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Eine Frage zur Krankenversicherung

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Unikat
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.10.2003
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 19:42    Titel: Eine Frage zur Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Guten Abend erst einmal,

ich bräuchte einen Rat zu einer Krankenversicherung.
Ich bin bei einer arabischen Firma angestellt, lebe in Deutschland und bin deutscher Staatsbürger.
Meinen Lohn beziehe ich aus Ägypten.
Jetzt meine Frage : Ich möchte mich gerne wieder in Deutschland versichern, nur mit welcher Art von KV. Ich denke es muss eine private sein denn gesetzliche würde nur bei einem Angestelltenverhältnis in Deutschland funktionieren oder sehe ich das falsch ?
Über Erfahrungen, Vorschläge einer KV würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüssen

L.Walther
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Toddy
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.03.2004
Beiträge: 53
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 21:18    Titel: KV Antworten mit Zitat

Hallo, als freie Versicherungsmakler sind wir Gesellschafts-Unabhängig und können Sie speziell auf Ihre Bedürfnisse beraten.

Bei Interesse einfach Nachricht an [E-Mail anzeigen]

mfg
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Toddy,

ausser, dass Sie hier den Kunden anwerben, war Ihre Antwort für'n Arxxx,
auf gut Deutsch gesagt. Gehen Sie doch mal, als ordentlicher Makler,
den Sie ja darzustellen versuchen, auf die Frage ein!

Zitat:
Ich denke es muss eine private sein denn gesetzliche würde nur bei einem Angestelltenverhältnis in Deutschland funktionieren oder sehe ich das falsch ?


Nein, das sehen Sie richtig.
Aber bevor Sie Sich an einen Versicherungsmakler wie "Toddy"
wenden, sollten Sie diverse Angebote im Internet vergleichen,
ohne ihm seine Qualifikation absprechen zu wollen.

Gerne wird die KV genommen, die die höchste Provi abwirft.
Aber: die billigste KV ist auch nicht gleich die Beste...

Gruß Werner Callies
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Toddy
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.03.2004
Beiträge: 53
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 21:30    Titel: KV Antworten mit Zitat

Hallo Werner,

Sinn und Zweck meiner "Anwerbung" war mit dem Interessenten ins Gespräch zu kommen. In diesem wäre ich dann schon auf seine Fragen eingegangen, werden wohl noch einige mehr sein als diese eine.

Zu den KV´s mit der meisten Provision kann ich nur sagen das die Spanne dort gar nicht so weit auseinander ist wie manch einer denkt. Und wenn ich dann an die Maklerhaftung denke dann habe ich glaube ich kein gutes Geschäft wenn ich nur für 100 € mehr Prov. etwas falsches empfehle.

In Sachen billig ist nicht immer gut gebe ich Ihnen absolut recht, zumal die ganz billigen meist auch verschärfte Zugangsvorraussetzungen haben. Aber man wird sich in der Mitte irgendwo bei Preis/Leistung gut treffen können.
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Unikat
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.10.2003
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank schon einmal für das rasche Interesse an meiner Frage.
Hat denn jemand schon ein wenig Erfahrungen mit privaten KV`s gemacht, die mir weiterhelfen könnten.

Danke schön...

[E-Mail anzeigen]
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werner callies
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Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wenden Sie Sich an Toddy, der scheint sich auszukennen...



Gruß Werner Callies
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werner callies
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Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zu den KV´s mit der meisten Provision kann ich nur sagen das die Spanne dort gar nicht so weit auseinander ist wie manch einer denkt.


Naja, 1-2 MB, das ist doch schon was, gell?
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Wolfrum
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 371
Wohnort: Oberkirch

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2005 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso Werner Callies
manche zahlen auch noch 9 1/2 MB.
Man muss als sogenannter Makler nur einen MGA Vertrag bei bestimmten Gesellschaften unterschreiben und schon läuft die Marie.
Ob der Kunde - Klient - Mandant damit gut beraten ist, die zweite Frage.
Und nicht vergessen Maklervertrag und PKV beißen sicht, wo liegt da Toddys Haftung, wegen Falschberatung sicherlich nicht.
Höchstens wenn er vergißt einen Termin einzuhalten, vergessener Arztbericht und sonstiges.
Also bitte die Kirche im Dorfe lassen, werter Toddy.
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Browser
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2005 0:33    Titel: Antworten mit Zitat

Dabei wäre es so einfach gewesen, Toddy

In wenigen Sätzen hätte man auf die spezifische Frage von Unikat eingehen können und dies wäre zugleich eine Belehrung für alle Interessierten gewesen. Ohnehin wäre für einen längeren Zeitraum sowieso nur eine PKV in Frage gekommen; Ihre Provision hätten Sie also sicher schon verdient. Zumal es einen Touch von Seriosität automatisch gibt, wenn bereits auf dem Forum mit Grundinformationen nicht gegeizt wird.

Grundsätzlich, dies gilt für Unikat, sollte man zuerst bei den Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit anfragen. Eine Liste können Sie sich auf der Seite im Internet vom Bundesverband der Versicherer herunterladen.

Mit den besten Wünschen, Browser
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werner callies
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Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2005 7:52    Titel: Antworten mit Zitat

werner callies hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Zu den KV´s mit der meisten Provision kann ich nur sagen das die Spanne dort gar nicht so weit auseinander ist wie manch einer denkt.


Naja, 1-2 MB, das ist doch schon was, gell?


@Wolfrum, so meinte ich das, hab's vergessen zu Markieren.

Gruß Werner Callies
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Wolfrum
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 371
Wohnort: Oberkirch

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2005 8:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Werner Callies

werde dies aufmerksam verfolgen ob der User Toddy noch Stellung zu seiner Ausrede Haftung nimmt.

Den Geschäftsbesorgungsauftrag möchte ich mal sehen, wo er da in der PKV haftet.

Hat er auch einen sogenannten Maklervertrag für Sozial/Lebensversicherungen, wie ändern sich nur die Zeiten in diesem Land.
Gruß
Klaus Wolfrum
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mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 30.Okt 2005 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

@ Unikat

Die Vor-Poster haben zunächst Recht, daß Sie nach dt. Sozialrecht sich nur privat versichern können.

Wenn aber absehbar ist, daß Ihre Beschäftigung befristet ist und / oder auch Familienangehörige mit zu versichern sind, gibt es im Rahmen der EU-Regelungen auch andere Lösungen.

PKV wird bei Vorerkrankungen schwierig und bei mit zu versichernden Familienangehörigen teuer. Eine gesetzliche Versicherung nach EU-Recht kann da günstiger sein, zumal es keine Ausschlüsse und keine Annahmeverweigerung bei Vorerkrankungen gibt.
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Weili
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 14.Nov 2005 16:18    Titel: PKV Antworten mit Zitat

Schönen guten Abend,

ja Sie haben richtig vermutet, es muss eine private KV sein.
Ich nehme auch an, dass Sie ab und zu bei Ihrem Arbeitgeber sind.
Wenn Sie es wünschen, lasse ich Ihnen eine Analyse zukommen,
dazu brauche ich allerdings einige Daten
[E-Mail anzeigen]

Gruß

Weilinger Finanzmanagement
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frank123
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2005 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

@ all


Wann kann ich freiwilliges Mitglied der GKV werden?

Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann grundsätzlich nur derjenige werden, der nicht pflichtversichert ist. Die freiwillige Versicherung ist an strenge Vorversicherungszeiten gebunden. Diese sind auch einzuhalten, wenn man sich aus einer Familienversicherung heraus freiwillig weiterversichern möchte.

Notwendige Vorversicherung

Wer eine freiwillige Versicherung in der GKV begründen möchte, muss unmittelbar vorher mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich versichert gewesen sein. Dabei wird die Zeit einer Familienversicherung mitgerechnet. Die Beitrittserklärung muss der Krankenkasse spätestens 3 Monate nach dem Ende der letzten Mitgliedschaft vorliegen.

Besondere Versicherungsmöglichkeiten

Wer erstmalig eine Beschäftigung aufnimmt und in dieser ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgelt- bzw. Versicherungspflichtgrenze erzielt, ist unabhängig von Vorversicherungszeiten zur freiwilligen Versicherung berechtigt. Der Antrag muss der Kasse in diesem Fall spätestens 3 Monate nach Aufnahme der Beschäftigung vorliegen. Weitere Ausnahmen, bei denen man u.U. auch ohne entsprechende Vorversicherungszeiten zur freiwilligen Versicherung berechtigt ist, gibt es z.B. für Arbeitnehmer, die aus dem Ausland zurückkehren und Schwerbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz. Die individuelle Versicherungsberechtigung prüft die ausgewählte Krankenkasse.

Falls Sie sich für eine PKV entscheiden, biete ich Ihnen einen Vergleich zwischen bis zu 40 privaten Krankenversicherern an.

Mit freundlichem Gruss

Frank Schröder

http://www.finanz-plus24.de
[E-Mail anzeigen]
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Timo1983
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2005 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ne Frage ich bin bei meinen Eltern versichert, mein Vater ist Rentner.Ist eine Betriebskrankenkasse.

Erst neulich rier mich eineKrankenkasse an wollte mich werben.Hab gesagt ich bin arbeitslos.Dann wollen die sich wieder melden sobald ich die Ausbildung beginne.

Dann brauch ich auf jeden Fall ne eigene KV oder? Kann ich da jede nehmen(günstige Beiträge) oder wie läuft das
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