Verfasst am: 1.Apr 2006 15:41 Titel: Änderungen zur Hauptuntersuchung für Pkw und Motorräder
Ab 1. April wird das Programm für die Hauptuntersuchung voller.
So wird das Anti-Schleuder-System ESP in den Test mit einbezogen, sofern das Fahrzeug darüber verfügt. Gleiches gilt für Airbags.
Bei neu zugelassenen Fahrzeugen mit einer so genannten On-Board-Diagnose (OBD) wird zudem die Abgasuntersuchung innerhalb der Hauptuntersuchung durchgeführt.
Bei Motorrädern werden die Abgaswerte und der Geräuschpegel gemessen. Ziel der erweiterten Untersuchung ist es, die Kontrolle an den Stand der technischen Entwicklung anzupassen und somit die Verkehrsicherheit zu verbessern.
Im Detail ergeben sich für den Fahrzeughalter folgende Änderungen:
* Die sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme ESP oder ABS werden überprüft. Dies betrifft alle Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 1. April 2006.
* Die Abgasuntersuchung (AU) wird schrittweise mit in die Hauptuntersuchung verknüpft. Dies betrifft ab 1. April 2006 vorerst nur die Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose(OBD)-Systemen.
Der Teil der Hauptuntersuchung, der die Überprüfung des Abgasverhaltens beinhaltet, darf dabei wie bisher auch von dafür anerkannten Kfz-Werkstätten durchgeführt werden.
Ab dem 1. Januar 2010 wird für alle Fahrzeuge keine AU-Plakette mehr auf dem vorderen Kennzeichen geklebt.
* Die Abgase von Motorrädern werden künftig in die regelmäßige technische Überwachung aufgenommen. Ziel ist es, die Umwelt weniger zu belasten.
Das gilt für alle Motorräder, die der Hauptuntersuchung unterliegen und ab dem 1. Januar 1989 zugelassen wurden.
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