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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6710
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Verfasst am: 1.Feb 2006 11:07 Titel: Einzugsermächtigung oder Lastschrift? |
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Einzugsermächtigung oder Lastschrift?
Anhand einer Leserfrage geht die Stiftung Warentest im Februarheft ihrer Zeitschrift Test auf Vor- und Nachteile von Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag ein. Gefragt wurde von einem Vater: »Der Volleyballverein meiner Tochter will die Beiträge vom Konto einziehen Ich erteile aber keine Einzugsermächtigungen, damit niemand auf mein Konto zugreifen kann. Können die mich dazu zwingen?«
Die Antwort der Verbraucherschützer: »Ja. Unternehmen, auch Vereine, dürfen Kunden zum Lastschrifteinzug zwingen (BGH Az. III ZR 54/02). Bei der Einzugsermächtigung erteilen Sie dem Volleyballverein das Recht, Geld von Ihrem Konto einzuziehen. Im Gegenzug können Sie jede Lastschrift innerhalb von sechs Wochen widerrufen – ohne Gründe zu nennen.
Das ist ein echter Vorteil gegenüber Überweisungen. Da ist das Geld weg, sobald es dem Empfänger gutgeschrieben wurde, also meist schon am nächsten Tag. Die Einzugsermächtigung ist daher eine sehr sichere Zahlungsweise.
Vorsicht: Es gibt zwei Arten von Lastschriften: Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag. Letzteren nutzen vor allem dubiose Firmen, denn da gibt es keinen Widerruf. Oft merkt der Kunde den Unterschied gar nicht, denn im Formular steht nicht immer »Abbuchungsauftrag«. Dennoch ist er leicht zu erkennen: Der Abbuchungsauftrag ist direkt an Ihre Bank adressiert, während die Einzugsermächtigung in Ihrem Fall an den Volleyballverein adressiert ist
Wichtig: Jeder Händler kann mit seiner Bank vereinbaren, daß er Geld von Konten einziehen darf. Die Bank prüft dann nicht, ob der Kontoinhaber das genehmigt hat. Daher sollten Sie Ihre Auszüge stets kontrollieren.« |
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