eine Zahlung von 75,00 Euro hin (pro Investor) die Übprufung durch eine Interessengemeinschaft zu tätigen!
Dies schaut in erster Linie so aus, als würde jemad ganz besonders an diesen negativen Berichten profitieren wollen.
(Ps. Bei 1.000 Anleger wären dies 75.000 Euro - nur für eine sogenante Überprüfung - ohne folgende zusätzliche Rechtsanwaltsgebühren)
Noch einen netten Vormittag |
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Bonny B. Specialist
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 76
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Verfasst am: 16.Aug 2005 11:18 Titel: |
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| underground fighter hat folgendes geschrieben:: |
GM an alle Migestalter dieses Forums,
in aller erster Linie muß hier mal gesagt werden, dass es hier um eine Aufklärung geht.
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Eine geistreiche Erkenntnis! Aber was verstehen Sie konkret unter Aufklärung? Wie bei den meisten Dingen im Leben, erhält man auch hier i. d. R. lediglich Informationen. Welche Rückschlüsse jeder einzelne zieht, für sich herauslesen oder völlig ignorieren will, steht nicht in Ihrer oder meiner Macht.
Soweit ich weiß, sind hiesige User erwachsene Menschen! - Oder doch nicht? Entscheidungsrisiken hat am Ende jeder für sich selbst zu tragen. Sie erwarten hier doch sicher nicht Ihre Mutter, die Ihnen sagt, was richtig oder falsch ist?!
Aber zu Ihrer Information: Ich zitiere grundsätzlich vollständig. Darum finden Sie auch einen verweisenden Link auf die Quelle. Unseriös sind in meinen Augen Teil-Zitate, die nur das wiedergeben sollen, was dem Poster "am besten in den Kram paßt".
Für unseriös halte ich auch Äußerungen, die rein provokativen Charakter haben und inhaltlich in keinster Weise irgendetwas zum Thema beitragen können. Noch nicht einmal frag- oder unfragwürdige Infos.
Davon abgesehen, ist es mir völlig Schnuppe, was Sie sich oder andere im Köpfchen zurechtlegen. Es sollte doch auch aufgefallen sein, daß ich mich weder Pro noch Contra zu dieser Pressemitteilung gäußert habe. Mit welchem Recht also erlauben Sie sich ein Urteil über meine Person?
Kennen Sie den Spruch "Was ich selber denk und tu, trau ich jedem and`ren zu!"? Bedenken Sie also, daß Ihre Mutmaßungen leicht zu einem Bumerang werden könnten.
Bonny B. |
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bigmike1 Specialist
Anmeldungsdatum: 24.05.2004 Beiträge: 92
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Verfasst am: 16.Aug 2005 14:09 Titel: |
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| Bonny B. hat folgendes geschrieben:: |
| bigmike1 hat folgendes geschrieben:: |
@ Bonny B.
Tolle Werbung! Bekommen Sie von den 75 € pro Mitglied eigentlich was ab?
Und wie immer: Mal wieder mal schöne Behauptungen aufgestellt, ohne auch nur irgendeine Anlegerschädigung nachgewiesen zu haben. Das imponiert mir mächtig!
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Oh, wie ärmlich von Ihnen, bigmike1.
Jemand gibt eine im Netz gefundene Information kommentarlos weiter und schon wird eine finanzielle Beteiligung vermutet?
Merken Sie gar nicht, wie Sie sich mit solch dummen Äußerungen selber ins Abseits manövrieren? Wieviel zahlt Ihnen denn die VermögensGarant für Ihre unerträgliche und aufdringliche Lobhudelei?
Bonny B. |
Sorry Bonny B.
mit "unerträglicher und aufdringlicher Lobhudelei" - wie Sie sie mir vorwerfen - kann ich leider nicht dienen. Wann und wo, bitte?
Wenn ich mich recht erinnere habe ich nur um Beweise gebeten, die bis heute in diesem Forum nicht zu finden sind. Und solange die nicht vorliegen, prangere ich nur die an, die ohne Beweise hier mit "Dreck" werfen - nicht mehr aber auch nicht weniger.
Und wenn Sie genauer geschaut hätten, hätten Sie bemerkt, dass ich sehr wohl die personellen Querelen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat der VG kritisiert habe.
Aber eine nachweisliche Anlegerschädigung konnte bislang nicht nachgewiesen werden. Und solange die nicht vorliegt, halte ich mich mit vorverurteilenden Bemerkungen zurück und verurteile solche, sofern sie mir hier in diesem Forum oder anderswo unterkommen. Was ist daran falsch?
Und Sie sollten doch bitte nicht so scheinheilig tun, wenn Sie sagen, dass Sie "nur" im Netz gefundene Informationen kommentarlos weiter gegeben haben. Sie haben ganz bewusst nur ganz bestimmte Informationen weiter gegeben und sich doch sicher etwas dabei gedacht - oder? Ansonsten hätten Sie die "Informationen" auch ruhig da lassen können, wo Sie sie gefunden hatten!
Wie sagte doch mal ein User dieses Forums:" Ein Schelm der sich ....!"
Sie können sicher sein, wenn tatsächlich eine Anlegerschädigung nachweislich vorliegen sollte, werde ich einer der ersten sein, der dies auch hier in diesem Forum zur Sprache bringt! |
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Bonny B. Specialist
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 76
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Verfasst am: 16.Aug 2005 15:19 Titel: |
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| bigmike1 hat folgendes geschrieben:: |
| Und Sie sollten doch bitte nicht so scheinheilig tun, wenn Sie sagen, dass Sie "nur" im Netz gefundene Informationen kommentarlos weiter gegeben haben. Sie haben ganz bewusst nur ganz bestimmte Informationen weiter gegeben und sich doch sicher etwas dabei gedacht - oder? |
Was sind Sie eigentlich für eine unverschämte Person, daß Sie es wagen, solche Äußerungen über mich hier ablassen zu müssen?!
| bigmike1 hat folgendes geschrieben:: |
| Ansonsten hätten Sie die "Informationen" auch ruhig da lassen können, wo Sie sie gefunden hatten! |
Ähem ... klasse Logik. Ich bewundere Ihre intelligente Aussage in diesem Forum, das sich zur Aufgabe gemacht hat zu informieren.
| bigmike1 hat folgendes geschrieben:: |
| Wenn ich mich recht erinnere habe ich nur um Beweise gebeten. |
Warum sollte ich Ihnen irgendetwas beweisen wollen/sollen/müssen? Sie scheinen es immer noch nicht kapiert zu haben, daß hier derzeit lediglich ein Informationsaustausch stattfindet. Allerdings muß für die Auswertung der Inhalte auch eine ausreichende Intelligenz vorhanden sein.
Fragen Sie sich nicht manchmal selber, warum Menschen wie Sie hartnäckig immerzu für alles Beweise fordern? Ist Ihnen eigenständiges Denken abhanden gekommen? Glauben Sie erst, daß Sie Stuhlgang hatten, wenn das Ergebnis auch in der Toilettenschüssel liegt?
Nun ja, denken Sie (wenn Sie können!) - was Sie wollen. Ich werde weiterhin Informationen einstellen, sobald mir diese im Netz über den Weg laufen.
Ansonsten würde ich Sie noch gern darauf hinweisen, daß es hier um die VermögensGarant AG geht und nicht um die Frage, ob Gott männlich oder weiblich ist.
Bonny B. |
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underground fighter Newbie
Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 16.Aug 2005 17:36 Titel: |
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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen VermögensGarant AG wegen Kapitalanlagebetrug
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Es zeigt sich immer wieder, dass es sich lohnt vor einer Anlageentscheidung die Fachpresse wie z.B. „kmi kapitalmarkt intern“ zu studieren, rät die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. Das trifft auch auf den aktuellen Fall VermögensGarant zu, denn gegen die VermögensGarant ermittelt mittlerweile die Staatsanwaltschaft wegen Kapitalanlagebetrugs.
„kmi“ hat nicht nur von Anfang an vor dieser Gesellschaft gewarnt, sondern auch Anlageinteressenten geraten sich von ABN AMRO bestätigen zu lassen, dass es den im Prospekt versprochenen „Kapitalschutz“ der Bank auch tatsächlich gibt.
Dass „kmi“ mit dieser Warnung nicht verkehrt lag, belegt nun die Tatsache, dass die niederländiche Bank ABN AMRO bei der Staatsanwaltschaft Berlin inzwischen Strafanzeige gegen die Herren, Dehne, Brodbach, Sellmer und Reimann wegen Kapitalanlagebetrugs gestellt hat.
ABN AMRO zeigt an, dass im Zusammenhang mit dem Vertrieb der VG VermögensGarant Tranchen I bis III als Sicherheit bezeichnete Faustpfandbeschreibungen tatsächlich nicht existieren. Ein im Emissionsprospekt näher bezeichnetes Wertpapier sei bereits vor Ausgabe des Prospektes zurückgekauft worden. Die Großbank sieht sich zu Unrecht als Sicherheitsgeber für ein Kapitalanlageprodukt der VermögensGarant bezeichnet.
Gleiche Unwahrheiten verbreitete VermögensGarant bei den Tranchen IV und IV mit einem zu 100% kapitalgeschützten Trading-Portfolio bei der Credit Suisse, was die Schweizer Bank untersagen ließ.
Sowohl die ABN AMRO als auch die Credit Suisse distanzieren sich energisch, jemals geschäftlich in Verbindung zur VermögensGarant gestanden zu haben, geschweige denn, für Rückzahlungsgarantien einzustehen, wie es die Verkaufsprospekte suggerierten.
Die Anleger sollten sich von Nebelkerzen der VermögenGarant nicht beeindrucken lassen rät die DSK/BSZ® Interessengemeinschaft geschädigter Anleger der VermögensGarant.
So teilte VermögensGarant auf Anfrage „kmi“ folgendes mit: „ Die VG VermögensGarant AG teilt Ihnen mit, dass die Emission VG IV und V nicht eingestellt sind und der Verkaufsprospekt von der BaFin genehmigt wurde. Wesentliche und unwesentliche Änderungen seit Emissionsstart wurden der BaFin gemeldet.“
Von Änderungen weiß offenbar die BaFin aber nichts, denn diese teilte auf kmi Anfrage hin mit: „ da keine Überarbeitung (keine § 11-Nachträge) übermittelt wurde, ist davon auszugehen, dass die Prospekte mit diesen Daten auch im Rahmen des öffentlichen Angebotes verwendet werden. Sofern ein Prospekt mit anderem Datum und anderen Informationen verwendet wird, ist dies der BaFin mitzuteilen.“
Ein Verstoß kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 000 Euro nach sich ziehen. Dies dürfte nun der VermögensGarant drohen, denn lt. BaFin-Auskunft liegt ihr von den Tranchen IV bis V nur der Erst-Prospekt vom 30.09.2004 vor. Die Änderungen ab Dezember sind ihr offenbar vorenthalten worden.
Für die geschädigten Anleger, startet jetzt die Jagd nach dem verbliebenen Vermögens-Häuflein.
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Meißtens gibt es kein Bußgeld sondern nur eine Verwarnung!
- Na mal schauen, wie die Sache ausgeht!
Bin schon gespannt auf die Meldung von @VanHelsing.
Eine kurzfristige Presse- Stellungnahme von dem Vorstand der Vermoegensgarant bzw. von Thorsten Christian Barth wurde angekündigt.
Auf der Homepage von der Vermoegensgarant ist folgende Pressemitteilung bis Datum zu lesen:
| Zitat: |
Aktuelle Information
P R E S S E M I T T E I L U N G
Die VG VermögensGarant AG hat festgestellt, dass das Deutsche Institut für Anlegerschutz (DIAS) erneut diffamierende und unwahre Informationen über die Gesellschaft verbreitet. Dabei wird behauptet, die VG VermögensGarant AG werbe bundesweit vermögende Anleger mit einem "Standby Letter of Credit". Diese Behauptung ist falsch und der erneute Versuch des DIAS, die Gesellschaft offensichtlich bewusst zu diffamieren, da es das DIAS erneut unterlassen hat, sich auch einmal direkt mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Die VG VermögensGarant AG bewirbt in keinster Weise einen "Standby Letter of Credit", sondern ist einzig und allein ein Emissionshaus für Inhaber-Teilschuldverschreibungen. Alle anders lautenden Behauptungen sind falsch und unwahr, gegen die Initiatoren dieser Meldung wird unverzüglich und erneut Strafanzeige gestellt, so wie dies bereits gegen den Vorstand des DIAS und unbekannt am 23.06.2005 bei der Staatsanwaltschaft Berlin, aufgrund der Pressemeldung des DIAS vom 21.06.2005, erfolgt ist. Die Gesellschaft hat auch keine Kenntnis davon, dass andere Stellen rechtswidrig den Namen der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem "Standby Letter of Credit" benutzten. Sollten wir davon Kenntnis erhalten, so werden wir ebenfalls und unverzüglich gegen diese Stellen rechtlich vorgehen. Auch die neuerlichen Behauptungen zu unseren Inhaber-Teilschuldverschreibungen sind erneut falsch und sollen offenbar wiederum nur zu unserer Diffamierung dienen. Eine Klarstellung dazu ist am 24.06.2005 mittels Pressemitteilung in der Financial Times Deutschland erfolgt. Somit drängt sich der Verdacht auf, dass DIAS mit solchen Behauptungen nur der mit dem DIAS personell eng verbundenen Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. verunsicherte Anleger für die Rechtsberatung zuführen will und somit nur eigene, rein wirtschaftliche Interessen verfolgt werden.
Der Vorstand
VG VermögensGarant AG
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Des weiteren der wichtige Hinweis:
| Zitat: |
Liebe Kunden,
liebe Vertriebspartner,
zum 1. August 2005 werden wir den Geschäftssitz unseres Unternehmens innerhalb Berlins verändern.
Sie finden uns dann in den Geschäftsräumlichkeiten im
Lindencorso
Unter den Linden 21
10117 Berlin
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Warum die Vermogensgarant, nach der Staatsanwaltlichen Durchsuchung am 27.07.2005 die Geschäftsräume zum 01.08.2005 gewechselt hat, wird nicht erklärt.
Ist aber nicht weiter tragisch, da Herr Thorsten Christian Barth, einer der Initiator der Vermoegensgarant, gerne unter der Tel.: 030/ 2064130 oder Mobil: 0163/ 779 30 44 Frage und Antwort steht! - Bitte nur bei spezifischen und dringenden Fragen melden- dies ist keine Infozentrale, u. a. ist Herr Barth sehr beschäftigt!!!
Mit freundlichen Grüßen |
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bigmike1 Specialist
Anmeldungsdatum: 24.05.2004 Beiträge: 92
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Verfasst am: 16.Aug 2005 19:26 Titel: |
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@ Bonny B.
Ihre Äusserungen . . . ?????
Naja, die anderen Leser dieses Forums werden sich schon ihre eigenen Gedanken dazu machen. Giften Sie ruhig weiter - Sie machen sich dazu nur noch lächerlicher und unglaubwürdiger.
Und zu guter letzt: Auf Ihre möglichen weiteren Einlassungen werde ich nicht mehr reagieren. So tief kann und will ich nicht herabsteigen. |
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Bonny B. Specialist
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 76
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Verfasst am: 16.Aug 2005 20:35 Titel: |
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| bigmike1 hat folgendes geschrieben:: |
| So tief kann und will ich nicht herabsteigen. |
Den Punkt "of no return" haben Sie bereits vor drei Postings verpaßt!
Bonny B. |
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Schinderhanne Specialist
Anmeldungsdatum: 05.04.2005 Beiträge: 128
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Verfasst am: 16.Aug 2005 20:50 Titel: |
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@ Bonny B.
Da bigmike die Meldungen der Anlegerschützer, der Presse und der Staatsanwaltschaft nicht widerlegen kann oder will, wird er halt polemisch und diffamierend kritisch gesinnten Usern gegenüber!
Dafür gibt der "große Michael" sich selber die Note 1 im Nick, im Fachbereich Diffamierung und Polemik wohlgemerkt.
Komisch, daß die angeschlagene Vermögensgarant mit ihrem chaotisch zerstrittenen Vorstand-Aufsichtsrat noch keine einzige einstweilige Verfügung gegen DSK und Co zu Stande gebracht hat!
Kein Geld oder keine Gegenargumente, woran hapert es?
LG S.
Zuletzt bearbeitet von Schinderhanne am 17.Aug 2005 9:49, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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bigmike1 Specialist
Anmeldungsdatum: 24.05.2004 Beiträge: 92
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Verfasst am: 16.Aug 2005 21:39 Titel: |
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@ Schinderhanne
"Moderator" hat doch wohl irgendetwas mit "moderat" zu tun - oder?
Sie scheinen Ihre "Profession" nicht richtig verstanden zu haben - leider.
Übrigens sollten Sie bei der Rechtschreibung - gerade als "Moderator/in" -etwas sorgfältiger sein: "widerlegen" schreibt man mit "i" und nicht mit "ie". Und eine "angeschlangene" VG macht auch wenig Sinn - ausser Sie meinten "angeschlagene". So what.
Und warum muss "ich" etwas widerlegen? Sie scheinen das Rechtssystem unseres Landes offenbar nicht so recht zu verstehen. Nicht der Beschuldigte (der ich übrigens ja gar nicht bin) muss etwas widerlegen, sondern der Ankläger muss etwas beweisen. Fragen Sie zur Abwechslung ruhig mal Leute, die davon etwas verstehen, bevor Sie hier solchen Mumpitz von sich lassen.
Übrigens: Auch für Sie gilt, dass ich mich auch Ihnen gegenüber nicht mehr äussern werde. Gründe: siehe weiter oben. |
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Lutz Spilker * Consulter *

Anmeldungsdatum: 04.05.2004 Beiträge: 1432 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 16.Aug 2005 23:04 Titel: |
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| Zitat: |
| Übrigens sollten Sie bei der Rechtschreibung - gerade als "Moderator/in" -etwas sorgfältiger sein: "widerlegen" schreibt man mit "i" und nicht mit "ie". Und eine "angeschlangene" VG macht auch wenig Sinn - ausser Sie meinten "angeschlagene". So what. |
Den Part habe ich schon inne, suchen Sie sich bitte einen anderes Terrain. |
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underground fighter Newbie
Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 16.Aug 2005 23:37 Titel: Wieder zurück zum Thema!!! |
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14.08.2005 "Berliner Morgenpost"
Vorwürfe gegen VermögensGarant AG
Anlegerschützer warnen Investoren vor Garantien bei französischer Großbank - VG-Chef: "Die Anschuldigung sind diffamierend"
Frankfurt - Das Deutsche Institut für Anlegerschutz (DIAS) hat der Berliner VG VermögensGarant AG erneut vorgeworfen, Investoren mittels fingierter Garantien hinters Licht zu führen. Die Berliner Gesellschaft wies die Vorwürfe zurück.
Der Anleger-Schutzverein DIAS teilte am Freitag in Berlin mit, VG werbe damit, eingesammelte Gelder bei der französischen Großbank Société Générale anzulegen, obwohl die Bank dies dementiert habe. Dabei ködere VG die Zeichner von Inhaberschuldverschreibungen mit einer unrealistischen Rendite von 8,25 Prozent und einem hundertprozentigen Schutz vor dem Verlust ihrer Einlage. Eine derart wundersame Geldvermehrung bei Nullrisiko schließe grundsätzlich den dringenden Verdacht eines Schneeballsystems nicht aus, sagte DIAS-Vorstand Volker Pietsch. Ein Teil der VG-Gelder fließe in Wahrheit in riskante Anlageformen, um so die hohe Verzinsung zu garantieren. Anleger hätten Anfang August von verspäteten Zinszahlungen berichtet.
"Diese Vorwürfe sind diffamierend", sagte VG-Chef Thomas Dehne zu Reuters. "Das ist wieder das alte Thema, das ist wieder eine falsche Darstellung." Société Générale garantiere nicht für die VG selbst, die Gesellschaft investiere aber über eine Tochter in Produkte der Franzosen. Die Bank biete für diese Produkte einen Schutz gegen Kapitalverlust an. VG habe Strafanzeige gegen das DIAS gestellt.
Société Générale erklärte, es bestehe keine Beziehung zur Vermögensgarant AG. Zwar sei es nicht auszuschließen, daß die Gesellschaft über Dritte in Produkte der französischen Bank investiert habe. Ein risikofreies Produkt, das zugleich mehr als acht Prozent Verzinsung biete, gebe es aber unter den heutigen Marktkonditionen nicht.
Bereits im Juni hatte DIAS der VermögensGarant AG vorgeworfen, über Jahre mehrere Monate fälschlicherweise die Schweizer Bank Credit Suisse als Kapitalgaranten angegeben zu haben. Der Anlegerschutz-Verein hat nach Worten von Pietsch zwei Strafanzeigen gegen die VG gestellt. Daraufhin durchsuchten die Berliner Staatsanwaltschaft, das LKA und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Räume der Gesellschaft. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Freitag, die Ermittlungen dauerten an. Auch Credit Suisse hatte damals erklärt, es bestehe keine Kooperation mit der VermögensGarant. Der Firma sei zudem die Nutzung des Namens "Credit Suisse" untersagt worden.
Gegen die VermögensGarant wird nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft bereits seit 2004 ermittelt. Damals hatte die niederländische Großbank ABN Amro als vermeintlicher Kapitalgarant Anzeige erstattet. rtr
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| Die vom DIAS verbreitete Behauptung, bei der VG VermögensGarant AG hätten 30.000 Anleger insgesamt weit über 50 Millionen Euro angelegt, ist falsch. Tatsächlich haben bei der VG VermögensGarant AG mit Stand vom 21.06.2005 insgesamt 1.141 Anleger eine Summe von zusammen 18,2 Millionen Euro gezeichnet. |
Ist es nicht verwunderlich, dass in sogut wie allen Pressemitteilungen gegen die Vermoegensgarant AG zichtausende Anleger (bis 30.000) erwähnt werden?!
Dagegen bestätigt der Vorstand der Vermoegensgarant AG jediglich "lächerliche" 1141 Anleger!
Somit ist festzustellen, dass die Pressemitteilungen der DIAS, uns wie sie alle noch heißen sollten und diese Angabe gemacht, nicht in der Lage waren, die getätigten Aussagen zu überprüfen.
Es tut mir leid, aber bei einer Aussage von einer falschen Differenz von 28.859 Anleger ist es leicht vorstellbar, dass so mache andere getätigten Aussagen in der Pressemitteilungen gegen die Vermoegensgarant ebenfalls überzogen und mit Halbwahrheiten gefüllt sind.
Wer kann dann noch zwischen wahres und erdachtes unterscheiden?
Tatsache ist, dass immer wieder Rechtsanwälte und Vereine, sogenannte gemeinnützige, ohne eigene Interessen, mit den Pressemitteilungen aufgeführt werden, wobei Gelder für Überprüfungen und ähnliches anfallen sollen. Von "ohne eigenen Interessen" keine Spur.
Ich als Anleger, wäre nachdem ich eine Investorzahl von 30.000 gelesen hätte, in Verbindung mit zittern und bangen über die Sicherheit der Investition, sehr schnell zu beeinflussen. Dies würde die Auswirkung haben, dass ich selbstverständlich mich bemüht hätte, eine sofortige Rückzahlung zu erwirken. Der im endeffekt daran profitiert hätte, wäre nunmal in erster Linie die Rechtsberatungsstelle.
Die Vermoegensgarant AG wird es sich nicht leisten können, die zugesagte 100%ige Kapitalabsicherung nicht einzuhalten!
GN (ps. bitte ohne Rechtschreibfehlerkontrolle lesen/ 00:35- Danke) |
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Bonny B. Specialist
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 76
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Verfasst am: 16.Aug 2005 23:43 Titel: |
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@bigmike1
Machten Sie uns alle hier nicht erst vor einigen Stunden mit nachfolgender Aussage so richtig glücklich?
| bigmike1 Di Aug 16, 2005 7:26 pm hat folgendes geschrieben:: |
| So tief kann und will ich nicht herabsteigen. |
Und nun fangen Sie mit der Kinderkacke "Rechtschreib- bzw. Flüchtigkeitsfehler" an? Ich warnte doch bereits vor dem Bumerang. Jetzt werfen Sie ihn sich abermals an den eigenen Schädel?
| bigmike1 Mo Aug 15, 2005 7:54 pm hat folgendes geschrieben:: |
Ach, da fällt mir noch ein:Was macht eigentlich VanHelsing?
Hat sich ja lange nicht gemeldet - oder schreibt er vielleicht oder einem anderen "Synonym"? Fragen über Fragen ...... |
Übrigens: Ihre Wortwahl "tief herabSTEIGEN" fand ich absolut passend. Deutete es doch bereits darauf hin, daß Sie selber für Ihren derzeitigen Stand die Verantwortung tragen, anstatt sich mit aller Kraft gegen das in diesem Zusammenhang gebräuchliche "SINKEN" zu wehren.
Bonny B. |
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Lutz Spilker * Consulter *

Anmeldungsdatum: 04.05.2004 Beiträge: 1432 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 16.Aug 2005 23:50 Titel: |
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@ underground fighter (gegen welchen Underground fighten Sie denn so...)
| Zitat: |
| Ist es nicht verwunderlich, dass in sogut wie allen Pressemitteilungen gegen die Vermoegensgarant AG zichtausende Anleger (bis 30.000) erwähnt werden?! |
Verwundert Sie das? Ach. Ohne Anspruch auf Wahrheit Ihres Ansinnens
will ich dennoch nicht unerwähnt lassen, dass auch Galileo Galilei mit
seiner Meinung, die Erde sei rund und nicht flach, gegen den Rest der
Welt stand. Er sollte glatt wiederrufen...welch ein Frevel, gemessen an
heutigen Erkenntnissen, welche Ihnen als 'underground fighter' sicher
nicht entgangen sein dürften.... oder?!
Wer hatte (nachher und bis heute) Recht? Die einzelne Person oder die
schreiende Mehrheit, demnach der Pöbel? Hm? Fighten Sie doch mal
ein wenig mit dem Kopf, nicht so sehr mit dem Untergrund...es tut gut... |
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