Verfasst am: 14.Jun 2006 11:20 Titel: Der Auslandsurlaub naht.....Gaumenfreuden
Pauschalurlauber müssen es hinnehmen, wenn ihnen abends am Büfett Reste vom Mittagessen erneut angeboten werden.
Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.
Sie beruft sich dabei auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Duisburg (Az.: 49 C 1338/05). In dem Fall ging es um einen Urlaub auf Lanzarote. Dort hatten Gäste mehrere Beanstandungen und zogen gegen den Veranstalter vor Gericht.
Unter anderem beklagten sie, abends würden Reste des Mittagsbüfetts erneut aufgetischt. In diesem Punkt lehnte das Gericht eine Reisekosten-Rückzahlung aber ab: Die erneute Verwendung von nicht auf einen Teller gelangten Resten entspreche «durchschnittlichen Erwartungen an eine Reise mit Vollverpflegung». Es sei nicht nachvollziehbar, warum «in einem Hotel auf Lanzarote anders als in Deutschland sämtliche Reste weggeworfen werden sollen.»
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