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micha_koblenz Newbie
Anmeldungsdatum: 03.06.2004 Beiträge: 3 Wohnort: 56 koblenz
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Verfasst am: 4.Jul 2004 7:01 Titel: Frage an alle, wegen KSK |
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Hallo, bin 33 jahre alt und aus gesundheitlichen Gründen Arbeitsunfähig geworden. Jetzt muß ich mit 861,-euro Frührente meine Verpflichtungen aus Scheidung und selbstbezahlte Transplantation bezahlen. Zusammen fast 700,-euro monatlich. Da mich meine Hausbank, die Kreissparkasse, vor einigen monaten auf meine Kontoüberziehung hingewiesen hat, habe ich mich auf die Suche nach einer Umschuldung, inclusive Kontoausgleich gemacht. Die Bausparrkasse Mainz machte mir für September dieses Jahres ein super Angebot, so das ich mit niedriegen Zinsen ein ausgeglichenes Konto hätte und mir endlich mal was von der Rente übrig bleibt. Bis jetzt hatte ich immer einen Dispo von 1500,-euro eingeräumt bekommen, diesen hatte ich aber ausgeschöpft und kam monatlich am ende zu ca 2000,-euro im soll. Dieses wurde immer stillschweigend geduldet. Vor einigen Tagen ging ich zu meiner Hausbank und teilte ihnen mit, das ich im September meinen Dispo, mein Konto und meine laufenden Verpflichtungen komplett umschulden würde um endlich etwas von meiner Rente zu haben. Der Berater von der KSK meinte, dann müßte ich aber Schadenersatz wegen der vorzeitigen Kredit ablösungen leisten. Er fragte noch, wieso ich das bei der Bausparkasse Mainz machen wolle. 2 Tage später lag ein Brief in meinem Kasten, das ich innerhalb weniger Tage mein Konto ausgleichen soll, einschl. der 1500,-euro Dispo. Auf meinem Kontoauszug sehe ich, das der eingeräumte Dispo ohne eine benachrichtigung oder Frist gestrichen wurde und das im laufenden monat. Ist das zulässig? Grüße
micha |
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Alto Specialist
Anmeldungsdatum: 13.08.2002 Beiträge: 235
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Verfasst am: 4.Jul 2004 8:35 Titel: hm.- |
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Inwieweit der Dispo sofort kündbar ist, weiss ich leider nicht. Hängt von den Geschäftsbedingungen und der Vereinbarung ab, die Sie diesbezüglich unterzeichnet haben.
Fragen muss ich mich allerdings eins:
Wieso zahlen Sie überhaupt Ihre Schulden mit 861 Euro Einkommen ?
Lassen Sie sich pfänden, bin da jetzt nicht genau drin, schauen Sie sich mal die derzeit gültigen Pfändungstabellen an.
Sollten Sie Single sein, ist es wohl so, dass man Ihnen GAR NICHTS pfänden darf. Nichts und niemand, nicht ihre Gläubiger, nicht Ihre Bank, und auch nicht Finanzamt, niemand !!!!
Auch Ihre Frau kann nichts bei Ihnen holen, Sie haben ja so gut wie nichts. Und da Sie Frührentner sind, kann man Ihnen auch nicht zumuten, sich eine Arbeit zu suchen, die mehr als Ihre Frührente bringt. Sie können ja nicht.
Es gibt eine Pfändungsfreigrenze, die muss man respektieren, auch Ihre Frau, auch Ihre Bank. Jeder ! Sofort Anwalt nehmen , falls Sie da Probleme haben. (dürfte Sie nichts kosten bei Ihrem Einkommen - wenden Sie sich an einen Rechtspfleger Ihres zuständigen Amtsgerichtes, der muss Ihnen da weiterhelfen)
Sie sollten nach meiner Meinung folgende Dinge tun:
1) Guthaben-Konto bei einer beliebigen Bank. Nach jeder Überweisung durch die Rentenkasse heben Sie sämtliches Geld innerhalb von 3 Tagen sofort ab. Niemand kann und darf das pfänden, allerdings können es Leute versuchen. Sollte das passieren gehen Sie mit Ihrem Rentenbescheid zur Bank und sagen denen, dass Sie auf Ihre Pfändungsfreigrenze bestehen und die Pfändung sofort rückgängig gemacht werden.
2) Informieren Sie Ihre Gläubiger anstandshalber von der Situation. Sagen Sie klar, dass Sie nicht zahlen können und werden. Angebote, nur einen Teil der Schulden zu zahlen, sollten Sie ablehnen. Sie können nicht - fertig.
Und ab da an haben Sie dann bald Ruhe.
Jetzt nur noch ein paar Dinge:
Vermögen sollten Sie nicht besitzen. Hier muss man flexibel sein. Wenn was da ist,sollte es klar sein, das es nicht Ihnen gehört - Sie werden schon wissen, was ich meine.
In Ihrer Wohnung sollten nur Dinge des täglichen Lebens sein - keine Briefmarkensammlung, keine goldenen Löffel etc.
Dann kann auch kein Gerichtsvollzieher irgendwas pfänden.
Ab da haben Sie dann absolute Ruhe.
Geniessen Sie Ihre Frührente bis Sie 100 Jahre alt sind, zumindest nach dem jetzigen Stand.
Gut, Sie werden Ihre Leben lang Schulden haben, stimmt, aber was solls, Ihre Rente nimmt Ihnen keiner. Immer noch besser, als ewig zahlen, obwohl Sie selbst nichts haben.
Und: das Ganze ist völlig in Ordnung und vom Gesetzgeber so vorgesehen. Darum ja die Pfändungsfreigrenzen.
Also, viel Glück. Und lassen Sie sich nicht Umschuldungen oder sonstwas aufschwatzen, erst recht keinen Kredite. Sie haben nichts und können nichts zahlen - fertig.
Alles was Sie nun nicht mehr können: Kredite aufnehmen oder Schulden machen, auch nicht bei Warenhäusern oder so.
Gruss
Alto |
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loooser User gebannt
Anmeldungsdatum: 07.10.2003 Beiträge: 2774
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Verfasst am: 4.Jul 2004 9:05 Titel: |
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@Alto hat eigentlich schon das wesentliche geschrieben. Dennoch sollten Sie in Ihrer Situation die Schuldnerberatung (Auskünfte bei Ihrem Amtsgericht) aufsuchen, sofern Sie überhaupt Schulden haben. Diesen Artikel der IHK bitte einmal durchlesen: Verhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohn- und Gehaltspfändungen
Abschliessend ist festzutellen, dass Ihnen ein Leben unterhalb der Pfändungsgrenzen nicht zuzumuten ist. |
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monxx77 User gebannt
Anmeldungsdatum: 06.05.2004 Beiträge: 1604
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Verfasst am: 4.Jul 2004 11:07 Titel: Re: Frage an alle, wegen KSK |
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Andi Masters Pathfinder
Anmeldungsdatum: 07.03.2003 Beiträge: 395
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Verfasst am: 4.Jul 2004 12:09 Titel: Weiter so! |
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| ... prima Antworten, da kann ich gar nichts mehr Nutzbringendes zu beitragen. Es wäre schön, wenn noch viel häufiger so qualifiziert auf Fragen eingegangen würde. Weiter so! |
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Stingray Specialist
Anmeldungsdatum: 21.01.2004 Beiträge: 114
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Verfasst am: 5.Jul 2004 9:13 Titel: Re: |
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Hallo zusammen,
seit wann dürfen denn staatliche Gelder wie Invalidenrente und Beihilfen zum Lebensunterhalt gepfändet werden?
*zwinker :-p
Gruß
Ray |
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ulischnur Specialist
Anmeldungsdatum: 23.05.2003 Beiträge: 163
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Verfasst am: 11.Jul 2004 19:06 Titel: |
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Stimmt,was die andere Schreiben.Der Pfändungsfreibetrag ist meines Wissens nach um 936 Euro.
Ich würde es anders machen.
1)Eine Tabelle erstellen aller Gläubiger
2)Deren prozentualen Anteil errechnen von den gesamten Schulden
3)Dann würde ich denen mitteilen,dass sich als Frührenter ihre Situation nicht mehr ändert ,Sie unpfändbar bleiben und was ihnen lieber sei:
Entweder auf alles jetzt verzichten oder ein Inso wo wegen der Frührente eh der Nullplan gilt.
Und dann würde ich für den Fall,dass die Ärger machen,tatsächlich je nach Höhe der Schulden ein inso anstreben.
Oder wenn Sie die Möglichkeit haben,dass Sie sich 5-10% leihen können,schreiben Sie denen das durch 3.nur ausschließlich der Betrag zur Verfügung gestellt wird pro Gläubiger und zwar unter der Bedingung,dass man auf alles weitere aufgrund der finanziellen Situation verzichtet.
u.Sch. |
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krekon Pathfinder
Anmeldungsdatum: 06.10.2003 Beiträge: 366 Wohnort: Zentralbayern
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Verfasst am: 11.Jul 2004 21:33 Titel: Inso |
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der Beitrag von ulischnur ist sicher einer der besten hier.
Aber nur wenn "micha koblenz" die Nerven für einen 5 -10% Vergleich hat. und dann natürlich die 5-10% zum Ausgleich eines Vergleichs.
Empfehle die Bücher von Wolfgang Rademacher "Die Macht des Schuldners" und "Reich durch Vergleich"
Ist zwar nicht alles machbar was drin steht und schon seit Jahren nicht mehr so einfach umzusetzen, aber wenn Frührentner, dann sollten eigentlich alle Gläubiger mit ein bisschen zufrienden sein.
Mit einem Vergleich werden für die Zukunft "alle Türen" offengehalten. |
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