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tifinaa * Consulter *
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 1176
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Verfasst am: 18.Dez 2004 20:44 Titel: Bauvertrag nicht voreilig unterschreiben |
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Verbraucherschützer: Bauvertrag nicht voreilig unterschreiben
Stuttgart - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt potentielle Häuslebauer davor, einen Bauvertrag zu unterschreiben, wenn die Realisierbarkeit des Vorhabens nicht hundertprozentig gesichert ist. "Das gilt auch dann, wenn der Vertrag nur unter bestimmten Bedingungen rechtskräftig werden soll", mahnen die Verbraucherschützer.
Hintergrund dieser Warnung seien mehrere Fälle, in denen Baufamilien trotz eines mündlichen vereinbarten Geltungsvorbehaltes oder anderer Zusagen nicht ungeschoren aus dem Vertrag heraus kamen. Sie hätten bis zu zehn Prozent der Bausumme als "Abstand" für die Nichterfüllung des Vertrages bezahlen müssen und darum einen großen Teil ihrer Ersparnisse verloren.
"Manchen Firmen scheinen ihre Kunden nur wegen der Abstandsforderung in einen Vertrag zu locken, obwohl sie bereits sehen, daß diese den Bau nicht bezahlen können. So stellte ein Verkäufer mündlich in Aussicht, daß der Vertrag vorbehaltlich des Zustandekommens der Finanzierung gelten solle", berichten die Verbraucherschützer. Nach der Unterschrift habe er sich hieran nicht mehr erinnern wollen. Den Betroffenen, die sich ohne gesicherte Finanzierung - oder sogar ohne Bauplatz - zur Unterschrift unter einen Bauvertrag locken oder drängen ließen, sei allerdings auch eine gewis- se Leichtfertigkeit vorzuwer- 0fen. AP |
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