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gnom Specialist
Anmeldungsdatum: 10.12.2002 Beiträge: 113 Wohnort: stuttgart
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Verfasst am: 25.Apr 2003 14:29 Titel: Bestraft: Familienangehörige im eigenen Unternehmen |
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Vorsicht Falle: Sozialversicherungen und Leistungen
Ist es auch bei Ihnen so:
Angehörige des Chefs / Firmeninhabers arbeiten im Unternehmen mit, als Angestellte sozusagen. Ihre Frau schmeißt den Haushalt, versorgt die Kinder und arbeitet als Angestellte bei Ihnen mit. Monat für Monat zahlen sie Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung ein. Schließlich möchte man(n) (Frau) so für den Erstfall abgesichert sein.
Vorsicht: dem ist nicht so !
Viele Angehörige, vorwiegend im Handwerk, zahlen wie normale Arbeitnehmer in die Sozialkassen ein, obwohl sie es nicht müssten. Schon überdurchschnittliche Arbeitszeiten, Verzicht auf vertraglich vereinbarte Urlaubsansprüche oder auch selbstständiges Handeln im Betrieb weist Sie als unternehmerisch tätig aus.
Wenn Sie dies erst im Leistungsfall feststellen können die Folgen fatal sein.
Keine Sozialversicherungspflicht heißt auch kein Anspruch.
Als Arbeitsloser bekommen Sie keinen Cent vom Arbeitsamt.
Glauben Sie nicht, nur weil Sie zahlten haben Sie auch einen Anspruch.
Das ist ein Irrglaube. Schuld an diesem Zustand ist die deutsche Sozialgesetzgebung. Ob ein Beschäftigter sozialversicherungspflichtig ist oder nicht, entscheidet die Krankenkasse. Dort möchte man selbstverständlich viele in der Solidargemeinschaft versammeln. An diese Entscheidung ist aber der Rententräger und das Arbeitsamt nicht gebunden.
Das bedeutet: Es kann rückwirkend auch anders entschieden werden.
Die Folge: Trotz gezahlter Beiträge erhält der Versicherte keine Leistungen.
Wenn Sie sicherstellen möchten das Sie im Leistungsfall auch Ansprüche haben, sollten Sie die Entscheidung der Krankenkasse vom Arbeitsamt bestätigen lassen.
Achtung: Diese Zusage gilt allerdings nur für 5 Jahre.
Informieren müssen Sie sich selbst, Aufgeklärt wird nicht.
Ein Beispiel:
Sie lassen sich die zu erwartende Rente ausrechnen und stellen fest, sie möchten raus aus der Sozialversicherung. Die Statusprüfung ergibt: Sie erfüllen wesentliche Kriterien, die sie als sozialversicherungsfreien Mitunternehmer ausweisen.
So haben sie beispielsweise einige Darlehnsverträge mitunterschrieben,
Erlöse aus Grundstücksverkäufen in die Firma gesteckt, und arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen in der Firma mit.
Stellen Sie einen Antrag auf: Befreiung von der Sozialversicherungspflicht.
Übrigens: Für eine Freistellung findet sich immer etwas.
Aber passen Sie auf, in den Formularen sind viele mögliche Fallen. Eine gute Beratung ist notwendig. Beantragen Sie die Rückerstattung der Beiträge.
Wichtig: Auf Grund der Verjährungsfristen ( 4 Jahre ) erhalten Sie nur 4 Jahresbeiträge zurück, der Rest geht an die Staatskasse. Wenn die Krankenkasse kulant ist, zahlt auch diese etwas zurück. Aus der Rentenversicherung werden alle Beiträge zurückerstattet – natürlich unverzinst. Die darin enthaltenen Arbeitgeberanteile sollten Sie umgehend in eine Altersvorsorge stecken, sonst müssten Sie dies als Gewinn versteuern. |
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Treuhänder Newbie
Anmeldungsdatum: 09.04.2003 Beiträge: 7 Wohnort: Vaduz
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Verfasst am: 25.Apr 2003 22:09 Titel: Falle? |
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| Wenn man schon Unternehmer ist, muß man sich eben vorher über die gesetzlichen Bestimmungen erkundigen. Es gibt Gesetze und die gelten für alle. Wer sich damit nicht auskennt, muss einen Fachmann, z. B. Steuerberater, einschalten. Wenn nicht, sollten Sie auch niemanden einen Vorwurf machen, das ist doch nur Polemik. |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 26.Apr 2003 7:21 Titel: |
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Richtig, richtig!
Aber ist es nicht sehr angenehm, wenn man seinen Steuerberater fragen kann, ob er an das-und-das gedacht hat? Machen Steuerberater oder Rechtsanwälte keine Fehler? Denken Sie wirklich an alles? Sind Sie sicher? Ja? Glaube ich nicht... |
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gnom Specialist
Anmeldungsdatum: 10.12.2002 Beiträge: 113 Wohnort: stuttgart
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Verfasst am: 26.Apr 2003 9:57 Titel: |
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| Zitat: |
| Wenn man schon Unternehmer ist, muß man sich eben vorher über die gesetzlichen Bestimmungen erkundigen. |
Aber mal ganz ehrlich, wer weis es denn, wo bekommt der Unternehmer wirklich diese Aufklärung?
Vom "Verband der Angestelltenkrankenkassen" ist zu erfahren:
"Aktiv aufgeklärt wird nicht. Ob informiert und geprüft wird hängt auch vom Berater ab. Es kann auch sein, dass Familienzugehörigkeit nicht erkannt wird."
Eine Notwendigkeit für eine Beratungskampagne besteht nicht, klar - geht es doch um eine Menge an Beitragseinnahmen. Schließlich sind alleine im Handwerk mehr als 600.000 Angehörige in Familienunternehmen. Das es so ist, wäre sicher auf Unwissenheit zurückzuführen, nicht nur beim Unternehmer selbst, nein auch bei seinen Beratern. Würde ein Unternehmer dies alles wissen, wäre er Berater. Auch ein Anwalt kennt nicht alle Präzedensfälle, ein Steuerberater auch nicht alle Möglichkeiten. Beide hätten dann sicher nur wenige Klienten um die man sich kümmern kann, die Zeit für weitere würde fehlen.
Zu Ihrem Ausspruch " das ist doch nur Polemik " möchte ich noch folgendes anmerken:
Polemik ( wissenschaftl. literar. Fehde, Auseinandersetzung, unsachlicher Angriff ).
Ob das hier zutreffend ist, ich meine nein. Es passt dafür nicht. |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 27.Apr 2003 8:08 Titel: Schwache Argumente... |
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@ Treuhänder
1. Gnom greift nicht unsachlich an, viel mehr klärt er sachlich auf. Es ist daher kein Eigentor, dass von Ihnen gewählte Wort POLEMIK ist falsch. Denn der Beitrag von Gnom war weder unsachlich, noch ein Angriff, noch polemisch.
2. Ihren letzten Beitrag verstehe wer will, ich jedenfalls verstehe ihn nicht und er hat auch überhaupt nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun:
| Zitat: |
Unternehmer heißt doch, etwas zu unternehmen,
nicht etwas zu unterlassen, sonst wären Sie
ja ein
UNTERLASSER! |
Und vor allem, Sie wiedersprechen sich doch selbst. In Ihrem Beitrag Nr.1 schreiben Sie:
| Zitat: |
| Wenn man schon Unternehmer ist, muß man sich eben vorher über die gesetzlichen Bestimmungen erkundigen. Es gibt Gesetze und die gelten für alle. Wer sich damit nicht auskennt, muss einen Fachmann, z. B. Steuerberater, einschalten |
Ja was denn nun? Zum Steuerberater oder vorher erkundigen? Und, warum schließt das eine (sich vorher erkundigen) das andere (Steuerberater) aus? Ich würde es ganz angenehm finden mich (als Unternehmer) nicht 'in Steuerberaters Hand' zu begeben und mich nicht, auf 'Deibel komm raus', auf meinen Steuerberater zu verlassen? Wer macht das denn? Oder anders rum, welche Möglichkeiten haben Sie, den Steuerberater zu kontrollieren? Wer überwacht diesen? Normalerweise niemand? Richtig! Allerdings sind da auch diejenigen, die nicht alles 'hirnlos' zu sich nehmen, sondern sich informieren um, natürlich auch den Steuerberater, auf das ein- oder andere hinweisen.
Wenn Sie etwas gegen Information und Aufklärung haben, dann mag dieses ihr persönliches Problem sein. Was meinen Sie, warum Foren dieser Art im Net sind? Um Steuerberater und Unternehmensberater zu empfehlen? Ist eine äußerst unbefriedigende und an den Haaren herbeigezogene Argumentation, mein lieber Treuhänder.
In dem Sinne |
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gnom Specialist
Anmeldungsdatum: 10.12.2002 Beiträge: 113 Wohnort: stuttgart
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Verfasst am: 27.Apr 2003 13:45 Titel: |
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Und was hend mir den da in dr bresse - auch nur "Polemik"?
| Zitat: |
Zu Unrecht kassiert - Millionen Bürger zahlen zu viel in die Sozialkassen - von Wolfgang Pott
Berlin - Bis zu eine Million Menschen in Deutschland zahlen Beiträge in die Sozialversicherungskassen ein, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Betroffen sind in der Regel mitarbeitende Familienangehörige in kleinen und mittelständischen Betrieben. Nach Informationen von WELT am SONNTAG haben die Sozialkassen dadurch allein in den vergangenen fünf Jahren bis zu 30 Milliarden Euro zu Unrecht eingenommen. Bei Insolvenz oder Entlassung haben diese Beitragszahler aber nicht automatisch Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Rente, auch wenn sie jahrelang in das Solidarsystem eingezahlt haben.
Die Barmer Ersatzkasse bestätigte auf Nachfrage, dass bei ihr in der Vergangenheit nicht alle Beitragszahler korrekt eingestuft worden sind. Auch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) räumte Fehlbuchungen ein. "Es gibt Leute, die falsch eingestuft sind", sagt Sabine Köhler vom Prüfdienst der BfA. Es gebe Fälle, in denen Beitragszahler 30 Jahre lang zu Unrecht in die Kasse eingezahlt hätten. Köhler verweist allerdings darauf, dass es nicht Aufgabe des Sozialstaates sei, den Unternehmen die korrekte Art der Einstufung ihrer Angestellten abzunehmen.
Hartmut Schauerte, mittelstandspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion spricht von "staatlich zugelassenem Betrug". Die Union will darum eine Anfrage an die Bundesregierung stellen. Die bestehenden Gesetze hätten bislang "enteignungsgleichen Charakter".
Der Bundesverband Junger Unternehmer wirft der Bundesregierung "räuberischen Sozialfiskalismus" vor, an dem verschiedene Hände beteiligt seien. |
Quelle: http://www.wams.de/data/2003/04/27/80116.html |
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Treuhänder Newbie
Anmeldungsdatum: 09.04.2003 Beiträge: 7 Wohnort: Vaduz
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Verfasst am: 27.Apr 2003 22:45 Titel: Na was nun? |
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| Na was denn nun? Wenn ich Steuer- oder Rechtsberatung brauche, muß ich doch zum Anwalt oder Steuerberater - das gibts doch nicht auf diesem Forum. Wozu also eine Disskussion dazu von Laien? |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 28.Apr 2003 7:44 Titel: Hellseher? |
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Wer sagt Ihnen denn, dass unter den Usern kein Steuer- oder Rechtsberater ist? Hellseherische Fähigkeiten? Ich weiß z.B., dass hier mindestens 3 Steuerberater eingetragene User sind. Was sagen Sie nun? Sind Ihre Informationen besser?
Und vor allen Dingen - Sie beantworten keine Frage und gehen auf kein Argument ein. Dieses Verhalten ist dumm, arrogant und lächerlich. Was möchten Sie also? |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 19.Sep 2003 13:49 Titel: |
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| Zitat: |
| Ich weiß z.B., dass hier mindestens 3 Steuerberater eingetragene User sind. Was sagen Sie nun? |
Inzwischen sind es viele mehr.
Aber das Thema ist nicht nur für die Steuerberater - oder "Versicherungs-Berater" interessant.
Auch für die vielen User aus dem Bereich Handwerk, Kleinunternehmen etc.
@ gnom, Danke für den wirklich interessanten Beitrag. |
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willy56 Newbie
Anmeldungsdatum: 18.09.2003 Beiträge: 19 Wohnort: 13189 Berlin
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Verfasst am: 8.Okt 2003 10:12 Titel: kleine Hilfestellung |
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Die eingezahlten Sozialbeiträge für Eheleute bei einer GmbH können
komplett zurück geholt werden.
Die Firma M. Hermann hat sich darauf spezialisiert
Tel.07455/914784
Herr Andre Hauger
Die Rückerstattung geht bis zu 30 Jahren
Eine schöne Woche noch |
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frank hartmann Newbie
Anmeldungsdatum: 23.09.2003 Beiträge: 1 Wohnort: solingen
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Verfasst am: 10.Okt 2003 11:32 Titel: sozialversicherungs-pflicht? |
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vielleicht hilft die folgende site weiter:
www.RV-Befreiung.de
frank hartmann |
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C-TEK Specialist
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 75
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Verfasst am: 21.Jan 2004 18:29 Titel: Da Blickt doch selbst der Fachmann nicht durch... |
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So ist doch unser ganzes Land. Alles schön kompliziet. Jeder muss zu einem Spezialisten. Hat man viel Geld ist er gut, hat man weniger ist er weniger gut. Nönö . es geht auch anders.
Das neue Steuergesetz besteht nur noch aus 2 §:
§ 1. Was haben Sie im letzten Jahre verdient?
§ 2 Überweisen Sie diesen Betrag!
An all diesen Kram geht unser Land kaputt. |
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Roland1 Specialist
Anmeldungsdatum: 19.09.2003 Beiträge: 107 Wohnort: Neunkirchen
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purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
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Verfasst am: 5.Apr 2004 14:29 Titel: neues urteil |
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hallo!
heute lese ich auf bayern-text (videotext) s.511 ein interessantes urteil
zu diesem thema.
näheres folgt
grüsse
a.klautke |
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purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
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Verfasst am: 5.Apr 2004 20:41 Titel: urteil Landessozialgericht Rheinland-Pfalz-Az.: L1 AL 57/02 |
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511 BAYERNTEXT 5.04. 11:24:46
Rat & Recht
Urteil zum Arbeitslosengeld
Wer im Betrieb seines Ehepartners ar-
beitet, kann je nach Arbeitsbedingungen
eine versicherungspflichtige Beschäfti-
gung geltend machen und demnach bei
Entlassung Arbeitslosengeld bekommen.
Dies hat das Landessozialgericht Rhein-
land-Pfalz entschieden. Az.:L1 AL 57/02
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau im
Kfz-Betrieb ihres Mannes gearbeitet,
verfügte über einen Vertrag und zahlte
Sozialversicherungsbeiträge. Bei der
Kündigung durch ihren Mann beantragte
sie Arbeitslosengeld. Die Zahlung wurde
zunächst verweigert. Zu Unrecht, wie
Landessozialgericht nun befand. |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 9.Sep 2004 13:03 Titel: |
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ElBosso Newbie
Anmeldungsdatum: 03.04.2004 Beiträge: 17
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Verfasst am: 15.Dez 2004 8:37 Titel: wir werden sehen wie es nächstes Jahre läuft ... |
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Das Thema ist weiterhin topaktuell ! Wir haben in Kooperation mit Herrn RA Gieschen seit dem Artikel im Focus vom Juni 04 einige hundert Gespräche mit zu unrecht als sozialversicherungspflichtig eingestuften Unternehmerkinder bzw. anderen Unternehmerangehörigen geführt. Die Liste der Personen welche rückwirkend von der Versicherungspflicht befreit werden konnte ist lang. Sie geht über den mitarbeitenden Ehemann einer Steuerberaterin bis hin zu die mit Ihm in fester Lebensgemeinschaft lebende Freundin eines Gesellschafters Geschäftsführers.
Das nächste Jahr wird einiges an Veränderungen bringen. Bisher war die Einzugstelle (Krankenkasse) die prüfende Instanz. Ab dem 01.01.2005 wird die neugeschaffene Clearingstelle der BfA hierfür zuständig sein. Nach unseren Informationen sollen hier 50 (!!) Personen die Abwicklung übernehmen. Sollte die Anzahl der Personen sich wirklich in diesem Rahmen bewegen können wir uns getrost auf Bearbeitungszeiten von 6 Monaten - 1 Jahr einstellen.
Wir werden sehen was kommt, haben jedoch auch hierfür schon das nötige Rüstzeug !
Mit freundlichem Gruß
Michael Bartneck |
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exzellens Specialist
Anmeldungsdatum: 09.12.2003 Beiträge: 73 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 15.Dez 2004 11:34 Titel: Steuerberater + Rechtsanwälte |
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Die meisten Steuerberater + Rechtsanwälte machen nur das, was ich ihm sage.
Von alleine kommt kein Steuerberater + Rechtsanwälte daher und gibt irgendwelche Tips.
Wenn ich kein Thema anschneide, dann bekomme ich auch keine Antwort, bzw. Hilfe.
Egal wie hoch die Gebühren auch sein mögen, vorgenannte machen nur das, was gefragt wird.
Ich glaube kaum, dass es bundesweit anders sein sollte als in Hamburg. |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 15.Dez 2004 11:46 Titel: |
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Hallo!
Ich stimme Ihnen vollkommen zu:
| Zitat: |
| Von alleine kommt kein Steuerberater + Rechtsanwälte daher und gibt irgendwelche Tips. |
Aber die Begründung ist darin zu suchen, dass die meisten Steuerberater sich nicht weiterbilden und vieles einfach nicht wissen - deswegen gibts uns ...
Lieben Gruß |
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