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09 00-Vorwahl

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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4949
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 2.Jan 2006 11:50    Titel: 09 00-Vorwahl Antworten mit Zitat

Die berüchtigte 01 90-Vorwahl wurde zu Neujahr abgeschaltet.

Die Bundesnetzagentur hat angeordnet, dass 340.000 Rufnummern mit der 01 90-Vorwahl abgeschaltet werden müssen.

Besserer Rechtsschutz und mehr Kostentransparenz für die Telefonkunden.

Die neuen Nummern werden von der Bundesnetzagentur nur einzeln vergeben. Zudem muss eine Adresse im Inland angegeben werden, die im Streitfall juristisch belangt werden kann. Telefonkunden erhalten die Adresse über die Regulierungsbehörde (www.bundesnetzagentur.de).

Für eine Übergangszeit von sechs Monaten dürfen Dienste-Anbieter noch unter ihrer 01 90er-Nummer erreichbar sein - aber nur mit einer automatischen Ansage, die nicht mit Zusatzgebühren belastet ist und die neue Rufnummer mitteilt.

Bei den 09 00er-Nummern muss zudem schon bei Gesprächsbeginn angesagt werden, welche Gebühren auflaufen. Legt der Anrufer dann sofort verschreckt den Telefonhörer wieder auf, dürfen nur die Kosten eines "normalen" Anrufs berechnet werden.

Maximal dürfen 2 Euro pro Minute oder 30 Euro insgesamt für einen 09 00er-Anruf verlangt werden. Spätestens nach einer Stunde muss die Verbindung getrennt werden.


Lesen sie hierzu auch:
http://www.taz.de/pt/2006/01/02/a0119.nf/text
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Prepaid Kreditkarte ohne Schufa
hepe
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 6.Jan 2006 3:00    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht doch nichts über Journalisten, die etwas nicht richtig verstehen, das dann aber an eine gläubige Gemeinde weitergeben.

>>Zudem muss eine Adresse im Inland angegeben werden, die im Streitfall juristisch belangt werden kann. <<

Eine "zustellfähige" Adresse im Inland musste schon immer angegeben werden.

Im Ausland ansässige Nummerninhaber müssen auch bei den 0900ern eine zustellfähige Adresse im Inland angeben, d. h. aber nicht, dass diese Adresse juristisch belangt werden kann.

Allein schon diese Formulierung ist unter aller Sau und juristisch völlig falsch.

Über diese Adresse kann lediglich rechtskräftig zugestellt werden.

Nach Ansage des Preises muss für den Anrufer soviel Zeit (3 Sekunden) bleiben, dass er auflegen kann ohne dass ihm Kosten entstehen.

Es ist keinesfalls so, dass "normale" Gebühren berechnet werden dürfen.
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dosenpruefer
Specialist


Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 6.Jan 2006 11:31    Titel: 0900 Nummern Antworten mit Zitat

Zudem muss eine Adresse im Inland angegeben werden, die im Streitfall juristisch belangt werden kann.

Da lacht sich doch jeder tot!!

Fakt ist, es muss eine Anschrift in Deutschland bekannt gegeben werden, dass wird auch fleißig gemacht.

Mit anderen Worten, ein "Betreiber" der 0900 Nummern sitzt in Russland. Der kennt nun jemanden in Deutschland ( meist sind es beste Freunde ) und der sagt, ja, lass man alles herschicken.

Sollte dann eines Tages wirklich was kommen, dann sagt der Deutsche Empfänger, ja das war mal so, aber ich habe mich mit ihm verkracht, ich habe keinen Kontakt mehr zu ihm!

Und nun?

Mehr als abschalten kann man die Nummer nicht, aber die Kohle ist in der Regel sowieso weg.

Denn der Deutsche hat sie nicht mehr, kann es ja auch nachweisen durch Überweisungsbelege an den Russen.

Allerdings sieht es so aus, dass Zahlungen die vom Netzbetreiber ausgeschüttet werden, erst nach einem recht langen Zeitraum überhaupt erst überwiesen werden und dann in der Regel auch abgestuft, also nicht gleich zu 100%.

Aber auch da wird es mit Sicherheit Lösungen geben.

Durch das Abschalten der 0190 Nummer hat sich der deutsche Staat ja selbst ein Bein gestellt, wirklich herbe Steuerverluste.

Inzwischen müsste ja jeder wissen, was solche Nummern kosten, jetzt kommt eine ganz andere Ära, 0900, viele kennen diese Nummern noch gar nicht und selbst mit der Bandansage vorweg, da hören doch 50% der Anrufer gar nicht hin und dann diese Unterteilungen 0900-1/ 0900-3/ 0900-5 ist doch Kinderkacke
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mason11
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.10.2005
Beiträge: 45
Wohnort: Leer/Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 13:01    Titel: Anschrift Antworten mit Zitat

hepe hat folgendes geschrieben::
...
Eine "zustellfähige" Adresse im Inland musste schon immer angegeben werden.
....
Allein schon diese Formulierung ist unter aller Sau und juristisch völlig falsch.



Wer mit dem Begriff "juristisch" arbeitet, sollte schon auf die Wortwahl achten! Wenn eine Postsendung (Brief, Einschreiben usw.) verschickt wird, genügt eine Postfachanschrift. Die persönlichen Angaben werden bei Postfächern nicht überprüft. Insofern handelt es sich nicht um eine zustellfähige Anschrift im Sinne der ZPO oder StPO. Bei einer Wohnungsanschrift gibt es das sogenannte PostIdent-Verfahren, welches z.B. bei Eröffnung eines Bankkontos verwendet wird. Dabei muss der Ausweis vorgelegt werden und somit kann über diese Anschrift der Wohnsitz ermittelt werden. Dies ist eine zustellfähige Anschrift für das gerichtliche Verfahren.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Qualität einer Anschrift zu prüfen - bis hin zum Handelsregister-Auszug, der von einer Firma verlangt werden kann. Mit dem Kumpel in Deutschland, der für eine ausländische Firma tätig wird, ist es also nicht so einfach, wie hier behauptet wird.
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dosenpruefer
Specialist


Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 13:35    Titel: Anschriften Antworten mit Zitat

mit den anschriften ist es so eine Sache.

Eine Zustellung durchs Gericht z.B. mit den gelben Umschlägen, wo man keine Unterschrift als Gegenzeichnung leistet, ( Einschreiben-Rückschein ) kann immer behauptet werden, man hat die Post nicht erhalten.

Der Absender muss immer beweisen, dass der Empfänger die Post auch erhalten hat.

Kann er das nicht nachweisen, gilt die Sendung als nicht zugestellt.

Wer also Strafmandate nach Hause geliefert bekommt die einfach im Briefkasten liegt, auch als gelber Brief, gilt zwar als zugestellt. Stellt sich der Empfänger allerdings auf die Hinterbeine und geht vor Gericht, bekommt er immer Recht.
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Bonny B.
Specialist


Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 14:30    Titel: Zustellung "Gelber Brief" Antworten mit Zitat

dosenpruefer hat folgendes geschrieben::
mit den anschriften ist es so eine Sache.

Eine Zustellung durchs Gericht z.B. mit den gelben Umschlägen, wo man keine Unterschrift als Gegenzeichnung leistet, ( Einschreiben-Rückschein ) kann immer behauptet werden, man hat die Post nicht erhalten.

Der Absender muss immer beweisen, dass der Empfänger die Post auch erhalten hat.

Kann er das nicht nachweisen, gilt die Sendung als nicht zugestellt.

Wer also Strafmandate nach Hause geliefert bekommt die einfach im Briefkasten liegt, auch als gelber Brief, gilt zwar als zugestellt. Stellt sich der Empfänger allerdings auf die Hinterbeine und geht vor Gericht, bekommt er immer Recht.

Völliger Unfug !!!

LG Bonny B.
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iqdirekt
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.09.2003
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 21:03    Titel: Re: Anschriften Antworten mit Zitat

dosenpruefer hat folgendes geschrieben::
Der Absender muss immer beweisen, dass der Empfänger die Post auch erhalten hat.


Er kann seinen Beweis durch Vorlage der Postzustellungsurkunde antreten.

dosenpruefer hat folgendes geschrieben::
Kann er das nicht nachweisen, gilt die Sendung als nicht zugestellt.


Es ist ein leichtes, diesen Beweis anzutreten.
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dosenpruefer
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 12.Mai 2006 9:54    Titel: nein Antworten mit Zitat

gilt nicht, der Versender hat nachzuweisen, dass die Post tatsächlich zugestellt worden ist.

Es ist also kein Unsinn, erst schlau machen, dann Posten
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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 23.Nov 2006 4:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Bei den 09 00er-Nummern muss zudem schon bei Gesprächsbeginn angesagt werden, welche Gebühren auflaufen. Legt der Anrufer dann sofort verschreckt den Telefonhörer wieder auf, dürfen nur die Kosten eines "normalen" Anrufs berechnet werden.

Maximal dürfen 2 Euro pro Minute oder 30 Euro insgesamt für einen 09 00er-Anruf verlangt werden. Spätestens nach einer Stunde muss die Verbindung getrennt werden.

Das war im Januar diesen Jahres.

Jetzt wird verkündet:
Preisansage vor der Verbindung zur teuren Nummer (ab 2 Euro)
Für alle gilt eine einheitliche Preisobergrenze - pro Anruf von drei Euro

Auf das neue Telekommunikationsgesetz hat sich die Bundesregierung jetzt geeinigt .

Lesen Sie dazu auch: Bild
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dosenpruefer
Specialist


Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 23.Nov 2006 8:58    Titel: 0900 Antworten mit Zitat

Preisansage vor der Verbindung zur teuren Nummer (ab 2 Euro)
Für alle gilt eine einheitliche Preisobergrenze - pro Anruf von drei Euro


Pro Anruf - da liegt ein Fehler vor.

Nicht pro Anruf, sondern pro Minute kann es jetzt bis zu 3 Euro kosten.

Es hat sich nur folgendes verändert: Der Minutentakt der bisher auf 2 Euro pro Minute eingefroren war, oder pro Stunde auf 30 Euro, kann man jetzt die Minute auf 3 Euro einstellen.

Der Stundentarif von 30 Euro bleibt nach wie vor bestehen.

Aber es ist ja noch viel mehr möglich. Die Nummern werden so eingestellt, dass z.B. die Ersten 3 Minuten 45 Cent kosten, bleibt ein Anfrufer in der Leitung hängen, kann man nach den 3 Minuten den Preis auf 2 Euro einstellen. In der Regel soll da eine Ansage kommen, aber wenn ein Anrufer in einem angeregten Gespräch ist, legt er mit Sicherheit nicht auf, sondern telefoniert weiter.
Viele hören auch gar nicht hin und es ist einfach in der Natur des Menschen, wenn man erregt ist und er wird in den 3 Minuten dahin gebracht, dass er erregt ist, zahlt er auch locker dann die 2 Euro und wird ihn schon bei Laune halten, dass er auch bei der 2 Euro Nummer weiter telefoniert.

Noch einmal mit der Postanschrift.

Ein gelber Brief der im Postkasten liegt, gilt nicht als zugestellt, sondern da gehört immer eine Unterschrift dazu.

Es soll ja auch Postboten geben, die unterschlagen ganze Postsendungen, besonders zu Weihnachten.

Ich will hiermit keinem Postboten zu Nahe treten, aber so ab und an liest man es doch schon mal. Leider in den wenigsten Fällen, es soll ja auch schon vorgekommen sein, dass ganze LKW Ladungen so einfach verschwinden.

Und genau in dieser Sendung, die unterschlagen worden ist, ist dieser bewußte gelbe Umschlag. Dieser ist ja nun tatsächlich nicht zugestellt worden. Und NUN?

Der Absender muss beweisen, dass der Empfänger die Post auch tatsächlich erhalten hat. Das kann er nur mit einer Unterschrift erreichen. Hat er die nicht, hat der Absender Probleme, nicht der Empfänger.

Bevor jemand was anderes behauptet, sollte er dieses mal selbst probieren und zwar bis zum Ende.
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