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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 22.Dez 2004 13:02 Titel: Anspruch auf Zahlung des Sterbegeldes in 2004 |
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Sterbegeld: Teure Gesetzeslücke
eines vorweg, drannbleiben hilft.
Heute habe ich bestätigt bekommen, das noch gezahlt wurde.
Natürlich nach Einspruch und "etwas Druck"
Seit dem 1. Januar übernehmen die Krankenkassen nicht mehr das Sterbegeld. So wollte es Ulla Schmidt. Doch das „Gesundheitsmodernisierungsgesetz“ hat womöglich eine Lücke: Für 2004 müssen die Krankenkassen vielleicht doch noch blechen. Kosten: bis zu 400 Millionen Euro - ein herber Rückschlag für die Gesundheitsreform.
| Zitat: |
Von Achim Pollmeier
Nach Recherchen von markt besteht für gesetzlich Krankenversicherte und ihre Angehörigen für das Jahr 2004 möglicherweise noch Anspruch auf Zahlung des Sterbegeldes. Grund ist ein - bisher weitgehend unbemerkter - handwerklicher Fehler im Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das die zum 1.1.2004 in Kraft getretene Gesundheitsreform regelt. Dort wurde zwar der Paragraph 11 des 5. Sozialgesetzbuches geändert, in dem das Sterbegeld aus der Aufzählung der von den Krankenkassen zu erbringenden Leistungen gestrichen wurde. Der eigentliche Anspruch auf das Sterbegeld resultiert aber aus den Paragraphen 58 und 59. Die galten bisher dem Sterbegeld und regelten Anspruch und Höhe der Zuwendung. Diese beiden Paragraphen wurden mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz zwar durch zwei neue Paragraphen überschrieben, die künftig den Zahnersatz betreffen. Die beiden neuen Paragraphen treten jedoch eindeutig erst zum 1.1.2005 in Kraft. |
http://www.verwitwet.org/wissen/tips/sterbegeld3.htm |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 22.Dez 2004 13:23 Titel: |
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hier noch ein Link:
http://www.aeternitas.de/recht/2004_11_24__12_06_11/show_data_html
| Zitat: |
Nach der derzeitigen Rechtslage würden die Regelungen zum Sterbegeld aber erst zum 01.01.2005 gestrichen, so dass die gesetzlich krankenversicherten Bürgerinnen und Bürger für Todesfälle im Jahr 2004 noch einen Anspruch auf Zahlung des Sterbegeldes hätten.
Die maßgeblichen Paragraphen 58 und 59 SGB V, die die Sterbegeldleistung bisher regelten, wurden nach dem Wortlaut von Artikel 37 des „Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ nicht ausdrücklich aufgehoben. Vielmehr wurde dieser Gesetzesabschnitt neu gefasst und mit zwei neuen Paragraphen überschrieben. Deren Regelungen treten jedoch nach dem Wortlaut dieses Gesetzes eindeutig erst zum 01.01.2005 in Kraft. |
Musterantrag auf Zahlung von Sterbegeld
Muster-Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid
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