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Das Informationsfreiheitsgesetz

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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 16.Okt 2004 7:54    Titel: Das Informationsfreiheitsgesetz Antworten mit Zitat

Es erlaubt den Bürgern eine weitgehende Akteneinsicht

Doch die Existenz des hiesigen Informationsfreiheitsgesetzes, das auf Antrag auch Otto Normalbürger umfassende Einsichten in Verwaltungsvorgänge ermöglichen soll, ist kaum bekannt. Entsprechend selten wird es von Bürgern genutzt.

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen

Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein

Vor fünf Jahren wurde in Berlin das Informationsfreiheitsgesetz eingeführt.

Zitat:
Gerade einmal 164 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurden in der letzten Erhebung gezählt. Wen wundert's? Probeweise bei einigen Berliner Behörden gestellte Anträge auf Auskunft zeigen, daß das Gesetz auch nach fünf Jahren offenkundig nur wenigen Beamten bekannt ist


Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)

Sollten Sie - liebe User - weitere Links zum Informationsfreiheitsgesetz für andere Bundesländer finden, bitte hier einstellen - Danke.
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2004 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Welchen praktischen Nutzen hat eine "normal-sterblicher" davon?
Einige Beispiele aus dem Alltag wären hilfreich.
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2004 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

»Mogelpackung« nannte eine FDP-Sprecherin gestern im Bundestag den Entwurf von SPD und Grünen für ein Informationsfreiheitsgesetz. Trotzdem gehen die vorgesehenen Bürgerrechte auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden nicht nur CDU/CSU viel zu weit. Vor allem auch Bundesinnenminister Otto Schily.
»Kanzleramt will Recht auf Akteneinsicht stoppen«, schlagzeilte eine Berliner Zeitung vor sieben Tagen. Angeblich habe Staatsminister Frank-Walter Steinmeier von den Koalitionsfraktionen verlangt, die gestrige erste Lesung ihres »Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes« abzusetzen und sich erst mit dem Bundesinnenmister zu einigen. Die Union erinnerte in der gestrigen Debatte genüsslich daran.
Beatrix Philipp (CDU) wie Norbert Geis (CSU) machten sich aber nicht nur zu leidenschaftlichen Verteidigern vom Amtsgeheimniswahrer Otto Schily. Sie schlugen dabei auch inhaltlich Kobolz: So hat Lehrerin Philipp im Gesetzentwurf 14 Ausnahmeregelungen von den in §1 (siehe Kasten) fixierten Prinzipien gezählt und der Rechtsanwalt mahnte, man müsse aufpassen, nicht »ein Gesetz mit lauter Ausnahmen zu machen«. Doch im selben Atemzug sagte Geis: »Dass es viele Ausnahmen geben muss, ist unstrittig.« Zwar gebe es »viele gute Gründe, das Informationsrecht der Bürger aufzuwerten«, es gehöre »zweifellos zu den Grundrechten«. Doch sei durch Artikel5 Grundgesetz nur das Recht verbürgt, »sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten«, nicht aus den Akten der Verwaltung.

hier gehts weiter >>> klick
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 3.Jan 2006 9:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mit dem deutschen Amtsgeheimnis ist es endgültig vorbei! Seit 1. Januar schreibt ein neues Gesetz vor: Alle Informationen von Ämtern und Behörden des Bundes müssen grundsätzlich für jedermann zugänglich sein! Nach dem Informationsfreiheits-Gesetz hat jeder Bürger das Recht auf Akteneinsicht – ohne Begründung.

Welche Informationen kann ich jetzt einfordern?
Zum Beispiel Akten über Genehmigungsverfahren, die Pläne für eine Autobahn oder andere Bebauung. Welche Gewässer oder welche Böden sind wie verunreinigt oder verseucht? Wann fanden wie viele Lebensmittelkontrollen in Schlachtbetrieben statt?

Zitat:
Gibt es Ausnahmen beim Info-Gesetz?
Annette Zeisig, Sprecherin des Bundesinnenministerium zu BILD: „Ja! Staats-Informationen über Internationale Beziehungen, die innere Sicherheit und militärische Belange sind tabu. Das gilt auch für laufende Gerichtsverfahren, Geschäftsgeheimnisse und alle personenbezogenen Daten wie zum Beispiel Kranken- oder Personalakten.“


Zitat:
Wo muß ich den Antrag stellen?
Mündlich oder schriftlich direkt bei der zuständigen Behörde, die innerhalb eines Monats antworten muß!


Zitat:
Kann der Antrag abgelehnt werden?
Ja, aber die Behörde muß dies jetzt genau begründen!


Zitat:
Gibt es ein solches Gesetz in den Bundesländern?
Ja, ähnliche Gesetze gibt es z. B. schon in NRW, Berlin und Schleswig-Holstein. Die USA gewährt ihren Bürger bereits seit 1966 Akteneinsicht.


Zitat:
Kann ich jetzt auch den Terminplan von Kanzlerin Merkel einsehen?
Annette Zeisig: „Nein. Die Termine der Bundeskanzlerin sind keine amtlichen Informationen.“


Zitat:
Kann ich in das polizeiliche Führungszeugnis meines Nachbarn gucken?
Persönliche Daten dürfen nicht eingesehen werden. Ausnahme: Der Betroffene stimmt der Herausgabe zu.


Zitat:
Kann ich die Einkommenssteuererklärung meines Chefs einsehen?
Nein, sie unterliegt dem Steuergeheimnis.


Zitat:
Kosten die Behörden-Auskünfte etwas?
Das Innenministerium will noch im Januar eine Gebührenverordnung verfassen. In NRW sind einfache mündliche Auskünfte gebührenfrei. Umfassende schriftliche Auskünfte können aber je nach Aufwand bis zu 500 Euro kosten!


Zitat:
Wo kann ich mich beschweren, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Beim Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung, Peter Schaar. Er ist auch Beauftragter für die Informationsfreiheit und prüft, ob eine Ablehnung rechtens ist.

Quelle: Bild
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5905

BeitragVerfasst am: 8.Apr 2008 6:53    Titel: Antworten mit Zitat

Gut zwei Jahre nach Start des Informationsfreiheits-Gesetzes steht die erste offizielle Bilanz an.

Eigentlich war es eine Sensation, die am 1. Januar 2006 per Gesetz in Kraft trat.

Jeder Bürger hat seitdem das grundsätzliche Recht auf Informationen aus der öffentlichen Verwaltung. Eine Begründung braucht er dafür nicht. ... [mehr]
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5905

BeitragVerfasst am: 8.Apr 2008 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zahl der Anträge auf Akteneinsicht bei Bundesbehörden hat sich im vergangenen Jahr fast halbiert.

Während 2006 noch 2278 Bürger Auskunft von Ministerien oder Ämtern nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangten, waren es im vergangenen Jahr nur 1265.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mahnte die Behörden am Dienstag, nicht zu restriktiv mit den Vorschriften zur Akteneinsicht umzugehen. »Für mich steht fest, daß der freie Zugang zu den Akten und Informationen der Behörden ein neues Bürgerrecht ist«, sagte er bei der Vorstellung seines Bilanzberichts in Berlin.

Nach dem am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Gesetz müssen Bundesbehörden jedem Bürger Zugang zu amtlichen Akten gewähren. Persönliche Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind weiterhin geschützt. Bürger, die Probleme bei ihren Auskunftsersuchen haben, können sich bei Schaar beschweren. Bei dem gingen in den vergangenen zwei Jahren 318 schriftliche Anfragen von Bürgern ein. In fünf Fällen sprach er eine förmliche Beanstandung aus.

2007 wurde bei mehr als der Hälfte der Anträge (681) Akteneinsicht voll gewährt, in 128 weiteren Fällen wurde dem Ersuchen teilweise stattgegeben. 247mal wurde der Informationszugang abgelehnt. Die restlichen Anträge waren entweder noch nicht bearbeitet oder wurden zurückgezogen. Die Bereitschaft der Bürger, gegen Informationsverweigerung vor Gericht zu ziehen, ist allerdings gestiegen. Das Bundesinnenministerium registrierte im vergangenen Jahr 101 Widersprüche und 29 Klagen. 2006 wurden zwar 142 Widersprüche, aber nur 27 Klagen gezählt.

Zu welch abstrusen Begründungen Behörden greifen, um Anträge auf Akteneinsicht abzulehnen, zeigt eine anhängige Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Der BUND fordert von der Landesverwaltung, Informationen über Unternehmen herauszugeben, die mit gefährlichen Chemikalien arbeiten. Das Land verweigerte dies mit der Begründung, die Daten könnten von Terroristen mißbraucht werden.
Quelle: AP
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