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PFS Newbie
Anmeldungsdatum: 04.09.2003 Beiträge: 12
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Verfasst am: 7.Sep 2003 11:06 Titel: Banklizenz erforderlich? |
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Hallo zusammen,
angenommen wir möchten einigen Kunden die Möglichkeit bieten, eine Summe auf ein Sammelkonto einzuzahlen (also ein virtuelles Guthabenkonto zu eröffnen) mit dem der Kunde uns veranlassen kann, für ihn Beträge an verschiedene Stellen zu überweisen bis sein Guthaben aufgebraucht ist.
Benötigen wir für diese Art "Bank" ("Online-Bank") eine Banklizenz?
Kredite wollen wir nicht vergeben...
Kreditkarten auch nicht...
Was wird außer unserem technischen Know-How benötigt? |
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Taeaen User gebannt
Anmeldungsdatum: 10.08.2003 Beiträge: 1940 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 7.Sep 2003 11:29 Titel: Nicht verzagen, BaFin fragen ! |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( www.bafin.de ) gibt auf solche Fragen kompetente Antworten und erklärt auch gerne, wer wie wo was zu tun hat.
Erst kürzlich wies BaFin einen deutschen Treuhänder an, ein auf seinen Namen geführtes Guthabenkonto bei einer Genossenschaftsbank aufzulösen und die dort vorhandenen Gelder an die Einzahler zurück zu überweisen.
Der Hintergrund: Ein "Vermögensberater" hatte seine Kunden aufgefordert, dort "Grundbeträge" einzuzahlen, aus denen nach mehreren Monaten das 6,67fache erwirtschaftet und ausgezahlt werden sollte.
Als der Treuhänder dann bei BaFin anfragte, ob dies auch alles so in Ordnung wäre, wurde die sofortige "Rückabwicklung" angeordnet, dieses Procedere fiele in die Kathegorie "erlaubnispflichtige Bankgeschäfte".
Zitat eines BaFin-Mitarbeiters mir gegenüber: "Diese Leute haben nicht das geringste Unrechtsbewusstsein !"
Womit die Frage zumindest bzgl. Deutschland beantwortet wäre...
Gesetzestreue Grüsse
Taeaen |
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PFS Newbie
Anmeldungsdatum: 04.09.2003 Beiträge: 12
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Verfasst am: 7.Sep 2003 11:37 Titel: Re: Nicht verzagen, BaFin fragen ! |
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| Taeaen hat folgendes geschrieben:: |
| Womit die Frage zumindest bzgl. Deutschland beantwortet wäre... |
Ja, - das Land der (un)begrenzten Möglichkeiten...
Ich habe auch mal ein Praxisbeispiel gefunden.
Es geht um eine abgespeckte und kleinere Form von www.moneybookers.com
- ist so etwas erlaubnispflichtig?
- wenn ja, könnte man das in "nicht-D" erlaubnisfrei realisieren?
btw.: Gibt es auch eine Art "Shared Banking-Lizenz"? |
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Taeaen User gebannt
Anmeldungsdatum: 10.08.2003 Beiträge: 1940 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 7.Sep 2003 11:53 Titel: Banklizenz |
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Wenn www.moneybookers.com sich eine englische Ltd. als Basis ihrer Unternehmungen auserwählt hat, wird dies einen triftigen Grund haben !
Nicht umsonst steht unten rechts auf der Webseite der Vermerk: Reguliert durch FSA - die englische Version von BaFin, nur scheinbar nicht ganz so "deutsch" in ihren Anforderungen...
So haben z.B. englische "Kapitalverwaltungsgesellschaften" Möglichkeiten, wo jedem BaFin-Mitarbeiter nur der Griff zum Telefon einfiele, um den Staatsanwalt anzurufen.
Vielleicht versuchen Sie es einmal bei der FSA mit Ihren Plänen, dann brauchen Sie auch nicht "abzuspecken" sondern können in die Vollen gehen !
Unternehmerische Grüsse
Taeaen |
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demleitner Newbie
Anmeldungsdatum: 02.11.2003 Beiträge: 46 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 9.Nov 2003 1:02 Titel: Bloß nicht in GerMoney |
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Ich hatte die Idee schon vor Jahren und fragte einen Freund, der hier anonym bleiben soll. Der Mann ist weltweit als Wirtschaftsberater tätig und ehemaliges Mitglied der Bankenaufsicht.
FAZIT:
Das Ganze enthält das "Garantiegeschäft", die Firma garantiert für die Bezahlung mit Kundenguthaben. Garantiegeschäft fällt unter das KwG, also Bankenlizenz...
Gruß
Gerhard |
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okmokm1 Specialist
Anmeldungsdatum: 26.10.2003 Beiträge: 79
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Verfasst am: 14.Dez 2003 19:23 Titel: Inkonsequenz |
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| Als die Lizenzen erstmalig vergeben wurden, fragte ich bei der Aufsichtsbehörde nach, ob solche Geschäfte (moneybookers) genehmigungspflichtig seien. Mir wurde mitgeteilt, dies fiele in den Bereich des Inkasso. Na und jetzt? Es herrscht wohl keine Einigkeit. |
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demleitner Newbie
Anmeldungsdatum: 02.11.2003 Beiträge: 46 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 15.Dez 2003 9:18 Titel: Inkasso ?? |
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Natürlich kann ich einen Service anbieten, bei dem ich erst dem Händler eine (vorbehaltliche) Zahlungszusage mache, und dann das Geld beim Käufer einfordere und an den Händler weiterleite. Da kann es sein, dass ich eine Zulassung nach §34c Gewerbeordnung brauche???, aber mit dem "Girokonto" wird es zumindest eng, ohne Bankzulassung zu arbeiten. Die PaySafe-Card zum Beispiel arbeitet mit der Commerzbank, nach den Auskünften auf der Internet-World wegen der Banklizenz. Genaues kann man wohl nur herausfinden, wenn man die BaFin anschreibt, um - im Falle einer Antwort nach dem Muster "Inkasso" - etwas schriftliches zu haben. Wenn das mal einer gemacht hat, bin ich interessiert.
mfg.
Gerhard |
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