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Extragebühren und versteckten Klauseln

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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4949
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 9.Dez 2004 17:04    Titel: Extragebühren und versteckten Klauseln Antworten mit Zitat

Wenn die Bank zur Kasse bittet

Mit Extragebühren und versteckten Klauseln halten sich Geldhäuser an ihren Kunden schadlos. Jetzt interessieren sich die Gerichte für die dubiose Preispolitik

Doch manchmal gehen die Institute zu weit. Dann müssen Richter darüber entscheiden, ob nicht allzu kreativ kassiert wird.

Gleich zwei Niederlagen fing sich die Bankenbranche vergangene Woche vor dem Bundesgerichtshof ein. Die obersten Richter hatten über zwei strittige Fälle zu entscheiden: darüber, ob die Banken Extragebühren für die Übertragung von Wertpapieren in das Depot einer andern Bank verlangen dürfen. Und welchen Maßstab sie bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anlegen dürfen.

Beide Male hatten Verbraucherzentralen im Streit mit den Banken den Gang durch die Instanzen angetreten. Und in beiden Fällen bekamen sie Recht.

Im ersten Fall ging es um eine Doppelentscheidung zu Gebühren bei der Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot (Aktenzeichen XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04). Dass es diese Gebühr überhaupt gibt, bemerken Anleger oft erst dann, wenn sie zu einem anderen Geldinstitut wechseln. Während manche Banken keine Gebühr für den Übertrag der Wertpapiere auf die neue Bank verlangen, bitten andere Institute den Kunden zur Kasse. Bei größeren Depots mit mehreren Wertpapierposten können schnell mehr als 100 Euro Wechselgebühr zusammenkommen.

Wer seinen Kredit vorzeitig tilgt, muss viel Entschädigung zahlen

Auch die Vorfälligkeitsentschädigung – die schon mehrfach Zankapfel vor dem BGH war – stand auf der Tagesordnung (Aktenzeichen XI ZR 285/03). Diese Strafzahlung wird dann fällig, wenn bei einer Baufinanzierung mit fester Zinsbindung der Kunde seinen Kredit vor Ablauf der Bindungsfrist zurückzahlen will. Die Bank verlangt dann einen Ausgleich dafür, dass sie das zurückgezahlte Geld neu anlegen muss und dafür einen Zins erhält, der unter dem bisher vereinbarten Kreditzins liegt.

die vollständige Meldung lesen sie hier:

http://www.zeit.de/2004/51/G-Geschr_9apft_Kunden
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Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1449
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 10.Dez 2004 21:06    Titel: Und Antworten mit Zitat

das sind nur zwei Beispiele, wie Banken rechtswidrig abzocken. Aber da passieren noch ganz andere Fälle und schwemmen denen jährlich zig Millionen Euro ins Portemonnaie...
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