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EU Führerschein

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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5415

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2005 15:27    Titel: EU Führerschein Antworten mit Zitat

EU Führerschein

Sie besitzen noch keinen? Hier ist eine Möglichkeit einen gültigen EU Führerschein mit Erfolgsgarantie zu erwerben. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie die entsprechende Prüfungen bestehen. Wurden Sie von einem deutschen Gericht zu einer Sperrfrist verurteilt, müssen Sie diese natürlich unbedingt einhalten. Erst nach Ablauf der Sperrfrist erworbene EU Führerscheine sind auch in Deutschland uneingeschränkt gültig. D.h., der Prüfungstermin sollte nach Ablauf der Sperrfrist liegen.

Über kaum ein anderes Thema wird soviel Unsinn berichtet, wie über EU und internationale Führerscheine. Die einen sind einem wahren Führerscheintourismus verfallen, andere behaupten, dass ausländische Fahrlizenzen in Deutschland das Papier nicht wert seien, auf dem sie gedruckt sind.

Geht es sodann um die sogenannte MPU herrscht völlige Verwirrung. Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof endlich ein wegweisendes Urteil gesprochen (AZ C-476/01). So dachte man jedenfalls. Tatsächlich ist die Verwirrung weiterhin groß. Sie wird zudem von der ‚MPU Lobby’ unterstützt und bewusst angeheizt.

Es ist amtlich, Sie können fast unbedenklich zu meist billigeren, schnelleren und zudem MPU vermeidenden EU Lösungen, sprich Führerscheine, greifen. Die MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) ist wieder einmal eine deutsche Einzigartigkeit. Kein anderes Land kennt sie in der Form. Wer z.B. mit 1,6% erwischt wird oder im Straßenverkehr wiederholt Fehler macht, muss sich begutachten lassen und Fakt ist, dass annähernd 50% diese Prüfungen nicht bestehen. Hinter dem Wort MPU steht jedoch eine ‚kleine Industrie’ – Horden von Ärzten, Psychologen und Gutachtern, meist vom TÜV überwacht. Ob Sie dieses als geschickte legale Abzocke oder lohnenden Nebenverdienst bezeichnen, überlasse ich Ihnen.

Viele hofften, dass der EU Führerschein die Lösung sein solle. Doch falsch, die 185 Tage Regelung spricht dagegen. Sie müssen Ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben. Studenten können innerhalb eines Gastsemesters den Führerschein machen. Wenn Sie sich offiziell für 185 Tage verabschieden geht das auch, aber alle anderen schauen in die Röhre ... Grenznah Wohnende können sich vielleicht ‚durchmogeln’, weil die 185 Tage Regel nicht strikt verfolgt werden kann. Generell bedeutete bisher einer Kontrolle bisher immer den Verlust des EU Führerscheins. Nach dem weiter oben genannten Urteil hats sich jetzt einiges geändert:

Ein Deutscher hat in Holland seinen FS gemacht, nachdem ihm in Deutschland derselbe entzogen wurde. Zugleich war er mit einer gerichtlichen Sperrfrist belegt. Nach Ablauf der Führerscheinsperre fuhr er nach Holland, erwarb einen EU Führerschein und geriet bald darauf in eine Routinekontrolle der deutschen Polizei, die den FS einzog. Auch die deutschen Gerichte entschieden, dass der EU Führerschein nicht gilt, EU hin oder her!

Der Mann klagte weiter und er EuGH entschied, dass der EU Führerschein von den deutschen Behörden anzuerkennen ist. Basta!

Zwei Kernaussagen hat das Urteil:

1. EU Führerscheine sind grundsätzlich anzuerkennen, selbst dann, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs keinen Wohnsitz im Ausstellerstatt hatte!
2. EU Führerscheine, die nach einer Sperrfrist erworben werden, sind grundsätzlich anzuerkennen. Auch wenn die nationale Fahrzeugerlaubnis entzogen wurde!

Eigentlich ein Freibrief und Führerscheinvermittler schießen wie Pilze aus dem Boden. Deutsche Behörden sind sich noch nicht einig und haben noch keine gemeinsame Strategie für Gegenmaßnahmen gegen das Urteil, mit denen sicherlich zu rechnen ist. Daher sollte man auf einiges achten:

Schlüsselworte des Urteils sind Wohnsitz und Sperrfrist. Problem: Das Ausstellerland muss eigentlich beachten, dass der Führerschein Aspirant seinen Wohnsitz im Lande hat. Macht man aber nicht überall. So können deutsche Behörden sodann die ausländischen Kollegen auf diesen Fehler hinweisen, um damit zu bewirken, dass die Fahrerlaubnis wegen eines Formfehlers zurückgenommen wird.

Ausländische Behörden sehen Anträge dieser Art jedoch sehr ungern und beschäftigen sich wenig damit – darauf sollte man aber nicht hoffen – denn es geht trotzdem.

Der EU Beitritt Tschechiens macht es möglich. Der FS ist konkurrenzlos billig und die entscheidende 185 Tage Regel, die kennen die tschechischen (noch) nicht. Von deutschen Behörden ist also auch nichts zu melden.

Auf eine verhängte Sperrfrist (Führerscheinentzug) eines deutschen Gerichtes ist mehr zu achten. Während einer Sperrfrist darf ein EU FS nicht erworben oder gemacht werden, danach schon, was zur Folge hat, dass der EU Führerschein erst nach der Sperrfrist Gültigkeit besitzt.

Wenn Sie im EU Ausland einen Erstführerschein machen, z.B. eben schnell während eines Urlaubs in Spanien oder in Holland, Tschechien oder England, wofür allein schon Kostengründe sprechen, dann dürfen Sie ohne wenn und aber diesen nutzen, er muss von deutschen Behörden akzeptiert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie von diesen Anbietern, wofür wie selbstverständlich keine Gewähr übernehmen.

www.euro-fuehrerschein.com

www.eu-fs.de

www.happy-life.de

Diese Recherchen ersetzen keine anwaltliche Beratung!
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** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2005 16:40    Titel: Re: EU Führerschein Antworten mit Zitat

Klaus Maurischat hat folgendes geschrieben::
EU Führerschein

der Europäische Gerichtshof endlich ein wegweisendes Urteil gesprochen (AZ C-476/01).


klick zum Urteil >>>> hier
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maxsmarty
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.07.2003
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2005 10:58    Titel: Welcher Anbieter ist denn nun der Beste? Antworten mit Zitat

Es wird ja hier und da viel berichtet über EU-Führerscheine. Bei Günter Jauch in der Sendung wurde davor gewarnt. Doch jetzt kommt das Rad so richtig ins rollen. Ist denn nun die Tschchei oder Polen das bessere Land? Einige Anbieter wurden ja unter dem Fensterblock von herrn heneberg angezeigt. Habe mir die Seiten mal angesehen. Aber wer wird das Rennen machen?
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Corax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2005 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Maurischat,

Es zwar richtig was Sie schreiben, aber einen kleinen Schönheitsfehler hat die ganze Sache.

1) Nach Ablauf der Sperrfrist kann ich den Führerschein im Ausland machen, solange ich die 185 Tage-Regelung einhalte. Komme ich aber in eine deutsche Polizeikontrolle, erfährt hiervon auch die Führerscheinstelle. Diese kann mir den Führerschein zwar nicht abnehmen, aber sie kann mich zwingen eine MPU abzulegen. Komme ich diesem nicht nach, ist die Führerscheinstelle berechtigt mir die Fahrerlaubnis in Deutschland zu verbieten.

2) Wird gerade ein Gesetzentwurf vorbereitet, welcher im Mai dieses Jahres zu Abstimmung gebracht werden soll. Hierin wird ganz klar eine Regelung vorgeschrieben um die Auslandsführerscheine von Deutschen, die in Deutschland leben zu verbieten. Kommt dieser Gesetzentwurf durch den Bundestag, wird er ab ca. Okt/Nov. 2005 in Kraft treten. Dann ist es vorbei mit diesen Führerscheinen.

Ganz so gut sieht es also doch nicht aus!
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Balduin
Specialist


Anmeldungsdatum: 28.02.2003
Beiträge: 203
Wohnort: sachsen

BeitragVerfasst am: 1.Feb 2005 9:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Kenntnis:
Mitteilung der Senatsverwaltung Berlin (Auszug)
Zitat:
Nach § 4 Abs. 1 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO) dürfen Sie mit ihrem ausländischen Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland unbefristet Kraftfahrzeuge führen, da sie hier keinen ständigen Aufenthalt begründet haben. Einen ständigen Aufenthalt hat eine Person dort, wo sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von 185 wohnt (§ 4 Abs. 3 IntKfzVO)
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Corax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 1.Feb 2005 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

@ Balduin,

dieses ist richtig, aaaaaaber!!!!!!

Wenn ich bei Verlust der Fahrerlaubnis den Wohnsitz in Deutschland hatte und nach dem Führerscheinverlust ins Ausland ziehe, gilt dieses so nicht. Die deutschen Behörden können mir zwar die Fahrerlaubnis nicht abnehmen, das ist richtig! Leider können sie mir aber das führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland verbieten, wenn sie mir die MPU vorschreiben und ich diesem nicht nachkomme.
Jedes Gesetz hat auch eine Hintertür! Unsere Führerscheinstellen sind hierüber sehr gut informiert.

Übrigens! Ich hatte in Deutschland einen Führerscheinverlust. Ich zog für ein 3/4 Jahr in mein Haus nach Spanien, machte dort den Führerschein und kam wieder nach Deutschland zurück. Nach einer Verkehrskontrolle bekam ich Post von der Führerscheinstelle und sollte zur MPU. Man teilte mir gleich mit daß, wenn ich diesen Test nicht mache, ich in Deutschland Fahrverbot erhalte.
Habe dieses also am eigenen Leibe erfahren!
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 1.Feb 2005 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Schwer vorstellbar eigentlich, woher sich die deutschen Behörden das Recht nehmen, eine ausländische Regierung (EU) dahingehend zu diskriminieren, nicht beurteilen zu können, ob ein Deutscher nach Ablegen der praktischen und theoretischen Prüfungen zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht geeignet sein soll.

Mit den besten Wünschen, Browser
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maxsmarty
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Anmeldungsdatum: 18.07.2003
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 1.Feb 2005 15:25    Titel: Für BROWSER Antworten mit Zitat

Schwer vorstellbar eigentlich, woher sich die deutschen Behörden das Recht nehmen....,

ja und das ist nur ein kleines Beispiel unserer Behördenwillkür!

Ein Freund von mir hat in einer Routinekontrolle den FS vorzeigen müssen. Antwort der Beamten: Oh ha, wieder mal ein Deutscher mit ausländischem FS.
Kurzum, der FS wurde eingezogen, eine Weiterfahrt nicht gestattet, Mitteilung über MPU Bescheinigung vom Landratsamt nachgefordert usw.
Somit war das bezahlte Geld für den FS quasi vor den Allerwertsten geknallt worden. Also hin zum Anwalt usw, und nun zieht sich das ganze schon seit 4 Monaten hin. Brief hin, Brief her, usw.

Das mal aus den eigenen Reihen.

Stelt sich doch wirklich die Frage, ob nicht ein Schein inTschchien gemacht werden sollte mit Wohnsitz usw., dafür dann die Kosten entsprechend bezahlt und man hat Ruhe oder etwa doch nicht?
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maxsmarty
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.07.2003
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 1.Feb 2005 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Corax



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 54
Wohnort: Landeshauptdorf Hannover
Verfasst am: Di Feb 01, 2005 9:06 am Titel:

--------------------------------------------------------------------------------

@ Balduin,

dieses ist richtig, aaaaaaber!!!!!!

Wenn ich bei Verlust der Fahrerlaubnis den Wohnsitz in Deutschland hatte und nach dem Führerscheinverlust ins Ausland ziehe, gilt dieses so nicht. Die deutschen Behörden können mir zwar die Fahrerlaubnis nicht abnehmen, das ist richtig! Leider können sie mir aber das führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland verbieten, wenn sie mir die MPU vorschreiben und ich diesem nicht nachkomme.
Jedes Gesetz hat auch eine Hintertür! Unsere Führerscheinstellen sind hierüber sehr gut informiert.

Übrigens! Ich hatte in Deutschland einen Führerscheinverlust. Ich zog für ein 3/4 Jahr in mein Haus nach Spanien, machte dort den Führerschein und kam wieder nach Deutschland zurück. Nach einer Verkehrskontrolle bekam ich Post von der Führerscheinstelle und sollte zur MPU. Man teilte mir gleich mit daß, wenn ich diesen Test nicht mache, ich in Deutschland Fahrverbot erhalte.
Habe dieses also am eigenen Leibe erfahren!


Und wie ging es dann weiter? MPU gemacht oder nicht! Warum kann man zu diesem brisanten Thema nicht mal ausführlich und vernünftig schreiben. Schwer vorstellbar, dass dies nicht eht!
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Corax
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 1.Feb 2005 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

@ maxsmarty,

das eigentliche Thema war der EU-Führerschein und nicht meine Erlebnisse. Dieses habe ich nur hinzugefügt um zu belegen dass ich in dieses Thema involviert bin.

Aber um dieses einmal aufzuklären, ja, ich sollte zur MPU. Da ich aber einen sehr guten Rechtsanwalt hatte und ich kein Alkoholproblem habe sondern lediglich wegen Punkten die Fahrerlaubnis entzogen bekam, durfte ich weiterfahren. Allerdings ist hierzu noch eine Erklärung nötig.

Bei der Gerichtsverhandlung stellte der Richter fest, das die Führerscheinstelle einfach willkürlich gehandelt hatte. Ich hatte 4 Punkte und durch einen Auffahrunfall bei Glätte mit Körperverletzung bekam ich noch einmal 5 Punkte. Ich sollte daraufhin mit 9 Punkten zu einem Test. Da ich damals aber auf Montage im Ausland arbeitete, kam ich zu spät zurück. Da hatte ich auf einmal 12 Punkte und sollte wegen Verschleierung auf einmal den Führerschein abgeben. Trotz Bestätigung meines Chefs blieb der Typ auf der Führerscheinstelle hart und wollte meinen Führerschein. Ich weigerte mich und fuhr nach Hause. Dort angekommen stand schon die Polizei und ich bekam eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Führerschein war weg, wie auch kurz danach hierdurch die Arbeitsstelle. Ich fuhr danach aus Trotz weiter und bekam ein neues Verfahren. Hierbei stellte der Richter das Vergehen der Führerscheinstelle fest.

Nach Ablauf der Sperrfrist (da länger als 2 Jahre) wollte ich diesen Führerschein neu machen und nach Zahlung der Gebühren wurde mir mitgeteilt das ich den MPU-Test machen müßte. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Residenzia in Spanien und nutzte hierbei die Möglichkeit einen neuen Führerschein zu machen.

Nach einer Polizeikontrolle bekam ich die Mitteilung der Führerscheinstelle zwecks MPU. Nun aber machte ich nicht den gleichen Fehler wie damals, sondern ich legte über meinen Rechtsanwalt Beschwerde ein. Das hat dann genützt.

So, das war meine halbe Lebensgeschichte!
Gruss
Corax



www.justiz-world.de
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Starskies2000
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Anmeldungsdatum: 15.09.2003
Beiträge: 910
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 3.Feb 2005 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist alles mit hohen Unsicherheiten verbunden», mahnt auch AvD-Jurist Engelmohr zur Vorsicht. Selbst wenn die erkaufte fremde Fahrerlaubnis echt ist, sollten sich die Prüflinge nicht zu früh freuen. Das böse Erwachen komme häufig zu Hause in Deutschland, bei der ersten Ausweiskontrolle hinterm Steuer, berichtet Schäpe. Zehn Jahre lang bleibt der Führerscheinentzug in der Flensburger Kartei gespeichert. «Kriegt die Polizei dann den ausländischen Führerschein eines Fahrers mit deutschem Wohnsitz präsentiert, wird genau nachgesehen.» Zwar darf der Kontrollierte zunächst einmal mit dem neuen Schein weiterfahren. Daran kann er nicht gehindert werden. «Trotzdem wird es spannend. Dem Betroffenen wird das Leben sicher nicht leicht gemacht», meint Engelmohr.

Die möglichen Folgen: Die Führerscheinstelle forscht im Ausland nach, ob die angegebene Aufenthaltserlaubnis erschwindelt war. Zwar darf ein Verstoß nicht von den deutschen Behörden moniert werden. Missetäter haben keine Strafe zu fürchten. Doch besteht das Risiko, dass der ausländische Aussteller den Führerschein wieder zurücknimmt. Wer den EU-Führerschein beruflich braucht, sollte vorher klären, ob der Chef ihn akzeptiert. Sonst kann es zusätzlich Ärger geben.

«Ob ein Autofahrer die Last der drohenden MPU mit dem neuen Schein für alle Zeiten los ist oder nicht, wird das nächste EuGH-Urteil zeigen», meint Schäpe. Bis dahin gilt: gibt es auch nur einen Zweifel an der Fahreignung, kommt eine Aufforderung zum «Idiotentest». Und dann muss der Betroffene damit rechnen, dass er tatsächlich nicht mehr in Deutschland ans Steuer darf. Neuer EU-Führerschein hin oder her.


aus http://de.news.yahoo.com/050203/12/4edbt.html
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kober
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.09.2003
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 24.Aug 2006 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Der Besitz einer EUFahrerlaubnis steht in der Regel einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis entgegen.

OLG Celle, AZ: 22 Ss 72/05 (10.11.2005)

Fahren ohne Fahrerlaubnis, EUFührerschein.

In EUMitgliedstaaten erteilte Fahrerlaubnisse (Führerscheine) sind ipso iure auch im Inland gültig, solange die Erteilung nicht in den Lauf einer Maßnahme nach Art. 8 Abs.2 Rl 91/439/EWG d.R.v. 29.7.91 (im nationalen Recht § 28 Abs.4 FeV) fällt bzw. eine solche Maßnahme neu getroffen wird. Die Anerkennung einer EUFahrerlaubnis darf deshalb nicht von zusätzlichen nationalen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.(Konsequenzen aus der Entscheidung des EuGH v. 29. April 2004 „Fall Kapper“, NJW 2004, 1725 = NZV 2004, 372)
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Loh-by
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 25.Aug 2006 9:25    Titel: Eu Führerschein Antworten mit Zitat

Schon wieder Diskussionen über EU-Führerschein,

was soll passieren wenn mann keinen Wohnsitz hat? "Nichts" Es kann ja auch nicht: Das Eu Urteil besagt das mann keinen Wohnsitz braucht, es mus lediglich die Sperrfrist abgelaufen sein. Alles andere ist Blödsinnig was Ihr Hier schreibt. Ihr Deutschen müßt euch nicht wundern das man euch so leicht verarschen kann. Das gibt es in keinem anderen Land. Wenn ihr mal nicht immer ständig, es könnte oder vielleicht aber oder doch oder was aber wenn u.s.w. nörgeln würdet. Es ist ja kein Wunder das mein euch so verarscht. Leichter könnt Ihr das ja diesen Herren vom TÜV und Dekra nicht machen.

Hier eine kleiner Link.
http://www. - nur für Werbekunden möglich / Mod.

Zur Zeit verklage ich das Landratsamt auf Schadenersatz.
Als nächstes verklagen wir die Bundesregierung oder/und die Tschechische Regierung.
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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 24.Nov 2006 16:30    Titel: Re: EU Führerschein Antworten mit Zitat

Zitat:
EU Führerschein

Sie besitzen noch keinen?


Umtausch von Führerscheinen wird zur Pflicht

Europas Autofahrer werden ihre Papierführerscheine gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen müssen. Für diesen Zwangsumtausch haben sie allerdings noch ein paar Jahre Zeit.

Spätestens bis zum Jahr 2033 muss der Umtausch abgeschlossen sein. Das beschloss am Mittwoch der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments. Er übernahm damit einen Kompromiss, auf den sich die EU-Verkehrsminister im Frühjahr geeinigt hatten. Damit geht ein langer Streit um die generelle Einführung des einheitlichen EU-Führerscheins zu Ende. Derzeit gibt es noch rund 110 verschiedene Arten von Fahrausweisen. Das einheitliche EU-Modell soll polizeiliche Kontrollen erleichtern und den sogenannten Führerschein-Tourismus unterbinden. Dabei erwerben Fahrer, denen in einem Mitgliedsland der Führerschein entzogen wurde, in einem anderen EU-Staat einen neuen Fahrausweis.

den kompletten Beitrag aus der FTD -Christine Mai - lesen sie hier
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6453

BeitragVerfasst am: 13.März 2007 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

EU bremst Flensburg aus

Auch ein endgültiger Führerscheinentzug ist kein Hindernis mehr. Eine im EU-Ausland neu erworbene Fahrerlaubnis muss in Deutschland anerkannt werden - so eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

Ein Mann aus dem thüringischen Sömmerda darf dank einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiter hinter dem Steuer sitzen, obwohl ihm wegen zahlreicher Vergehen der Führerschein entzogen worden war. Das entschied das Amtsgericht Sondershausen, wie Richter Christian Kropp am Montag mitteilte.

Der Mann, dessen Sündenregister wegen Rasens und anderer
Ordnungswidrigkeiten 18 Punkte aufwies und der in Deutschland keine
Aussicht mehr auf eine neue Fahrerlaubnis hatte, erwarb danach einen neuen Führerschein in Tschechien. 2006 war er nach einem Unfall trotzdem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt worden.

In der Hauptverhandlung präsentierte er laut Kropp den tschechischen Führerschein, und sein Anwalt verwies auf die EuGH-Entscheidung aus dem vergangenen Jahr. Darin sei ausgeführt, "dass nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung europäischer Führerscheine der neue Führerschein eines Mitgliedstaates trotz Straftaten oder Bußgeldbescheiden in einem anderen EU-Land anerkannt werden muss“, betonte Kropp. Da der 54-Jährige sein Auto
also mit einem gültigen Führerschein gefahren habe, habe er freigesprochen werden müssen.

In der Urteilsbegründung äußerte der Sondershäuser Amtsrichter sein Unverständnis über diese Rechtsprechung: Damit würden die Reichen und Cleveren belohnt, die einfach in einem anderen Land die Fahrerlaubnis neu erwerben dürften. Wenn dem Mann zum Beispiel der tschechische Führerschein weggenommen werden sollte, dann könnte er problemlos in Polen eine neue Fahrerlaubnis bekommen, da noch kein EU-Register existiere, erklärte Kropp auf AP-Anfrage. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen legte Rechtsmittel ein.
Quelle:sueddeutsche.de/AP
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 14.März 2007 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wahnsinn!!!
Da fährt eine tickende Zeitbombe auf Deutschlands Straßen und darf nicht daran gehindert werden.
Ein Alkoholiker, der jeden Tag im Vollrausch durch die Gegend rast sagt sich dann einfach: "wenn die deutschen Bullen mir den Lappen abnehmen, kaufe ich mir einen neuen in Tschechien. Ist der weg, kaufe ich den nächsten in Polen, ist der weg....."
Das ist ein absoluter Freibrief.
Erschwerend (oder zum Glück?) kommt hinzu, dass sich das nur die leisten können, die genug Kohle haben.
Ich habe mal eine Sendung im Fernsehen gesehen, da ging es um diese tschechischen Führerscheine. Da waren Prüflinge dabei, die konnten vor Alkoholdunst gar nicht mehr richtig stehen.
Grüße
Brendle
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Betelgeuze
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 15.März 2007 0:56    Titel: Antworten mit Zitat

Na na, mal nicht übertreiben, die "tickende Zeitbome" hat auch nur ein Leben und das dauert nicht mehr allzu lange, wie es scheint ... irgendwann erwischt's ihn selbst ... und außerdem gibts höchstens 3 Länder in denen das mit dem FS klappt und ende ...

aber hauptsächlich .. in diesem Staat dauert es nicht lange, dann haben sie sich was einfallen lassen. Im Erarbeiten von Gesetzen und Regulierungen und Freiheitsberaubung sind wir noch lange einsame Spitze.

Nicht daß ich den Clown verteidigen will - aber die wenigsten sind so extrem, wie der Spinner von dem die Rede ist. Die meisten haben ihre Punkte weil sie ein paar hunderttausend Kilometer im Jahr geschäftlich und unter Zeitdruck unterwegs sind und deshalb öfter in eine Radarfalle rauschen, als ein GoMoPa-User, der 90 % des Jahres am Rechner verbringt und hauptsächlich dadurch auffällig wird, daß er 1000e von Beiträgen mit überhöhter Tippgeschwindigkeit verfaßt
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 15.März 2007 9:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Betelgeuze,
das Problem ist nicht, ob der Idiot irgend wann keine Möglichkeit mehr hat, sondern seine Opfer. Besoffene gehören nicht in den Straßenverkehr. Nicht mit dem Auto, nicht mit dem Motorrad und nicht mit dem Fahrrad!
Insofern hat das mit Freiheitsberaubung nichts zu tun.
Es ist richtig, dass die meisten Punkte durch zu schnelles Fahren herrühren (meine z.B.). Wer eine Strecke von sagen wir mal 500 km fahren muss, der fährt schon mal etwas zu schnell.
Doch leider sind die "Zuschnellfahrer" nicht alle. Es gibt eine Menge Alkoholsünder und seit einigen Jahren Drogensünder, die den Straßenverkehr unsicher machen und Unfälle bauen... teilweise mit Todesfolge.
Und denen sollte die Möglichkeit entzogen werden mit ihren Fahrzeugen Totschlag zu begehen.
Übrigens bin ich auch dafür, dass Fahrradfahrer Kennzeichen haben müssten.
Grüße
Brendle
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6453

BeitragVerfasst am: 15.März 2007 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes - ausgenommen Cannabis - (harte Drogen) schließt in aller Regel nach dem einschlägigen Fahrerlaubnisrecht die Kraftfahreignung aus. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, das damit die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ablehnte, den ein Mann gegen die von der Straßenverkehrsbehörde verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis beantragte hatte.

Der Antragsteller, der bereits seit 1993 nicht mehr im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis ist, geriet am 30.07.2006 als Fahrer eines Kraftfahrzeugs in eine Polizeikontrolle.
Weil der Antragsteller, der eine tschechische, im Februar 2006 ausgestellte Fahrerlaubnis vorwies, offensichtlich unter der Wirkung eines berauschenden Mittels stand, wurde eine Blutprobe entnommen, deren rechtsmedizinische Untersuchung 90 ng/ml Kokain und mehr als 1000 ng/ml Cocainmetabolit ergab.

Mit Bescheid vom 14.12.2006 entzog der Antragsgegner dem Antragsteller mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis mit der Folge, dass er nicht mehr berechtigt sei, die tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland zu gebrauchen, und forderte ihn auf, innerhalb von drei Tagen den tschechischen Führerschein für eine entsprechende Eintragung vorzulegen.

Dagegen erhob der Antragsteller Widerspruch und beantragte beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ab. Die dagegen vom Antragsteller erhobene Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr mit dem o. g. Beschluss zurückgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt:

Der Bescheid über die Entziehung der Fahrerlaubnis sei offensichtlich rechtmäßig. Bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes - ausgenommen Cannabis - (harte Drogen) schließe in aller Regel nach dem einschlägigen Fahrerlaubnisrecht die Kraftfahreignung aus.
Dass sei auch die Auffassung der Mehrzahl der anderen Oberverwaltungsgerichte. Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller die Kraftfahreignung zwischenzeitlich wiedererlangt haben könne, bestünden nicht. Insoweit seien eine nachgewiesene mindestens einjährige Abstinenz sowie die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich.
Der Antragsteller habe zwar verschiedene Ergebnisse von Drogenscreenings vorgelegt, die sein Hausarzt durchgeführt habe. Solchen auf Eigeninitiative des Betreffenden durchgeführten Drogenscreenings fehle aber in der Regel die erforderliche Aussagekraft, weil der Betreffende sich gegebenenfalls bei fortbestehendem Drogenkonsum einen ihm günstig erscheinenden Untersuchungstermin ausgesucht haben könne. Eine aussagekräftige Untersuchung setze vielmehr voraus, dass sie zu einem für den Betreffenden nicht vorhersehbaren Zeitpunkt erfolge, er also z. B. kurzfristig und unvorhersehbar von der Behörde zur Untersuchung aufgefordert werde.

OVG NRW Aktenzeichen: 16 B 332/07

Quelle:Anwalt-Suchservice
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Buschmann
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Anmeldungsdatum: 02.10.2004
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.März 2007 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Würde man sich nicht jede Menge Ärger ersparen, indem man klug vorsorgt und sich einen Vorratsführerschein in Tschechien ausstellen lässt? Würde diese Konstellation im danach eingetretenen Ernstfall einer Kontrolle standhalten?
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