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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7265
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Verfasst am: 12.Jun 2006 7:00 Titel: Das Ja-Wort im Ausland |
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Ob erster, zweiter oder gar dritter Versuch: Die Hochzeit im Ausland wird in Deutschland anerkannt, wenn dabei die Gesetze des jeweiligen Landes eingehalten worden sind; die ausländische Heiratsurkunde gilt als Nachweis der Ehe.
Vor dem Aufbruch ins persönliche Hochzeitsparadies sind allerdings einige Fragen zu klären. Denn die Bedingungen für eine Eheschließung unterscheiden sich von Staat zu Staat; und eine zentrale Stelle, die entsprechende Informationen sammelt, gibt es nicht.
Zwei Telefonate sind daher unumgänglich, sagt Michael Ebel, ein Sprecher des Auswärtigen Amts: "Man sollte unbedingt die deutsche Botschaft im Hochzeitsland und die Botschaft des Landes hier in Deutschland anrufen und sich nach den geltenden Regeln erkundigen."
Dort erfährt man auch, welche Dokumente man bei der Hochzeit vorlegen muß. Grundsätzlich gilt: Der Personalausweis, in manchen Ländern auch der Reisepaß, und die Geburtsurkunde dürfen nicht fehlen. "Das ist das Minimum", sagt Ebel.
Fast immer verlangt wird auch das "Ehefähigkeitszeugnis". Über die Qualifikation der Heiratswilligen, eine gute Ehe zu führen, sagt es freilich nichts aus.
Es bescheinigt nur, daß nach deutschem Recht nichts gegen die Eheschließung der beiden spricht. Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt des Wohnorts. Dazu muß man die Abstammungsurkunden (gibt es beim Standesamt des Geburtsorts) und die Meldebescheinigungen (gibt es beim Bürgeramt des Wohnorts) vorlegen.
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