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43.068 €uro steuerfrei für alle ....

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Sensenmann
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Nordschwarzwald

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2005 15:02    Titel: 43.068 €uro steuerfrei für alle .... Antworten mit Zitat

... wer es nicht gesehen hat,

Rund 7.000,- Euro an Diäten bekommt jedes Bundestagsmitglied jeden Monat. Und obendrauf gibt es noch eine steuerfreie Aufwandspauschale von 43.068,- Euro im Jahr.

Für welche Aufwendungen sie dieses Geld genau benutzen, müssen die Politiker nicht nachweisen. Jeder Normalbürger hingegen muss akribisch Belege sammeln, wenn er etwas von der Steuer absetzen will. Und das ist ungerecht, sagt Christian Winterhalter. Der Steuerberater und Rechtsanwalt fordert Gleichbehandlung und klagt in einem Präzedenzverfahren am Bundesfinanzhof gegen das Steuerprivileg der Volksvertreter. Auch er will in Zukunft ein Drittel seiner Einkünfte steuerfrei bekommen. Gleiches Recht für alle - und der Staat wäre ruiniert.

Der Bund der Steuerzahler rät: Wer mit Verweis auf die steuerfreien Pauschalen der Abgeordneten Einspruch gegen seinen eigenen Einkommenssteuerbescheid einlegen möchte, kann dies mit folgendem Musterbrief tun:

Zitat:
Name(n), Vorname(n)
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort


An das
Finanzamt XY
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort

Ort, Datum

Steuernummer:
Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 200_ vom


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege(n) ich/wir form- und fristgerecht Einspruch gegen den oben genannten Steuerbescheid ein.

Begründung: Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Abgeordnetenbezüge in den Verfahren beim Bundesfinanzhof (Az. VI R 63/04) und beim Finanzgericht Münster (Az.10 K 2114/04 E).

Gleichzeitig beantrage(n) ich/wir das Einspruchsverfahren bis zum Abschluss der Verfahren ruhen zu lassen.

Um eine Eingangsbestätigung wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen


http://www.stern.de/tv/sterntv/index.html?id=535680
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2005 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Christian Winterhalter - der Steuerberater und Rechtsanwalt fordert Gleichbehandlung und klagt in einem Präzedenzverfahren am Bundesfinanzhof gegen das Steuerprivileg der Volksvertreter

http://www.bundesfinanzhof.de/www/index4.html

BUNDESFINANZHOF Anhängiges Verfahren, VI R 63/04

Musterbrief - Einspruch - Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid
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KronJ
Newbie


Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 22.Apr 2005 9:17    Titel: Antworten mit Zitat

Frage:
Bis zu welchem Jahr kann ich heute noch Einspruch erheben?
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el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2005 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

KronJ hat folgendes geschrieben::
Frage:
Bis zu welchem Jahr kann ich heute noch Einspruch erheben?


das betrifft nicht irgendwelche jahre, sondern die änderungsfähigkeit von steuerbescheiden. alle steuerbescheide, die älter als 1 monat sind und deren einspruchsfrist also abgelaufen ist, sind nicht mehr "einspruchsfähig". (ausnahme: es wurde bereits wg. einer anderen rechtsstreitigkeit einspruch eingelegt, über den noch nicht abschließend entschieden wurde).

alle neuen einkommensteuerbescheide ergehen jetzt vorläufig hinsichtlich
Zitat:
der Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung nach § 12 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages.


s. hierzu BMF-Schreiben vom 08.04.2005

http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_314/DE/Service/Downloads/Abt__IV/BMF-Schreiben_20vom_208._20April_202005__IV_20A_207__S_200338__27__05,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

P.S. Kann mir mal jemand verraten, wie man den ganzen Link in einem einzigen Wort versteckt?
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frank neidzel
Insider


Anmeldungsdatum: 17.07.2002
Beiträge: 600
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2005 7:19    Titel: Antworten mit Zitat

bitte die leerzeichen weglassen

[url= http://www. bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_314/DE/Service/Downloads/Abt__IV/BMF- Schreiben_20vom_208._20April_202005__IV_20A_207__S_200338__27__05, templateId=raw,property=publicationFile.pdf]hier ist der link[ /url]
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2005 8:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wer kann Einspruch einlegen?????

Nur Angestellte oder auch Selbstständige/Unternehmer ?????

Danke für eine Antwort .....
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2005 8:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hier nochmal der Musterbrief:

>>>>> K l i c k
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2005 8:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Musterbrief.

Allerdings ist damit immer noch die Frage offen???? Können auch selbstständige Einspruch einlegen????

Denn eine Bekannte - kennt sich ganz gut im Steuerrecht aus - meinte, dass dieser Einspruch NUR FÜR ANGESTELLTE gilt und NICHT für UNternehmer/Selbstständige ....

Allerdings konnte ich dies nicht ganz glauben ..... Hmmmmm ????
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2005 8:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag .....

..... Bundestagsmitglieder sind ja Angestellte und keine selbstständigen ........
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2005 8:56    Titel: Antworten mit Zitat

etwas Gedult bitte, vieleicht kann uns ja User @ el condor
einen Hinweis geben.
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Manfredo
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.09.2003
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2005 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmals eine Nachfrage.
Gilt es auch für Rentner, die ehemals Angestellte waren.
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MR 13
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2005 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo...

Bescheide unter § 164 AO können noch geändert werden.
Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO. Bei 165 AO geht das nur noch unter bestimmten Voraussetzungen.
Man findet diesen Vermerk auf der ersten Seite des Steuerbescheides.

Aber ich meine, dass kein Einspruch durchgehen wird. Sonst muss Deutschland einen Insolvenzantrag stellen

mfg

MR
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el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2005 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Berliner-27 hat folgendes geschrieben::
Allerdings ist damit immer noch die Frage offen???? Können auch selbstständige Einspruch einlegen????

Denn eine Bekannte - kennt sich ganz gut im Steuerrecht aus - meinte, dass dieser Einspruch NUR FÜR ANGESTELLTE gilt und NICHT für UNternehmer/Selbstständige ....

Allerdings konnte ich dies nicht ganz glauben ..... Hmmmmm ????


Haben Selbstständige/Freiberufler/Landwirte Werbungskosten? - Nein.

wie heißen Ihre Aufwendungen für den Betrieb? - Betriebsausgaben.

und inwieweit ergehen die Bescheide nunmehr vorläufig? - s.o.

Alles klar?
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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 23.Okt 2006 5:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Präzedenzverfahren am Bundesfinanzhof gegen das Steuerprivileg der Volksvertreter

BUNDESFINANZHOF Anhängiges Verfahren, VI R 63/04


Das BMF wird gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 FGO zum Beitritt aufgefordert, um zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 12 EStG im Hinblick auf die Steuerfreiheit der Amtsausstattung und der Kostenpauschale für Abgeordnete (§ 12 AbgG) Stellung zu nehmen.

Beschluss vom 21. September 2006 VI R 81/04


.
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