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Sensenmann Newbie
Anmeldungsdatum: 17.01.2005 Beiträge: 12 Wohnort: Nordschwarzwald
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Verfasst am: 27.Jan 2005 15:02 Titel: 43.068 €uro steuerfrei für alle .... |
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... wer es nicht gesehen hat,
Rund 7.000,- Euro an Diäten bekommt jedes Bundestagsmitglied jeden Monat. Und obendrauf gibt es noch eine steuerfreie Aufwandspauschale von 43.068,- Euro im Jahr.
Für welche Aufwendungen sie dieses Geld genau benutzen, müssen die Politiker nicht nachweisen. Jeder Normalbürger hingegen muss akribisch Belege sammeln, wenn er etwas von der Steuer absetzen will. Und das ist ungerecht, sagt Christian Winterhalter. Der Steuerberater und Rechtsanwalt fordert Gleichbehandlung und klagt in einem Präzedenzverfahren am Bundesfinanzhof gegen das Steuerprivileg der Volksvertreter. Auch er will in Zukunft ein Drittel seiner Einkünfte steuerfrei bekommen. Gleiches Recht für alle - und der Staat wäre ruiniert.
Der Bund der Steuerzahler rät: Wer mit Verweis auf die steuerfreien Pauschalen der Abgeordneten Einspruch gegen seinen eigenen Einkommenssteuerbescheid einlegen möchte, kann dies mit folgendem Musterbrief tun:
| Zitat: |
Name(n), Vorname(n)
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
An das
Finanzamt XY
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Ort, Datum
Steuernummer:
Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 200_ vom
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir form- und fristgerecht Einspruch gegen den oben genannten Steuerbescheid ein.
Begründung: Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Abgeordnetenbezüge in den Verfahren beim Bundesfinanzhof (Az. VI R 63/04) und beim Finanzgericht Münster (Az.10 K 2114/04 E).
Gleichzeitig beantrage(n) ich/wir das Einspruchsverfahren bis zum Abschluss der Verfahren ruhen zu lassen.
Um eine Eingangsbestätigung wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen |
http://www.stern.de/tv/sterntv/index.html?id=535680 |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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KronJ Newbie
Anmeldungsdatum: 23.02.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 22.Apr 2005 9:17 Titel: |
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Frage:
Bis zu welchem Jahr kann ich heute noch Einspruch erheben? |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 23.Apr 2005 22:13 Titel: |
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| KronJ hat folgendes geschrieben:: |
Frage:
Bis zu welchem Jahr kann ich heute noch Einspruch erheben? |
das betrifft nicht irgendwelche jahre, sondern die änderungsfähigkeit von steuerbescheiden. alle steuerbescheide, die älter als 1 monat sind und deren einspruchsfrist also abgelaufen ist, sind nicht mehr "einspruchsfähig". (ausnahme: es wurde bereits wg. einer anderen rechtsstreitigkeit einspruch eingelegt, über den noch nicht abschließend entschieden wurde).
alle neuen einkommensteuerbescheide ergehen jetzt vorläufig hinsichtlich
| Zitat: |
| der Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung nach § 12 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages. |
s. hierzu BMF-Schreiben vom 08.04.2005
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_314/DE/Service/Downloads/Abt__IV/BMF-Schreiben_20vom_208._20April_202005__IV_20A_207__S_200338__27__05,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
P.S. Kann mir mal jemand verraten, wie man den ganzen Link in einem einzigen Wort versteckt? |
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 24.Apr 2005 7:19 Titel: |
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bitte die leerzeichen weglassen
[url= http://www. bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_314/DE/Service/Downloads/Abt__IV/BMF- Schreiben_20vom_208._20April_202005__IV_20A_207__S_200338__27__05, templateId=raw,property=publicationFile.pdf]hier ist der link[ /url] |
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Berliner-27 Specialist
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 188
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Verfasst am: 22.Jun 2005 8:13 Titel: |
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Wer kann Einspruch einlegen?????
Nur Angestellte oder auch Selbstständige/Unternehmer ?????
Danke für eine Antwort ..... |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 22.Jun 2005 8:45 Titel: |
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Hier nochmal der Musterbrief:
>>>>> K l i c k |
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Berliner-27 Specialist
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 188
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Verfasst am: 22.Jun 2005 8:51 Titel: |
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Danke für den Musterbrief.
Allerdings ist damit immer noch die Frage offen???? Können auch selbstständige Einspruch einlegen????
Denn eine Bekannte - kennt sich ganz gut im Steuerrecht aus - meinte, dass dieser Einspruch NUR FÜR ANGESTELLTE gilt und NICHT für UNternehmer/Selbstständige ....
Allerdings konnte ich dies nicht ganz glauben ..... Hmmmmm ???? |
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Berliner-27 Specialist
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 188
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Verfasst am: 22.Jun 2005 8:53 Titel: |
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Nachtrag .....
..... Bundestagsmitglieder sind ja Angestellte und keine selbstständigen ........ |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 22.Jun 2005 8:56 Titel: |
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etwas Gedult bitte, vieleicht kann uns ja User @ el condor
einen Hinweis geben. |
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Manfredo Newbie
Anmeldungsdatum: 10.09.2003 Beiträge: 39
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Verfasst am: 22.Jun 2005 11:49 Titel: |
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Nochmals eine Nachfrage.
Gilt es auch für Rentner, die ehemals Angestellte waren. |
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MR 13 Newbie
Anmeldungsdatum: 02.05.2005 Beiträge: 16
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Verfasst am: 22.Jun 2005 16:34 Titel: |
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Hallo...
Bescheide unter § 164 AO können noch geändert werden.
Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO. Bei 165 AO geht das nur noch unter bestimmten Voraussetzungen.
Man findet diesen Vermerk auf der ersten Seite des Steuerbescheides.
Aber ich meine, dass kein Einspruch durchgehen wird. Sonst muss Deutschland einen Insolvenzantrag stellen
mfg
MR |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 22.Jun 2005 21:26 Titel: |
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| Berliner-27 hat folgendes geschrieben:: |
Allerdings ist damit immer noch die Frage offen???? Können auch selbstständige Einspruch einlegen????
Denn eine Bekannte - kennt sich ganz gut im Steuerrecht aus - meinte, dass dieser Einspruch NUR FÜR ANGESTELLTE gilt und NICHT für UNternehmer/Selbstständige ....
Allerdings konnte ich dies nicht ganz glauben ..... Hmmmmm ???? |
Haben Selbstständige/Freiberufler/Landwirte Werbungskosten? - Nein.
wie heißen Ihre Aufwendungen für den Betrieb? - Betriebsausgaben.
und inwieweit ergehen die Bescheide nunmehr vorläufig? - s.o.
Alles klar?  |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
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Verfasst am: 23.Okt 2006 5:22 Titel: |
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Das BMF wird gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 FGO zum Beitritt aufgefordert, um zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 12 EStG im Hinblick auf die Steuerfreiheit der Amtsausstattung und der Kostenpauschale für Abgeordnete (§ 12 AbgG) Stellung zu nehmen.
Beschluss vom 21. September 2006 VI R 81/04
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