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Das Filtern von E-Mails

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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 5.Feb 2005 11:52    Titel: Das Filtern von E-Mails Antworten mit Zitat

Das Filtern von E-Mails

Ein heikler Job Was Unternehmen gegen Viren, Werbemails und Privatpost unternehmen dürfen, ohne sich strafbar zu machen. Längst ist die Flut unerwünschter E-Mails nicht mehr nur ein Problem für Servicetechniker, die sich mit eingeschleusten Viren und Würmern herumschlagen müssen. Milliarden von Werbemails überschwemmen jeden Tag die E-Accounts:

Jeder Angestellte in den USA, so hat ein Marktforschungsinstitut ermittelt, erhält täglich mehr als 13 so genannter Spam - wofür er 6,5 Minuten Arbeitszeit benötigt. Der jährliche Schaden pro Mitarbeiter: 874 Dollar.

Kein Wunder, dass die Unternehmen der unliebsamen elektronischen Post zunehmend mit Filtern begegnen. Was für die Betroffenen oft ein Segen sein kann, ist aber rechtlich durchaus problematisch. Das Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe jüngst entschieden hat.

In dem Fall ging es um einen ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiter einer Hochschule, der nach seinem Ausscheiden über den Mail-Server der Hochschule Kontakt mit Dozenten, Wissenschaftlern und Freunden halten wollte. Die Hochschule wusste dies zu unterbinden: Sie filterte kurzerhand sämtliche Mails mit seiner Adresse aus - worüber allein er, nicht aber andere Absender oder Empfänger informiert wurden. Die Staatsanwaltschaft sah nach seiner Anzeige zwar keinen Handlungsbedarf - doch nun muss sie ermitteln: Das OLG gab einem Klageerzwingungsantrag des Ex-Mitarbeiters statt.

Der juristische Hebel ist die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Paragraf 206 Strafgesetzbuch. Das OLG lässt keinen Zweifel daran, dass die Vorschrift hier greift. Unterdrückt ein Unternehmen E-Mails, die auf dem Firmenserver einlaufen, dann kann dies strafbar sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Betrieb seinen Angestellten privaten Mailverkehr erlaubt. Denn eine solche Mail ist - wie der Brief dem Postboten - dem Unternehmen "zur Übermittlung anvertraut".

Dem Urteil lassen sich zugleich auch Hinweise auf den Umgang mit virenverseuchter elektronischer Post entnehmen. Das OLG verweist auf Rechtfertigungsgründe, die einer Firma das Unterdrücken von Mails erlauben können. Der Schutz eines PC-Netzwerks durch den Einsatz von Virenscannern dürfte damit grundsätzlich gerechtfertigt sein. Wer einen Server betreibt, ist datenschutzrechtlich sogar dazu verpflichtet, gespeicherte Daten technisch und organisatorisch zu sichern.

Doch auch hier lauern juristische Fallstricke. Denn weil elektronische Post durch das Telekommunikationsgeheimnis geschützt ist, dürfen Unbeteiligte keine Kenntnis von Inhalten und Verbindungsdaten privater Mails erhalten. Unbedenklich sei aber ein automatisiertes Virenscanning, das den Administratoren keinen Einblick in die sensiblen Daten gewähre, schreibt der Münsteraner Rechtsprofessor Thomas Hoeren in der "Neuen Juristischen Wochenschrift".

Bleibt der wirklich heikle Fall der Spam, bei dessen Lösung die Juristen erst am Anfang stehen. Zwar gibt es inzwischen mehrere Gerichtsentscheidungen, die dem Empfänger unerwünschter Werbemails einen Abwehranspruch zugestehen. Außerdem können Konkurrenten wettbewerbsrechtlich gegen Spam-Versender vorgehen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Provider - ein Betrieb, eine Hochschule, eine Behörde - Spam ohne weiteres zentral blockieren oder löschen darf. Denn das Problem liegt vor allem in der Technik, die Spam nicht wirklich zuverlässig erkennen kann. Oft arbeiten die Versender mit gefälschten Adressen, so dass die Absender nicht durchweg als Filterkriterium brauchbar sind. Zudem sind Scanner, die mit inhaltlichen Stichwörtern arbeiten, nicht zuverlässig: Amerikanische Provider wollten Nachrichten mit dem Wort "breast" aussortieren - was prompt den elektronischen Erfahrungsaustausch krebskranker Frauen behinderte.

Hoeren weist daneben auch auf rechtliche Probleme hin: "Ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer verbietet sich eine inhaltliche, stichwortbasierte Kontrolle von Mails." Dies sei sowohl datenschutzrechtlich unzulässig als auch eine Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses.

Die Probleme sind nach Hoerens Darstellung allerdings lösbar. Neben einer automatisierten und damit "blinden" Kontrolle des Inhalts setzt der Professor auf eine Punktbewertung der Mails, die eine Spam-Wahrscheinlichkeit signalisiert und dem Nutzer sozusagen als Warnung dient. Ein solches Verfahren greift nicht in den Inhalt der Mail selbst ein, sondern fügt ihr lediglich eine Kennzeichnung des Spam-Verdachts hinzu. Denkbar sei auch, dem User Programme anzubieten, mit denen er selbst die Kriterien eines Spamfilters definieren könne.

Fazit: Die Administratoren eines Firmennetzwerks sind strafrechtlich auf der sicheren Seite, wenn sie den Nutzer umfassend mit einbeziehen. Zum einen, so Hoeren, müssen sie von vornherein mitteilen, wie mit auffälligen Mails verfahren werden soll. Zum zweiten seien die Empfänger zu benachrichtigen, wenn an sie gerichtete Post unterdrückt werden solle. Sinnvoll sei es, die Vorgehensweise gleich im Zusammenhang mit der Erlaubnis privater Mailnutzung des Firmenservers festzulegen.

OLG Karlsruhe: 1 Ws 152/04
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 5.Feb 2005 11:54    Titel: BMWA-Broschüre informiert über Spam Antworten mit Zitat

Die zunehmenden Spam-E-Mails im Postfach geben nicht nur Anlass zu vermehrtem Ärger, sie sind mittlerweile zu einem erheblichen Kostenfaktor für die deutschen Unternehmen geworden. Die 17. Ausgabe der e-facts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) informiert Bürger und Firmen über Ursache und Wirkung der unerwünschten E-Mails und gibt praxisnahe Tipps wie man sie bekämpft und besser noch vermeidet: http://www.bmwa.bund.de/bmwa/generator/Navigation/Service/bestellservice,did=48798.html
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7566

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2008 9:56    Titel: Antworten mit Zitat

Der britische Wissenschaftler Richard Clayton hat in einer Analyse von Spam-E-Mails herausgefunden, dass der Anfangsbuchstabe der E-Mail-Adresse für die Masse von E-Mail-Müll im Postfach ausschlaggebend sein kann.

In seinem Blog erklärt der Forscher nun den von ihm aufgedeckten Zusammenhang. Wer Spam-Nachrichten vermeiden will, sollte sich Clayton zufolge eine Adresse mit Q, Z oder Y als Anfangsbuchstaben zulegen. Steht allerdings A, M oder S an der ersten Stelle, so kann man sich als User auf eine Spam-Welle einstellen.

Clayton nahm für seine Studie 550 Mio. E-Mails unter die Lupe, die von 1. Februar bei 27. März 2008 über einen britischen Provider verschickt wurden.

Zu den Spitzenreitern bei der Spamausbeute zählen die Buchstaben A, M, S, P und R. Entsprechende Adressen haben mit etwa 40 Prozent Spamanteil in ihrem Posteingang zu kämpfen. Mit einem Z als Anfangsbuchstaben hingegen sinkt der Anteil auf 20 Prozent. Den Grund für diese Unterschiede ortet der Wissenschaftler in der Art, wie Spammer die E-Mail-Adressen zusammenstellen.



So kommt hierbei meist die so genannte "Dictionary-Methode" zum Einsatz. Dabei wird der erste Teil einer Adresse, von der bekannt ist, dass sie existiert, mit einer anderen Domain kombiniert. Dadurch entsteht eine neue E-Mail-Adresse, die schließlich noch auf Gültigkeit geprüft wird. Gibt es diese Adresse tatsächlich, so landen kurz darauf die ersten Müll-Nachrichten im Postfach.

Ein weiterer Grund für den hohen Spamanteil bei manchen Buchstaben ist jedoch auch die Verbreitung. Hier spielt die Tatsache mit, dass es deutlich mehr Adressen mit einem M an erster Stelle gibt als Adressen mit Q. Allerdings findet sich auch hier ein Ausreißer, für den Clayton bislang keine Erklärung gefunden hat. So tritt das U ebenso selten auf wie Q oder Z. Dennoch findet sich der Buchstabe in Claytons Auswertung ganz oben. Den Spamanteil bei den U-Adressen gibt der Wissenschaftler mit 50 Prozent an.

Dieser Tatsache will der Security-Forscher in weiteren Untersuchungen auf den Grund gehen.
Quelle: pressetext
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7566

BeitragVerfasst am: 5.Sep 2008 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Spammer haben einen neuen Trick entdeckt, um Nutzer auf ihre Webseiten zu locken.

Sie versenden Links zu Flash-SWF-Dateien mit vermeintlichen Medien-Inhalten, die eine Umleitung zu den eigentlichen Werbe- oder Malwareseiten enthalten.

Die Seiten, auf denen die Dateien platziert werden, sind in der Regel legitime Webangebote. Dadurch können die Spammer ihre E-Mails eher an Filtersoftware vorbeischmuggeln als mit direkten Links zu ihren eigenen Seiten.

Denn alle E-Mails mit URLs zu filtern, die zu Media-Hosting-Webseiten wie ImageShack (http://imageshack.us) führen, würde ein hohes Risiko von Fehlalarmen mit sich bringen.

Die Methode braucht nur eine kleine SWF-Datei, um zu funktionieren. Das Flash-Programm enthält nur eine einfache Umleitung, durch die der Browser eine neue Seite aufsucht. Noch werde die Methode vor allem für Pharma-Spam verwendet.

Allerdings wurde auch schon beobachtet, dass sie genutzt wird, um Malware in Form der angeblichen Schutzsoftware "Antivirus XP 2008" zu verbreiten.

Das gefährliche an der Methode ist, dass die Umleitungen auf normalen Webseiten platziert werden können.

Die Links sind für Anti-Spam-Software kaum zu erkennen, da sie wie vertrauenswürdige URLs aussehen. Würde ein Filter die URLs doch abfangen, sei das Risiko von Kollateralschäden sehr hoch, denn auch tatsächlich vertrauenswürdige Links zu dem Webangebot würden abgefangen.

Mit einem Prozent am gesamten Spam-Aufkommen im August ist die SWF-Methode erst im Kommen und nutzt derzeit vor allem ImageShack als Host. Allerdings wird mit einer Ausweitung gerechnet und das nicht nur im Volumen entsprechender Spam-Mails. So wird erwartet, dass die Kriminellen anfangen werden, auch Microsofts SkyDrive für das Hosting zu nutzen.

Das Service werde nämlich schon jetzt für andere Spammer-Tricks verwendet. Generell zeichnet sich ein Trend zum Missbrauch von seriösen Webangeboten durch Spammer ab. So wurde Googles Webalbum Picasa (http://picasa.google.de) im August verstärkt genutzt, um Bilder für HTML-Spam zu hosten. Auch hier profitieren die Spammer davon, dass Filter nicht wahllos E-Mails mit Picasa-Links aussortieren können, da sonst auch erwünschte Nachrichten verloren gehen.

Manche Webservices machen es den Cyberkriminellen auch leicht, sie zu missbrauchen. Bei vielen kostenlosen Image-Hosting-Seiten ist nicht einmal eine Registrierung nötig, um Inhalte hochzuladen.
Quelle: pressetext
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