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Corax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 13:28    Titel: Frage an alle Gompa-User! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Da ich gestern eine Unterredung mit meinem Rechtsanwalt hatte, frage ich mich nun ob unsere Justiz allmächtig ist und man als einfacher Bürger keine Rechte mehr hat.

Sachverhalt:

Im Jahre 2001 stürmten Polizisten Überfallartig morgens um 07:00 Uhr unser Büro verhafteten meine Lebensgefährtin und mich. Wir mußten eine Nacht in Haft verbringen und uns wurde Nötigung, Unterschlagung und Erpressung vorgeworfen. Der Haftrichter hörte sich unsere Argumente an und ließ uns mit der Auflage uns 3x wöchentlich auf dem Polizeirevier zu melden laufen. Dieses zog sich über 4 Monate hin. Dann endlich wurde dieses aufgehoben.

Das Büro war während dieser Zeit versiegelt. Wir durfen nach ca 3 Wochen lediglich in unsere Wohnung zurück. Obwohl Beschwerden liefen, wurden die Verfahren erst nach 18 Monaten eingestellt. Angeblich wurden die Verfahren bereits nach 4 Monaten eingestellt, aber ein Versehen bei der Staatsanwaltschaft führte dazu, das uns dieses nicht mitgeteilt wurde und Stellen bei der Staatsanwaltschaft dieses auch nicht wußten.

Erst eine Richterin erkannte dieses aufgrund einer Klage unsererseits. Dann wurde es komplett eingestellt. Seit dieser Zeit führe ich einen Privatkrieg mit der Staatsanwaltschaft. Strafanzeigen gegen anonyme Anzeigeerstatter, Polizei und Staatsanwalt, Beschwerden bei Generalstaatsanwaltschaft, OLG und Justizministerium. Alle Abgeschmettert! Angeblich fehlte eine Strafanzeige meinerseits gegen Haupttäter. Diese hatte ich aber persönlich bei der Staatsanwaltschaft abgegeben und abstempeln lassen. Die Kopie reichte ich ein und verlangte Klärung weshalb dieses Schreiben nicht mehr in den Ermittlungsakten ist. Nun hüllen sich alle in Schweigen und auf erneute Anfrage vor ein paar Wochen wurde mir mitgeteilt " verjährt".

Ergebnis ist nun, das Haupttäter verstorben ist, sich alles als haltlos und falsche Beschuldigung herausstellte, unsere Firma kaputt ist, uns ein Schaden in Höhe von ca. 1,6 Mio. € entstanden ist und die Staatsanwaltschaft sich darauf beruft das wir die Täter Zivil verklagen sollen. Seit wann kann ich einen Toten verklagen? Die anderen anonymen Anzeigeerstatter sind mittellos. Unser Rechtsanwalt hat sich auch als Schlafmütze entpuppt, da er Fristen verstreichen lassen hat. Die Staatsanwaltschaft windet sich aus allem mit Paragraphen raus.

Meine Frage lautet nun, ob mir jemand sagen kann ob es vergleichbare Fälle und Urteile gibt. Irgendwie ist doch der Staat haftbar, wenn Ermittlungfehler passieren und eine Verschleppungstaktik gefahren wird. Unser Rechtsanwalt ist hierzu scheinbar nicht in der Lage und andere Rechtsanwälte wollen den Fall nicht übernehmen. Inoffiziell sagte mir ein Rechtsanwalt, das es sich in Hannover kein Rechtsanwalt mit der Staatsanwaltschaft verderben will da sie irgendwie auf die Staatsanwaltschaft angewiesen sind.
Hat jemand Infos zu ähnlichen Fällen?
Gruss an alle Gomopa-User
Corax
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Corax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 13:34    Titel: Nachtrag Antworten mit Zitat

ich muß noch nachtragen, das sich im Nachhinein herausgestellt hat das der ermittelnde Kripobeamte und der Haupttäter eng befreundet waren und nachweislich des öfteren Kontakt hatten. Beschwerde beim Polizeipräsidium brachte nichts, da mir mitgeteilt wurde das der Kripobeamte ein guter Polizist sei und nun Aussage gegen Aussage stünde und man nun dem Kripobeamten glauben würde.
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Corax,

ich würde damit an die Öffentlichkeit gehen.
Ulrich Meier / Akte, Explosiv etc., die reißen
sich doch normalerweise um solche Stories.

Einfach bei den Sendern mal anrufen, mehr
als eine Absage kannst Du nicht bekommen.

Gruß
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Corax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

@Werner Callies,

Danke für den Tipp. Ich habe dieses auch schon überlegt, aber ich denke das ich mir damit nur mehr Schade als das ich einen Erfolg verzeichnen kann. Ich habe schon von Fällen gehört die dann nach hinten los gingen.

ich denke, das wenn ich ein ergangenes Urteil in einem ähnlichen Fall habe, mehr Chancen da sind.
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mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

@ corax

Gibt nur eine Möglichkeit: Die zuständige Behörde auf Schadenersatz verklagen - alle Rechtsmittel in Dtld. ausschöpfen - dann die Sache vor den EUGH bringen - dauert alles Jahre, kostet Unmengen - aber die einzige Möglichkeit

und mit viel Glück erleben Sie ja noch das EU-Urteil !

Diese konkursverschleppte Republik wehrt sich ja mit Händen und Füßen gegen eine Amtshaftung ihrer Beamten - denn dann müßte man ja Fehler zugeben. So schlimm Ihr Fall für Sie ist - sind Sie froh, daß es nicht anders ausgegangen ist. Andere sind jetzt Frührentner oder tod - durch etwas übereifrige Beamte und deren unkalkulierbares Vorgehen - wohl bemerkt, Leute die sich als völlig unschuldig herausstellten.
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Corax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

@mhmoeller,

Ich gebe Ihnen diesbezüglich vollkommen Recht. Leider sind die Finanzmittel nicht unerschöpflich und die Rechtsschutzversicherung will auch langsam nicht mehr.
Meine Lebensgefährtin hat seit damals schwere Depressionen und hat nun nach langem Kampf mit Ämtern und Krankenkasse endlich eine Kur bewilligt bekommen. Erst wird diese abgelehnt, als dann Antrag aufArbeitsunfähigkeitsrente gestellt wurde, neue Prüfung, nun soll sie innerhalb von 2 Wochen zur Kur sonst würde diese verfallen. Hat nun aber der Rechtsanwalt gerade gebogen und sie bekommt einen neuen Termin.
Egal was man diesbezüglich macht, alles ist ein Kampf!
Ich habe nun die Hoffnung, das es irgendein Urteil gibt, das uns weiterhilft.
Gruss
Corax
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mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

@ corax

Sorry - natürlich nicht EUGH sondern ECHR (Europ. Gerichtshof für Menschenrechte)

Hier finden Sie wichtige Urteile des ECHR:
http://www.echr.coe.int/Eng/Judgments.htm

Was Sie schreiben, läßt in mir mal wieder die Wut auf diesen selbstherrlichen aber völlig unfähigen Beamtenapparat in diesem unserem Lande aufkommen.

Ihnen wünsche ich alles Gute - und auch ohne Staatshaftung wird es weitergehen und Ihrer Lebensgefährtin gute Besserung.

Mehr kann ich im Moment leider nicht für Sie tun.
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Corax
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Kleinigkeit hatte ich noch vergessen!

Wir hatten 14 Entlastungszeugen die wir der Kripo nannten, diese wurden aber von der Kripo nachweislich nicht vernommen. Es wurden lediglich sogenannte " Belastungszeugen" vernommen. Alles andere wurde der Staatsanwaltschaft einfach unterschlagen. Dieses stellten wir erst fest als wir Einsicht in die Ermittlungsakten bekamen.
Erst nach 5 Monaten trotz Anwalt! Begündung: Ermittlung noch nicht abgeschlossen, Akten unterwegs, Rechtsanwalt erhält dann Einsicht. ( Es gibt, soweit ich weiss auch eine sogenannte Handakte. Wo war denn diese? Im Libanon?)
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mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

@ corax

Sie schreiben:
Zitat:
Angeblich wurden die Verfahren bereits nach 4 Monaten eingestellt,...


Zitat:
Alles andere wurde der Staatsanwaltschaft einfach unterschlagen. Dieses stellten wir erst fest als wir Einsicht in die Ermittlungsakten bekamen.
Erst nach 5 Monaten trotz Anwalt!


Wenn ich Sie recht verstehe: Akteneinsicht, erst nach Einstellung des Verfahrens.


Zitat:
Obwohl Beschwerden liefen, wurden die Verfahren erst nach 18 Monaten eingestellt


Hätte Ihrem Anwalt aber mal auffallen können, daß er sich mit Akten von einem eingestellten Verfahren beschäftigt - Ihr Anwalt scheint der Knackpunkt zu sein.

Wenden Sie sich wg. der Sache doch mal unverbindlich an die Kanzlei Küpper-Fahrenberg in Essen oder Sam Bennecken in Marl.
Erstens habe beide Kanzleien Erfahrung in Verfahren gg. die Bundesrepublik Duetschland und zweitens verfügen beide Kanzleien über hervorragende Medienkontakte und wissen auch, wann diese sinnvoll zu nutzen sind.
Küpper-Fahrenberg hat im Fall Schöps vs. Bundesrepublik Deutschland eine Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den ECHR erreicht.
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Corax
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2004 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

@mhmoeller,

genau da liegt der Knackpunkt. bei unserem Rechtsanwalt handelt es sich um den Ex-Mann meiner Lebensgefährtin. ich denke immer das hier Eigeninteressen vorhanden sind, kann dieses aber nicht beweisen. Vielleicht denkt er, wenn wir den Prozess verlieren und keine Entschädigung kommt, kommt sie wieder zu ihm zurück. Leider nicht beweisbar und andere Anwälte in Hannover wollen hier nichts machen. U.a. wird auch als Argument angeführt, das wenn ein anderer Anwalt dran war sie sich nicht einmischen möchten oder aber sie, da es gegen die Staatsanwaltschaft geht nichts unternehmen wollen. Eine Kostenfrage kann es nicht sein, da Rechtsschutzversicherung bisher alles zahlte.
Einen anderen Grund sehe ich nicht. Allerdings ist er mit vielen Staatsanwälten befreundet. Daher sah ich auch bisher eine Chance.

Corax
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