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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7566
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Verfasst am: 14.Jun 2006 11:32 Titel: Der Auslandsurlaub naht.....ReiseRecht |
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Kommt es in einem ausländischen Hotel zu einem Unfall, kann nicht ohne weiteres Schmerzensgeld oder Schadenersatz verlangt werden.
Das trifft zu, wenn zumindest nach den Maßstäben des Urlaubslandes nichts zu beanstanden war - zum Beispiel dann, wenn ein Personenaufzug «abstürzt», weil zu viele Hotelgäste eingestiegen waren.
Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Koblenz (Az.: 16 O 364/02) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift ReiseRecht aktuell hin.
Mehr: SZ
Ein Urlauber klagte, weil auf einem karibischen Sandstrand pieksende Kiefernnadeln lagen - und bekam Recht.
Ein Sandstrand ist ein Sandstrand; Kiefernnadeln haben dort nichts verloren.
Ein Kölner Amtsrichter gab dem Reisenden Recht. Er verurteilte den Veranstalter dazu, dem klagenden Touristen drei Prozent des Reisepreises zu erstatten.
Der Reiseveranstalter habe auf die Baumnadeln im Sand in seinem Reiseprospekt nicht hingewiesen, heißt es in dem Urteil (Az.: 135 C 557/03).
Wer in die Karibik fährt, hat Anspruch auf einen nutzbaren Badestrand, so ein Gerichtsurteil. Sonst gibt's Geld zurück
Das Gericht sah es in dem Fall (Az.: 35 C 210/04) als erwiesen an, dass der zum Hotel gehörende Strand während der gesamten Urlaubszeit nicht zu benutzen war.
Für einen Urlaub in der Karibik habe die Möglichkeit, an einem feinsandigen Strand zu baden, eine große Bedeutung. Fehlt diese Möglichkeit, sei das ein erheblicher Reisemangel, auf den der Veranstalter auch nicht extra hingewiesen werden müsse. |
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