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helle Newbie
Anmeldungsdatum: 07.04.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 19.Jun 2005 20:26 Titel: Benötige einen Tipp, wie ich gegen meinen Steuerberater... |
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Hallo Forum-Gemeinde,
wer kann mir einen Tipp geben, wie ich gegen meinen Steuerberater vorgehen soll/ kann... ?
Er hat meine Einkommenssteuererklärung gemacht - FA hat nicht alles anerkannt. Er hat Einspruch eingelegt, aber angeblich laut FA noch keinen Grund angegeben, so dass mir nur noch der Weg zum Finanzgericht blieb, das er mir übrigens dringend geraten hat. Er hatte mir auch mündlich gesagt, das er mir hierfür alles fertig macht... aber nachdem die Frist der Abgabe vorüber war (hatte übrigens 220 € für die Klage vorstrecken müssen), hatte ich mich beim Finanzgericht erkundigt, ob er nun die Klage begründet hat - leider wurde mir mitgeteilt, dass es nicht der Fall war, obwohl er mir nach mehreren Nachfragen am Telefon versichert hat, das er es macht. Nun habe ich eine Fristverlängerung erhalten, aber wie soll/kann ich nur gegen meinen Steuerberater vorgehen.
Das Vertrauen zu ihm ist gebrochen, möchte auch nichts mehr mit ihm zu tun haben, nur soll er diesen Fall bearbeiten, den er zu verantworten hat...
Wer kann mir hierzu möglichst schnell einen Tipp geben?
Danke im vorraus!
helle |
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derlöwe Specialist
Anmeldungsdatum: 30.11.2004 Beiträge: 80 Wohnort: NDS
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Verfasst am: 20.Jun 2005 17:07 Titel: |
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Wie sind Sie erreichbar??
LG
derlöwe |
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Wolfrum Pathfinder
Anmeldungsdatum: 26.04.2003 Beiträge: 371 Wohnort: Oberkirch
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Verfasst am: 20.Jun 2005 18:58 Titel: |
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@Helle
Sollte Ihnen durch fehlende, falsche oder zu spät abgegebene Erklärung Ihres steuerlichen Beraters ein wirtschaftlicher, nachgewiesener Schaden entstanden sein, würde ich diesen Berater hierfür in die Regreßpflicht nehmen.
Dies durch einfache Aufforderung, seinen Versmögensschadenhaftpflichtversicherer bekannt zu geben.
Sollte er sich hierzu verweigern ist nur eine Klage möglich.
Denn Steuerberater sind per Gesetz verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen
Gemäß §42 Abs.1 BOStB müssen z.B. selbständige Steuerberater sich gegen Haftpflichtgefahren ihrer Tätigkeit versichern. Dies hat in angemessenem Rahmen zu erfolgen.
Mfg
Wolfrum |
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