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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 29.Jan 2005 8:08 Titel: 2005 - die wichtigsten Neuerungen im Überblick |
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Mit dem 1. Januar 2005 treten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft, die fast alle Lebensbereiche betreffen. Neben der Arbeitsmarktreform Hartz IV gibt es zahlreiche Veränderungen in den Bereichen Sozialversicherungen und im Steuerrecht. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Neuerungen vor.
Die wichtigsten Gesetzesänderungen im Jahr 2005 von A bis Z
BaföG
BAföG-Empfänger müssen einen erstmaligen Fachrichtungswechsel künftig nicht mehr besonders begründen. Dies gilt jedoch nur innerhalb der ersten beiden Fachsemester.
Ehenamen
Geschiedene Frauen oder Männer können bei einer erneuten Heirat den mit der vorherigen Ehe erworbenen Familiennamen auch in der neuen Partnerschaft führen. Danach darf als Ehenamen nicht nur der Geburtsname der Frau oder des Mannes gewählt werden, sondern auch der bei einer früheren Heirat angenommene Familienname, den einer der Eheleute zum Zeitpunkt der neuen Eheschließung führt. Die neue Regelung gilt auch für Lebenspartnerschaften.
Homo-Ehen
Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz wird die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartner ausgebaut. Zukünftig werden Lebenspartner ohne gesonderte Vereinbarung im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Nach einer Trennung folgt eine weitgehende Gleichbehandlung im Unterhaltsrecht. Zudem wird ein Verlöbnis eingeführt. Auch können Homosexuelle das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren. Die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch auf Lebenspartner ausgedehnt.
LKW-Maut
Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als zwölf Tonnen müssen auf allen Bundesautobahnen Maut zahlen. Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der Achsen des Lkw und der Höhe seiner Schadstoff-Emissionen. Der durchschnittliche Mautsatz beträgt 12,4 Cent pro Kilometer.
Kinderzuschlag für Geringverdiener
Der Kinderzuschlag in Höhe von monatlich bis zu 140 Euro je Kind wird an Eltern gezahlt, die zwar mit ihren Einkünften ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse schriftlich beantragt. Er wird für maximal 36 Monate gezahlt.
MASTERCARD: Der Kreditkarteneinsatz kann Zusatzkosten verursachen
Ab 1. Januar erlaubt das Unternehmen Mastercard dem Handel, die durch den Einsatz von Kreditkarten entstehenden Zusatzkosten an die Kunden weiterzureichen. Bis dato war dies untersagt. Daher kann es Verbrauchern passieren, dass sie beispielsweise bei der Bezahlung des Hotelzimmers oder Mietwagens mit einer Mastercard künftig einen Aufschlag bezahlen müssen. Alle anderen Kreditkartenunternehmen verbieten nach wie vor die Weitergabe der Kosten an die Kunden.
Renten
Mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz und dem Alterseinkünftegesetz werden neue Weichen in der Rentenversicherung gestellt. Die Gesetze sehen die Umstellung auf eine nachgelagerte Besteuerung der Renten, die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors sowie Vereinfachungen bei der Riester-Rente vor.
Solidarpakt II
Der Solidarpakt II ersetzt den zum Jahresende auslaufenden Solidarpakt I und gilt bis 2019. Mit dem Solidarpakt II verpflichtet sich der Bund, den neuen Ländern für den Aufbau Ost insgesamt 156,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.
Steuerreform
Am 1. Januar tritt die letzte Stufe der Steuerreform mit einem Entlastungsvolumen von rund 6,5 Milliarden Euro in Kraft. Der Eingangssteuersatz sinkt von 16 Prozent auf 15 Prozent, der Spitzensteuersatz von 45 Prozent auf 42 Prozent. Der steuerfreie Grundfreibetrag beträgt weiterhin 7664 Euro.
Verjährung durch Schuldrechtsmodernisierung
Zum bevorstehenden Jahreswechsel drohen besonders viele Ansprüche zu verjähren, da als Folge der Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches vor drei Jahren die Verjährungsfristen zum Teil deutlich verkürzt wurden. So greift zum 31. Dezember die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren ab Entstehung und Kenntnis des Anspruchs - zuvor galten 30 Jahre.
Wohngeld
Die Neuregelung steht im direkten Zusammenhang mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II. Das Wohngeld wird ab 1. Januar auf die Personengruppen konzentriert, die nicht Empfänger von Transferleistungen, wie etwa von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, sind. Wohngeldberechtigt sind damit künftig hauptsächlich Personen mit geringen eigenen Einkünften. An der Höhe des Wohngeldes ändert sich nichts. Für die Empfänger von staatlichen Transferleistungen werden die Kosten der Unterkunft zukünftig ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Transferleistung berücksichtigt.
Die wichtigsten Änderungen in der Sozialversicherung 2005
Beitragsbemessungsgrenze
Ab 1. Januar 2005 werden auf Einkommen bis zu einer Höhe von 42 300 Euro im Jahr (monatlich 3.525 Euro) Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben. Bisher lag die Grenze bei einem jährlichen Einkommen von 41 850 Euro (3.487,50 Euro im Monat).
Hilfsmittel - Festbeträge
Ab 2005 gibt es für Hilfsmittel, etwa Hörgeräte, bundesweite Festbeträge. Ist für ein Hilfsmittel ein Festbetrag festgesetzt, trägt die Krankenkasse die Kosten bis zur Höhe dieses Betrages.
Krankentagegeld
Das Krankentagegeld gesetzlicher Krankenkassen, was nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall gezahlt wird, beträgt ab 2005 maximal 82,25 Euro.
Medikamenten-Festbeträge
Patentgeschützte Medikamente unterliegen einer Preisbindung, wenn sie keinen therapeutischen Zusatznutzen haben. Ist das Medikament teurer, muss der Patient die Differenz zwischen Preis und Festbetrag selbst zahlen oder auf ein vergleichbares Medikament wechseln. Zum 1. Januar 2005 gelten Festbeträge für Protonenpumpenhemmer (gegen Magenbeschwerden), Statine (zur Cholesterinsenkung), Sartane (zur Blutdrucksenkung) und Triptane (gegen Migräne).
Gleichen Sie die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Privaten Krankenzusatz-Versicherung aus.
Pflegeversicherung
Kinderlose Arbeitnehmer müssen auf den Beitragssatz in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten zahlen, wenn sie über 23 Jahre alt sind. Damit zahlen sie statt der bisherigen 0,85 Prozent künftig einen Beitrag in Höhe von 1,1 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeberanteil in Höhe von 0,85 Prozent bleibt unverändert. Der neue höhere Beitragssatz gilt nicht für kinderlose Rentner, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden. Der Bundestag folgte mit diesem Beschluss einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001, wonach Kindererziehende besser gestellt werden müssen.
Sozialhilfe
Die Auszahlung der Sozialhilfe wird vereinfacht. Künftig gilt ein erhöhter Regelsatz. Im Gegenzug entfallen, von einigen Ausnahmen abgesehen, die bisher einzeln zu beantragenden einmaligen Leistungen etwa für Bekleidung und Hausrat. Der neue so genannte Eckregelsatz für den Haushaltsvorstand/Alleinstehenden beträgt 345 Euro/Monat (alte Bundesländer) beziehungsweise 331 Euro/Monat (neue Bundesländer).
Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird bundeseinheitlich auf 46.800 Euro jährlich (2004: 46.350 Euro) festgesetzt. Arbeitnehmer, deren Einkommen über dieser Grenze liegt, können sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Wer bereits früher privat versichert war, muss mindestens 42.300 Euro im Jahr verdienen.
Erstattung des Zahnersatzes
Im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform ändert sich ab Januar die Erstattung des Zahnersatzes durch die Krankenkassen. Während bislang ein prozentualer Zuschuss von bis zu 65 Prozent gewährt wurde, zahlt die Kasse ab 2005 einen Festbetrag, der sich am jeweiligen Befund orientiert. Das kann für einzelne Versicherte günstiger, für andere teurer werden. Alle über diese Regelversorgung hinausgehenden Leistungen kann der Zahnarzt privat abrechnen.
Die bisher geltenden Härtefallregelungen gelten weiter. Arbeitnehmer müssen außerdem vom 1. Juli an 0,4 Prozent des Bruttogehalts für einen Zahnersatz-Zusatzbeitrag zahlen. Außerdem wird ein Sonderbeitrag von 0,5 Prozent zur Krankenversicherung fällig. Im Gegenzug sollen die Kassen gesetzlich verpflichtet werden, die Zusatzbelastung in gleicher Höhe als Beitragssatzsenkung weiterzugeben. Doch während der Versicherte 0,9 Prozent mehr zahlen muss, kommt von der entsprechenden Senkung des Beitragssatzes nur die Hälfte bei ihm an, denn er teilt sich die Senkung zur Hälfte mit dem Arbeitgeber.
Von Arbeitsvermittlung bis Zumutbarkeit - das "Hartz IV"-Gesetz
Arbeitslosengeld II
Bezieher der bisherigen Arbeitslosenhilfe sowie erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger erhalten das Arbeitslosengeld II. "Erwerbsfähig" ist, wer unter den üblichen Arbeitsbedingungen mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Die neue Leistung richtet sich nicht mehr wie die Arbeitslosenhilfe nach dem früheren Nettolohn, sondern nach der Bedürftigkeit der Betroffenen. Das Arbeitslosengeld II beträgt für einen Alleinstehenden 345 Euro monatlich in den alten und 331 Euro in den neuen Bundesländern. Hinzu kommen, wenn nötig, Unterkunfts- und Heizkosten. Wenn das eigene Vermögen die mit dem Alter ansteigenden Freibeträge übersteigt, muss dieses erst bis zur Freigrenze aufgebraucht werden.
Arbeitsvermittlung
Langzeitarbeitslose erhalten in Jobcentern Unterstützung aus einer Hand. In den Jobcentern erstellt ein persönlicher Ansprechpartner ein Profil seines Klienten. In einer Eingliederungsvereinbarung werden die zu erbringenden Eigenbemühungen des Arbeitslosen sowie die Eingliederungshilfen der Träger festgelegt. Die speziell ausgebildeten Fallmanager sollen nicht mehr als 75 Personen gleichzeitig betreuen. Diese Rate wird allerdings zu Beginn noch nicht erreicht.
Geschütztes Vermögen
Das erlaubte Barvermögen beträgt für einen Alleinstehenden 200 Euro je Lebensjahr, jedoch mindestens 4100 Euro und maximal 13 000 Euro. Wer vor 1948 geboren ist, erhält einen Freibetrag von monatlich 520 Euro, jedoch maximal 33 800 Euro. Bei der Altersvorsorge wird die Riester-Rente nicht angerechnet, für andere Altersvorsorge beträgt die Freigrenze 200 Euro je Lebensjahr, jedoch höchstens 13 000 Euro. Für Anschaffungen gibt es einen Freibetrag von 750 Euro. Die Werte gelten jeweils für den Bedürftigen und seinen Partner. Selbst genutztes Eigentum in angemessener Größe und auch ein angemessenes Auto werden nicht angerechnet.
Hinzuverdienst
Bis 400 Euro Hinzuverdienst dürfen 15 Prozent behalten werden, zwischen 400 Euro und 900 Euro Hinzuverdienst dürfen 30 Prozent behalten werden und zwischen 900 Euro und 1500 Euro werden wieder 15 Prozent nicht auf die Leistungen angerechnet.
Junge Leute
Wer jünger als 25 ist und einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt, wird künftig unverzüglich in Arbeit, Ausbildung, berufsvorbereitende Qualifizierung oder Praktika vermittelt.
Sanktionen
Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um rund 100 Euro gekürzt. Dies gilt auch bei fehlender Eigeninitiative bei der Jobsuche. Arbeitssuchenden unter 25 Jahren kann die Leistung für drei Monate sogar ganz gestrichen werden. Kosten für Unterkunft und Heizung werden in dieser Zeit direkt an den Vermieter gezahlt.
Soziale Sicherung
Für alle Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden künftig Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung sowie in die Rentenversicherung gezahlt.
Zumutbarkeit
Langzeitarbeitslose müssen künftig "jeden legalen Job" annehmen. Eine Arbeit darf somit nicht abgelehnt werden, nur weil sie nicht dem früheren Beruf oder der Ausbildung entspricht oder der Beschäftigungsort weiter entfernt liegt. Auch eine Bezahlung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts gilt als zumutbar.
Zuschüsse
Wenn erwerbsfähige Hilfeempfänger eine Arbeit annehmen, die zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht, kann der Fallmanager einen Lohnzuschuss gewähren. Eltern können einen Kinderzuschlag erhalten. Um den Übergang vom Arbeitslosengeld in das niedrigere Arbeitslosengeld II abzufedern, erhalten die Empfänger zwei Jahre lang einen gestaffelten Zuschuss.
Neue Regeln für die Rente - das Nachhaltigkeitsgesetz und das Alterseinkünftegesetz
Mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz und dem Alterseinkünftegesetz will die Bundesregierung die Weichen für eine verlässliche Rentenversicherung stellen.
Beiträge zur Rentenversicherung
Die Beiträge zur Rentenversicherung sollen von derzeit 19,5 Prozent bis zum Jahr 2020 auf höchstens 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 auf maximal 22 Prozent des Bruttolohns steigen.
Mindestniveau
Gleichzeitig wird ein MINDESTNIVEAU bei den Rentenzahlungen festgelegt. 2020 soll dieses Niveau mindestens 46 Prozent und im Jahr 2030 mindestens 43 Prozent des bereinigten Bruttolohns betragen. Dabei werden vom Lohn die Sozialabgaben, nicht aber Steuern abgezogen. Für die Berechnung des Rentenniveaus wird der so genannte Eckrentner zugrunde gelegt, der 45 Jahre lang durchschnittliche Beiträge bezahlt hat. Eine ZUSATZKLAUSEL sieht vor, dass die Bundesregierung in einem ab 2008 regelmäßig zu erstellenden Bericht Vorschläge machen muss, wie auch nach 2020 ein Niveau von 46 Prozent gehalten werden kann, wenn dies abzusinken droht.
Nachhaltigkeitsfaktor
In die Rentenformel wird ein NACHHALTIGKEITSFAKTOR eingebaut, wie ihn die Rürup-Kommission vorgeschlagen hat. Dabei wird die wachsende Zahl von Rentnern mit der sinkenden Anzahl von Beitragszahlern in Relation gesetzt. Dadurch fällt die jährliche Rentenanpassung geringer aus. Der Faktor ähnelt dem demographischen Faktor der alten Bundesregierung, den Rot-Grün nach dem Regierungswechsel 1998 wieder abgeschafft hatte.
Frühverrentung
Die Koalition will zudem den Trend zur FRÜHVERRENTUNG stoppen. Künftig sollen Arbeitnehmer nicht schon mit 60, sondern erst mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können. Die Altersgrenze wird zwischen 2006 und 2008 schrittweise angehoben. Versicherte, die bis Ende dieses Jahres bereits die vorzeitige Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses disponiert haben oder am 31. Dezember arbeitslos sind, genießen Vertrauensschutz.
Akademikerrenten
Die AKADEMIKERRENTEN werden gekürzt, indem Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bei der Ermittlung der Rentenhöhe nicht mehr angerechnet werden. Allerdings gilt eine vierjährige Vertrauensschutzregelung. Bisher bekommt jeder Arbeitnehmer für seine Ausbildungszeit pauschal drei Beitragsjahre angerechnet, was rund 50 Euro im Monat ausmacht. Für Zeiten einer Ausbildung an Schulen mit überwiegend berufsbildendem Charakter sowie für berufsvorbereitende Maßnahmen bleibt es bei der Höherberechnung.
Nachgelagerte Besteuerung
Ab 1. Januar werden erstmals schrittweise alle ALTERSEINKÜNFTE nachgelagert, also beim Erhalt, besteuert. Bislang galt dies nur für Beamtenpensionen. Die Umstellung geschieht schrittweise bis 2040. Über drei Viertel der Rentner werden auch nach dem neuen Recht keine Steuern auf ihre Rente zahlen. Gleichzeitig zahlen Berufstätige und Arbeitgeber schrittweise weniger Steuern auf die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung.
Vereinfachung bei der Riester-Rente
Die Bedingungen für den Abschluss von Zusatzrenten werden verbessert. Das Antragsverfahren der Riester-Rente wird durch einen Dauerzulagenantrag vereinfacht. Das heißt, künftig muss nicht mehr jedes Jahr, sondern nur noch einmalig ein Antrag auf Altersvorsorgezulage gestellt werden. Das vereinfachte Verfahren gilt rückwirkend für das Beitragsjahr 2003. Den Dauerzulagenantrag muss der Riester-Sparer bei seinem Anbieter (Bank, Versicherer, Kapitalanlagegesellschaft) stellen.
Auch werden die Bedingungen gelockert. So darf etwa das angesparte Kapital bis zu 30 Prozent auf einmal ausgezahlt werden. Vorgeschriebene Standardberechnungen sollen die einzelnen Riester-Produkte vergleichbarer machen. Zudem erhalten Frauen und Männer ab 2006 bei gleichen Beiträgen auch die gleichen monatlichen Leistungen ("Unisex-Tarife").
Weitere Informationen zur Riester-Rente
Betriebsrenten
Bei BETRIEBSRENTEN können ab nächstem Jahr rund 4300 Euro für die betriebliche Altersversorgung steuerfrei angespart werden. Das gilt auch auf Beiträge an eine Direktversicherung - so wie jetzt schon bei Pensionskassen und Pensionsfonds. Künftig können Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel die Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Auf diese Weise hat man bei Rentenbeginn eine große Betriebsrente statt vieler kleiner.
Hier finden Sie Informationen zur Betrieblichen Altersvorsorge
Rürup-Rente
Die Altersvorsorge kann künftig durch eine private Rentenversicherung, Rürup-Rente genannt, ergänzt werden. Das Prinzip ist einfach: Der Rentensparer zahlt freiwillig Geld in einen privaten Versicherungs-vertrag und erhält dafür später bis ans Lebensende eine monatliche Zahlung, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt wird.
Die so genannten Rürup-Renten sind jedoch an strenge Bedingungen geknüpft: So muss die angesparte Summe später als monatliche Leibrente ausgezahlt werden, Kapitalabfindungen sind nicht erlaubt. Zudem darf der Versicherte die Police weder vererben noch beleihen und auch nicht auf Dritte übertragen. Einzig Ergänzungen wie Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenschutz sind gestattet.
Besteuerung von Kapital-Lebensversicherungen oder Rentenpolicen
Neu abgeschlossene KAPITALBILDENDE LEBENSVERSICHERUNGEN sind ab 1.Januar nicht mehr gegenüber anderen Kapitalanlageformen steuerlich begünstigt.
Bei allen ab Januar 2005 geschlossenen Kapital-Lebensversicherungen oder Rentenpolicen mit Kapitalwahlrecht werden die Kapitalerträge besteuert. Die Hälfte davon wird besteuert, wenn der Vertrag bereits mindestens zwölf Jahre läuft und die einmalige Kapitalauszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt. Um die Steuer zu ermitteln, werden am Ende der Laufzeit die vom Versicherten gezahlten Beiträge vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Von der Differenz muss der Kunde die Hälfte mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Treffen die genannten Kriterien nicht zu, werden die Policen vollständig versteuert.
Neuigkeiten für Autofahrer: Kfz-Steuer, neuer Führerschein ab 16, Verkehrsbestimmungen
KFZ-Steuer
Rund 15,5 Millionen Autofahrer zahlen ab Januar deutlich mehr Kraftfahrzeugsteuer. Gleichzeitig läuft die steuerliche Förderung für fast alle Neufahrzeuge am 31. Dezember dieses Jahres aus. Für Benziner beträgt die Steuerbefreiung 2005 maximal 306, für Dieselfahrzeuge 613 Euro.
Ende des Steuerprivilegs für Geländewagen
Besitzer schwerer Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen müssen ab Mai 2005 mit höheren KfZ-Steuern rechnen. Dank eines Steuerschlupflochs durften diese so genannten Edel-Jeeps wie VW Touareg, BMW X5 und die Mercedes M-Klasse bisher als Nutzfahrzeuge angemeldet werden. Das brachte den Besitzern teils mehrere Hundert Euro Steuerersparnis im Jahr. Ab kommendem Jahr greift nun die Besteuerung nach Hubraum und Emission. Insgesamt rechnen die Bundesländer, denen die Steuer zufließt, mit Steuermehreinnahmen von 37 Millionen Euro.
Neuer Führerschein ab 16 - Klasse S
Jugendliche ab 16 Jahren können vom 1. Februar an den neuen Führerschein Klasse S machen. Damit dürfen sie Leichtautos und Quads fahren. Aber: Die Fahrzeuge müssen auf 45 km/h gedrosselt sein, dürfen höchstens 350 Kilo wiegen.
Neue Verkehrsbestimmungen
Mit neuen Verkehrsbestimmungen im In- und Ausland müssen die Autofahrer 2005 rechnen. So dürfen Autofahrer in Deutschland nach Angaben des ADAC zum Beispiel auf schneebedeckten Straßen nur noch mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Wer mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit Geldbußen von 20 Euro rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, verdoppelt sich der Betrag.
Strengere Regeln gelten künftig auch an Bahnübergängen: Missachtet ein Autofahrer trotz rotem Blinklicht und sich senkender Schranke die Wartepflicht, riskiert er 150 Euro und ein Monat Fahrverbot. Das Umfahren von Schranken oder Halbschranken wird sogar mit 450 Euro und drei Monaten Fahrverbot geahndet. Fußgänger und Radfahrer, die Schranken umgehen, können mit 225 Euro zur Kasse gebeten werden, deutlich mehr als bisher. |
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