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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6453
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Verfasst am: 11.Jul 2006 5:59 Titel: Ehemalige BAföG-Empfänger müssen..... |
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......fünf Jahre nach Abschluss ihres Studiums die staatliche Förderung zurückzahlen. Monatlich sind dann mindestens 105 Euro fällig.
Wer den Kredit ganz oder teilweise vorab zurückzahlt, der kann kräftig sparen. Der Staat gewährt bei vorzeitiger Tilgung hohe Nachlässe auf die Kreditschuld.
Wird die gesamte Darlehenssumme vor Beginn der Rückzahlung getilgt, erlässt die Behörde im Extremfall gut 50 Prozent der Schulden. Die Höhe des Schuldenerlasses hängt vom jeweiligen Ablösungsbetrag ab.
Die vorzeitige Komplett-Rückzahlung rechnet sich. Beispiel: Bei 15.000 Euro BAföG-Schulden, schenkt der Staat 37 Prozent, mithin braucht der ehemalige Studiosus nur noch 9.450 Euro ans BAföG-Amt zu überweisen. Den maximalen Schuldenerlass von 50,5 Prozent erreichen Kreditnehmer, die mindestens 24.000 Euro Ablösungssumme tilgen müssen. Die geforderte Restsumme beläuft sich dann auf 11.880 Euro.
Tipp: Wer dieses Geld nicht flüssig hat, der kann sich den fehlenden Betrag bei seiner Bank borgen. Das hat nicht nur den Charme, dass viel Kapital gespart wird, sondern zugleich, dass die Zinsen für das Fremdkapital steuerlich absetzbar sind und damit die Einkommensteuer mindern. |
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